by Dimsic
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Kündigung durch Amazon – Amazon baut mehr als 18.000 Stellen ab
Der Personalabbau bei Amazon nimmt noch größere Ausmaße an als von Unternehmen zunächst angekündigt. 18.000 Stellen werden laut Vorstandschef Andy Jassy gestrichen.
„Die Entlassungswelle beim weltgrößten Online-Versandhändler Amazon fällt deutlich größer aus als zunächst angenommen. Vorstandschef Andy Jassy kündigte am Mittwochabend (Ortszeit) in einem Memo an die Beschäftigten die Streichung von mehr als 18.000 Stellen an. Im November war noch von lediglich 10.000 Jobs die Rede gewesen. Es handelt sich um den ersten größeren Personalabbau in der Geschichte des 1994 gegründeten US-Konzerns.
Amazon hatte zuletzt weltweit rund 1,5 Millionen Beschäftigte, die meisten von ihnen arbeiten in der Liefer- und Lagerinfrastruktur. Konzernchef Jassy erklärte im Firmenblog mit Blick auf das angesichts von hoher Inflation und steigenden Leitzinsen schwierige Konjunkturumfeld:
Amazon hat in der Vergangenheit ungewisse und unsichere Wirtschaftslagen durchstanden und wird dies auch weiterhin tun.
Das Führungsteam sei sich im Klaren darüber, wie schwierig die Entlassungen für die Betroffenen seien und mache sich solche Entscheidungen nicht leicht. Doch der Schritt sei notwendig, um die Kosten zu senken.
Kündigungswelle größer als zunächst angekündigt
Amazon hatte bereits im November begonnen, im größeren Stil Stellen zu streichen. In den Vorjahren gab es wegen des Online-Bestellbooms in der Pandemie eine Einstellungsoffensive.“
Berichte hierzu finden sich u.a. hier: ZDF, Manager Magazin, Business Insider
Ohne Prüfung nichts unterschreiben | Aufhebungsverträge
Unter Umständen wird Kaufhof geeigneten Arbeitnehmern Aufhebungsverträge vorlegen, welche eine Abfindung vorsehen. Vor der Unterzeichnung solch eines Vertrages, sollte der Arbeitnehmer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Vertragsprüfung beauftragen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Abfindung angemessen ist, ob weitere Ansprüche geregelt werden müssen oder ob eine Sperrzeit bei dem Arbeitslosengeld droht. Aufhebungsverträge können nämlich dazu führen, dass für einen Zeitraum von 3 Monaten kein Arbeitslosengeld bezahlt wird.
Kündigung nicht kampflos hinnehmen
Jeder Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhält, sollte diese anwaltlich prüfen lassen. In nahezu allen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage. Wichtig zu wissen hierbei: Nach Zustellung / Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen (!) Zeit gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Wer hier zu spät kommt verschenkt in der Regel viel Geld…
Unverbindliche Ersteinschätzung im Arbeitsrecht
Wer eine Kündigung erhält, einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt oder andere arbeitsrechtliche Fragen hat, kann sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung melden. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber steht Ihnen gerne zur Seite.