Kategorien: Arbeitsrecht

by Dimsic

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Kündigung durch Kaufhof – Kaufhof Galeria schließt 52 Warenhäuser

NRW besonders betroffen

Auch Düsseldorf betroffen: Kaufhof Schadowstraße droht Schließung

Die Tagesschau berichtet wie folgt:

„Galeria Karstadt Kaufhof steckt seit Jahren in der Krise – im laufenden Insolvenzverfahren kommt es nun zu harten Einschnitten: Der Konzern will mehr als 50 Filialen schließen. Tausende Beschäftigte verlieren ihren Job.

Deutschlands letzter großer Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof will 52 der noch verbliebenen 129 Warenhäuser schließen. Das teilten der Konzern selbst sowie dessen Gesamtbetriebsrat mit.

Die betroffenen Häuser sollen laut Konzern in zwei Wellen Ende Juni dieses Jahres und Ende Januar kommenden Jahres geschlossen werden. Von den Maßnahmen seien insgesamt 4300 Beschäftigte betroffen. Die Arbeitnehmervertreter sprachen zuvor von „weit über 5000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, die ihren Arbeitsplatz verlieren werden.“

Weiter heißt es in dem Artikel:

„Nach den Plänen des Warenhauskonzerns sollen die verbleibenden 77 Filialen in den kommenden drei Jahren allesamt umfassend modernisiert werden. In Zukunft will sich der Konzern bei seinem Angebot vor allem auf die Bereiche Bekleidung, Schönheitspflege und Wohn-Accessoires konzentrieren.Allerdings muss vor dem Neustart noch die Gläubigerversammlung am 27. März in Essen grünes Licht dafür geben. Lehnt sie den Insolvenzplan ab, droht dem Unternehmen das sofortige Aus.“

Der Artikel ist abrufbar hier: Artikel Tagesschau

Ohne Prüfung nichts unterschreiben | Aufhebungsverträge

Unter Umständen wird Kaufhof geeigneten Arbeitnehmern Aufhebungsverträge vorlegen, welche eine Abfindung vorsehen. Vor der Unterzeichnung solch eines Vertrages, sollte der Arbeitnehmer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Vertragsprüfung beauftragen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Abfindung angemessen ist, ob weitere Ansprüche geregelt werden müssen oder ob eine Sperrzeit bei dem Arbeitslosengeld droht. Aufhebungsverträge können nämlich dazu führen, dass für einen Zeitraum von 3 Monaten kein Arbeitslosengeld bezahlt wird.

Kündigung nicht kampflos hinnehmen

Jeder Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhält, sollte diese anwaltlich prüfen lassen. In nahezu allen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage. Wichtig zu wissen hierbei: Nach Zustellung / Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen (!) Zeit gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Wer hier zu spät kommt verschenkt in der Regel viel Geld…

Unverbindliche Ersteinschätzung im Arbeitsrecht durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wer eine Kündigung erhält, einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt oder andere arbeitsrechtliche Fragen hat, kann sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung melden. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber steht Ihnen gerne zur Seite.

Direkter Kontakt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf

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