Kategorien: Arbeitsrecht

by Dimsic

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Kündigung Vodafone – Vodafone Deutschland will sich neu aufstellen – und streicht dafür 1300 Vollzeitstellen

„Vor allem Jobs im Management seien betroffen. Gleichzeitig möchte das Unternehmen 400 neue Stellen in „kundennahen Bereichen“ schaffen. Im Zuge einer Neuausrichtung will der Telekommunikationsanbieter Vodafone Deutschland 1300 Vollzeitstellen abbauen. Vor allem im Management, bei Doppelfunktionen und in Bereichen ohne direkten Kundenkontakt sind Arbeitsplätze betroffen.

(…)

Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet. „Wenn wir unsere Ambitionen finanzieren wollen, müssen wir diesen schmerzhaften Schritt gehen“, zitierte das „Handelsblatt“ Deutschlandchef Philippe Rogge, der auch Mitglied des Konzernvorstandes in London ist.Den Angaben zufolge zählt Vodafone Deutschland 14.230 Vollzeitstellen. Der Vodafone-Konzern hat zuletzt schwierige Quartale verzeichnet, und auch der mit Abstand wichtigste Markt Deutschland musste dabei Federn lassen. Im dritten Geschäftsquartal – bis Ende Dezember – gelang es den Düsseldorfern, lediglich 8000 neue Mobilfunkverträge nach Abzug von Kündigungen zu realisieren. Bei DSL und Kabel verlor Vodafone Deutschland Kunden.“

Berichte hierzu finden sich u.a. hier: Tagesschau, FAZ, Wirtschaftswoche, Verdi, Manager Magazin

Ohne Prüfung nichts unterschreiben | Aufhebungsverträge

Unter Umständen wird Kaufhof geeigneten Arbeitnehmern Aufhebungsverträge vorlegen, welche eine Abfindung vorsehen. Vor der Unterzeichnung solch eines Vertrages, sollte der Arbeitnehmer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Vertragsprüfung beauftragen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Abfindung angemessen ist, ob weitere Ansprüche geregelt werden müssen oder ob eine Sperrzeit bei dem Arbeitslosengeld droht. Aufhebungsverträge können nämlich dazu führen, dass für einen Zeitraum von 3 Monaten kein Arbeitslosengeld bezahlt wird.

Kündigung nicht kampflos hinnehmen

Jeder Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhält, sollte diese anwaltlich prüfen lassen. In nahezu allen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage. Wichtig zu wissen hierbei: Nach Zustellung / Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen (!) Zeit gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Wer hier zu spät kommt verschenkt in der Regel viel Geld…

Unverbindliche Ersteinschätzung im Arbeitsrecht

Wer eine Kündigung erhält, einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt oder andere arbeitsrechtliche Fragen hat, kann sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung melden. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber steht Ihnen gerne zur Seite.

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