Vollmacht Strafrecht

  • Vollmacht in Strafsachen

  • In der Strafsache gegen

  • wird Rechtsanwalt | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. (Am Hackenbruch 19, 40231 Düsseldorf, Tel. 021115831842, Fax 0211882531818, mail@dimsic.com) sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

    1. Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO, 73, 74 OWiG) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) Vertretung nach § 411 Abs.2 StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 Abs.1, 234 StPO und Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen.

    2. Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen sowie auf solche zu verzichten.

    3. Zustellungen aller Art, namentlich auch solche von Urteilen und Beschlüssen, mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen.

    4. Bei Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gilt die Vollmacht auch für das Betragsverfahren.

    5. Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gemäß §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen.

    6. Nebenklage zu erheben.

    7. Vertretung im Kostenfestsetzungsverfahren und zur Stellung der dazu erforderlichen Anträge.

    8. Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten.

    9. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.

    10. Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.

    Abtretung nach § 43 RVG: Der Auftraggeber tritt sämtliche Kostenerstattungsansprüche und sonstige Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder anderen erstattungsfähigen Dritten in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Rechtsanwalts an diesen ab. Der Rechtsanwalt wird ermächtigt, im Namen des Auftraggebers diese Abtretung der Staatskasse bekannt zu machen. Der Rechtsanwalt nimmt diese Abtretung an.

  • MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ

  • Hinweise zur Vergütung

  • Es wird folgende Vergütungsvereinbarung geschlossen:

    1. Der Auftrag erstreckt sich auf die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung in der o.g. Angelegenheit.

    2. Für die zuvor genannte Tätigkeiten erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die zu zahlende Vergütung beträgt dabei mindestens das zweieinhalbfache (2,5) der nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)einschlägigen Gebühren.

    3. Der Rechtsanwalt ist berechtigt jederzeit angemessene Vorschüsse vom Auftraggeber zu verlangen. Bei Kündigung / vorzeitiger Beendigung des Mandats, gleich von welcher Seite und gleich welchem Grund, besteht eine Rückzahlungspflicht bzgl. der bis zum Zeitpunkt der Kündigung / Beendigung gezahlten Vergütung nicht.

    4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass

    a) die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung übersteigt,

    b) die vereinbarte Vergütung soweit sie die gesetzliche Vergütung übersteigt, im Obsiegenfall von der Staatskasse nicht zu erstatten ist.

    c) die vereinbarte Vergütung soweit sie die gesetzliche Vergütung übersteigt, vom Rechtsschutzversicherer nicht übernommen wird.

    d) bei einer Einstellung des Verfahrens im Stadium des Ermittlungsverfahrens keine Kostenerstattung durch die Staatskasse stattfindet und selbiges in der Regel auch dann gilt, wenn das zuständige Gericht im Hauptverfahren das Verfahren nach einer Vorschrift einstellt, die dies nach seinem Ermessen zulässt.

    e) der Verteidiger im Falle einer Beiordnung als Pflichtverteidiger auch ohne Abschluss dieser Vereinbarung zur weiteren
    Verteidigung verpflichtet wäre. Soweit eine Pflichtverteidigung besteht und diese gegenüber der Staatskasse abgerechnet wird, so ist der Auftraggeber darüber informiert, dass die Zahlungen auf Basis dieser Vergütungsvereinbarung freiwillige zusätzliche Zahlungen darstellen und ein Kostenerstattungsanspruch der Staatskasse hiervon unberührt bleibt. Für den Fall einer eine Pflichtverteidigerbeiordnung bleibt der Auftragnehmer auch ohne diese Vergütungsvereinbarung zur Verteidigung verpflichtet.

    f) Soweit sich die Vergütung nach den gesetzlichen Wertgebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bemisst oder auf diese Bezug genommen wird, sich deren Höhe nach dem Gegenstandswert richtet. Dies ist insbesondere bei einer Tätigkeit des Rechtsanwaltes der Fall, die sich auf eine Einziehung dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§ 439 StPO) die Abführung des Mehrerlöses oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht.


  • Widerrufsbelehrung

  • Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M., Am Hackenbruch 19, 40231 Düsseldorf,, Telefon 021115831842, Telefax 02118825318183, E-Mail mail@dimsic.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur
    Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


  • Verlangen auf Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist

  • Ich verlange und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sie das mir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verliere.


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