Rechtsanwalt für Bußgeldrecht & Ordnungswidrigkeiten

Düsseldorf & bundesweit

Geblitzt wegen zu hoher Geschwindigkeit? Handy am Steuer? Über Rot gefahren oder Abstand nicht eingehalten? Rechtsanwalt für Bußgeldrecht aus Düsseldorf hilft bundesweit

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. verteidigt im Bußgeldrecht bundesweit. Mit über 15 Jahren Erfahrung aus über 5.000 Bußgeldverfahren bundesweit kannst du auf eine umfangreiche Expertise zählen.

Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldrecht) sind für die Betroffenen von herausgehobener Bedeutung. Privaten drohen regelmäßig Fahrverbot oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis. Gewerblichen Mandanten, insbesondere Speditionen, Logistikunternehmen, Amazon-Lieferanten und Fuhrparkinhaber, haben es mit einer schwierigen Rechtslage zu tun. Verstöße werden hier um Teil mit hohen Geldbußen geahndet, wobei auch den Geschäftsführern oder verantwortlichen Personen für Verstöße der einzelnen Fahrer rechtliche Konsequenzen drohen. In beiden Bereichen gilt, dass nur der erfahrene und besonders geschulte Rechtsanwalt in der Lage ist Fehler im Verfahren zu finden. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt seine Mandanten im Bußgeldrecht bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bundesweit.

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Dimsic aus Düsseldorf hilft u.a. bei folgenden Ordnungswidrigkeiten:

Unsere Erfolge bei der Bekämpfung von Bußgeldern sprechen für sich:

Mehr zu unseren Erfolgen in Bußgeldverfahren finden Sie weiter unten.

Sie haben eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Darauf müssen Sie achten!

Sie sind geblitzt worden wegen zu hoher Geschwindigkeit oder weil Sie über Rot gefahren sind? Sie sind zu dicht aufgefahren und haben den ordnungsgemäßen Abstand nicht eingehalten? Die Polizei hat Sie angehalten, weil Sie (angeblich) ein Handy oder anderes elektronisches Gerät benutzt haben? Im Regelfall erhalten Sie dann innerhalb von 1-3 Wochen ein sog. Anhörungsschreiben.

Sollte Ihnen einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle zugestellt werden, so ist Vorsicht geboten. Neben der finanziellen Belastung kommt häufig noch ein Punkt (oder mehrere) in Flensburg hinzu, nicht selten sogar ein einmonatiges oder mehrmonatiges Fahrverbot. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben (dieser kommt immer in einem gelben Briefumschlag), dann ist Eile geboten, denn Sie haben ab Zustellung nur zwei Wochen Zeit gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

Gerade einmal 44 Prozent aller Bußgeldbescheide sind fehlerfrei. Gut jeder zweite Brief aus der Verwaltungsbehörde lässt sich demnach anfechten. Dabei ist es mit einem einfachen Widerspruch meist nicht getan. In vielen Fällen gehen Gerichte davon aus, dass die Behörde korrekt arbeitet. Sie müssen als Betroffener also zumindest Anhaltspunkte liefern, dass Ihr Zweifel an der Messung berechtigt ist. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf unterstützt Sie bei der Verteidigung vom Vorwurf einer begangenen Ordnungswidrigkeit in Düsseldorf, Neuss, Solingen, Duisburg, Essen, Wuppertal, Mönchengladbach, Krefeld, Ratingen, Oberhausen, Moers, Köln, Remscheid, Leverkusen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Mülheim an der Ruhr und bundesweit.

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht und Bußgeldbescheide aus Düsseldorf B. Dimsic, LL.M greift die Messung und das Verfahren nicht nur rechtlich (fehlerhafte Zustellung, falscher Betroffener, Verjährung, unbestimmter Bussgeldbescheid) sondern auch technisch an.

Dazu arbeiten Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. mit speziell geschulten Sachverständigen zusammen, welche die einzelne Messung technisch auf ihre Richtigkeit hin überprüfen und mögliche Messfehler oder technische „Ansatzpunkte“ aufzeigen können (z.B. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, fehlerhaft aufgestelltes Messgerät, fehlerhafte Auswertungen etc.). Auch kann der Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf bei einem Bußgeldbescheid mit den Gerichten darüber verhandeln, ein Fahrverbot z.B. entfallen zu lassen und stattdessen die Geldbuße zu erhöhen. Dies geht jedoch i.d.R. nur in besonderen Härtefällen und wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.

Gerade in Bußgeldsachen ist es als Rechtsanwalt und Verteidiger wichtig, frühzeitig im Verfahren die richtigen Anträge zu stellen, die Bußgeldakte anzufordern und einzusehen und z.B. die Geschwindigkeitsmessung oder Rotlichtmessung rechtlich und auch technisch zu prüfen. War das Messgerät ordnungsgemäß geeicht im Messzeitpunkt? Gibt es einen Beschilderungsplan zur Messstelle und ist dieser richtig? Liegt eine aktuelle und passende Bedienungsanleitung zum Messgerät vor? Sind Sie auf dem Messfoto erkennbar? Sind andere PKW / LKW oder Hindernisse im Bild erkennbar? Wurde der Messbeamte oder der Auswertbeamte ordnungsgemäß und ausreichend geschult? Ist das Messfoto ordnungsgemäß (Datenzeile)? Ist das Messgerät ordnungssgemäß aufgebaut worden und entspricht das Messprotokoll den gesetzlichen Anforderungen? All diese Fragen lassen sich nur nach Akteneinsicht durch den in Bußgeldsachen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht B. Dimsic, LL.M. klären.

Mehr zum Thema finden Sie u.a. hier: Bußgeldverfahren, Geldbuße, Bußgeldbescheid, anwalt.de, Google Business

Direkter Kontakt zu Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf

Unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall

Gerne können Sie uns das Anhörungsschreiben oder den Bußgeldbescheid direkt per Mail oder WhatsApp senden:

Warum Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf?

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung bei der Verteidigung im Bußgeldrecht

  • Erfahrung aus mehr als 5.000 Bußgeldverfahren bundesweit

  • Umfangreiche Erfahrung aus mehr als 3.000 Verteidigungen in Bußgeldverfahren vor Gericht

  • Umfangreiche Kenntnisse des materiellen und formellen Bußgeldrechts

  • Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf hat ebenfalls umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen aus „angrenzenden“ Rechtsgebieten wie dem Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht und Verwaltungsrecht. Nicht selten kommt es zu weiteren Konsequenzen in diesen Rechtsgebieten, die es gilt von Anfang an „im Blick zu behalten“. Nicht selten drohen neben einer Geldbuße, einem oder mehreren Punkten in Flensburg und einem einmonatigen oder mehrmonatigen Fahrverbot auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde sowie die Anordnung einer MPU (medizinisch psychologischen Untersuchung).

  • Ständige Zusammenarbeit mit mehreren Sachverständigen / Gutachtern, welche die jeweilige Messung auf technische Fehler hin untersuchen

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge

  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung in Bußgeldsachen. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

  • Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, welche die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren übernimmt, dann kann Ihnen Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf eine für Bußgeldsachen rückwirkende Rechtsschutzversicherung vermitteln

Einige Fragen und Antworten zum Bußgeldrecht (FAQ)

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M aus Düsseldorf verteidigt bundesweit insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Nutzung elektronischer Geräte (Handy) am Steuer, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Alkoholverstoß / Fahrten unter Alkoholeinfluss, Drogenverstoß / Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln (BtM), Überladung, Ladungssicherung, Lenkzeitverstoß, Durchfahrtsverbote von LKW, Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit „Tuning“, Organisation von Fuhrparks und Vermeidung von Punkten für Inhaber, Geschäftsführer und Organe der Gesellschaft (insbesondere Taxiunternehmen, Speditionen, Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten und Außendienstlern) etc.

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M aus Düsseldorf verteidigt seit mehr als 15 Jahren in Bußgeldverfahren und hat Erfahrung aus über 2000 geführten Bußgeldverfahren. Jährlich werden ca. 200 – 300 Verfahren im Bußgeldrecht bearbeitet. Dabei findet ein Großteil der Verfahren letztendlich auch vor Gericht statt. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. umfasst aufgrund seiner langjährigen Erfahrung über besondere Kenntnisse einzelner Gerichte und Richter sowie Richterinnen, welche die Bußgeldverfahren bearbeiten und entscheiden.

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Unsere Mandanten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. Wir arbeiten vollständig digital, die Kommunikation kann per Telefon oder E-Mail erfolgen, eine persönlichen Besprechung vor Ort in unserer Kanzlei in Düsseldorf ist nicht erforderlich. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt insbesondere in Düsseldorf, Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Köln, Oberhausen, Ratingen, Essen, Mülheim An Der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund sowie bundesweit.

Wenn Sie geblitzt wurden, dann wird Ihnen voraussichtlich in den nächsten 1-3 Wochen ein Anhörungsschreiben zugehen. Hiermit wird ein förmliches Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. Sie sollten sich umgehend bei Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. melden und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Durch den Versand einer Anhörung wird ein förmliches Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. Hierdurch wird die Verjährung gehemmt. Sie sollten bereits zu diesem frühen Zeitpunkt anwaltlichen Rat einholen. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf kann sich hier bei der Bußgeldbehörde bestellen und Akteneinsicht beantragen um das das konkrete weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.

Diese Frage wird häufig gestellt. Achtung! Sie sollten im Anhörungsschreiben auf keinen Fall eine Person benennen, von der Sie wissen, dass diese die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat, hierdurch machen Sie sich strafbar! Es handelt sich hierbei um den Straftatbestand der sog. „falschen Verdächtigung“ nach § 164 StGB. Die Bußgeldbehörden finden diese Falschmitteilung auch häufig heraus, denn es werden regelmäßig bei anderen Behörden die Lichtbilder aus den Personalausweisen abgerufen und verglichen. Regelmäßig fallen solche Täuschungen auf und nach dem Bußgeldverfahren geht die Akte an die zuständige Staatsanwaltschaft, welche gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung einleitet. Sie sollten daher niemals eine andere Person benennen, von der Sie wissen, „dass diese es nicht gewesen ist“. Sie sollten sich daher nach Erhalt der Anhörung umgehend an Verteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf wenden.

Eine Zeugenanhörung erhält in der Regel der Halter oder die Halterin eines Fahrzeugs bei dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem „Rotlichtblitzer“. Hier gibt es grundsätzlich zwei Fallgestaltungen. Wenn z.B. der Fahrer auf dem „Blitzerbild“ männlich ist und die Halterin weiblich, dann steht fest, dass der Fahrer nicht Halter ist. Zur Identifikation erhält dann die Halterin eine Zeugenanhörung. Im anderen Fall ist Halter des Fahrzeugs eine Firma, z.B. eine GmbH. Diese GmbH als juristische Person kann selbst nicht Fahrer gewesen sein, so dass die GmbH bzw. deren Verantwortliche (z.B. Geschäftsführer) nur als Zeugin gehört wird.

Bei beiden Fallkonstellationen ist höchste Vorsicht geboten, denn auch hier besteht die Gefahr, dass die antwortende Person sich strafbar macht durch eine falsche Verdächtigung (siehe Frage zuvor). Darüber hinaus droht dem Halter immer auch eine sehr lange Fahrtenbuchauflage, wenn keine Mitwirkung an der Identifizierung des Fahrers erfolgt und das Bußgeldverfahren z.B. verjährt.

Auch bei Erhalt einer Zeugenanhörung sollten Sie sich daher anwaltlichen Rat von Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. einholen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, dann sollten Sie sich umgehend bei Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf melden. Gegen den Bußgeldbescheid muss ein förmlicher Einspruch eingelegt werden, damit dieser nicht rechtskräftig wird. Dies geht nur schriftlich. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann z.B. nicht mit einer einfachen E-Mail eingelegt werden.

Nach Zustellung eines Bußgeldbescheides bei Ihnen läuft eine Frist von 2 Wochen für die Einlegung eines Einspruchs. Dieser Einspruch muss schriftlich erfolgen, wobei der Zugang bei der Bußgeldbehörde nachweisbar sein sollte. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. legt für Sie Einspruch bei der jeweiligen Bußgeldbehörde ein und beantragt umfassende Akteneinsicht um mögliche Fehler im Verfahren finden zu können.

Fehler in Bußgeldverfahren gibt es unzählige. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. unterscheidet hier in der Regel zwischen sog. formellen und materiellen Fehlern sowie Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung. Ein Bußgeldverfahren kann verjähren, wobei es hier unterschiedliche Verjährungsfristen gibt. Der Bußgeldbescheid kann zu unbestimmt sein oder gegen den falschen Betroffenen ergangen sein. Es können auch unzureichende Unterlagen von der Behörde übersendet worden sein, so dass eine Einstellung des Verfahrens hierauf gestützt werden kann. Regelmäßig lässt Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf Geschwindigkeitsmessungen auch von technischen Sachverständigen untersuchen um mögliche Fehler bei der Messwertbildung zu finden. Nicht selten können auch Fahrverbote vermieden werden.

Ob ein fehlerhafter Bußgeldbescheid oder ein fehlerhaftes Bußgeldverfahren vorliegt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen. Dabei muss auch die Bußgeldstelle gewisse Fristen einhalten. Sie darf sich mit ihrer Arbeit nicht zu viel Zeit lassen. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr tritt die Verjährung in der Regel nach drei Monaten ein. Das bedeutet, dass ein Bußgeldbescheid, der zu spät bei Ihnen eingeht, unwirksam ist. Es kann jedoch unter gewissen Umständen dazu kommen, dass die Verjährung unterbrochen wird. Das ist unter anderem der Fall, wenn ein Anhörungsbogen an den verantwortlichen Fahrer verschickt wird. Dieser kann dazu führen, dass sich die Frist verlängert. Sie sollten sich in keinem Fall darauf verlassen, dass ein Verfahrne verjährt, denn hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Dies kann durch Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Dabei gibt es nicht nur die 3-monatige Verjährungsfrist, sondern auch noch weitere Verjährungsfristen, die zu beachten sind.

Bei bestimmten Bußgeldsachen wird ein einmonatiges oder auch mehrmonatiges Fahrverbot verhängt. Sollten sich bei der anwaltlichen Prüfung und Vertretung Fehler im Verfahren ergeben, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das gesamte Bußgeldverfahren gegen Sie „fallengelassen“ wird. Dies ist jedoch immer abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Manchmal lassen sich keine solche „Fehler“ finden. In diesen Fällen ist stets das Ziel, dass die Bußgeldbehörde oder letztendlich das Gericht einen Ausnahme vom Fahrverbot z.B. gegen Erhöhung der Geldbuße macht oder ein mehrmonatiges Fahrverbot reduziert wird. Hier bestehen mehrere Möglichkeiten wie dies erreich werden kann. Eine solche „Verteidigungstaktik“ muss stets gut vorbereitet werden und sollte so früh wie möglich im Verfahren besprochen werden. Sprechen Sie Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf gerne an.

Sehr viele Mandanten von Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf sind berufliche Vielfahrer und müssen stets ihr „Punktekonto“ in Flensburg im Blick halten. Die Tatsache, dass man Vielfahrer ist, ist dabei kein Grund verschont zu werden, denn jeder der am Straßenverkehr teilnimmt, egal wie oft, muss sich an de Regeln halten. Wir holen regelmäßig in den von uns bearbeiteten Bußgeldverfahren die aktuellen „Punktestände“ aus Flensburg für unsere Mandanten ein und haben diese im Blick. Durch eine Einstellung des Verfahrens oder z.B. eine Reduzierung auf ein Bußgeld von 55 EUR kann regelmäßig die Eintragung von Punkten in Flensburg verhindert werden. Manchmal macht es aus taktischen Gründen auch Sinn ein Bußgeldverfahren „in die Länge zu ziehen“, was regelmäßig möglich ist.

Auch der Vorwurf der Nutzung eines elektronischen Gerätes (Handy) ist Gegenstand unserer täglichen Praxis. Auch hier sollten Sie sich nach Erhalt eines Anhörungsschreibens oder eines Bußgeldbescheides umgehen bei Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf melden. Dieser kann Akteneinsicht in die Bußgeldakte nehmen und prüfen, welche Feststellungen die Polizeibeamten gemacht haben. Letztendlich kommt es in diesen Bußgeldverfahren häufig zu einer gerichtlichen Verhandlung, zu welcher Sie jedoch in der Regel nicht mitkommen brauchen. Durch gerichtliche und anwaltliche Befragung in dieser Hauptverhandlung wird der Sachverhalt sodann geklärt und es können Schwachpunkte bei der dokumentierten Beobachtung durch die Polizei aufgezeigt werden.

In ca. 90 % unserer Bußgeldverfahren müssen die Mandanten nicht vor Gericht erscheinen. Dies ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Hierzu stellt Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf einen Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen, de, regelmäßig entsprochen wird. Ein persönliches Erscheinen ist regelmäßig dann nötig, wenn das „Blitzerbild“ von schlechter Qualität ist oder der Betroffene nicht mit der Person auf dem „Blitzerbild“ identisch ist. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Im Regelfall übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten der Verteidigung (Verkehrsrechtsschutzversicherung). Wenn Sie uns die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung übersenden, stellen wir für die kostenfrei eine Deckungsanfrage für die Übernahme der Kosten.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so haben wir aufgrund unserer guten Kontakte die Möglichkeit Ihnen eine für das Bußgeldverfahren rückwirkende Rechtsschutzversicherung zu vermitteln. Ansonsten sollten Sie für die Zukunft in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt je nach Umfang die Kosten für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, die Kosten für die Regulierung von Unfällen, bei Kündigung des Arbeitsvertrages etc. Diese Kosten können für Sie sonst schnell einmal eine höhere vierstellige Summe ausmachen.

Warum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Hierfür gibt es mehrere gute Gründe: 

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Mehr Informationen zu diesem Thema findest du in diesem Video: 

Die Verjährung im Bußgeldrecht. Was man dazu wissen muss: 

Geblitzt weil zu schnell oder über Rot gefahren? Handy am Steuer? Was sollte man bei einer Anhörung tun: 

Zeugenfragebogen in einer Bußgeldsache erhalten? Was ist zu tun? Mehr dazu in diesem Video: 

Anhörungsschreiben in einer Bußgeldsache erhalten? Achtung! Was du nicht tun solltest:

Geblitzt worden oder Handy am Steuer in der Probezeit? Worauf zu achten ist wird in folgendem Video erklärt:

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Direkter Kontakt zum Rechtsanwalt für Bußgeldrecht

Du kannst uns via Telefon, E-Mail oder Whats-App erreichen. Natürlich kannst du auch das folgende Kontaktformular nutzen. Hier hast du die Möglichkeit uns direkt z.B. das Anhörungsschreiben, den Bußgeldbescheid oder andere Dokumente zu übersenden.

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