Anwalt für Bußgeldrecht Düsseldorf – Verteidigung gegen Ihren Bußgeldbescheid

Stand: Oktober 2026 – zuletzt rechtlich geprüft von Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M.

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt Mandanten im Bußgeldrecht (Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht) – nicht nur in Düsseldorf und der Region, sondern bundesweit. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß oder Abstandsverstoß: Er prüft Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid und entwickelt frühzeitig die passende Verteidigungsstrategie.

  • Über 15 Jahre Erfahrung in der bundesweiten Verteidigung von Bußgeldverfahren

  • Fundierte Praxis aus mehreren tausend Fällen – außergerichtlich und vor Gericht

  • Mehr als 5000 zufriedene Mandanten im im Bußgeldrecht

  • Sofort-Hilfe nach Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp – wir melden uns umgehend zurück

Bußgeld erhalten? Das sollten Sie nach Anhörung oder Bußgeldbescheid wissen

  • Sie wurden geblitzt, weil Sie zu schnell unterwegs waren?
  • Die Polizei wirft Ihnen vor, während der Fahrt das Handy benutzt zu haben?
  • Sie sind über eine rote Ampel gefahren oder haben den Sicherheitsabstand nicht eingehalten?

In all diesen Fällen erhalten Sie in der Regel zunächst ein Anhörungsschreiben, später möglicherweise einen Bußgeldbescheid – und in beiden Fällen zählt jeder Tag.

Ein Bußgeldverfahren kann schnell gravierende Folgen haben: hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder im Extremfall sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. In dieser Situation ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung entscheidend – die häufigsten Fragen dazu beantworten wir direkt hier.

Ich wurde geblitzt oder habe eine Anhörung erhalten – was tun?

Nach einem Blitzerverstoß erhalten Sie meist innerhalb von ein bis drei Wochen ein Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle. Wichtig: Sie sind zwar verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, nicht aber zum Tatvorwurf selbst. Vorschnelle Angaben zum Vorwurf können später gegen Sie verwendet werden. Melden Sie sich vor einer Antwort bei uns – wir prüfen die Vorwürfe und mögliche Verteidigungsansätze, bevor Sie sich äußern.

Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten – wie viel Zeit bleibt mir?

Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie genau zwei Wochen, um schriftlich Einspruch einzulegen – danach wird der Bescheid rechtskräftig und ist kaum noch angreifbar. Diese Frist ist eng bemessen, daher sollten Sie unmittelbar nach Erhalt handeln, nicht erst kurz vor Fristablauf.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Bußgeldbescheide sind überdurchschnittlich häufig fehlerhaft – etwa durch nicht ordnungsgemäß geeichte Messgeräte, formelle Fehler im Bescheid, Verjährung oder eine unzureichende Fahreridentifizierung. Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich jedoch erst nach Akteneinsicht verlässlich beurteilen: Erst der Blick in Messprotokoll, Eichschein und Rohmessdaten zeigt, ob ein Verstoß tatsächlich verwertbar dokumentiert wurde.

Droht mir ein Fahrverbot – kann ich das verhindern?

Bei bestimmten Verstößen sieht der Bußgeldkatalog ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot vor. Werden im Verfahren Fehler festgestellt, kann das Verfahren eingestellt werden. Ist das nicht möglich, lässt sich in Härtefällen – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein – unter Umständen eine Ausnahme vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße erreichen.

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M., Anwalt für Bußgeldrecht aus Düsseldorf, vertritt Mandanten bundesweit in Bußgeldverfahren. Mit über 15 Jahren Erfahrung und mehr als 5.000 bearbeiteten Bußgeldverfahren, davon über 4.000 vor Gericht, verfügt er über eine fundierte und praxisnahe Expertise im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.

Firma erhält Zeugenanhörung – was Fuhrpark-Verantwortliche jetzt beachten sollten

Bei Firmenfahrzeugen ist die Zeugenanhörung ein besonders häufiger Fall: Wurde ein Fahrzeug geblitzt und ist der Fahrer auf dem Messfoto nicht eindeutig erkennbar oder der Bußgeldstelle unbekannt, erhält der Halter – also das Unternehmen – ein Zeugenanhörungsschreiben mit der Aufforderung, den verantwortlichen Fahrer zu benennen. Betroffen sind insbesondere Speditionen, Fuhrparkbetreiber, Außendienstorganisationen und Betriebe mit Poolfahrzeugen.

Wichtig: Aus der Zeugenanhörung ergibt sich noch kein eigenes Bußgeld gegen das Unternehmen. Reagiert die Firma jedoch gar nicht oder kann der Fahrer nicht ermittelt werden, drohen zwei eigenständige Risiken:

  • Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO): Die Zulassungsbehörde kann dem Halter – unabhängig vom eigentlichen Bußgeldverfahren – die Führung eines Fahrtenbuchs für das betroffene Fahrzeug oder den gesamten Fuhrpark auferlegen, üblicherweise für sechs Monate bis zu mehreren Jahren. Das bedeutet erheblichen organisatorischen Mehraufwand für jede einzelne Fahrt.
  • Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG): Kann das Unternehmen wiederholt keinen Fahrer benennen, weil schlicht keine Aufzeichnungen darüber geführt werden, wer wann welches Fahrzeug genutzt hat, kann dies selbst als Organisationsverschulden der Geschäftsführung gewertet werden.

Genauso wichtig: Es sollte niemals ins Blaue hinein ein Mitarbeiter als Fahrer benannt werden, ohne dass dies tatsächlich zweifelsfrei feststeht. Eine falsche Angabe kann für die benennende Person den Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erfüllen und den benannten Mitarbeiter zu Unrecht belasten.

Sinnvolle Maßnahmen vor einer Antwort an die Bußgeldstelle:

  • Interne Unterlagen prüfen: Tourenplanung, Fahrtenbuch, Tankkarten- oder Mautabrechnungen sowie Zugangs- oder GPS-Protokolle können den Fahrer häufig zweifelsfrei belegen
  • Die Weitergabe von Mitarbeiterdaten datenschutzkonform gestalten, insbesondere wenn mehrere Personen infrage kommen
  • Die Anhörung anwaltlich prüfen lassen, bevor eine Antwort verschickt wird – vor allem, wenn nicht mit letzter Sicherheit feststeht, wer gefahren ist
  • Die Rückmeldefrist im Blick behalten: Auch ohne gesetzliche Auskunftspflicht zum Tatvorwurf erhöht verspätetes oder fehlendes Reagieren das Risiko einer Fahrtenbuchauflage

Für Unternehmen mit größeren Fuhrparks empfiehlt sich zudem eine dauerhafte, revisionssichere Fahrerdokumentation – sie reduziert nicht nur das Risiko künftiger Fahrtenbuchauflagen, sondern schützt Geschäftsführung und verantwortliche Personen auch vor dem Vorwurf mangelnder Aufsicht.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, mit welchen Regelsätzen bei den häufigsten Verkehrsverstößen zu rechnen ist. Grundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) in der seit November 2021 geltenden Fassung.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Geschwindigkeit innerorts, 21–25 km/h zu schnell 80 € 1
Geschwindigkeit außerorts, 21–25 km/h zu schnell 70 € 1
Handy am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung) 100 € 1
Rotlichtverstoß, einfach (< 1 Sekunde) 90 € 1
Rotlichtverstoß, qualifiziert (> 1 Sekunde oder Gefährdung) 200 € 2 1 Monat
Alkohol am Steuer, ab 0,5 Promille (Ersttäter, § 24a StVG) 500 € 1 1 Monat

Stand der Regelsätze: September 2026. Es handelt sich um Regelsätze für Ersttäter ohne Voreintragung im Fahreignungsregister. Im Einzelfall können Zuschläge (z. B. bei Gefährdung, Sachbeschädigung oder Wiederholungstätern) hinzukommen. Ab 31 km/h zu schnell innerorts bzw. 41 km/h außerorts droht regelmäßig zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot.

Diese Übersicht deckt nur einen Ausschnitt der möglichen Verstöße ab. Für eine vollständige Einordnung Ihres konkreten Falls – insbesondere bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen, Voreintragungen oder besonderen Umständen – empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung Ihres Bußgeldbescheids.

Was ist Bußgeldrecht? Abgrenzung zu Verkehrsstrafrecht und Verkehrsrecht

Bußgeldrecht – im Straßenverkehr auch Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht genannt – ist ein Teilbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts (OWiG) und regelt Verkehrsverstöße nach Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO) und Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Geahndet wird dabei eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat: Die Folge ist eine Geldbuße, gegebenenfalls ergänzt um Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) oder ein Fahrverbot – nicht jedoch eine Eintragung ins Bundeszentralregister.

Häufig werden im Alltag drei verwandte, aber rechtlich unterschiedliche Bereiche verwechselt:

Rechtsgebiet Grundlage Typische Beispiele Mögliche Folge
Bußgeldrecht (Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht) OWiG, StVG, StVO, BKatV Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß Geldbuße, Punkte in Flensburg, Fahrverbot
Verkehrsstrafrecht StGB Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Eintrag ins Bundeszentralregister, häufig Entzug der Fahrerlaubnis statt Fahrverbot
Verkehrsrecht / Unfallregulierung BGB, StVG (Zivilrecht) Verkehrsunfall, Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung, Haftungsquote Schadensersatz, Schmerzensgeld – keine Sanktion gegen den Verursacher

Die Übergänge sind in der Praxis fließend: Aus einer zunächst als Ordnungswidrigkeit eingeleiteten Geschwindigkeitsmessung kann bei besonders hoher Überschreitung oder Gefährdung anderer auch ein Verkehrsstrafverfahren werden – etwa bei einer Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) oder einer konkreten Gefährdung nach § 315c StGB. Gleichzeitig kann ein und derselbe Unfall sowohl ein Bußgeldverfahren wegen des Verkehrsverstoßes als auch eine zivilrechtliche Schadensregulierung nach sich ziehen. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. behält diese angrenzenden Rechtsgebiete von Beginn an im Blick, um Sie umfassend zu beraten – unabhängig davon, in welchem der drei Bereiche Ihr Fall tatsächlich liegt.

Anwalt für Verkehrsordnungswidrigkeiten – private und gewerbliche Mandanten

Das Bußgeldrecht (Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht) hat für Betroffene eine besonders hohe Bedeutung. Bereits ein einzelner Verkehrsverstoß kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Fahrverbot
  • Punkte im Fahreignungsregister
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Erhöhte Versicherungsbeiträge
  • Berufliche Nachteile (z. B. bei Berufskraftfahrern)

Für private Verkehrsteilnehmer steht häufig die Mobilität auf dem Spiel. Für viele Mandanten ist der Führerschein unverzichtbar – sei es für den Weg zur Arbeit oder für die Ausübung ihres Berufs.

Bußgeldrecht für Unternehmen, Fuhrparks und Speditionen

Besonders komplex ist die Rechtslage für gewerbliche Mandanten, etwa:

  • Speditionen und Logistikunternehmen
  • Fuhrparkbetreiber
  • Kurier- und Lieferdienste
  • Amazon- und Paketdienstleister
  • Handwerks- und Servicebetriebe mit Fahrzeugflotten

Hier drohen nicht nur hohe Geldbußen, sondern auch rechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer, Inhaber oder verantwortliche Personen, etwa wegen Aufsichtspflichtverletzungen. Verstöße einzelner Fahrer können unter Umständen dem Unternehmen zugerechnet werden.

Gerade in diesen Fällen ist eine spezialisierte anwaltliche Verteidigung im Bußgeldrecht unerlässlich, um wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Warum ein spezialisierter Anwalt für Bußgeldrecht entscheidend ist

Bußgeldverfahren sind häufig fehleranfällig. Typische Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung sind unter anderem:

  • fehlerhafte Messverfahren (z. B. Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen)
  • nicht ordnungsgemäß geeichte Messgeräte
  • formelle Fehler im Bußgeldbescheid
  • Verjährungsprobleme
  • unzureichende Fahreridentifizierung

Nur ein erfahrener und im Bußgeldrecht besonders geschulter Rechtsanwalt ist in der Lage, diese Fehler systematisch zu erkennen und effektiv zu nutzen. Wie relevant eine technische und rechtliche Prüfung tatsächlich ist, zeigt eine vielzitierte Studie der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr: Bei der Auswertung von knapp 14.800 Bußgeldverfahren verschiedener Bußgeldstellen wiesen 56 Prozent der untersuchten Messungen und Bußgeldakten Mängel auf – von formellen Fehlern bis hin zu technisch nicht verwertbaren Messungen. Nur in 44 Prozent der Fälle waren Messung und Beweisführung vollständig korrekt, vgl. Quelle: Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbG & Co. KG

Bundesweite Verteidigung im Bußgeldrecht

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. mit Kanzleisitz in Düsseldorf vertritt seine Mandanten bundesweit vor:

  • Bußgeldstellen
  • Verwaltungsbehörden
  • Amtsgerichten

Unabhängig davon, ob der Verkehrsverstoß in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland begangen wurde: Die Verteidigung erfolgt effizient, zielgerichtet und mit klarem Fokus auf Reduzierung von Strafen, Vermeidung von Fahrverboten und Schutz der Fahrerlaubnis.

Gerade einmal 44 Prozent aller Bußgeldbescheide sind fehlerfrei. Gut jeder zweite Brief aus der Verwaltungsbehörde lässt sich demnach anfechten. Dabei ist es mit einem einfachen Widerspruch meist nicht getan. In vielen Fällen gehen Gerichte davon aus, dass die Behörde korrekt arbeitet. Sie müssen als Betroffener also zumindest Anhaltspunkte liefern, dass Ihr Zweifel an der Messung berechtigt ist. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf unterstützt Sie bei der Verteidigung vom Vorwurf einer begangenen Ordnungswidrigkeit in Düsseldorf, Neuss, Solingen, Duisburg, Essen, Wuppertal, Mönchengladbach, Krefeld, Ratingen, Oberhausen, Moers, Köln, Remscheid, Leverkusen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Mülheim an der Ruhr und bundesweit.

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht und Bußgeldbescheide aus Düsseldorf B. Dimsic, LL.M greift die Messung und das Verfahren nicht nur rechtlich (fehlerhafte Zustellung, falscher Betroffener, Verjährung, unbestimmter Bussgeldbescheid) sondern auch technisch an.

Dazu arbeiten Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. mit speziell geschulten Sachverständigen zusammen, welche die einzelne Messung technisch auf ihre Richtigkeit hin überprüfen und mögliche Messfehler oder technische „Ansatzpunkte“ aufzeigen können (z.B. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, fehlerhaft aufgestelltes Messgerät, fehlerhafte Auswertungen etc.). Auch kann der Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf bei einem Bußgeldbescheid mit den Gerichten darüber verhandeln, ein Fahrverbot z.B. entfallen zu lassen und stattdessen die Geldbuße zu erhöhen. Dies geht jedoch i.d.R. nur in besonderen Härtefällen und wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.

Gerade in Bußgeldsachen ist es als Rechtsanwalt und Verteidiger wichtig, frühzeitig im Verfahren die richtigen Anträge zu stellen, die Bußgeldakte anzufordern und einzusehen und z.B. die Geschwindigkeitsmessung oder Rotlichtmessung rechtlich und auch technisch zu prüfen. War das Messgerät ordnungsgemäß geeicht im Messzeitpunkt? Gibt es einen Beschilderungsplan zur Messstelle und ist dieser richtig? Liegt eine aktuelle und passende Bedienungsanleitung zum Messgerät vor? Sind Sie auf dem Messfoto erkennbar? Sind andere PKW / LKW oder Hindernisse im Bild erkennbar? Wurde der Messbeamte oder der Auswertbeamte ordnungsgemäß und ausreichend geschult? Ist das Messfoto ordnungsgemäß (Datenzeile)? Ist das Messgerät ordnungssgemäß aufgebaut worden und entspricht das Messprotokoll den gesetzlichen Anforderungen? All diese Fragen lassen sich nur nach Akteneinsicht durch den in Bußgeldsachen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht B. Dimsic, LL.M. klären.

Anwalt für Bußgeldrecht – unsere Expertise im Bußgeldrecht

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht und in der Bußgeldrecht

  • Erfahrung aus mehr als 5000 Bußgeldverfahren, davon mehr als 4000 Verfahren vor Gericht

  • Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. kennt die meisten Gerichte, Richter und Richterinnen in Bußgeldverfahren und kennt die jeweiligen indivudiellen Gegebenheiten und damit auch Möglichkeiten

  • Umfangreiche Kenntnisse des materiellen und formellen Bußgeldrechts

  • Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf hat ebenfalls umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen aus „angrenzenden“ Rechtsgebieten wie dem Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht und Verwaltungsrecht. Nicht selten kommt es zu weiteren Konsequenzen in diesen Rechtsgebieten, die es gilt von Anfang an „im Blick zu behalten“. Nicht selten drohen neben einer Geldbuße, einem oder mehreren Punkten in Flensburg und einem einmonatigen oder mehrmonatigen Fahrverbot auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde sowie die Anordnung einer MPU (medizinisch psychologischen Untersuchung).

  • Ständige Zusammenarbeit mit mehreren Sachverständigen / Gutachtern, welche die jeweilige Messung auf technische Fehler hin untersuchen

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge

  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung in Bußgeldsachen. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M.verteidigt nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

Anwalt für Bußgeldrecht Düsseldorf verteidigt bundesweit

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt u.a. bei folgenden Bußgeldvorwürfen in Düsseldorf, den umliegenden Städten sowie bundesweit.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Nutzung elektronischer Geräte / Handy am Steuer

  • Rotlichverstoß

  • Abstandsverstoß

  • Alkoholvertoß / Fahren unter Alkoholeinfluss

  • Drogenverstoß / Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln

  • Überladung

  • Ladungssicherung

  • Lenkzeitverstoß

  • Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Tuning

  • Organisation von Fuhrparks und Vermeidung von Punkten für Inhaber, Geschäftsführer und Organe der Gesellschaft (insbesondere Taxiunternehmen, Speditionen, Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten und Außendienstlern)

  • Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit anderen Gesetzen wie z.B. Gaststättengesetz (GastG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Landesimmissionsschutzgesetzen, Bußgeldverstöße nach der Landesbauordnung (LBO), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Mindestlohngesetz (MiLoG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Hier finden Sie uns:

Dimsic Rechtsanwälte · Am Hackenbruch 19 · 40231 Düsseldorf · Telefon: 0211 15831842 · E-Mail: mail@dimsic.com · Mo–Fr 8:30–17:00 Uhr · Notfall 24/7

Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. Düsseldorf
Benjamin Dimsic, LL.M.
Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M.

Rechtsanwalt in Düsseldorf mit Fokus auf anspruchsvolle Mandate im Strafrecht, Bußgeldrecht, Privatinsolvenz, Verkehrsrecht & Unfallregulierung, Zivilrecht

Diese Seite wurde fachlich von Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. erstellt bzw. geprüft. Ziel ist eine klare, rechtlich fundierte und verständliche Einordnung Ihrer Situation – insbesondere dann, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind.

Mandanten aus Düsseldorf, Krefeld, Duisburg, Solingen, Wuppertal, Neuss, Köln, Essen, Bochum, Dortmund, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Oberhausen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Ratingen, Leverkusen, Remscheid, Langenfeld, Mettmann, Meerbusch, Velbert, NRW und bundesweit wenden sich regelmäßig an die Kanzlei,wenn es um Vorladungen, Kündigungen, Bußgeldbescheide Ermittlungsverfahren oder rechtlich sensible Situationen geht, in denen eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung entscheidend ist.

  • Rechtsanwalt in Düsseldorf, NRW sowie bundesweit
  • Mehr als 15 Jahren Erfahrung in mehr als 15000 Fällen
  • Beratung bei rechtlich sensiblen Fällen
  • Schnelle Ersteinschätzung möglich
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FAQ – Fragen und Antworten zum Bußgeldrecht

Bei welchen Bußgeldsachen verteidigt Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M.?

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt bundesweit insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, der Nutzung elektronischer Geräte (Handy) am Steuer, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen, Alkoholverstößen sowie Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln (BtM).

Darüber hinaus übernimmt er Verteidigungen bei Überladung, mangelhafter Ladungssicherung, Lenkzeitverstößen, LKW-Durchfahrtsverboten, Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Tuning sowie bei der Organisation von Fuhrparks und der Vermeidung von Punkten für Inhaber, Geschäftsführer und Organe von Unternehmen.

Zu den betreuten Mandanten zählen insbesondere Taxiunternehmen, Speditionen, Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten sowie Außendienstorganisationen.

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Welche Erfahrung hat Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. in Bußgeldverfahren?

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt seit mehr als 15 Jahren in Bußgeldverfahren und verfügt über Erfahrung aus mehr als 5.000 geführten Verfahren. Jährlich werden etwa 300 bis 400 Bußgeldverfahren bearbeitet, von denen ein erheblicher Teil vor Gericht verhandelt wird. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit verfügt Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. über besondere Kenntnisse der zuständigen Gerichte sowie der entscheidenden Richterinnen und Richter.

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Ich komme nicht aus Düsseldorf – kann ich Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. dennoch beauftragen?

Ja, das ist problemlos möglich. Die Mandanten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Zusammenarbeit erfolgt vollständig digital per Telefon oder E-Mail. Eine persönliche Besprechung in der Kanzlei in Düsseldorf ist nicht erforderlich. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt unter anderem in Düsseldorf, Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Köln, Essen, Dortmund sowie bundesweit.

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Ich wurde geblitzt – was soll ich tun?

Nach einem Blitzerverstoß erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis drei Wochen ein Anhörungsschreiben. Damit wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie sollten sich umgehend bei Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. melden, um das weiter Vorgehen frühzeitig zu besprechen und mögliche Verteidigungsansätze zu prüfen.

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Kann ich im Anhörungsschreiben eine andere Person angeben?

Achtung: Sie dürfen keinesfalls eine Person benennen, von der Sie wissen, dass sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat. Dies stellt den Straftatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB dar. Bußgeldbehörden gleichen regelmäßig Lichtbilder mit behördlichen Daten ab. Falschangaben werden häufig entdeckt und können ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Wenden Sie sich daher nach Erhalt der Anhörung stets an Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf.

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Ich habe eine Zeugenanhörung bekommen – was soll ich tun?

Eine Zeugenanhörung erhält häufig der Fahrzeughalter, wenn dieser nicht selbst als Fahrer in Betracht kommt oder das Fahrzeug einer Firma gehört. Auch hier besteht die Gefahr einer strafbaren Falschaussage oder einer Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Lassen Sie sich daher vor einer Antwort unbedingt anwaltlich beraten.

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Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten – was soll ich tun?

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides sollten Sie unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aufnehmen. Gegen den Bußgeldbescheid muss form- und fristgerecht Einspruch eingelegt werden, da dieser sonst rechtskräftig wird. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen.

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Welche Frist läuft nach Erhalt eines Bußgeldbescheides?

Nach Zustellung des Bußgeldbescheides läuft eine zweiwöchige Frist für die Einlegung des Einspruchs. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. legt für Sie fristgerecht Einspruch ein und beantragt umfassende Akteneinsicht zur Prüfung möglicher Fehler im Verfahren.

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Welche Fehler gibt es in Bußgeldverfahren?

Fehler in Bußgeldverfahren sind vielfältig. Unterschieden wird zwischen formellen, materiellen sowie Messfehlern. Häufige Fehler sind Verjährung, unklare Bußgeldbescheide, falsche Betroffene oder fehlerhafte Messverfahren. In vielen Fällen können Verfahren eingestellt oder Fahrverbote vermieden werden.

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Wie lang ist die Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sechs Monate statt zuvor drei Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, geändert durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes). Für Verstöße vor dem 1. Juli 2026 kann je nach Übergangsregelung noch die bisherige Dreimonatsfrist gelten. Die Frist kann zudem durch bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrochen werden, etwa durch die Anhörung oder den Erlass des Bußgeldbescheides (§ 33 OWiG). Ob im Einzelfall Verjährung eingetreten ist, kann zuverlässig nur durch anwaltliche Akteneinsicht geprüft werden. Verlassen Sie sich daher nicht auf pauschale Faustregeln.

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Was kann ich gegen ein Fahrverbot machen?

Bei bestimmten Verstößen wird ein ein- oder mehrmonatiges Fahrverbot verhängt. Werden Verfahrensfehler festgestellt, kann das gesamte Verfahren eingestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann unter Umständen eine Ausnahme vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße erreicht oder die Dauer des Fahrverbots reduziert werden.

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Ich wurde angehalten und mir wird vorgeworfen, ein Handy benutzt zu haben – was soll ich machen?

Die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer ist ein häufiger Vorwurf in Bußgeldverfahren. Nach Erhalt einer Anhörung oder eines Bußgeldbescheides sollte Akteneinsicht beantragt werden. In der gerichtlichen Hauptverhandlung können Schwächen der polizeilichen Beobachtung herausgearbeitet werden. Ein persönliches Erscheinen ist meist nicht erforderlich.

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Ich möchte gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, aber nicht bei Gericht erscheinen – was soll ich machen?

In rund 90 % der Bußgeldverfahren ist ein persönliches Erscheinen vor Gericht nicht notwendig. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. beantragt regelmäßig die Entbindung vom persönlichen Erscheinen. Nur in Ausnahmefällen ist Ihre Anwesenheit erforderlich.

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Wer ist der beste Anwalt im Bußgeldrecht in Düsseldorf?

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung und hat über 5.000 Bußgeldverfahren bearbeitet. Aufgrund seiner Spezialisierung und bundesweiten Tätigkeit zählt er zu den besonders erfahrenen Anwälten im Bußgeldrecht.

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Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Verteidigung?

In der Regel übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Verteidigung im Bußgeldverfahren. Wir stellen für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – was jetzt?

In bestimmten Fällen kann eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung vermittelt werden. Andernfalls empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung für zukünftige Verfahren. Ohne Rechtsschutz können die Kosten eines Bußgeldverfahrens schnell eine höhere vierstellige Summe erreichen.

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Was ist eine Fahrtenbuchauflage und wann droht sie meinem Unternehmen?

Kann der Fahrer eines Firmenfahrzeugs nach einem Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden, kann die Zulassungsbehörde dem Halter unabhängig vom Bußgeldverfahren eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO erteilen – meist für sechs Monate bis mehrere Jahre. Betroffen sind vor allem Unternehmen mit Poolfahrzeugen oder unklarer Fahrerzuordnung. Eine sorgfältige interne Dokumentation, wer wann welches Fahrzeug nutzt, beugt dem wirksam vor.

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Was passiert, wenn wir als Unternehmen den Fahrer nicht benennen können?

Neben der drohenden Fahrtenbuchauflage kann wiederholtes Nichtbenennen des Fahrers als Organisationsverschulden gewertet werden (§ 130 OWiG) und Geschäftsführung oder verantwortliche Personen persönlich treffen. Wichtig: Es sollte niemals ohne zweifelsfreie Klarheit ein Mitarbeiter benannt werden – eine falsche Angabe kann selbst den Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erfüllen.

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Zuständige Behörden und Gerichte für Bußgeldverfahren in Düsseldorf

Je nach Verfahrensstadium sind in Düsseldorf unterschiedliche Stellen zuständig – von der Bußgeldstelle über das Straßenverkehrsamt bis zum Amtsgericht. Wer die richtige Anlaufstelle kennt, verliert im Verfahren keine Zeit.

Bußgeldstelle im Ordnungsamt Düsseldorf

Für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet Düsseldorf – etwa Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstöße – ist die Bußgeldstelle im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf zuständig. Grundlage der Bewertung sind insbesondere § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG sowie die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).

  • Anschrift (nur Postanschrift): Ordnungsamt – Bußgeldstelle, Erkrather Straße 3, 40233 Düsseldorf
  • Telefon: 0211 8991 (Telefonsprechzeiten Mo–Fr, 9:00–11:00 Uhr)
  • E-Mail: bussgeldstelle@duesseldorf.de
  • Persönliche Vorsprache: ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Online-Einspruch: über das Serviceportal der Stadt Düsseldorf möglich

Nach fristgerechtem Einspruch kann die Behörde den Bescheid korrigieren, das Verfahren einstellen oder es zur Entscheidung an das Amtsgericht Düsseldorf abgeben.

Straßenverkehrsamt Düsseldorf

Von der Bußgeldstelle zu unterscheiden ist das Straßenverkehrsamt Düsseldorf (Höherweg 101, 40233 Düsseldorf). Es ist als Fahrerlaubnisbehörde zuständig für Führerscheinangelegenheiten – etwa Entzug der Fahrerlaubnis, Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) oder die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO. Diese Verfahren laufen unabhängig vom eigentlichen Bußgeldverfahren und können ein Bußgeldverfahren begleiten oder ihm nachfolgen.

Amtsgericht Düsseldorf

Wird gegen einen Bußgeldbescheid form- und fristgerecht Einspruch eingelegt und hilft die Bußgeldstelle diesem nicht ab, entscheidet das Amtsgericht Düsseldorf über den Fall. In den meisten Verfahren ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich – die anwaltliche Vertretung übernimmt Termine und Kommunikation mit dem Gericht.

Stadtteile in Düsseldorf

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. vertritt Mandanten aus dem gesamten Stadtgebiet, unter anderem: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten.

Postleitzahlen in Düsseldorf

40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599

Anwalt Bußgeld Düsseldorf

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Düsseldorf

Anwalt Bußgeld Krefeld

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Krefed

Anwalt Bußgeld Duisburg

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Duisburg

Anwalt Bußgeld Solingen

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Solingen

Anwalt Bußgeld Wuppertal

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Wuppertal

Anwalt Bußgeld Neuss

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Neuss

Anwalt Bußgeld Köln

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Köln

Anwalt Bußgeld Essen

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Essen

Anwalt Bußgeld Bochum

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Anwalt Bußgeld Dortmund

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Anwalt Bußgeld Mönchengladbach

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Anwalt Bußgeld Gelsenkirchen

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Anwalt Bußgeld Oberhausen

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Anwalt Bußgeld Moers

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Anwalt Bußgeld Mülheim an der Ruhr

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Anwalt Bußgeld Ratingen

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Anwalt Bußgeld Leverkusen

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Anwalt Bußgeld Remscheid

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Anwalt Bußgeld Langenfeld

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Anwalt Bußgeld Mettmann

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Anwalt für Bußgeld Düsseldorf – Auszug unserer Erfolge

Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!

Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit.  Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Bußgeldrecht

Anwalt für Bußgeldrecht. Ihre Spezialisten bei Bußgeldverfahren. Geblitzt worden? Zu schnell unterwegs? Handy am Steuer? Abstandsverstoß etc.? Achtung: Nach Zugang des Bußgeldbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. 

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf. Sie sind verschuldet und wollen endlich schuldenfrei werden? Egal ob Sie 5.000 Euro oder 1 Millionen Euro Schulden haben, wir helfen weiter. Wir helfen bei Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenregulierung. Mit unserer Hilfe werden Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei. 

Verkehrsrecht & Unfallregulierung

Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf. Wir regulieren jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle bundesweit. Wir kennen die Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Dabei verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Kfz-Gutachtern, die Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden aufnehmen und das Gutachten erstellen. Regulieren Sie Ihren Unfall mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht!