Sie suchen nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen kompetent bei einem Streitfall am Arbeitsplatz weiterhilft?
Dimsic Rechtsanwälte aus Düsseldorf beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Düsseldorf sowie bundesweit. Frau Rechtsanwältin J. Huber ist als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Spezialistin für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. seit Jahren arbeitsrechtliche Fälle in der außergerichtlichen Beratung und
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf begleitet seit Jahren arbeitsrechtliche Fälle im Arbeitsrecht und kann auf eine jahrelange Erfahrung aus der prozessualen Vertretung, sowohl vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf und Landesarbeitsgericht Düsseldorf, als auch bundesweit an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten bauen.
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Bei der Beratung von Arbeitnehmern steht neben der Interessenwahrung im Arbeitsleben, der Kündigungsschutz und die Verhandlung von Abfindungen im Vordergrund. Kurze Fristen nach Erhalt einer etwaigen Kündigung machen rasches Handeln erforderlich. Bei Fragen zum Arbeitsrecht sollte ein qualifizierter Arbeitsrechtler und damit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht herangezogen werden. Arbeitnehmern bieten wir Beratung bereits vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses in Form der Prüfung des Arbeitsvertrages. Wir begleiten Sie während des Arbeitsverhältnisses bei Ihren rechtlichen Fragestellungen und stehen Ihnen auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung, wenn es beispielsweise um die Prüfung eines Zeugnisses geht.
Für Arbeitgeber besteht das Interesse, Rechtssicherheit bereits vor der Einstellung von Arbeitnehmern, über die arbeitsvertragliche Gestaltung, der Regelung des Arbeitsalltags bis hin zu einer etwaigen Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu schaffen. Hierbei begehen viele Arbeitgeber zu viele Fehler, die sie später vor Gericht „viel Geld kosten können“. Wir sind darauf spezialisiert, genau solche Fehler zu vermeiden und für Arbeitgeber die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir informieren Arbeitgeber hinsichtlich der Möglichkeiten einer Abmahnung, einer Kündigung oder ob es Sinn macht, mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über eine etwaige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu führen. Wir beraten Unternehmen in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts und vertreten Sie im Rahmen arbeitsgerichtlicher Gerichtsprozesse.
Dadurch, dass Frau Rechtsanwältin J. Huber aus Düsseldorf Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertritt, kennt sie die „Fallstricke“ und „Tricks“ auf beiden Seiten und kann für die Mandanten bestmögliche Ergebnisse erzielen.
Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf hilft u.a. bei folgenden arbeitsrechtlichen Problemen:
Arbeitsverträge erstellen und prüfen
Kündigung und Kündigungsschutzklage
Fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung
Änderungskündigung
Abfindung, Verhandlung bei Abfindungen
Lohn- und Gehaltsklagen
Abmahnungen
Versetzung / Umsetzung
Urlaub und Urlaubsabgeltung
Leiharbeit
Elternzeit
Teilzeitverlangen, Elternzeitverlangen
Arbeitsrecht für leitende Angestellte
Arbeitsrecht für Geschäftsführer
Wettbewerbsverbot
Bonuszahlungen
Umstrukturierung und Betriebsübergang
Insolvenz und Insolvenzgeld
Zeugnis
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf hilf bei Kündigung | Kündigungsschutzklage
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Zugang einer Kündigung abzuwehren muss zwingend innerhalb von drei Wochen Klage – Kündigungsschutzklage – eingereicht werden. Wenn Sie das nicht tun, fingiert das Gesetz die Wirksamkeit der Kündigung und zwar auch dann, wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Zudem kann es für die erfolgreiche Abwehr einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sein, dass bereits bestimmte Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden, d.h. ggf. bereits erste Maßnahmen innerhalb einer kürzeren Frist von drei Wochen vorgenommen werden müssen.
Zögern Sie daher nicht, sich nach dem Erhalt einer Kündigung sofort mit uns in Verbindung zu setzen. Sie bekommen bei uns immer kurzfristig einen Termin und wir legen besonderen Wert auf eine schnelle und sofortige Bearbeitung Ihres Falles. Bei einer Kündigung ist die erste Kontaktaufnahme und eine kurze Ersteinschätzung für Sie stets kostenlos. Ob Sie an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren oder eine Abfindung erreichen möchten – wir stehen an Ihrer Seite und kämpfen für Sie mit all unserer arbeitsrechtlichen Erfahrung und Expertise. Rechtsanwältin J. Huber aus Düsseldorf holt vor Gericht für Arbeitnehmer regelmäßig das bestmögliche Ergebnis heraus.
Warum Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf?
Jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Rechtsanwältin J. Huber aus Düsseldorf ist Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und hat nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht
Durch die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kennen wir die „Fallstricke“ sowie „Tricks“ der jeweiligen Gegner genau und können für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis herausholen
Umfangreiche Kenntnisse des materiellen und formellen Bußgeldrechts
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf tritt regelmäßig für Mandanten bei Gericht auf und kann sich auch dort engagiert durchsetzen
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht J. Huber erklärt Ihnen juristisch komplexe Fragestellungen einfach und verständlich
Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwältin J. Huber direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf
Bundesweite Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unsere Mandanten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwältin J. Huber berät und vertritt Mandanten nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.
Transparente Vergütungsstruktur. Grundsätzlich übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung unsere Vergütung. Sollte dies einmal nicht der Fall sein oder sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so rechnen wir auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab oder vereinbaren mit Ihnen eine individuelle Vergütung und ggf. auch eine erfolgsbasierte Vergütung
Einige Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht (FAQ)
Hier finden Sie uns:
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