Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf – Hilfe bei Kündigung, Abfindung, Lohnklage und mehr
Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber ist Ihre erfahrene Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht in Düsseldorf und unterstützt Sie schnell, strategisch und konsequent. Gerade bei Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag oder Abfindungsverhandlung kommt es darauf an, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen, um Ihre rechtliche Position zu sichern und wirtschaftlich das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Kündigung erhalten – jetzt keine Zeit verlieren
Ob ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung: Jede Kündigung sollte sofort arbeitsrechtlich geprüft werden. Häufig bestehen Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen – etwa bei formalen Fehlern, unzureichender Begründung, fehlender sozialer Rechtfertigung oder einer fehlerhaften Sozialauswahl.
Gerade in Düsseldorf und im Raum NRW stehen viele Arbeitnehmer nach einer Kündigung unter erheblichem Druck. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.
Kündigungsschutzklage – oft der Schlüssel zur Abfindung
Die Kündigungsschutzklage ist in vielen Fällen das wichtigste Mittel, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Sie dient nicht nur dazu, die Weiterbeschäftigung zu erreichen, sondern ist in der Praxis häufig auch der entscheidende Hebel, um eine Abfindung durchzusetzen.
- die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen,
- erheblicher Verhandlungsdruck auf den Arbeitgeber aufbauen,
- deutlich bessere Voraussetzungen für eine hohe Abfindung schaffen.
Gerade bei Kündigungen durch größere Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit Umstrukturierungen ist eine frühzeitige Klagestrategie oft der entscheidende Unterschied.
Aufhebungsvertrag – nicht vorschnell unterschreiben
Ein Aufhebungsvertrag ist für viele Arbeitnehmer in Düsseldorf zunächst eine scheinbar einfache Lösung: Das Arbeitsverhältnis endet „einvernehmlich“, ohne Kündigung und ohne gerichtliches Verfahren. In der Praxis ist ein Aufhebungsvertrag jedoch häufig mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden – insbesondere dann, wenn er ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben wird.
Der entscheidende Unterschied zur Kündigung liegt darin, dass Arbeitnehmer mit ihrer Unterschrift aktiv auf wesentliche Schutzrechte verzichten. Dazu gehört insbesondere der gesetzliche Kündigungsschutz. Gleichzeitig besteht in vielen Fällen das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, was zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen kann.
Typische Risiken eines Aufhebungsvertrags sind unter anderem:
- Verlust des Kündigungsschutzes ohne rechtliche Prüfung
- Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld
- zu geringe oder wirtschaftlich nachteilige Abfindung
- ungünstige Regelungen zur Freistellung oder Resturlaub
- offene Ansprüche (Bonus, Provisionen, Überstunden) werden nicht vollständig berücksichtigt
- nachteilige Formulierungen im Arbeitszeugnis
- problematische Regelungen zu Wettbewerbsverboten oder Dienstwagen
Gerade in wirtschaftsstarken Regionen wie Düsseldorf setzen Arbeitgeber Aufhebungsverträge häufig gezielt ein – etwa im Rahmen von Umstrukturierungen, Personalabbau oder bei der Trennung von Führungskräften. Nicht selten wird dabei erheblicher Zeitdruck aufgebaut, verbunden mit der Aussage, das Angebot sei nur kurzfristig gültig.
In solchen Situationen gilt: Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben. Ein einmal unterzeichneter Aufhebungsvertrag lässt sich in der Regel nur schwer wieder rückgängig machen.
Entscheidend ist, dass ein Aufhebungsvertrag nicht nur rechtlich geprüft, sondern auch strategisch verhandelt wird. In vielen Fällen lassen sich deutlich bessere Konditionen erreichen, insbesondere:
- eine höhere Abfindung
- optimierter Beendigungszeitpunkt
- Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- vorteilhafte Freistellungsregelungen
- vollständige Berücksichtigung aller Vergütungsbestandteile
- ein sehr gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis
Gerade für Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer sind Aufhebungsverträge oft komplex und wirtschaftlich besonders relevant. Hier geht es nicht selten um erhebliche Summen und langfristige Auswirkungen auf die berufliche Zukunft.
Fazit: Ein Aufhebungsvertrag ist kein Standarddokument, sondern ein individuell verhandelbares Ergebnis. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, kann Risiken vermeiden und seine Verhandlungsposition erheblich verbessern.
Unterschreiben Sie daher keinen Aufhebungsvertrag ohne vorherige rechtliche Prüfung – insbesondere nicht unter Zeitdruck.
Strategischer Vorteil durch Erfahrung auf beiden Seiten
Durch die Vertretung sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern besteht ein klarer strategischer Vorteil: typische Argumentationsmuster und Verhandlungstaktiken sind bekannt und können gezielt genutzt werden.
Ihre Vorteile im Arbeitsrecht in Düsseldorf
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Abfindung und Aufhebungsvertrag
- Gehaltsansprüche und Bonuszahlungen
- Abmahnung und Arbeitszeugnis
Jetzt Kontakt aufnehmen – und Ihre Chancen im Arbeitsrecht in Düsseldorf konkret prüfen lassen.
Arbeitsgerichte in und um Düsseldorf
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Düsseldorf ist in der Regel das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig. Auch angrenzende Gerichte wie in Köln, Duisburg oder Wuppertal können je nach Fall eine Rolle spielen.
Viele Verfahren enden mit einem Vergleich – häufig verbunden mit einer Abfindung. Eine gute Strategie ist daher entscheidend.
Unterschiede bei Kündigungen – worauf es ankommt
- Ordentliche Kündigung: nur wirksam bei sozialer Rechtfertigung
- Fristlose Kündigung: nur bei schwerem Fehlverhalten
- Betriebsbedingte Kündigung: häufig fehleranfällig
Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.
Struktur & Bedeutung des Arbeitsrechts-Standorts Düsseldorf
Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist eines von rund 30 Arbeitsgerichten in NRW und verfügt über 16 Kammern. Darüber liegt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (2. Instanz), zuständig für mehrere Großstädte wie Duisburg, Essen und Krefeld.
Der Gerichtsbezirk betrifft einen wirtschaftlich starken Raum mit:
- rund 230.000 Unternehmen
- ca. 2,5 Mio. Arbeitnehmern
Das ist entscheidend: Düsseldorf ist kein kleiner Standort, sondern Teil eines der größten arbeitsrechtlichen Ballungsräume Deutschlands.
Entwicklung der Fallzahlen in NRW als Orientierung für Düsseldorf
Konkrete Düsseldorfer Zahlen fehlen öffentlich weitgehend. Für NRW lässt sich jedoch feststellen:
- Rückgang der Verfahren um 20 % in den letzten 10 Jahren
- Rückgang der Beschlussverfahren um 43 %, etwa bei Betriebsratsstreitigkeiten
Für die Praxis lässt sich daraus Folgendes ableiten:
- weniger klassische Kündigungsschutzklagen
- deutlicher Rückgang kollektiver Verfahren
- steigende Bedeutung außergerichtlicher Einigungen
- zunehmende Relevanz arbeitsvertraglicher Individualstreitigkeiten
Typische Streitgegenstände im Arbeitsrecht in Düsseldorf
Betrachtet man veröffentlichte Entscheidungen aus Düsseldorf, zeigen sich insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Kündigungsschutz und Befristung, etwa Fälle nach dem TzBfG
- Betriebsrenten und betriebliche Altersversorgung
- Diskriminierung und Beförderungsentscheidungen
- Betriebsverfassungsrecht, etwa im Zusammenhang mit Betriebsversammlungen
Das entspricht auch den bundesweiten Entwicklungen:
- Kündigungsschutzklagen machen regelmäßig den größten Anteil arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten aus
- danach folgen Zahlungs- und Vergütungsstreitigkeiten
Auslastung und Struktur der Gerichte
Viele Arbeitsgerichte in NRW sind vergleichsweise klein und verfügen teilweise nur über 2 bis 4 Richter pro Standort.
Vor diesem Hintergrund gibt es Reformpläne, die eine Reduktion von 33 auf 17 Standorte vorsehen.
Für Düsseldorf bedeutet das:
- Düsseldorf bleibt ein zentraler arbeitsrechtlicher Standort
- kleinere Gerichte könnten mittelfristig an größere Standorte angegliedert werden
Arbeitsrecht in Düsseldorf – Erfahrung mit lokalen Arbeitgebern aus Düsseldorf
Düsseldorf ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort mit Unternehmen aus Industrie, Handel, Beratung, Finanzen und Medien. Gerade bei großen Arbeitgebern entstehen häufig arbeitsrechtliche Konflikte.
Arbeitgeber aus Düsseldorf sind z.B.: Henkel AG & Co. KGaA, ERGO Group AG, Vodafone GmbH, Metro AG, Rheinmetall AG, HSBC Deutschland, PwC Deutschland, Deloitte GmbH, KPMG AG, EY (Ernst & Young GmbH), Uniper SE, Mitsubishi Electric Europe B.V., L’Oréal Deutschland GmbH, trivago N.V., StepStone GmbH, ARAG SE, Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Provinzial Versicherung AG, Stadt Düsseldorf, Universitätsklinikum Düsseldorf, Flughafen Düsseldorf GmbH, Rheinbahn AG, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf, C&A Mode GmbH & Co. KG, ElectronicPartner Handel SE, Handelsblatt Media Group GmbH & Co. KG, Vallourec Deutschland GmbH, Gerresheimer AG, Ceconomy AG
Eine Übersicht von einem Großteil aller Arbeitgeber in Düsseldorf finden Sie hier: Arbeitgeber & Arbeitsrecht Düsseldorf
Gerade bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Umstrukturierungen ist eine strategische Beratung entscheidend.
Jetzt Kontakt aufnehmen – und Ihre Chancen im Arbeitsrecht in Düsseldorf optimal nutzen.
Arbeitsrecht in Düsseldorf – Zahlen, Statistiken und Bedeutung des Standorts
Düsseldorf als zentraler Standort für Arbeitsrecht in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf zählt zu den wichtigsten Standorten für arbeitsrechtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist eines von rund 30 Arbeitsgerichten im Bundesland und verfügt über mehrere Kammern. Es ist zuständig für die Stadt Düsseldorf sowie Teile des umliegenden Kreises Mettmann.
Darüber hinaus befindet sich in Düsseldorf das Landesarbeitsgericht, das als zweite Instanz für zahlreiche Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig ist – unter anderem für Essen, Duisburg, Krefeld und Wuppertal. Damit gehört Düsseldorf zu den zentralen arbeitsgerichtlichen Ballungsräumen in Deutschland.
Keine isolierten Zahlen für Düsseldorf – Einordnung über NRW und Bund
Konkrete, öffentlich zugängliche Statistiken ausschließlich für arbeitsrechtliche Verfahren in Düsseldorf werden nicht gesondert veröffentlicht. Eine seriöse Einordnung erfolgt daher auf Basis von NRW-weiten Statistiken sowie bundesweiten Entwicklungen im Arbeitsrecht.
Diese zeigen ein klares Bild: Arbeitsrechtliche Konflikte haben weiterhin eine hohe praktische Bedeutung – auch in wirtschaftsstarken Regionen wie Düsseldorf.
Entwicklung der Fallzahlen – Rückgang bei gleichzeitig hoher Relevanz
Die Statistiken der Justiz in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass die Zahl der arbeitsgerichtlichen Verfahren in den letzten Jahren insgesamt rückläufig ist. In der Praxis wird von einem Rückgang von rund 20 % innerhalb der letzten 10 Jahre ausgegangen. Besonders deutlich ist dieser Rückgang bei sogenannten Beschlussverfahren (z. B. Betriebsratsstreitigkeiten), die teilweise um über 40 % zurückgegangen sind.
Dieser Trend bedeutet jedoch nicht, dass weniger arbeitsrechtliche Konflikte entstehen. Vielmehr zeigt sich:
- eine zunehmende Verlagerung hin zu außergerichtlichen Einigungen,
- eine stärkere strategische Verhandlungsführung,
- eine wachsende Bedeutung individueller arbeitsvertraglicher Streitigkeiten.
Kündigungsschutzklagen – zentrale Kennzahl im Arbeitsrecht
Die wichtigste statistische Kennzahl im Arbeitsrecht sind Kündigungsschutzklagen. Bundesweit werden jährlich etwa:
- 200.000 bis 330.000 Kündigungsschutzklagen erhoben,
- im Jahr 2020 beispielsweise rund 206.000 Klagen.
Diese Verfahren stellen den größten Anteil aller arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten dar.
Gleichzeitig zeigt die Statistik eine entscheidende Besonderheit:
- Nur etwa 12 % aller Kündigungen führen überhaupt zu einer Kündigungsschutzklage.
Das bedeutet: In der überwiegenden Zahl der Fälle werden Kündigungen entweder akzeptiert oder bereits im Vorfeld außergerichtlich geklärt.
Für Düsseldorf als wirtschaftsstarken Standort folgt daraus:
- Kündigungsschutzverfahren sind der zentrale Bereich des Arbeitsrechts,
- die tatsächliche Konfliktzahl liegt deutlich über den gerichtlichen Verfahren,
- die strategische Beratung vor Klageerhebung gewinnt erheblich an Bedeutung.
Typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Düsseldorf
Auch ohne gesonderte lokale Statistik lässt sich anhand bundesweiter Daten klar erkennen, welche Themen dominieren. Dazu gehören insbesondere:
- Kündigungen und Kündigungsschutzklagen,
- Abfindungen und Aufhebungsverträge,
- Lohn- und Gehaltsansprüche,
- Arbeitszeugnisse,
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Umstrukturierungen.
Diese Themen spiegeln die wirtschaftliche Struktur Düsseldorfs wider, die von großen Unternehmen, Konzernen und einem starken Dienstleistungssektor geprägt ist.
Dauer und Ablauf arbeitsgerichtlicher Verfahren
Arbeitsgerichtliche Verfahren dauern je nach Komplexität unterschiedlich lange. Viele Verfahren – insbesondere Kündigungsschutzklagen – werden jedoch bereits in einem frühen Stadium durch Vergleich beendet.
Typisch ist:
- ein früher Gütetermin innerhalb weniger Wochen,
- eine Einigung in einem erheblichen Teil der Verfahren,
- eine Gesamtdauer von mehreren Monaten bei streitiger Entscheidung.
Bedeutung des Standorts Düsseldorf für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Als einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte in Nordrhein-Westfalen ist Düsseldorf geprägt durch:
- große Unternehmen und internationale Konzerne,
- eine hohe Dichte an Arbeitsverhältnissen,
- komplexe arbeitsrechtliche Strukturen.
Dies führt dazu, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen häufig wirtschaftlich besonders relevant sind – etwa bei Kündigungen von Führungskräften, bei Umstrukturierungen oder bei Verhandlungen über Abfindungen.
Fazit: Arbeitsrecht in Düsseldorf – hohe Relevanz trotz sinkender Fallzahlen
Auch wenn die Zahl der gerichtlichen Verfahren statistisch rückläufig ist, bleibt das Arbeitsrecht in Düsseldorf ein zentraler Bestandteil der rechtlichen Praxis.
Die Zahlen zeigen deutlich: Nur ein kleiner Teil der Kündigungen wird überhaupt gerichtlich angegriffen – gleichzeitig geht es gerade in diesen Fällen häufig um erhebliche wirtschaftliche Interessen, insbesondere um Abfindungen und strategische Verhandlungslösungen.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt daher gleichermaßen:
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung und eine klare Strategie sind entscheidend, um Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – unsere Expertise
Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Aufhebungsvetrrag
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Zugang einer Kündigung abzuwehren muss zwingend innerhalb von drei Wochen Klage – Kündigungsschutzklage – eingereicht werden. Wenn Sie das nicht tun, fingiert das Gesetz die Wirksamkeit der Kündigung und zwar auch dann, wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Zudem kann es für die erfolgreiche Abwehr einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sein, dass bereits bestimmte Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden, d.h. ggf. bereits erste Maßnahmen innerhalb einer kürzeren Frist von drei Wochen vorgenommen werden müssen.
Zögern Sie daher nicht, sich nach dem Erhalt einer Kündigung sofort mit uns in Verbindung zu setzen. Sie bekommen bei uns immer kurzfristig einen Termin und wir legen besonderen Wert auf eine schnelle und sofortige Bearbeitung Ihres Falles. Bei einer Kündigung ist die erste Kontaktaufnahme und eine kurze Ersteinschätzung für Sie stets kostenlos. Ob Sie an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren oder eine Abfindung erreichen möchten – wir stehen an Ihrer Seite und kämpfen für Sie mit all unserer arbeitsrechtlichen Erfahrung und Expertise. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf holt vor Gericht für Arbeitnehmer regelmäßig das bestmögliche Ergebnis heraus.
Mehr zum Arbeitsrecht finden Sie hier: Arbeitsgericht Düsseldorf, Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Arbeitsgericht Krefeld, Arbeitsgericht Mönchengladbach, Arbeitsgericht Solingen, Arbeitsgericht Wuppertal, Arbeitsgericht Duisburg, Arbeitsgericht Köln, Landesarbeitsgericht Köln, Arbeitsgericht Oberhausen
Warum Fachanwätlin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf – Expertise
Hier finden Sie uns:
FAQ – Fragen und Antworten zu typischen Fragen im Arbeitsrecht
Inhaltsverzeichnis
- Ich wurde gekündigt und habe eine Kündigung erhalten. Was muss ich jetzt beachten?
- Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?
- Welche Fristen muss ich nach einer Kündigung beachten?
- Erhalte ich bei Kündigungsschutzklage immer eine Abfindung?
- Mein Arbeitgeber hat mich zu Unrecht abgemahnt. Was kann ich tun?
- Wie lang ist die Kündigungsfrist für meinen Arbeitsvertrag?
- Ich wurde in der Probezeit gekündigt. Macht ein Vorgehen Sinn?
- Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?
- Ich habe eine Kündigung während meines Urlaubs erhalten, was soll ich machen?
- Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben und habe eine Kündigung bekommen? Geht das?
- Darf man mir eine Kündigung aussprechen, weil ich öfters krank bin?
- Ich bin im Mutterschutz und mein Arbeitgeber will mir kündigen. Ist das zulässig?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Aufhebungsvereinbarung?
- Habe ich immer Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?
- Habe ich als Minijobber auch Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
- Ich bin drei Stunden zu spät zur Arbeit gekommen, weil ich im Stau stand. Mein Arbeitgeber hat mich abgemahnt und das Gehalt gekürzt. Ist das zulässig?
- Wie oft kann der Arbeitgeber meinen befristeten Arbeitsvertrag verlängern?
- Wie lang darf die Probezeit sein?
- Ich möchte nur noch in Teilzeit arbeiten. Habe ich darauf einen Anspruch?
- Wann darf ein Arbeitgeber Überstunden anordnen?
- Muss ich als Arbeitnehmer unbezahlte Überstunden leisten?
- Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – was jetzt?
- Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Beratung in Vertretung?
- Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – was jetzt?
1. Ich wurde gekündigt und habe eine Kündigung erhalten. Was muss ich jetzt beachten?
Zuerst sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. In der Regel macht es immer Sinn gegen eine Kündigung mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vorzugehen. In Regelfall können wir für Mandanten im Arbeitsrecht durch eine Kündigungsschutzklage immer „etwas rausholen“, wobei es hier immer auf den speziellen Einzelfall ankommt.
2. Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?
Grundsätzlich macht eine Kündigungsschutzklage nach Erhalt einer Kündigung immer Sinne, selbst wenn Sie beim Arbeitgeber nicht mehr arbeiten wollen. Das gerichtliche Vorgehen gegen eine Kündigung macht insbesondere dann Sinn, wenn das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) anwendbar ist oder die Kündigung entweder offensichtlich unwirksam ist oder ernste Zweifel an der Wirksamkeit bestehen. Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung lohnt sich die Kündigungsschutzklage vor allem dann, wenn kein Kündigungsgrund genannt wurde.
3. Welche Fristen muss ich nach einer Kündigung beachten?
In jedem Fall müssen Sie die dreiwöchige Frist nach Erhalt der Kündigung beachten. Sollte diese ablaufen, ohne dass Sie Klage eingereicht haben, so ist die Kündigung als von Anfang an wirksam anzusehen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung bei Ihnen. Die Frist für die Kündigungsschutzklage kann durch Posteinwurf in Ihren Briefkasten beginnen oder aber durch persönlicher Übergabe am Arbeitsplatz.
4. Erhalte ich bei Kündigungsschutzklage immer eine Abfindung?
Hier liegt ein häufiges Missverständnis vor. Die Kündigungsschutzklage hat zunächst das Ziel, dass die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich festgestellt wird. Durch Einreichung der Klage erhalten Sie damit nicht automatisch einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Klage zielt auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und somit auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab. In den meisten Fällen jedoch enden solche Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche den Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung und auch noch Urlaubsabgeltung an den Arbeitnehmer zu zahlen.
5. Mein Arbeitgeber hat mich zu Unrecht abgemahnt. Was kann ich tun?
Auf gar keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung, die Sie für unbegründet halten, einfach so hinnehmen oder gar schriftlich bestätigen. Abmahnungen werden regelmäßig zur Personalakte genommen und können später ein Grund für eine Kündigung sein. Sollte sich Ihr Arbeitgeber trotz Gegendarstellung weigern, die Abmahnung zurückzunehmen, so können Sie auf Rücknahme (und Entfernung aus der Personalakte) vor dem Arbeitsgericht klagen. Ob dies im Einzelfall zielführend und sinnvoll ist klären wir gerne mit Ihnen.
6. Wie lang ist die Kündigungsfrist für meinen Arbeitsvertrag?
Das hängt davon ab, was arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart wurde bzw. was gesetzlich gilt. Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Regelungen gilt zumeist die für den Arbeitnehmer günstigste Regelung. Im Einzelfall kann Ihnen nur der Anwalt sagen, welche Kündigungsfrist im Kündigungszeitpunkt tatsächlich gilt, da die Ermittlung oft nicht einfach ist.
7. Ich wurde in der Probezeit gekündigt. Macht ein Vorgehen Sinn?
Ein Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz besteht während der Probezeit nicht, denn das Gesetz sieht eine Wartezeit von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit vor, bis der Arbeitnehmer gesetzlichen Kündigungsschutz erhält. Dennoch darf auch während dieser Zeit nicht willkürlich oder diskriminierend gekündigt werden. Ob ein gerichtliches Vorgehen in Form einer Kündigungsschutzklage Sinn macht klären wir gerne mit Ihnen. In jedem Fall müssen Sie auch hier die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen beachten (s.o.).
8. Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung wird mit der für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Frist ausgesprochen, die außerordentliche Kündigung erfolgt fristlos und gilt sofort. Sie erfolgt aus wichtigem Grund, dessen Vorliegen vom Arbeitgeber bewiesen werden muss.
9. Ich habe eine Kündigung während meines Urlaubs erhalten, was soll ich machen?
Auch hier liegt ein häufiges Missverständnis vieler Arbeitnehmer vor. Ihnen kann auch gekündigt werden, wenn Sie im Urlaub sind. Der Urlaub an sich hat keinerlei Auswirkung auf die Wirksamkeit der Kündigung. Bitte beachten Sie auch hier die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Diese Frist beginnt ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen, also ggf. schon bevor Sie aus dem Urlaub zurückkommen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
10. Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben und habe eine Kündigung bekommen? Geht das?
Auch hier liegt ein häufiges Missverständnis vieler Arbeitnehmer vor. Ihnen kann auch gekündigt werden, wenn Sie arbeitsunfähig krank geschrieben sind. Ihre Arbeitsunfähigkeit hat keinerlei Auswirkung auf die Wirksamkeit der Kündigung. Bitte beachten Sie auch hier die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Diese Frist beginnt ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden (s.o.).
11. Darf man mir eine Kündigung aussprechen, weil ich öfters krank bin?
Diese Frage ist komplex. Zunächst ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb arbeitet oder nicht. In einem Kleinbetrieb (bis 10 Arbeitnehmer) besteht kein Kündigungsschutz, § 23 KSchG. In einem Kleinbetrieb kann daher grundsätzlich ohne Vorhandensein eines Kündigungsgrundes gekündigt werden. Die Kündigung darf nur nicht willkürlich oder diskriminierend sein.
Sofern in dem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind, ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Für Arbeitnehmer, die schon seit mindestens 2003 beim gleichen Arbeitgeber tätig sind kann das Kündigungsschutzgesetz ausnahmsweise auch schon anwendbar sein, wenn dort mehr als 5 Arbeitnehmer arbeiten.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss es für die Wirksamkeit der Kündigung einen Kündigungsgrund geben. Ein Grund für eine Kündigung kann in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder im Betrieb selber begründet sein.
Eine Kündigung wegen Krankheit darf dabei nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden. Es handelt sich um einen Grund, der in der Person des Arbeitnehmers liegt, in der Regel aber unverschuldet ist und bis zu einem gewissen Grade hingenommen werden muss. Es kann daher so gut wie nie zulässig sein, dass jemand erkrankt und sofort danach wegen der Erkrankung gekündigt wird.
Des Weiteren muss hierbei zwischen Langzeit- und häufigen Kurzzeiterkrankungen unterschieden werden. Eine Langzeiterkrankung liegt vor, wenn jemand mehr als sechs Wochen krank ist und damit aus der gesetzlichen Entgeltfortzahlung fällt, mithin statt Arbeitslohn vom Arbeitgeber Krankengeld von der Krankenversicherung erhält. Weiterhin muss zusätzlich eine negative Gesundheitsprognose für den Arbeitnehmer vorliegen. Wenn er binnen zwei Jahren nicht wieder genesen wird, liegt eine solche Prognose vor und der Arbeitnehmer kann entlassen werden.
Dagegen liegt eine Kurzerkrankung vor, wenn jemand immer wieder über einen kurzen Zeitraum krank ist. Hier darf erst gekündigt werden, wenn binnen mindestens eines Jahres eine erhebliche Abwesenheit vorlag und eine Prognose gerechtfertigt ist, dass es in der Zukunft weiterhin zu gehäuften Kurzzeiterkrankungen kommen wird. Häufig wird sogar ein Beobachtungszeitraum von 3 Jahren vorausgesetzt, vor dessen Ablauf nicht gekündigt werden kann. Ob ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung gekündigt werden kann, hängt daher vom Einzelfall ab. Wenn Sie eine solche Kündigung erhalten haben oder eine solche aussprechen wollen, sollten Sie sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, da hier viele Fehler gemacht werden können.
12. Ich bin im Mutterschutz und mein Arbeitgeber will mir kündigen. Ist das zulässig?
Nein, während des Mutterschutzes und bis vier Monate nach der Entbindung darf mit Ausnahme von sehr seltenen Härtefällen nicht gekündigt werden. Erhalten Sie dennoch eine Kündigung wird diese aber wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage dagegen erheben. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informiert haben. Letzteres ist bis zu zwei Wochen nach der Kündigung möglich. Beachten Sie in jedem Fall die 3-Wochen-Frist nach Zustellung der Kündigung bei Ihnen für die Erhebung der Kündigungsschutzklage.
13. Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Aufhebungsvereinbarung?
Eine Kündigung wird einseitig durch den Arbeitgeber ausgesprochen. Der Aufhebungsvertrag wird beidseitig geschlossen. Er kann daher nicht mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden und ist in der Regel nicht mehr zu beseitigen. Sie sollten nie einen Aufhebungsvertrag ungeprüft unterzeichnen, selbst dann nicht, wenn Ihnen dieser am Arbeitsplatz unter einer „Drucksituation“ vorgelegt wird. Bestehen Sie darauf zunächst anwaltlichen Rat einholen zu können. Sie sind in jedem Fall nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
14. Habe ich immer Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Nein, Arbeitnehmer haben nicht immer einen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld, einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nur, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, im anwendbaren Tarifvertrag steht oder es eine sog. „betriebliche Übung“ gibt.
15. Habe ich als Minijobber auch Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
16. Ich bin drei Stunden zu spät zur Arbeit gekommen, weil ich im Stau stand. Mein Arbeitgeber hat mich abgemahnt und das Gehalt gekürzt. Ist das zulässig?
Sie sind verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen und mögliche Verkehrshindernisse einzukalkulieren. Ein Unfall ist gewissermaßen höhere Gewalt. Eine Entgeltpflicht des Arbeitgebers besteht daher nicht. Abmahnen darf er Sie aber nur, wenn Sie verschuldet unpünktlich kommen, d.h. in diesen Stau nur gekommen sind, weil Sie ohnehin schon zu spät losgefahren sind etc.
17. Wie oft kann der Arbeitgeber meinen befristeten Arbeitsvertrag verlängern?
Einen sachlich befristeten Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber grundsätzlich beliebig verlängern, solange ein Sachgrund besteht. Ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis kann bis zu zwei Jahre vereinbart werden und innerhalb dieser Zeit höchstens dreimal verlängert werden.
18. Wie lang darf die Probezeit sein?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine bestimmte Dauer nur im Rahmen von Berufsausbildungsverhältnissen. In allen anderen Fällen ist die Dauer tarifvertraglich oder individualvertraglich regelbar, wobei sich die zulässige Höchstdauer nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes richtet und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss. Bei individualvertraglicher Vereinbarung werden für den Regelfall sechs Monate als Höchstgrenze angesehen.
19. Ich möchte nur noch in Teilzeit arbeiten. Habe ich darauf einen Anspruch?
Die Beantwortung dieser Frage ist komplex. Die Regelungen zur Teilzeitarbeit sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Das TzBfG soll insbesondere die Teilzeitarbeit fördern. Deshalb hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine Arbeitszeit zu verringern und in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist. Außerdem muss der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Auszubildende zählen allerdings nicht dazu. Teilzeitkräfte zählen in diesem Zusammenhang als volle Arbeitskraft. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit über seinen Wunsch informieren. Hierfür muss er einen Antrag stellen, aus dem deutlich hervorgeht, dass er eine Reduzierung seiner Arbeitszeit wünscht und auch in welchem Umfang. Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, dann muss der Arbeitgeber dem Antrag grundsätzlich zustimmen. Der Arbeitgeber darf allerdings sein Einverständnis verweigern, wenn „betriebliche Gründe“ gegen den Teilzeitwunsch des Mitarbeiters sprechen. Beispiele für betriebliche Gründe sind in § 8 Absatz 4 Satz 2 TzBfG genannt. Demnach spricht gegen den Teilzeitwunsch des Mitarbeiters, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und deshalb nicht abschließend. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit über seine Entscheidung informieren. Versäumt er das, dann gilt der Antrag als genehmigt. Ein erneuter Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit darf erst wieder nach Ablauf von zwei Jahren gestellt werden. Unabhängig davon, ob dem letzten Antrag zugestimmt wurde oder der Arbeitgeber dem Antrag berechtigterweise widersprochen hat. Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht übrigens auch für leitende Angestellte. Dies regelt § 6 TzBfG ausdrücklich.
20. Wann darf ein Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Überstunden dürfen angeordnet werden, wenn der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber das Recht zur einseitigen Anordnung von Überstunden einräumen. Ferner kann sich eine Pflicht zur Leistung von Überstunden als arbeitsvertragliche Nebenpflicht ergeben, nämlich bei Notfällen oder sonstigen außergewöhnlichen Fällen, die für den Arbeitgeber nicht vorhersehbar sind und den Einsatz des Arbeitnehmers zur Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz erheblicher betrieblicher Interessen erfordern.
21. Muss ich als Arbeitnehmer unbezahlte Überstunden leisten?
Nein, als Arbeitnehmer müssen Sie keine unbezahlten Überstunden leisten. Tarifverträge enthalten in der Regel eine sehr differenzierte Vergütungsregelung. Findet ein Tarifvertrag keine Anwendung und enthält auch der Arbeitsvertrag keine Regelung, ist unter Berücksichtigung betrieblicher Handhabung und Branchenüblichkeit im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob für Überstunden der Grundlohn zuzüglich eines Zuschlages zu zahlen ist. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Freizeitausgleichs. Überstunden werden jedenfalls nur dann bezahlt, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet worden sind oder betriebsnotwendig waren und vom Arbeitgeber geduldet wurden.
22. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – was jetzt?
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so haben wir aufgrund unserer guten Kontakte die Möglichkeit Ihnen eine für das Bußgeldverfahren rückwirkende Rechtsschutzversicherung zu vermitteln. Ansonsten sollten Sie für die Zukunft in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt je nach Umfang die Kosten für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, die Kosten für die Regulierung von Unfällen, bei Kündigung des Arbeitsvertrages etc. Diese Kosten können für Sie sonst schnell einmal eine höhere vierstellige Summe ausmachen.
23. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Beratung in Vertretung?
Im Regelfall übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht. Nachdem Sie uns Ihre Daten der Rechtsschutzversicherung übersandt haben, stellen wir für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage dort.
24. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – was jetzt?
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch grundsätzlich ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. In Einzelfällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten auch individuelle Vergütungsvereinbarungen, die auf den speziellen Einzelfall und den Mandanten zugeschnitten sind. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.
Kündigung erhalten
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Informationen über Düsseldorf
Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität
Düsseldorf, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Metropole am Rhein ist nicht nur eine moderne Wirtschaftshochburg, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.
Architektur und Sehenswürdigkeiten am Rhein
Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.
Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf
Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.
Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten
Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.
Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional
Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.
Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten
Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.
Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.
Stadtteile hat Düsseldorf
Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten
Postleitzahlen in Düsseldorf
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Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf – Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber
Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten und wollen sich gegen diese wehren? Sie wollen das maximale Ergebnis im Rahmen der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages erreichen? Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf ist Expertin im Arbeitsrecht
Anwalt für Arbeitsrecht & Experte im Arbeitsrecht
Ob Sie in Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal, Oberbilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterrath, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Grafenberg, Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Gerresheim, Hubbelrath, Ludenberg, Benrath, Urdenbach, Reisholz, Holthausen, Wersten, Itter, Himmelgeist, Hassels, Garath oder Hellerhof
wohnen – wir sind für Sie da. Als spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber gerne zur Verfügung.
Auszug unserer Erfolge im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!
Strafrecht
Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit. Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Bußgeldrecht
Anwalt für Bußgeldrecht. Ihre Spezialisten bei Bußgeldverfahren. Geblitzt worden? Zu schnell unterwegs? Handy am Steuer? Abstandsverstoß etc.? Achtung: Nach Zugang des Bußgeldbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen.
Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz
Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf. Sie sind verschuldet und wollen endlich schuldenfrei werden? Egal ob Sie 5.000 Euro oder 1 Millionen Euro Schulden haben, wir helfen weiter. Wir helfen bei Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenregulierung. Mit unserer Hilfe werden Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei.
Verkehrsrecht & Unfallregulierung
Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf. Wir regulieren jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle bundesweit. Wir kennen die Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Dabei verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Kfz-Gutachtern, die Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden aufnehmen und das Gutachten erstellen. Regulieren Sie Ihren Unfall mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht!
Ihr Ansprechpartner auf dieser Seite
Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf mit Fokus auf anspruchsvolle Mandate im Arbeitsrecht sowie Verkehrsrecht & Unfallregulierung.
Diese Seite wurde fachlich von Rechtanwältin J. Huber erstellt bzw. geprüft. Ziel ist eine klare, rechtlich fundierte und verständliche Einordnung Ihrer Situation – insbesondere dann, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind.
Mandanten aus Düsseldorf, Krefeld, Duisburg, Solingen, Wuppertal, Neuss, Köln, Essen, Bochum, Dortmund, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Oberhausen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Ratingen, Leverkusen, Remscheid, Langenfeld, Mettmann, Meerbusch, Velbert, NRW und bundesweit wenden sich regelmäßig an die Kanzlei, wenn es um Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungen, Abmahnungen oder aber auch Verkehrsrecht & Unfallregulierung oder andere rechtlich sensible Situationen geht, in denen eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung entscheidend ist.
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