Rechtsanwalt für Privatinsolvenz in Düsseldorf hilft Ihnen schuldenfrei zu werden!
Insolvenzantrag vom Experten – Insolvenzverfahren dauern ab sofort nur noch drei Jahre!
Was wir für Sie tun können:
Sie sind überschuldet und kennen keine Ausweg? Sie erhalten laufend Briefe von Gläubigern mit Mahnungen und Drohungen. Sie haben den Überblick über Ihre Schulden verloren und kennen keinen Ausweg? Kein Problem, glauben Sie mir, hierfür gibt es eine einfache Lösung.
Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M aus Düsseldorf hilft Ihnen bundesweit dabei, dass Sie keine Briefe mehr von Gläubigern erhalten und diese Sie in Ruhe lassen, d.h. keine Mahnungen mehr, keine Drohungen mehr, keine Pfändungen etc. Innerhalb einer recht kurzen Zeit (3 Jahre, zügiger auch möglich) werden Sie schuldenfrei, egal ob Sie 10.000 Euro Schulden haben oder 1 Millionen Euro Schulden.
Kann eine Person ihre Schulden nicht begleichen, ist sie zahlungsunfähig oder droht eine Zahlungsunfähigkeit, dann kann die Anmeldung einer Privatinsolvenz bzw. Regelinsolvenz sinnvoll sein. Sie hat Vor- und Nachteile für den Schuldner – kann am Ende aber zu einer Befreiung von Restschulden führen.
Seit Oktober 2020 dauern Insolvenzen nur noch 3 Jahre für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer (auch z.B. Handwerker, Freiberufler etc.). Mit unserer Hilfe werden Sie innerhalb von 3 Jahren schuldenfrei. Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz.
Vorsicht vor dubiosen Angeboten von „Internetkanzleien“ und Schuldenberatern!
Rechtsanwalt für Privatinsolvenz B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf:
„Aus meiner 15 jährigen Praxis als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzen weiß ich aus zahlreichen Fällen, dass oft dubiose Angebote dahingehend gemacht werden, dass vom Schuldner ein bestimmter monatlich zu zahlender Betrag für die Gläubiger zur Verfügung gestellt wird ohne Aussicht tatsächlich in absehbarer Zeit schuldenfrei zu werden. Zum Beispiel kam ein Mandant mit Schulden von ca. 90.000 EUR bei 7 Gläubigern zu mir, dem eine „Internetkanzlei“ auf Basis seines Einkommens vorgeschlagen hat 900 EUR monatlich an die Gläubiger zu zahlen. Rechtsanwaltskosten sollten in Höhe von 4.500 EUR anfallen. Hier würde der Mandant erst eimal 5 Monate auf die Rechtsanwaltskosten zahlen. Erst dann würden die Gläubiger bedient werden, wobei man nicht vergessen darf, dass sich die Schulden von 90.000 EUR täglich durch Zinsen und weiter auflaufende Kosten erhöhen. Hier würde der Mandant fast 10 Jahre brauchen um schuldenfrei zu werden! In einem solchen Fall macht die Privatinsolvenz auf jeden Fall Sinn, da man bereits nach 3 Jahren schuldenfrei wird. Hierauf wurde er aber nicht ordentlich aufgeklärt.“
Wir haben bereits für viele Mandanten eine Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz | Regelinsolvenz erfolgreich bearbeitet
Weiter unten auf der Seite finden Sie hierzu weitere Details.
Warum Dimsic Rechtsanwälte aus Düsseldorf bei Privatinsolvenz?
Einige Informationen zur Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz
Privatinsolvenzen können in der Form der sog. Verbraucherinsolvenz oder – bei (ehemals) Selbstständigen – in der Form der Regelinsolvenz das richtige Verfahren sein. Betroffen sind also immer natürliche Personen (im Gegensatz zu juristischen Personen wie GmbH usw.). Das Verfahren findet nur auf Antrag statt, entweder durch den Schuldner selbst (Eigenantrag) oder durch einen Gläubiger. Der Schuldner ist nicht zur Antragstellung verpflichtet.
Voraussetzung für die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens sind Zahlungsunfähigkeit und Deckung der Verfahrenskosten. Durch die Einführung des § 4a InsO (Stundung der Verfahrenskosten) ist gewährleistet, dass auch mittellose Schuldner Zugang zum Verfahren erhalten. Unbedingt ist also bei Stellung eines Privatinsolvenzantrags neben dem Antrag auf Restschuldbefreiung stets der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen, damit Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Dies bedeutet, dass der Schuldner regelmäßig drei Anträge zu stellen hat, wenn er ein Privatinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung betreiben will:
- Eigener Insolvenzantrag des Schuldners,
- Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners,
- Stundungsantrag des Schuldners.
Wie läuft das Verfahren der Privatinsolvenz ab?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren sieht grundsätzlich wie folgt aus:
- Vor Einleitung des eigentlichen Verfahrens hat der Schuldner zwingend zu versuchen, mit allen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung (Schuldenbereinigungsverfahren) herbeizuführen. Gelingt dies nicht, wird unter Vorlage einer Bescheinigung (Anwalt oder öffentliche Schuldnerberatungsstellen) über das Scheitern ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt (der zumeist dem Vorgehen im vorangegangenen Schuldenbereinigungsversuch entspricht) und zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.
- Das Gericht kann u.U. ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren einleiten. Sind beide Schuldenbereinigungsverfahren gescheitert, schließt sich ein vereinfachtes Insolvenzverfahren an.
- In einem Gerichtstermin kommt es zur Anhörung der Gläubiger oder der Richter führt eine schriftliche Anhörung durch, was in der Praxis die Regel ist. Liegen keine Versagungsgründe vor, erlässt das Gericht einen Beschluss über den Antrag des Schuldners mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung. Gleichzeitig wird ein Insolvenzverwalter als Treuhänder eingesetzt.
- Es schließt sich die Wohlverhaltensperiode des Schuldners (3 Jahre) mit bestimmten Verpflichtungen an, die der Schuldner unbedingt einzuhalten hat.
- Nach 3 Jahren wird die sog. Restschuldbefreiung erteilt und man ist von nun an schuldenfrei.
Mehr Details zur Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz und deren Ablauf
Die ersten Schritte der Privatinsolvenz beginnen bereits vor der offiziellen Anmeldung (Einreichung eines Antrags beim zuständigen Insolvenzgericht auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens). Zunächst ist es notwendig, die individuelle Schulden- und Finanzsituation zu ermitteln. Ausschlaggebende Faktoren hierbei sind die Schuldenhöhe, das Einkommen, die Anzahl der Gläubiger, weitere Verpflichtungen (beispielsweise Unterhaltszahlungen) und ein Überblick über das vorhandene Vermögen. Dies machen wir in der Regel durch Ordnung und Prüfung der Ihnen vorliegenden Unterlagen der Gläubiger. Diese werden alphabetisch nach Gläubiger geordnet. In einem weiteren Schritt werden sodann alle Gläubiger unter Fristsetzung sowie der Aufforderung die genaue Forderungshöhe mitzuteilen von uns kontaktiert.
Sind all diese Punkte erledigt, muss ein sog. Schuldenbereinigungsversuch erfolgen, d.h. es wird versucht mit den Gläubigern eine einvernehmliche Lösung zu finden – dieser Schuldenbereinigungsversuch ist zwingende Voraussetzung für den anschließenden gerichtlichen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Wie der Schuldenbereinigungsplan aussieht, ist stets abhängig von den individuellen Umständen, insbesondere der individuellen wirtschaftlichen Situation d.h. dem Einkommen sowie der familiären Situation.
Scheitert dieser Schuldenbereinigungsversuch (was häufig der Fall ist), kann im Folgenden die Privatinsolvenz beantragt werden. Dies erfolgt durch die Einreichung eines bestimmten Antrags beim zuständigen Insolvenzgerichts. Der Inhalt dieses Antrags ist streng vorgegeben und recht umfangreich.
Ist der Antrag gestellt, dauert es meist etwa einen Monat, bis das Verfahren eröffnet wird. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Gläubiger den Schuldner nicht mehr kontaktieren und alle Pfändungen werden gestoppt. Der Kontakt zu den Gläubigern läuft während des Verfahrens über einen Insolvenzverwalter, den das Insolvenzgericht bestimmt. Schuldner erhalten den pfändungsfreien Teil ihres Einkommens. Die Höhe ist individuell unterschiedlich.
Ungefähr ein Jahr nach Beginn des Verfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensperiode. In dieser kann der Schuldner Einkommen oder andere Zuwendungen unabhängig von ihrer Höhe erhalten und – wenn möglich – wieder eigenes Geld ansparen. Es wird allerdings monatlich ein festgelegter pfändbarer Betrag zu zahlen sein.
Drei Jahre nach Beginn des Verfahrens erfolgt die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht. Das bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen verlieren und der Schuldner schuldenfrei wird. Davon gibt es allerdings Ausnahmen, beispielsweise im Fall von Steuerhinterziehung oder bei Schulden, die durch vorsätzlich unerlaubte Taten oder durch Bußgelder entstanden sind.
Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz
Es gibt einige Punkte, die für die Anmeldung einer Privatinsolvenz erfüllt sein müssen:
- Der Schuldner ist zahlungsunfähig oder es droht eine Zahlungsunfähigkeit, und es bestehen offene Forderungen.
- Ein Einigungsversuch mit den Gläubigern ist gescheitert.
- Der Wohnsitz des Schuldners befindet sich zu Beginn des Verfahrens in Deutschland.
- Es liegt keine selbstständige Tätigkeit vor (hier gibt es jedoch Möglichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Selbständigkeit wieder aufzunehmen)
- Ein Einkommen oder eine Anstellung ist nicht notwendig, um Privatinsolvenz anzumelden. Auch arbeitssuchende Personen, Rentner oder Studenten können Insolvenz beantragen.
Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz | Regelinsolvenz
Ob die Anmeldung einer Privatinsolvenz sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wir prüfen Ihren Fall gerne für Sie und stehen Ihnen mit kompetenten Experten zur Seite.
Die folgenden Vor- und Nachteile können bei einer ersten Einschätzung helfen.
Zu den Vorteilen zählt, dass Schuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens von ihren Schulden befreit werden. Der Zeitpunkt für die Restschuldbefreiung ist klar definiert, sodass Planungssicherheit für den Schuldner besteht. Seit Oktober 2020 dauert es drei Jahre, bis die restlichen Schulden erlassen werden.
Schon unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen Gläubiger nicht mehr vollstrecken oder Pfändungen durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Es besteht weiterhin ein unpfändbarer Teil des Einkommens, über den Schuldner frei verfügen können. Drei weitere Jahre nach der Restschuldbefreiung werden alle Schufa-Einträge gelöscht, die bis zur Eröffnung des Insolvenzfahrens bestanden (dies wird voraussichtlich auf 6 Monate reduziert). Auch das trägt zu einer Erleichterung für den Schuldner bei.
Nachteile der Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz
Doch natürlich gibt es auch Nachteile der Privatinsolvenz.
Es bleibt Ihnen monatlich “nur” der pfändungsfreie Betrag des Nettoeinkommens. Den Rest überweisen Sie an den Insolvenzverwalter.
Sie müssen ggf. Einschränkungen im Konsumverhalten hinnehmen. Der Abschluss von Ratenkrediten ist i.d.R. nicht möglich.
Die Vermögensbestandteile, die Sie nicht zwingend zum Leben benötigen, verwertet der Insolvenzverwalter. Dazu kann u.U. auch Ihr Auto gehören. Ihr Arbeitgeber weiß über Ihre Privatinsolvenz Bescheid. Da Abläufe in der Lohnbuchhaltung und zusätzliche Arbeit nötig ist, sind viele Arbeitgeber nicht begeistert. Zwar ist die Insolvenz kein Kündigungsgrund, aber in Sachen Probezeit und Jobsuche sicherlich kein Vorteil. Das Insolvenzverfahren wird öffentlich gemacht (Insolvenzbekanntmachungen). Dritte könnten also erfahren, dass Sie sich in der Privatinsolvenz befinden. Einige Schulden verschwinden nicht durch ein Privatinsolvenzverfahren, z.B. Geldstrafen oder Bußgelder. Wenn Sie eine neue Wohnung suchen, Verträge wechseln oder einen Kredit beantragen möchten, ist das aufgrund der schlechten Bonität (geringe Kreditwürdigkeit) nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Sie dürfen in der Wohlverhaltensphase nicht gegen die 5 Obliegenheiten verstoßen. Dazu gehört eine große Portion Selbstdisziplin. Falls Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich in ausreichendem Maße um einen Job bemühen.
Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?
Was ist der Unterschied zwischen einer Regelinsolvenz und einer Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz?
Im Gegensatz zur Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz betrifft ein Regelinsolvenzverfahren
- Schuldner, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, also Unternehmer/Selbstständige sind;
ehemals wirtschaftlich Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind (ab 20 Gläubigern aufwärts gilt das immer) und/oder gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen; - alle juristischen Personen wie z.B. GmbH und AG,die zahlungsunfähig und / oder überschuldet sind.
Wie läuft das Regelinsolvenzverfahren ab?
Bei natürlichen Personen (Selbständige/Unternehmer, Freiberufler):
- Antragstellung (freiwillig) durch den Schuldner, verbunden mit einem Restschuldbefreiungsantrag und einem Kostenstundungsantrag.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters/eines Sachverständigen. Dieser prüft,ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Verfahrens zu decken.
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens wie bei Verbraucherinsolvenz.
- Schlusstermin wie bei der Verbraucherinsolvenz, entweder mündliche oder schriftliche Anhörung der Gläubiger, Beschluss des Gerichts. Anschließende Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren wie bei der Verbraucherinsolvenz.
Zur Verdeutlichung für natürliche Personen:
Das Regelinsolvenzverfahren betrifft Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler, Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, ganz allgemein Selbstständige), die noch aktiv tätig sind und ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an alle anderen Personen wie Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, Studenten etc.
Vom Ergebnis her betrachtet ist es einerlei, welches Verfahren man letztlich durchlaufen muss, in beiden Fällen erhält der Schuldner zum Abschluss der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung.
Unterschied in formaler Hinsicht:
- Der Verbraucherinsolvenz muss zwingend ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch vorausgehen. Es müssen außerdem zwingend die amtlichen Verfahrensvordrucke verwendet werden.
- Bei der Regelinsolvenz muss kein Schuldenbereinigungsverfahren vorausgehen, die Verwendung amtlicher Vordrucke ist nicht erforderlich (aber unbedingt zu empfehlen).
Mehr zur Privatinsolvenz und Regelinsolvenz erfahren Sie hier: Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz, Wohlverhaltensphase, Restschuldbefreiung, anwalt.de
Einige Fragen und Antworten zur Insolvenz (Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz | Regelinsolvenz) (FAQ)
Privatinsolvenz einfach erklärt. Mehr Informationen in folgendem Video:
Vor- und Nachteile einer Privatinsolvenz. Mehr dazu in folgendem Video:
Welche Folgen hat die Privatinsolvenz? SCHUFA, Pfändungen etc. Mehr dazu in folgendem Video:
Privatinsolvenz – Ablauf, Pfändung, Wohlverhaltensphase, Kosten einer Insolvenz. Mehr dazu in folgendem Video:
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