Anwalt für Alkohol am Steuer in Düsseldorf – Strafverteidiger bei Trunkenheit im Verkehr

Stand: September 2026 – zuletzt rechtlich geprüft von Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M.

Vorladung von Polizei wegen Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr erhalten? In eine Verkehrskontrolle geraten und mit Alkohol im Blut erwischt worden? Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht und Strafverteidiger Benjamin Dimsic, LL.M. mit Kanzleisitz in Düsseldorf ist spezialisiert auf Verkehrsstrafrecht und insbesondere die Straftat Trunkenheit im Verkehr. Er vertritt Mandanten bundesweit in Strafverfahren mit dem Vorwurf einer Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer.

  • Bereits hunderte Mandanten beim Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer bundesweit erfolgreich verteidigt

  • Sie haben das Recht zu schweigen – wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft für Sie

  • Bestmögliche Ergebnisse durch Kombination von Strafverteidigung und verkehrspsychologischen Maßnahmen – größtmögliche Reduzierung einer möglichen Sperrfrist

  • Sofort-Hilfe im Strafrecht bei Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer – schneller Termin

Provenexpert
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5
5.0
verifiziert von: Trustindex
Trustindex überprüft, ob das Unternehmen auf Grundlage der in den letzten 12 Monaten auf Provenexpert gesammelten Bewertungen einen Bewertungswert über 4.5 aufweist und sich damit für den Erhalt des Top-Rated-Zertifikats qualifiziert.
Google
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
5.0
verifiziert von: Trustindex
Trustindex überprüft, ob das Unternehmen auf Grundlage der in den letzten 12 Monaten auf Google gesammelten Bewertungen einen Bewertungswert über 4.5 aufweist und sich damit für den Erhalt des Top-Rated-Zertifikats qualifiziert.

In Notfällen 24/7 erreichbar!

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger Benjamin Dimsic, LL.M. steht Ihnen im strafrechtlichen Notfall beim Tatvorwurf „Trunkenheit im Verkehr“ bzw. „Alkohol am Steuer“ jederzeit zur Verfügung.

Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr – Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Düsseldorf hilft

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Benjamin Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf erklärt:

Haben Sie eine Vorladung wegen Alkohol am Steuer oder Trunkenheit im Verkehr erhalten, oder wurden Sie bei einer Verkehrskontrolle mit Alkohol im Blut angehalten? Wer betrunken Auto fährt, begeht in vielen Fällen eine Straftat nach § 316 StGB. Umgangssprachlich wird dabei auch von Alkohol am Steuer, Trunkenheit am Steuer, Trunkenheit im Straßenverkehr oder einer Trunkenheitsfahrt gesprochen. Solche Vorwürfe gehören zum Verkehrsstrafrecht und können erhebliche Folgen haben – etwa Führerscheinentzug, Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).

Nicht jedes Verfahren lässt sich einstellen. Dennoch können die Höhe der Geldstrafe, die Dauer der Sperrfrist und die Frage der Fahrerlaubnisentziehung erheblich von einer frühzeitig entwickelten Verteidigungsstrategie abhängen. Häufig wird der Führerschein bereits während der Verkehrskontrolle sichergestellt oder beschlagnahmt, und es droht eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Je früher Sie sich an einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden, desto besser können Ihre Rechte geschützt und mögliche Verteidigungsansätze geprüft werden.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Benjamin Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf ist auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert und verteidigt Mandanten bundesweit bei Vorwürfen wie Alkohol am Steuer, Trunkenheit im Verkehr oder einer Alkoholfahrt – von der ersten Polizeikontrolle über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und zum Verfahren vor der Führerscheinbehörde. Mit über 15 Jahren Erfahrung aus mehr als 3000 Strafverfahren verfügt er über umfassende praktische Erfahrung in der Strafverteidigung bei Trunkenheitsfahrten. Die Verteidigung erfolgt nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Duisburg, Mönchengladbach, Köln und bundesweit.

Was sollten Beschuldigte einer Trunkenheitsfahrt jetzt tun?

Nach einer Kontrolle wegen Alkohol am Steuer sollten Sie:

  • keine Angaben zum Trinkverlauf oder zur Fahrt machen,
  • keine schriftliche Stellungnahme ohne vorherige Akteneinsicht abgeben,
  • Vorladungen und gerichtliche Schreiben nicht ignorieren,
  • das Zustellungsdatum eines Strafbefehls sofort notieren (ab Zustellung läuft eine zweiwöchige Einspruchsfrist),
  • zeitnah einen im Verkehrsstrafrecht tätigen Rechtsanwalt kontaktieren,
  • ohne Fahrerlaubnis oder während einer vorläufigen Entziehung keinesfalls weiterfahren.

Schweigen ist Ihr gutes Recht

Sie haben das Recht zu schweigen und sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das gilt sowohl bei der Verkehrskontrolle selbst als auch, wenn die Polizei später bei Ihnen zu Hause erscheint – etwa nach einem beobachteten Unfall oder wenn jemand angegeben hat, Sie hätten zuvor ein Fahrzeug geführt. Machen Sie in solchen Situationen grundsätzlich keine Angaben dazu, was, wann und wie viel Sie getrunken haben.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Eine sachgerechte Einlassung sollte erst erfolgen, wenn bekannt ist, welche Feststellungen die Polizei getroffen hat und welches Ergebnis die Blutuntersuchung erbracht hat. Eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wann sollte man nach Alkohol am Steuer einen Anwalt einschalten?

Ein spezialisierter Anwalt für Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr sollte möglichst frühzeitig eingeschaltet werden – idealerweise sofort nach der Polizeikontrolle, spätestens aber nach Erhalt einer Vorladung, Anhörung, Strafanzeige oder eines Strafbefehls. Das gilt insbesondere dann, wenn der Führerschein bereits sichergestellt wurde, eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis droht oder eine MPU im Raum steht.

Anwalt für Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr – Experte im Strafrecht

  • Rechtsanwalt für Strafrecht | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. ist spezialisiert auf das Verkehrsstrafrecht und hier insbesondere auch auf Verfahren mit dem Tatvorwurf der Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer / Trunkenheitsfahrt

  • Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt wöchentlich vor Strafgerichten bundesweit, insbesondere in Düsseldorf, Neuss, Krefeld, Solingen, Wuppertal, Oberhausen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Essen, Dortmund, Leverkusen, Köln, Mönchengladbach und Remscheid. Hierdurch kennt er im Regelfall die Richterinnen und Richter, die über Ihren Fall entscheiden werden und weiß, worauf im Einzelfall zu achten ist.

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung, insbesondere bei Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr 

  • Umfangreiche Erfahrung aus mehr als 3000 Verteidigungen vor Gericht

  • Im Verkehrsstrafrecht und insbesondere beim Tatvorwurf der Trunkenheitsfahrt / Alkohol am Steuer werden direkt zu Beginn der Übernahme des Mandats (im besten Fall frühstmöglich im Verfahren) die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt. Hierbei wird der Fokus nicht nur auf die „strafrechtliche Seite“ gelegt, sondern stets auch die möglichen Konsequenzen für die Fahrerlaubnis als auch den Führerschein. Oft haben Verkehrsstraftaten erhebliche negative Konsequenzen für die Fahrerlaubnis und den Führerschein (Sicherstellung, Beschlagnahme, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Fahrverbot, MPU – also die medizinisch psychologische Untersuchung sowie Punkte in Flensburg). Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens werden die Weichen gestellt für einen bestmöglichen Ausgang des Strafverfahrens und anschließendem verwaltungsrechtlichen Verfahren bzgl. der Fahrerlaubnis.

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwalt | Strafverteidiger direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf.

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten.

  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

Wann liegt eine Straftat „Trunkenheit im Verkehr vor“?

In Deutschland gibt es derzeit drei wichtige hinsichtlich des Blutalkoholwertes. Es wird davon ausgegangen, dass Alkohol ab 0,3 Promille Wirkung zeigt. Ab 0,5 Promille wird von einem doppelten, ab 1,1 Promille von einem zehnfachen Unfallrisiko ausgegangen. Nach diesen Werten richtet sich auch die verkehrsrechtliche Einschätzung der Fahrtüchtigkeit.

Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntauglichkeit vor. Ab diesem Wert wird vermutet, dass der Fahrzeugführer sein Fahrzeug nicht mehr kontrolliert steuern kann. Subjektive Faktoren wie gesundheitlicher Zustand, Fahrpraxis, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnisse müssen zur Bewertung der Situation nicht mehr mit herangezogen werden. Wer sich mit 1,1 Promille und mehr ins Auto setzt, macht sich strafbar.

Radfahrer dürfen übrigens ein bisschen mehr, bei ihnen wird ein Wert von 1,6 Promille angenommen, ab dem die absolute Fahruntauglichkeit erreicht ist. Wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz zeigt, kann man selbst ohne Teilnahme am Straßenverkehr seinen Führerschein verlieren, wenn man alkoholisiert auffällig wird. Unter Umständen verfügt das Gericht sogar ein Fahrradverbot.

Bei Werten von 0,3 bis 1,09 Promille spricht das Verkehrsrecht von einer relativen Fahruntüchtigkeit. Ausgenommen davon sind lediglich Jugendliche unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit. Für sie gelten generell 0 Promille

Trunkenheit im Verkehr ist strafbar nach § 316 StGB. Dieser lautet:

§ 316
Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr – Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Ob das alkoholisierte Fahren eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellt und entsprechend geahndet wird, hängt im Wesentlichen von zwei Punkten ab: Wie viel Promille hatte der Fahrer und war durch die Alkoholfahrt zusätzlich eine Straßenverkehrsgefährdung gegeben.

Solange der Fahrer sein Fahrzeug relativ sicher führt, kein auffälliges Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien, Kurvenschneiden oder eine rote Ampel überfährt) zeigt, auch sonst die Verkehrsregeln beachtet und sein Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 liegt, wird er ein Bußgeld zu erwarten haben. Zeigt er jedoch Anzeichen von Fahrunsicherheiten, überschreitet die Geschwindigkeitsbegrenzung, missachtet Verkehrsregeln oder verursacht einen Unfall, so ist wegen der Verkehrsgefährdung ab 0,3 Promille von einer Straftat auszugehen.

Das Fahren unter Alkohol mit 1,1 Promille und mehr wird in jedem Fall als Straftat geahndet, und zwar unabhängig vom Fahrverhalten des jeweiligen Fahrzeugführers.

Welche Strafe droht bei Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr?

Hier kommt es auf den Einzelfall an. Die Palette ist breit gefächert und die einzelnen Strafen können durchaus gleichzeitig verhängt werden. Mögliche Sanktionen sind: Bußgelder in teilweise beträchtlicher Höhe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe. Handelt es sich um eine Straftat, kommt zusätzlich ein Eintrag ins Vorstrafenregister hinzu.

Für Fahranfänger gilt folgendes: Da sich Fahranfänger und junge Fahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gar nicht ans Steuer setzen dürfen, nachdem sie Alkohol konsumiert haben, gehören eine Nachschulung und eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre zur Strafe nach § 24c StVG. Außerdem wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig sowie 2 Punkte in Flensburg.

Nach der Ordnungswidrigkeit einer Alkoholfahrt mit 0,5-1,09 Promille wird nach § 24a StVG ein Fahrverbot für die nächsten Stunden – bis Sie wieder nüchtern sind – ausgesprochen. Die weitere Bestrafung hängt davon ab, ob es sich um einen Erstverstoß handelt oder der Fahrzeugführer ein sogenannter Wiederholungstäter ist. Ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg bilden die untere Grenze. Kommt es zu mehrfachen Verstößen in einem überschaubaren Zeitraum, steigen die Strafen und es kann eine MPU angeordnet werden. Wer die Entziehung des Führerscheins verhindern oder die Sperrfrist verkürzen möchte, kann die Untersuchung auch freiwillig machen. Ihr Rechtsanwalt berät Sie hierzu. Anders liegt der Fall, wenn Sie einen Unfall verursacht haben. Dann handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern zieht nach dem Strafrecht die entsprechenden Konsequenzen nach sich.

Bei einer Fahrt mit mindestens 1,1 Promille, also bei absoluter Fahruntüchtigkeit, handelt es sich um eine Straftat, die nach § 316 Abs. 1 und 2 StGB geahndet wird. Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe kommt es in der Regel zu einem Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 (2) StGB sowie eine Sperrfrist für das Erteilen einer neuen Fahrerlaubnis innerhalb eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten und maximal 5 Jahren (nach § 69a Abs. 3 StGB). In Ausnahmefällen kann es auch zu einem unbegrenzten Entzug kommen, wenn zu erwarten ist, dass der Täter eine dauerhafte Gefahr darstellt. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, die Sperrfrist frühzeitig aufzuheben, wenn die Umstände es zulassen. Weiterhin drohen je nach Einzelfall 2 oder 3 Punkte in Flensburg. In der Regel wird auch im Rahmen des Wiedererteilungsverfahrens bei der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest“) angeordnet.

Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr – was passiert mit der Fahrerlaubnis / mit dem Führerschein?

Kommt es z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle zum Nachweis einer Trunkenheitsfahrt (Blutalkoholwert über 1,1 Promille oder bei Blutalkoholwerten unter 1,1 Promille und Feststellung von sog. Ausfallerscheinungen wie Fahren von Schlangenlinien, Unsicherheit beim Gehen, Verwaschene Aussprache etc.) wird der Führerschein sichergestellt. Legt man hiergegen Widerspruch ein, so beantragt die Staatsanwaltschaft kurzfristig beim zuständigen Gericht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO (Strafprozessordnung). Die Fahrerlaubnis wird dann vorläufig entzogen und man ist nicht mehr berechtigt am Straßenverkehr teilzunehmen.

Erfolgt eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt, so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen, § 69 Abs. 2 StGB. Das heißt, dass bei demjenigen der relativ fahruntüchtig mit 0,3 Promille oder absolut fahruntüchtig ab 1,1 Promille mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs ist, der Führerschein in größter Gefahr ist, da in der Regel der Führerschein nach einer Verurteilung oder sogar oft schon unmittelbar am Anhalteort weggenommen wird.

Der Gesetzgeber sieht sodann die Möglichkeit vor die Fahrerlaubnis nach § 69 a StGB für 6 Monate bis 5 Jahre zu entziehen. Bei Wiederholungstätern (schon eine Sperrfrist in den letzten drei Jahren erhalten) ist der Entzug mindestens 1 Jahr.

Entscheidend für die Länge des Führerscheinverlustes ist das sogenannte Ausmaß des Eignungsmangels. Dafür sind die Tatumstände selbst entscheidend, aber auch die bisherige verkehrsrechtliche Führung.

In Verkehrsstrafsachen wie z.B. der Trunkenheitsfahrt ist es daher sehr wichtig, sich von Beginn an von einem spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger beraten und vertreten zu lassen. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist immer zwischen dem Strafverfahren (Polizei – Staatsanwaltschaft – Gericht) sowie dem zeitlich nachgelagerten Verwaltungsverfahren (Führerscheinbehörde) zu unterscheiden. Das Strafgericht spricht letztendlich die Strafe für die Trunkenheitsfahrt aus (Geldstrafe / Freiheitsstrafe sowie Entziehung der Fahrerlaubnis) aus. Die Verwaltungsbehörde (Führerscheinbehörde) ist dahingegen nach dem Strafverfahren für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zuständig. Hier wird dann geprüft, ob z.B. eine längerfristige Abstinenz nachzuweisen ist oder eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest“) angeordnet wird. Früher war die Grenze für eine solche MPU bei 1,6 Promille. Heutzutage kommt es jedoch regelmäßig vor, dass auch schon bei einer leichten Überschreitung der „magischen Grenze“ von 1,1 Promille eine MPU angeordnet wird.

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO

In vielen Düsseldorfer Verfahren wird der Führerschein bereits während der Polizeikontrolle sichergestellt oder beschlagnahmt. Anschließend beantragt die Staatsanwaltschaft häufig beim zuständigen Gericht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Nach § 111a StPO kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass sie später im Urteil endgültig entzogen werden wird. Fällt der Grund für die Maßnahme weg, muss die vorläufige Entziehung aufgehoben werden.

Gegen einen entsprechenden Beschluss kann eine Beschwerde geprüft werden. Ob ein Rechtsmittel sinnvoll ist, hängt jedoch von der Aktenlage ab. Entscheidend sind insbesondere:

  • der vorläufige und endgültige Blutalkoholwert,
  • die Uhrzeiten von Fahrt, Kontrolle und Blutentnahme,
  • Angaben zum Trinkende,
  • festgestellte Ausfallerscheinungen,
  • Zeugenaussagen,
  • Videoaufnahmen,
  • mögliche Nachtrunkangaben,
  • die Rechtmäßigkeit und Dokumentation der Ermittlungsmaßnahmen.

Ein pauschales Vorgehen ist nicht sinnvoll. Zunächst sollte die Ermittlungsakte ausgewertet werden.

Blutentnahme nach einer Alkoholkontrolle

Bei Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt kann eine Blutprobe auch ohne Einwilligung des Beschuldigten entnommen werden. Bei Verdacht auf Straftaten nach § 316 oder § 315c StGB ist hierfür keine vorherige richterliche Anordnung erforderlich. Die Blutentnahme muss durch einen Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden.

Der Atemalkoholtest vor Ort ist davon zu unterscheiden. Für ein Strafverfahren ist regelmäßig die im Blut festgestellte Alkoholkonzentration von besonderer Bedeutung.

Im Rahmen der Verteidigung sind unter anderem zu prüfen:

  • Wann endete die behauptete Fahrt?
  • Wann erfolgte die erste und gegebenenfalls zweite Blutentnahme?
  • Welche Blutalkoholkonzentration wurde festgestellt?
  • Wurde eine Rückrechnung vorgenommen?
  • Sind Trinkbeginn, Trinkende und Trinkmenge dokumentiert?
  • Hat der Beschuldigte Angaben zu einem Nachtrunk gemacht?
  • Stimmen polizeiliche Zeitangaben und ärztlicher Untersuchungsbericht überein?
  • Wurden körperliche Auffälligkeiten konkret oder lediglich pauschal festgehalten?

Unüberlegte Angaben zum Trinkverlauf können die spätere Verteidigung erheblich erschweren. Beschuldigte sollten daher zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und die Akteneinsicht abwarten.

Was geschieht nach der Polizeikontrolle?

Ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verläuft häufig in mehreren Schritten:

1. Polizeiliche Kontrolle

Die Polizei dokumentiert den Anlass der Kontrolle, mögliche Fahrfehler, das Verhalten des Fahrers und erkennbare Ausfallerscheinungen. Häufig werden ein Atemalkoholtest und anschließend eine Blutentnahme durchgeführt.

2. Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins

Bei entsprechendem Tatverdacht kann der Führerschein bereits vor Ort sichergestellt werden. Willigt der Beschuldigte nicht ein, kommt eine Beschlagnahme in Betracht.

3. Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft

Die Polizei übersendet die Ermittlungsakte an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen über das weitere Vorgehen.

4. Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

Die Staatsanwaltschaft kann beim zuständigen Amtsgericht beantragen, die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig zu entziehen.

5. Einstellung, Strafbefehl oder Anklage

Je nach Beweislage kann das Verfahren eingestellt, durch Strafbefehl beendet oder zur Anklage gebracht werden. Ein Strafbefehl sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Die Einspruchsfrist beträgt regelmäßig nur zwei Wochen ab Zustellung.

6. Hauptverhandlung

Nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl oder nach Anklageerhebung findet eine Hauptverhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht statt.

7. Berufung zum Landgericht

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Berufung eingelegt werden. Bei Verfahren aus Düsseldorf, Neuss, Ratingen oder Langenfeld ist das Landgericht Düsseldorf das zuständige Berufungsgericht.

Welche Verteidigungsansätze kommen in Betracht?

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden.

Je nach Aktenlage prüfen wir insbesondere:

  • Ist nachweisbar, wer das Fahrzeug geführt hat?
  • Kann der genaue Fahrtzeitpunkt festgestellt werden?
  • Ist der Blutalkoholwert zutreffend ermittelt worden?
  • Ist eine Rückrechnung erforderlich und methodisch nachvollziehbar?
  • Sind die festgestellten Ausfallerscheinungen konkret dokumentiert?
  • Lassen sich Auffälligkeiten auch durch Verletzungen, Erkrankungen, Müdigkeit oder die konkrete Stresssituation erklären?
  • Liegt tatsächlich eine Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum vor?
  • Ist lediglich ein kurzer Rangier- oder Umsetzvorgang nachweisbar?
  • Kann ein behaupteter Nachtrunk widerlegt oder bestätigt werden?
  • Bestand eine konkrete Gefährdung anderer Personen oder Sachen?
  • Sind die Voraussetzungen des § 315c StGB tatsächlich erfüllt?
  • Welche Umstände sprechen gegen eine fortbestehende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen?
  • Können frühzeitige verkehrspsychologische oder sonstige Maßnahmen bei der Rechtsfolgenentscheidung berücksichtigt werden?

Nicht jedes Verfahren lässt sich einstellen. Dennoch können die Höhe der Geldstrafe, die Dauer der Sperrfrist und die Frage der Fahrerlaubnisentziehung erheblich von einer frühzeitig entwickelten Verteidigungsstrategie abhängen.

Was passiert bei Trunkenheitsfahrt mit Unfall?

Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall oder einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, kann neben § 316 StGB der schwerwiegendere Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB im Raum stehen.

Weitere Vorwürfe können hinzukommen, beispielsweise:

  • fahrlässige Körperverletzung,
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • Sachbeschädigung,
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis,
  • Verstöße gegen versicherungsrechtliche Pflichten.

Außerdem können Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung den Sachverhalt prüfen. Je nach Umständen können Leistungsfreiheit, Leistungskürzungen oder Regressforderungen drohen.

Bei einem Unfall sollten daher strafrechtliche Einlassung und versicherungsrechtliche Schadensmeldung aufeinander abgestimmt werden. Widersprüchliche Angaben können sowohl das Strafverfahren als auch die Regulierung des Schadens beeinträchtigen.

Trunkenheit im Verkehr in Düsseldorf: aktuelle Zahlen

Amtliche Zahlen zu Alkoholverstößen und Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen und Deutschland
Region Aktuelle Zahl Was genau gezählt wurde
Düsseldorf 1.052 [1] Im Verkehrsbericht 2025 ausgewiesene Verkehrsverstöße bei der Hauptunfallursache „Alkohol (Fahrzeugführende)“. Die Tabelle erfasst ausdrücklich nur Ordnungswidrigkeiten.
Nordrhein-Westfalen 12.327 [2] Rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit – mit und ohne Verkehrsunfall – im Jahr 2024.
Deutschland 47.023 [3] Rechtskräftige Verurteilungen nach § 316 StGB im Jahr 2021. Die amtliche statistische Deliktsbezeichnung lautet „Trunkenheit im Verkehr ohne Fremdschaden“.

Die Zahlen zeigen, dass Alkohol- und Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte regelmäßig beschäftigen. Sie sind jedoch nur eingeschränkt miteinander vergleichbar: Die Düsseldorfer Statistik erfasst in der dargestellten Kategorie ausschließlich Ordnungswidrigkeiten, während die Zahlen für Nordrhein-Westfalen und Deutschland auf rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen beruhen. Eine unmittelbar vergleichbare Zahl ausschließlich zu den in Düsseldorf eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB lässt sich den veröffentlichten Statistiken nicht entnehmen.

Stand der Auswertung:

Amtliche Quellen:

  1. Polizeipräsidium Düsseldorf: Verkehrsbericht 2025, Abschnitt 2.5 „Verkehrsüberwachung“, Seite 16
  2. Information und Technik Nordrhein-Westfalen – IT.NRW: „Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr im 20-Jahresvergleich“, veröffentlicht am 3. Februar 2026
  3. Statistisches Bundesamt – Destatis: „Strafverfolgung – Fachserie 10, Reihe 3, 2021“, Deliktsgruppe § 316 StGB

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Benjamin Dimsic, LL.M. ist spezialisiert auf das Verkehrsstrafrecht und Strafverfahren mit dem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt. Bereits ganz zu Beginn des Verfahrens wird in allen Fällen der Fokus darauf gelegt, dass Strafverfahren so zügig wie möglich abzuschließen mit dem Ziel, dass keine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt oder, wenn dies nicht zu vermeiden ist, die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren bei der Führerscheinbehörde so kurz wie möglich ist. Durch auf den Einzelfall zugeschnittene Maßnahmen bereits ganz zu Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens können hier wesentliche Weichen für einen erfolgreichen Ausgang im Strafverfahren als auch dem anschließenden Verwaltungsverfahren gestellt werden.

Welche Polizei ist in Düsseldorf zuständig?

Findet die Kontrolle innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebiets statt, wird das Verfahren regelmäßig durch das Polizeipräsidium Düsseldorf bearbeitet. Dort sind die verkehrspolizeilichen Aufgaben in der Direktion Verkehr gebündelt. Das Polizeipräsidium Düsseldorf befindet sich am Polizeipräsidium 1 in Düsseldorf.

Bei einer Kontrolle auf einer Autobahn kann die Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Düsseldorf zuständig sein. Zum Bereich gehören unter anderem Autobahnpolizeiwachen in Hilden, Mönchengladbach, Moers und Mülheim an der Ruhr. Welche Dienststelle den Vorgang bearbeitet, richtet sich nach dem konkreten Kontroll- oder Tatort.

Für Beschuldigte ist dabei weniger entscheidend, welche Polizeiwache die Kontrolle durchgeführt hat. Wesentlich ist, welche Feststellungen die Beamten dokumentiert haben. Gerade Angaben zu Fahrverhalten, Sprache, Gangbild, Reaktion, Orientierung und körperlichem Zustand können für die Beurteilung der Fahruntüchtigkeit erheblich sein.

Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Welche Städte gehören zum Bezirk?

Für eine Trunkenheitsfahrt im Düsseldorfer Stadtgebiet wird das Ermittlungsverfahren regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführt. Sie befindet sich in der Fritz-Roeber-Straße 2 in Düsseldorf.

Zum Landgerichtsbezirk Düsseldorf gehören die Amtsgerichte Düsseldorf, Neuss, Ratingen und Langenfeld. Damit ist die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht nur für Taten innerhalb der Stadt Düsseldorf zuständig, sondern auch für zahlreiche unmittelbar angrenzende Städte.

Amtsgericht Düsseldorf

Bei einer Trunkenheitsfahrt innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebiets ist in erster Instanz regelmäßig das Amtsgericht Düsseldorf zuständig. Dort bestehen eigene Strafabteilungen sowie Schöffengerichte. Amtsgericht und Landgericht Düsseldorf befinden sich an der Werdener Straße 1.

Das Verfahren kann zunächst durch einen Strafbefehl entschieden werden. Wird gegen den Strafbefehl rechtzeitig Einspruch eingelegt, kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Amtsgericht Neuss

Das Amtsgericht Neuss ist örtlich zuständig für:

  • Neuss,
  • Dormagen,
  • Kaarst,
  • Korschenbroich,
  • Meerbusch.

Eine Trunkenheitsfahrt in Meerbusch oder Neuss wird polizeilich regelmäßig durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss bearbeitet. Das anschließende Ermittlungsverfahren fällt grundsätzlich in den Bezirk der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Für das gerichtliche Verfahren ist regelmäßig das Amtsgericht Neuss zuständig.

Amtsgericht Ratingen

Für eine Trunkenheitsfahrt im Stadtgebiet Ratingen ist regelmäßig das Amtsgericht Ratingen zuständig. Ratingen gehört zum Landgerichtsbezirk Düsseldorf und damit zum Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Die polizeiliche Bearbeitung erfolgt grundsätzlich durch die Kreispolizeibehörde Mettmann.

Amtsgericht Langenfeld

Das Amtsgericht Langenfeld ist örtlich zuständig für:

  • Hilden,
  • Langenfeld,
  • Monheim am Rhein.

Obwohl diese Städte zum Kreis Mettmann gehören und die Ermittlungen regelmäßig durch die Kreispolizeibehörde Mettmann geführt werden, gehört das Amtsgericht Langenfeld zum Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Zuständige Anklagebehörde ist daher grundsätzlich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Abweichende Zuständigkeiten im Kreis Mettmann

Die Zuständigkeit im Düsseldorfer Umland verläuft nicht vollständig entlang der Kreisgrenzen. Das ist insbesondere im Kreis Mettmann wichtig.

Während Hilden, Langenfeld, Monheim und Ratingen zum Landgerichtsbezirk Düsseldorf gehören, fallen unter anderem folgende Städte in den Bezirk der Staatsanwaltschaft Wuppertal:

  • Erkrath,
  • Haan,
  • Mettmann,
  • Heiligenhaus,
  • Velbert,
  • Wülfrath.

Für Erkrath, Haan, Mettmann und Wülfrath ist grundsätzlich das Amtsgericht Mettmann zuständig. Zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft Wuppertal.

Die polizeiliche Bearbeitung erfolgt auch hier durch die Kreispolizeibehörde Mettmann. Deren Dienststellen und Fachkommissariate sind regional unter anderem auf Ratingen und Mettmann, Langenfeld und Monheim sowie Hilden, Haan und Erkrath verteilt.

Zuständigkeiten in Krefeld und Duisburg

Eine Trunkenheitsfahrt in Krefeld wird nicht durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, sondern grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft Krefeld bearbeitet. Für Krefeld und Willich ist das Amtsgericht Krefeld zuständig.

Für Taten im Duisburger Stadtgebiet ist die Staatsanwaltschaft Duisburg zuständig. Je nach Stadtbezirk kann das gerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Duisburg, Duisburg-Hamborn oder Duisburg-Ruhrort geführt werden.

Entscheidend ist damit regelmäßig der Ort, an dem das Fahrzeug geführt wurde – nicht allein der Wohnort des Beschuldigten. Wer in Düsseldorf wohnt, aber in Krefeld, Duisburg oder Erkrath kontrolliert wurde, muss daher mit einem Verfahren bei einer anderen Staatsanwaltschaft und einem anderen Gericht rechnen.

Anwalt für Trunkenheitsfahrt in Düsseldorf und Umgebung

Wir verteidigen Beschuldigte wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs gegenüber:

  • dem Polizeipräsidium Düsseldorf,
  • der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss,
  • der Kreispolizeibehörde Mettmann,
  • der Staatsanwaltschaft Düsseldorf,
  • der Staatsanwaltschaft Wuppertal,
  • der Staatsanwaltschaft Krefeld,
  • der Staatsanwaltschaft Duisburg,
  • dem Amtsgericht Düsseldorf,
  • dem Amtsgericht Neuss,
  • dem Amtsgericht Ratingen,
  • dem Amtsgericht Langenfeld,
  • dem Amtsgericht Mettmann sowie
  • den weiteren zuständigen Gerichten im Großraum Düsseldorf.

Zu Beginn der Verteidigung beantragen wir Akteneinsicht und prüfen insbesondere den Polizeibericht, den ärztlichen Untersuchungsbericht, die Ergebnisse der Blutuntersuchung, Zeugenaussagen und mögliche Videoaufzeichnungen. Anschließend besprechen wir mit Ihnen die realistischen Verteidigungsziele.

Dabei kann es je nach Fall insbesondere um folgende Ziele gehen:

  • Einstellung des Ermittlungsverfahrens,
  • Vermeidung einer Anklage,
  • Vorgehen gegen die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung,
  • Reduzierung der Geldstrafe,
  • Verkürzung der Sperrfrist,
  • Vermeidung zusätzlicher strafrechtlicher Vorwürfe,
  • Vorbereitung auf mögliche fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen.

Stadtteile hat Düsseldorf

Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten

Postleitzahlen in Düsseldorf

40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599

Anwalt für Verkehrsstrafrecht Düsseldorf – Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M. ist Ihr kompetenter Strafverteidiger

Vorladung von der Polizei erhalten? Bei Ihnen gab es eine Durchsuchung oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?

Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf steht Ihnen kompetent und effizient zur Seite. Zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren und Ihren Fall zu schildern.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf

Ob Sie in Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal, Oberbilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterrath, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Grafenberg, Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Gerresheim, Hubbelrath, Ludenberg, Benrath, Urdenbach, Reisholz, Holthausen, Wersten, Itter, Himmelgeist, Hassels, Garath oder Hellerhof wohnen – wir sind für Sie da. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht steht Ihnen Strafverteidiger Benjamin Dimsic, LL.M. zur Verfügung.

Alle Bewertungen
Google
Google
Provenexpert
Provenexpert
AusgezeichnetTrustindex star 1Trustindex star 2Trustindex star 3Trustindex star 4Trustindex star 54.9239 Bewertungen
4.9Trustindex star 1Trustindex star 2Trustindex star 3Trustindex star 4Trustindex star 5
Ausgezeichnet239 Bewertungen
AusgezeichnetGoogle star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 54.9202 Bewertungen
4.9Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Ausgezeichnet202 Bewertungen
AusgezeichnetProvenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 55.037 Bewertungen
5.0Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5
Ausgezeichnet37 Bewertungen
Gepostet auf Google Google
Arina Babakan profile picture
Arina Babakan
10 Oktober 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich bin mit der Beratung durch Frau Huber sehr zufrieden. Sie ist äußerst kompetent, engagiert und freundlich. Ich habe mich bestens beraten und aufgehoben gefühlt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung und das hervorragende Ergebnis! Ich kann Frau Huber uneingeschränkt weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
C S profile picture
C S
8 Oktober 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kann die Kanzlei, vor allem Herrn Dimsic und seine Assistentin Frau Rasbach zu 100% weiterempfehlen. Mein Anliegen wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt durch Einstellung des Verfahrens. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie!
Gepostet auf Google Google
Leyla Farrag profile picture
Leyla Farrag
18 September 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Tolle Beratung und starke Unterstützung im Arbeitsrecht! Ich habe mich bei der Verhandlung meines Aufhebungsvertrags von Frau Huber beraten lassen und bin wirklich super zufrieden. Sie hat sich von Anfang an viel Zeit für mein Anliegen genommen und mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt. Durch ihr Erfahrung, Verhandlungsgeschick und ihre Fachkenntnis konnten wir das optimale Ergebnis für mich herausholen. sowohl bei der Abfindung als auch bei den restlichen Details des Vertrags. Besonders geschätzt habe ich ihre ehrliche, menschliche Art in dieser nicht ganz einfachen Zeit. Vielen Dank 😊
Gepostet auf Google Google
Nouri Amrollahi profile picture
Nouri Amrollahi
3 September 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr gute Reschtsanwalt 👍❤️❤️❤️
Gepostet auf Google Google
Hüseyin Yildiz profile picture
Hüseyin Yildiz
28 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Nur zu Empfehlen ! Man wird ausführlich beraten. Und sie wissen was sie da ganz genau tuhen. Trotz dessen das ich vom schlimmsten ausgegangen bin hat Herr Dimsic sein bestes gegeben so das mein Verfahren eingestellt wurde. Vielen Dank!
Gepostet auf Google Google
Serhan Murati profile picture
Serhan Murati
20 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super Büro arbeite vom Team Und der Anwalt Mega Nur empfehlenswert
Gepostet auf Google Google
Mirela Omerovic profile picture
Mirela Omerovic
17 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Dimsic ist mit Sicherheit eine sehr erfolgreiche Anwalt kann ich nur empfehlen
Gepostet auf Google Google
Deyanat Ahmad seyar profile picture
Deyanat Ahmad seyar
16 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Top- Wir sind mit Jacqueline mehr als zufrieden! Sie ist jederzeit erreichbar, reagiert unglaublich schnell und hat immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen. Besonders schätzen wir, dass sie nicht nur zuhört, sondern auch direkt passende Lösungen findet und uns kompetent und zuverlässig weiterhilft. Danke das euch gibt
Gepostet auf Google Google
Joachim Schneider profile picture
Joachim Schneider
9 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Dimsic hat meine Tochter in einer Strafsache wegen Trunkenheit am Steuer hervorragend vertreten und das Bestmögliche Für sie heraus geholt. Seine freundliche und entspannte Art schaffen sofort eine angenehme Atmosphäre, wobei er trotzdem realistische, nicht schön geredete, Erfolgsaussichten kommuniziert. Für eine Vertretung bei Verkehrsstraftaten definitiv eine Empfehlung.
Gepostet auf Google Google
Sina Alessa profile picture
Sina Alessa
5 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich möchte mich ganz herzlich bei Herrn Dr. Dimsic bedanken. Er hat mir in meinem Fall unglaublich geholfen und mich von Anfang an sehr kompetent, zuverlässig und professionell begleitet. Dank seiner Unterstützung konnte mein Fall viel besser ausgehen, als ich es mir jemals erhofft hätte. Ich bin wirklich sehr dankbar für seinen Einsatz, seine schnelle Hilfe und dafür, dass er immer die richtigen Schritte eingeleitet hat. Ich hätte mir keinen besseren Rechtsanwalt an meiner Seite wünschen können und kann Herrn Dr. Dimsic nur weiterempfehlen. Vielen Dank für alles!
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
Anonym profile picture
Anonym
21 Juli 2025
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Freundlich, zugewandt, hochversiert und verlässlich. Bin in meinem Fall sehr froh, mich an diese Kanzlei gewandt zu haben. Hatte sie aufgrund der Empfehlungen im Internet ausgewählt und eingeschaltet. Danke!!!
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
Anonym profile picture
Anonym
6 Juni 2025
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Ich möchte Herrn Rechtsanwalt Dimsic und seinem gesamten Team meinen herzlichen Dank aussprechen. Mein Anliegen wurde äußerst professionell, engagiert und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss fühlte ich mich jederzeit bestens betreut und kompetent vertreten. Besonders hervorheben möchte ich die klare Kommunikation, die schnelle Reaktionszeit und die empathische Art, mit der man mir begegnet ist. Ich kann Herrn Dimsic und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen!
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
Anonym profile picture
Anonym
20 Mai 2025
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Ich möchte hiermit meine uneingeschränkte Empfehlung für Herrn Dimsic und sein Team aussprechen. Von der ersten Kontaktaufnahme an war ich beeindruckt von seiner sympathischen Art und der Kompetenz, die er in seine Arbeit einbringt. Er nimmt sich die Zeit, um alle Fragen ausführlich zu beantworten und komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Man merkt sofort, dass ihm das Wohl seiner Mandanten am Herzen liegt. In jeder Phase meines Falls hat er mich umfassend informiert und mir das Gefühl gegeben, in besten Händen zu sein. Ich schätze besonders seine Geduld und sein Engagement, die über das Maß hinausgehen, was man normalerweise erwarten würde. Dank seiner Unterstützung konnte ich eine positive Lösung für mein Anliegen finden. Ich kann Herrn Dimsic ohne Vorbehalte weiterempfehlen und bin überzeugt, dass er auch Ihnen mit seiner Expertise und seinem persönlichen Einsatz helfen wird! Vielen Herzlichen Dank an Rechtsanwalt Dimsic und der gesamten Kanzlei für die hervorragende Unterstützung und Hilfe 🙏🏽 Originaltext anzeigen Übersetzung
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
Anonym profile picture
Anonym
16 Mai 2025
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Ein hervorragender Rechtsanwalt! Kann man nur weiterempfehlen!
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
Anonym profile picture
Anonym
10 Mai 2025
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Ich kann Herrn Dimsic sehr empfehlen. Von Anfang an habe ich mich bestens beraten gefühlt und am Ende habe ich eine positive Nachricht erhalten. Ich bin ihm dafür sehr dankbar.
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
farbod z. profile picture
farbod z.
29 April 2025
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Hey Leute ich kann nur Herr Dimsic jedem empfehlen der kann wirklich euch helfen ich bin total zufrieden
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
Solo Pelle G. profile picture
Solo Pelle G.
13 März 2025
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Ich kann Herr Dimsic uneingeschränkt weiterempfehlen! Vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Lösung meines Falls habe ich mich bestens betreut gefühlt. Herr Dimsic hat mich kompetent beraten, war stets erreichbar und hat sich mit großem Engagement für meine Interessen eingesetzt. Besonders beeindruckt hat mich die klare und verständliche Kommunikation sowie die schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung – jederzeit wieder!
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
Ibrahim M. profile picture
Ibrahim M.
10 März 2025
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Herr Dimsic bestes Oberteil Originaltext anzeigen Übersetzung
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
T. profile picture
T.
26 Februar 2025
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Einfach 100% herausragende Arbeit! Mein Anwalt hat sich meinem Fall schnell und professionell angenommen und es wieder ein Mal geschafft, meinen Punkt und die Geldstrafe abzuwenden. Keine langen Diskussionen, sondern eine klare, zielgerichtete Lösung. Wer kompetente und effiziente Rechtsberatung sucht, ist hier genau richtig. Vielen Dank für die super Hilfe. Sollte ich nochmal was haben, werde ich definitiv wieder kommen. Schöne Grüße und weiterhin viel Erfolg
Gepostet auf Provenexpert Provenexpert
Anonym profile picture
Anonym
16 Dezember 2024
Provenexpert star 1Provenexpert star 2Provenexpert star 3Provenexpert star 4Provenexpert star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Provenexpert ist.
Her Dimsic ist ein hervorragender Strafverteidiger! Dank seiner kompetenten und engagierten Arbeit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, und ich muss kein Bußgeld zahlen. Absolut zuverlässig, professionell und lösungsorientiert. Ich kann ihn uneingeschränkt weiter empfehlen! Ihr seid ein tolles Team! Originaltext anzeigen Übersetzung
Verifiziert von: Trustindex
Das verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. Düsseldorf
Benjamin Dimsic, LL.M.
Rechtsanwalt

Ihr Ansprechpartner auf dieser Seite

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Benjamin Dimsic, LL.M.

Rechtsanwalt in Düsseldorf mit Fokus auf anspruchsvolle Mandate im Strafrecht, Bußgeldrecht, Privatinsolvenz, Verkehrsrecht & Unfallregulierung, Zivilrecht

Diese Seite wurde fachlich von Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M. erstellt bzw. geprüft. Ziel ist eine klare, rechtlich fundierte und verständliche Einordnung Ihrer Situation – insbesondere dann, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind.

Mandanten aus Düsseldorf, Krefeld, Duisburg, Solingen, Wuppertal, Neuss, Köln, Essen, Bochum, Dortmund, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Oberhausen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Ratingen, Leverkusen, Remscheid, Langenfeld, Mettmann, Meerbusch, Velbert, NRW und bundesweit wenden sich regelmäßig an die Kanzlei,wenn es um Vorladungen, Kündigungen, Bußgeldbescheide Ermittlungsverfahren oder rechtlich sensible Situationen geht, in denen eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung entscheidend ist.

  • Rechtsanwalt in Düsseldorf, NRW sowie bundesweit
  • Mehr als 15 Jahren Erfahrung in mehr als 15000 Fällen
  • Beratung bei rechtlich sensiblen Fällen
  • Schnelle Ersteinschätzung möglich
  • Erreichbar telefonisch, per WhatsApp und per E-Mail

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Hier finden Sie uns:

Dimsic Rechtsanwälte · Am Hackenbruch 19 · 40231 Düsseldorf · Telefon: 0211 15831842 · E-Mail: mail@dimsic.com · Mo–Fr 8:30–17:00 Uhr · Notfall 24/7

FAQ – Alkohol am Steuer und Trunkenheit im Verkehr

Fragenübersicht:

  1. Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr erhalten?
  2. Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
  3. Wie hoch ist die Strafe für Trunkenheit im Verkehr?
  4. Wann macht man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar?
  5. Kann man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, wenn man betrunken Fahrrad fährt?
  6. Möglichkeiten des Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht bei Trunkenheitsfahrten
  7. Rückrechnung zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration
  8. Ist Trunkenheit im Verkehr eine Ordnungswidrigkeit?
  9. Ab welchem Promillewert ist Alkohol am Steuer strafbar?
  10. Was droht bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,1 Promille?
  11. Wann droht der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer?
  12. Wie lange dauert die Sperrfrist für den Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt?
  13. Muss man immer zur MPU nach Alkohol am Steuer?
  14. Wie kann ein Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr helfen?
  15. Was passiert, wenn man eine Verkehrskontrolle unter Alkohol verweigert?
  16. Welche Rolle spielt die Blutprobe bei Alkohol am Steuer?
  17. Kann eine Blutalkoholmessung fehlerhaft sein?
  18. Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Trunkenheit im Verkehr?
  19. Kann man den Führerscheinentzug vermeiden?
  20. Wird eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr im Führungszeugnis eingetragen?
  21. Welche Folgen hat Alkohol am Steuer für Punkte in Flensburg?
  22. Was passiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?
  23. Wann lohnt sich ein Einspruch oder eine Verteidigung gegen den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr?
  24. Wer ist der beste Anwalt bei Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr?

1. Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) erhalten haben, befinden Sie sich bereits in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Sie haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Häufig ist es sinnvoll, zunächst über einen Strafverteidiger Akteneinsicht zu beantragen. Erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte kann beurteilt werden, wie stark die Beweislage ist und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll erscheint.

Zurück zu den Fragen

2. Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist seit über 15 Jahren auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert und hat in dieser Zeit mehrere tausend Verfahren mit dem Vorwurf Alkohol am Steuer bearbeitet. Diese Erfahrung hilft bei der gezielten Prüfung typischer Fehlerquellen – etwa bei der Blutentnahme, der Rückrechnung oder der Dokumentation der Verkehrskontrolle. Ziel ist in jedem Fall, das Verfahren möglichst frühzeitig zugunsten des Mandanten zu beeinflussen, etwa durch eine Einstellung oder eine deutliche Reduzierung von Strafe und Sperrfrist

Zurück zu den Fragen

3. Wie hoch ist die Strafe für Trunkenheit im Verkehr?

Die Strafe hängt stark vom Einzelfall ab. In vielen Fällen verhängt das Gericht eine Geldstrafe in Tagessätzen, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet. Zusätzlich droht häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Neuerteilung. Auch Punkte im Fahreignungsregister werden eingetragen. In schwereren Fällen, etwa bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Nach § 316 StGB drohen bei einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei fahrlässiger Begehung entsprechend geringere Sanktionen

Zurück zu den Fragen

4. Wann macht man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar?

Eine Strafbarkeit liegt vor, wenn jemand ein Fahrzeug führt, obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist. Absolute Fahruntüchtigkeit wird bei Autofahrern regelmäßig ab 1,1 Promille angenommen. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit bestehen, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall und die Beweislage. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass der Fahrer alkoholbedingt nicht mehr sicher fahren konnte.

Zurück zu den Fragen

5. Kann man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, wenn man betrunken Fahrrad fährt?

Ja, auch Fahrradfahrer können sich strafbar machen. Ab etwa 1,6 Promille wird bei Radfahrern absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Auch bei niedrigeren Werten kann eine Strafbarkeit bestehen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten. In solchen Fällen droht ebenfalls ein Strafverfahren. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangen.

Zurück zu den Fragen

6. Möglichkeiten des Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht bei Trunkenheitsfahrten

Ein Anwalt kann zunächst Akteneinsicht beantragen und die Beweise prüfen. Dabei wird untersucht, ob Messfehler, Verfahrensfehler oder unzulässige Maßnahmen vorliegen. Auch die Umstände der Blutentnahme können rechtlich überprüft werden. Ziel kann eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine geringere Strafe sein. Außerdem kann der Verteidiger versuchen, die Sperrfrist für den Führerschein zu reduzieren. Über die reine Beweisprüfung hinaus kann ein spezialisierter Anwalt insbesondere auf eine Verkürzung der Sperrfrist hinwirken – etwa durch Nachweis einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung oder durch Vorlage entlastender Umstände vor der Hauptverhandlung

Zurück zu den Fragen

7. Rückrechnung zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration

Bei der Rückrechnung wird die Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Fahrt ermittelt, da die Blutprobe meist erst später entnommen wird. Sachverständige rechnen dabei mit einem stündlichen Alkoholabbau von durchschnittlich 0,1 bis 0,2 Promille, abhängig von individuellen Faktoren wie Körpergewicht und Trinkverlauf. Gerade bei Werten nahe der 0,3- oder 1,1-Promille-Grenze kann diese Berechnung im Verfahren entscheidend sein und ist häufig ein zentraler Verteidigungsansatz.

Zurück zu den Fragen

8. Ist Trunkenheit im Verkehr eine Ordnungswidrigkeit?

Trunkenheit im Verkehr kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat sein. Bei niedrigeren Alkoholwerten ohne Ausfallerscheinungen liegt häufig eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Dann drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Wird jedoch Fahruntüchtigkeit festgestellt, handelt es sich um eine Straftat nach § 316 StGB. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind deutlich schwerwiegender. Bei Werten zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor.

Zurück zu den Fragen

9. Ab welchem Promillewert ist Alkohol am Steuer strafbar?

Ab 1,1 Promille gilt ein Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Schon ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot. Verstöße können sowohl bußgeldrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben. Die konkrete Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab.

Zurück zu den Fragen

10. Was droht bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,1 Promille?

Bei einer Fahrt mit mehr als 1,1 Promille liegt in der Regel eine Straftat vor. Es drohen Geldstrafe, Punkte und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zusätzlich wird eine Sperrfrist festgelegt. Während dieser Zeit darf kein neuer Führerschein beantragt werden. Häufig ordnet die Behörde später auch eine MPU an.

Zurück zu den Fragen

11. Wann droht der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer?

Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und setzt nach § 69a StGB eine Sperrfrist von in der Regel sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest. Bei Wiederholungstätern mit einer Sperre in den letzten drei Jahren beträgt die Mindestsperrfrist ein Jahr. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann ein neuer Führerschein beantragt werden, häufig verbunden mit einer MPU.

Zurück zu den Fragen

12. Wie lange dauert die Sperrfrist für den Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt?

Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate. In schwereren Fällen kann sie deutlich länger sein. Bei Wiederholungstätern sind auch Sperrfristen von über einem Jahr möglich. Während dieser Zeit darf kein neuer Führerschein beantragt werden. Ein Anwalt kann unter Umständen eine Verkürzung beantragen.

Zurück zu den Fragen

13. Muss man immer zur MPU nach Alkohol am Steuer?

Eine MPU wird bei Ersttätern regelmäßig ab 1,1 Promille angeordnet – die früher übliche Grenze von 1,6 Promille wird in der Praxis der Fahrerlaubnisbehörden heute kaum noch angewendet. Auch bei wiederholten Alkoholverstößen oder auffälligem Verhalten während der Kontrolle kann eine MPU verlangt werden. Ohne bestandene MPU wird der Führerschein in der Regel nicht neu erteilt.

Zurück zu den Fragen

14. Wie kann ein Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr helfen?

Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto mehr Handlungsspielraum besteht – insbesondere bei der Frage, ob der Führerschein noch vor der Hauptverhandlung sichergestellt bleibt oder eine vorläufige Entziehung nach § 111a StPO verhindert werden kann. Nach Akteneinsicht kann zudem geprüft werden, ob die Blutentnahme, die Messung oder das Ermittlungsverfahren formale Fehler aufweisen, die zu einer Einstellung führen können.

Zurück zu den Fragen

15. Was passiert, wenn man eine Verkehrskontrolle unter Alkohol verweigert?

Atemalkoholtests sind häufig freiwillig. Wird ein Test verweigert, kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen. Diese darf bei Verdacht auf eine Straftat auch ohne richterlichen Beschluss erfolgen. Die Blutprobe gilt als wichtiges Beweismittel im Verfahren. Daher hat sie große Bedeutung für die spätere rechtliche Bewertung.

Zurück zu den Fragen

16. Welche Rolle spielt die Blutprobe bei Alkohol am Steuer?

Die Blutprobe dient zur genauen Bestimmung der Blutalkoholkonzentration. Sie gilt als sehr zuverlässiges Beweismittel. Die Entnahme erfolgt meist durch einen Arzt. Das Ergebnis wird von Sachverständigen bewertet. Die Höhe des Wertes ist entscheidend für die strafrechtliche Einordnung.

Zurück zu den Fragen

17. Kann eine Blutalkoholmessung fehlerhaft sein?

Auch Blutalkoholmessungen können Fehler enthalten. Möglich sind beispielsweise Laborfehler oder Dokumentationsmängel. Ein Verteidiger prüft daher häufig die Unterlagen sehr genau. Auch die Umstände der Blutentnahme können relevant sein. Solche Fehler können im Einzelfall Einfluss auf das Verfahren haben.

Zurück zu den Fragen

18. Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Trunkenheit im Verkehr?

Die Verteidigungsstrategie hängt vom konkreten Fall ab. Häufig werden Messmethoden oder Rückrechnungen überprüft. Auch Verfahrensfehler können eine Rolle spielen. Ziel kann eine Einstellung des Verfahrens oder eine mildere Strafe sein. Jeder Fall muss individuell bewertet werden. Zu den gängigen Verteidigungsansätzen zählen die Anfechtung der Rückrechnung, der Nachweis von Verfahrensfehlern bei der Blutentnahme (z. B. fehlende Belehrung, Zeitverzug), die Prüfung der Zeugenaussagen zu Ausfallerscheinungen sowie – bei Grenzwerten nahe 0,3 oder 1,1 Promille – die genaue Anfechtung der zugrunde gelegten Messmethode.

Zurück zu den Fragen

19. Kann man den Führerscheinentzug vermeiden?

In bestimmten Fällen kann versucht werden, statt eines Entzugs nur ein Fahrverbot zu erreichen. Dies hängt stark vom Einzelfall ab. Auch persönliche Umstände können berücksichtigt werden. Ein Anwalt kann entsprechende Argumente im Verfahren vorbringen. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

Zurück zu den Fragen

20. Wird eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr im Führungszeugnis eingetragen?

Nicht jede Verurteilung erscheint im Führungszeugnis. Entscheidend ist vor allem die Höhe der Strafe. Niedrige Geldstrafen werden häufig nicht eingetragen. Bei höheren Strafen kann jedoch ein Eintrag erfolgen. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG werden Verurteilungen zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen bei Ersttätern in der Regel nicht in das (einfache) Führungszeugnis aufgenommen, sofern keine weitere Eintragung vorliegt. Bei höheren Strafen oder wiederholten Eintragungen erfolgt dagegen ein Eintrag.

Zurück zu den Fragen

21. Welche Folgen hat Alkohol am Steuer für Punkte in Flensburg?

Bei einer strafbaren Trunkenheitsfahrt werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Diese bleiben mehrere Jahre gespeichert. Zu viele Punkte können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Eintragung kann daher langfristige Folgen haben. Zusätzlich drohen weitere Sanktionen.

Zurück zu den Fragen

22. Was passiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?

Kommt es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss, können weitere Straftaten vorliegen. Dazu gehört insbesondere die Gefährdung des Straßenverkehrs. Auch zivilrechtliche Folgen sind möglich, etwa Schadensersatzforderungen. Versicherungen können Regress verlangen. Die Folgen können daher erheblich sein.

Zurück zu den Fragen

23. Wann lohnt sich ein Einspruch oder eine Verteidigung gegen den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr?

Bei einem Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung – wird sie versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Ein Einspruch lohnt sich besonders dann, wenn Zweifel an der Beweisführung bestehen oder die im Strafbefehl festgesetzte Sperrfrist unverhältnismäßig hoch erscheint.

Zurück zu den Fragen

24. Wer ist der beste Anwalt bei Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr?

Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt seit mehr als 15 Jahren im Verkehrsstrafrecht und insbesondere beim Tatvorwurf Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr. Er ist darauf spezialisiert, für seine Mandanten bei diesem Tatvorwurf immer das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Gerade bei einer Trunkenheitsfahrt ist eine frühzeitige Verteidigung entscheidend. Häufig drohen bereits zu Beginn Maßnahmen wie die Sicherstellung des Führerscheins oder eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Um dieses zu erreichen, sollten Sie sich so früh wie möglich melden.

Zurück zu den Fragen

Presseberichte Strafrecht

Presseberichte über laufende oder abgeschlossene Strafverteidigungen von Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. finden Sie hier.

Verteidigung bei Geldwäsche und Finanzagent

Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent. Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt beim Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent bundesweit.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Ein absoluter Schwerpunkt im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger ist das Verkehrsstrafrecht.  Je eher Sie einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht beauftragen, desto bessere Ergebnisse sind möglich. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer

Betrunken Auto gefahren? Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt). Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr. Melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. Hier erfahren Sie mehr.

Fahrerflucht / Unfallflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatvorwurf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch Fahrerflucht bzw. Unfallflucht. Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Unfallflucht.  Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

Auto ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis gefahren und polizeiliche Vorladung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten? Wir helfen weiter. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung

Polizeiliche Vorladung, Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung, erhalten? Keine Sorge, wir sind darauf darauf spezialisiert für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung im Sexualstrafrecht

Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie sollten frühstmöglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger konsultieren. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr mit E-Scooter / E-Roller

Betrunken E-Scooter bzw. E-Roller gefahren? Es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung bei Funkzellenauswertung

Angeblich überführt durch Funkzellenauswertung? Wir verteidigen bundesweit bei Funkzelleuaswertung (Polizeitrick, Schockanrufe, Gewinnspielsversprechen, Handwerkertrick etc.) Mehr erfahren Sie hier.

Steuerstrafverfahren bei Kryptowährungen

Gegen Sie wird ein Steuerstrafverfahren wegen Spekulationsgewinnen mit Kryptowährungen geführt? Mehr erfahren Sie hier.

Unsere Erfolge im Strafrecht bei dem Tatvorwurf „Trunkenheit im Verkehr“ – Fallbeispiele aus der Praxis

Im Folgenden zeigen wir einen kleinen – weiteren – Auszug aus unserer strafrechtlichen Praxis – Fallbeispiele, echte Fälle und deren Ergebnisse bei der Verteidigung mit dem Tatvorwurf „Trunkenheit im Verkehr“.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Düsseldorf  – Vorgeworfen wurde dem Mandanten eine Trunkenheitsfahrt unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain. Im Ergebnis erging eine niedrige Geldstrafe bei einer Sperrfrist von insgesamt nur sechs Monaten.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Solingen

Tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr mit 1,54 Promille. Der ursprüngliche Strafbefehl sah eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit zwölfmonatiger Sperrfrist vor. Im Ergebnis blieb es bei einer Geldstrafe – ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und ohne Sperrfrist.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – Tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr mit 1,75 Promille. Der Führerschein wurde dem Mandanten noch in der Hauptverhandlung zurückgegeben, eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgte nicht.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Köln – Vorwurf: Trunkenheitsfahrt. Nach Vernehmung zweier Polizeizeugen und einer Gutachterin der Rechtsmedizin blieb vom Tatvorwurf nichts Tragfähiges übrig. Das Verfahren wurde eingestellt, der Führerschein nach der Verhandlung an den Mandanten zurückgegeben.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Kerpen – Tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr. Es kam zu einer moderaten Geldstrafe; der Führerschein wurde noch im Termin ausgehändigt – keine Entziehung der Fahrerlaubnis, keine Sperrfrist.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Essen-Steele – Tatvorwurf: Trunkenheitsfahrt mit über 1,1 Promille BAK in Tatmehrheit mit Unfallflucht. Im Ergebnis eine günstige Geldstrafe und Herausgabe des Führerscheins noch in der Verhandlung – keine Entziehung der Fahrerlaubnis, keine Sperrfrist.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Bochum – Tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr. Im Termin erfolgte keine Entziehung der Fahrerlaubnis – der Mandant durfte unmittelbar im Anschluss wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Düsseldorf – Freispruch vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt. Der Mandant durfte direkt im Anschluss an die Verhandlung wieder Auto fahren.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Düsseldorf – Tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung, BAK 1,94 Promille. Die im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe wurde um zwei Drittel reduziert, die vorgesehene Sperrfrist von neun auf drei Monate verkürzt.

Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Lünen – Tatvorwurf: zweifache Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Strafbefehl sah zunächst eine zwölfmonatige Sperrfrist vor; im Ergebnis wurden sowohl die Geldstrafe als auch die Sperrfrist – auf nur noch vier Monate – deutlich reduziert.

Weitere Erfolge bei der Verteidigung gegen den Vorwurf „Trunkenheit im Verkehr“

Anwalt für Strafrecht Düsseldorf & Strafverteidiger Düsseldorf verteidigt bundesweit

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger Benjamin Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt u.a. bei folgenden Delikten in Düsseldorf, den umliegenden Städten sowie bundesweit.

Amtsanmaßung (§ 132 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der Amtsanmaßung, etwa beim unbefugten Ausüben eines öffentlichen Amtes oder Tragen einer Amtsuniform.

Bankrott (§ 283 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf des Bankrotts, etwa bei Vorwürfen des Beiseiteschaffens von Vermögen im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz.

Besonders schwerer Fall des Bankrotts (§ 283a StGB)

Verteidigung bei einem besonders schweren Fall des Bankrotts, etwa bei gewerbsmäßiger Begehung oder erheblichem Schaden für die Gläubiger.

Bedrohung (§ 241 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der Bedrohung, etwa durch angekündigte Gewalt gegenüber einer Person oder deren Angehörigen, auch über soziale Medien oder Messenger.

Beleidigung (§ 185 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Beleidigung, auch im Zusammenhang mit Äußerungen im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in sozialen Medien.

Üble Nachrede (§ 186 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der üblen Nachrede, etwa bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten.

Verleumdung (§ 187 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der Verleumdung, wenn wider besseres Wissen unwahre, ehrenrührige Tatsachen über eine Person behauptet werden.

Vorteilsannahme (§ 331 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Vorteilsannahme durch Amtsträger, etwa bei angenommenen Geschenken oder Zuwendungen im dienstlichen Kontext.

Bestechlichkeit (§ 332 StGB)

Strafverteidigung bei Bestechlichkeit, wenn ein Amtsträger für eine pflichtwidrige Diensthandlung einen Vorteil gefordert oder angenommen haben soll.

Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Vorteilsgewährung gegenüber einem Amtsträger, etwa im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Behörden.

Bestechung (§ 334 StGB)

Strafverteidigung bei Bestechung, wenn einem Amtsträger für eine pflichtwidrige Handlung ein Vorteil angeboten oder gewährt worden sein soll.

Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB)

Verteidigung bei besonders schweren Fällen von Bestechlichkeit und Bestechung, etwa bei Vorteilen von großem Ausmaß oder gewerbsmäßiger Begehung.

Betrug (§ 263 StGB)

Strafverteidigung bei Betrugsvorwürfen, etwa bei Warenbetrug, Kreditbetrug, Anlagebetrug oder Betrug im Onlinehandel. Wir prüfen frühzeitig die Beweislage und mögliche Verteidigungsansätze.

Computerbetrug (§ 263a StGB)

Verteidigung bei Computerbetrug, etwa durch Phishing, unbefugte Nutzung fremder Zugangsdaten oder missbräuchliche Online-Zahlungen und Kreditkartendaten.

Subventionsbetrug (§ 264 StGB)

Strafverteidigung bei Subventionsbetrug, etwa bei falschen Angaben gegenüber Behörden im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln oder Corona-Hilfen.

Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)

Verteidigung bei Kapitalanlagebetrug, etwa bei irreführenden Angaben zu Wertpapieren, Fondsanteilen oder anderen Geldanlagen.

Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)

Verteidigung beim Vorwurf des Erschleichens von Leistungen, etwa Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr oder unberechtigte Nutzung kostenpflichtiger Automaten und Veranstaltungen.

Kreditbetrug (§ 265b StGB)

Strafverteidigung bei Kreditbetrug, etwa bei falschen Angaben zur wirtschaftlichen Lage bei der Beantragung von Firmen- oder Privatkrediten.

Brandstiftung (§ 306 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Brandstiftung, etwa bei Bränden an Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen fremden Sachen.

Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)

Strafverteidigung bei schwerer Brandstiftung, etwa wenn durch die Tat Wohngebäude oder Menschen gefährdet wurden.

Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)

Verteidigung bei besonders schwerer Brandstiftung, etwa bei schweren Gesundheitsschäden oder Gefährdung einer Vielzahl von Menschen.

Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der Brandstiftung mit Todesfolge, wenn eine Brandlegung ungewollt zum Tod eines Menschen geführt hat.

Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB)

Verteidigung bei fahrlässiger Brandstiftung, etwa nach einem versehentlich verursachten Brand mit erheblichem Sachschaden.

Diebstahl (§ 242 StGB)

Verteidigung bei einfachem Diebstahl, etwa Ladendiebstahl oder der Wegnahme fremder Sachen im privaten oder beruflichen Umfeld.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)

Strafverteidigung bei besonders schwerem Diebstahl, etwa bei Einbruch, Aufbrechen eines Behältnisses oder gewerbsmäßiger Tatbegehung.

Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)

Verteidigung bei Wohnungseinbruchdiebstahl, Bandendiebstahl oder Diebstahl mit Waffen – Delikte mit besonders hohem Strafrahmen.

Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB)

Strafverteidigung bei schwerem Bandendiebstahl, wenn mehrere Erschwerungsgründe des Diebstahls zusammentreffen.

Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)

Verteidigung bei räuberischem Diebstahl, etwa wenn nach einem Diebstahl Gewalt angewendet wurde, um die Beute zu sichern.

Erpressung (§ 253 StGB)

Strafverteidigung bei Erpressung, etwa bei Vorwürfen der Nötigung zu einer Vermögensverfügung durch Drohung.

Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)

Verteidigung bei räuberischer Erpressung, wenn Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eingesetzt wurde.

Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf exhibitionistischer Handlungen. Wir setzen uns diskret und konsequent für Ihre Interessen ein.

Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Auto ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis gefahren und polizeiliche Vorladung erhalten? Mehr erfahren →

Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

Strafverteidigung bei fahrlässiger Tötung, etwa nach einem tödlichen Verkehrsunfall, Arbeitsunfall oder ärztlichen Behandlungsfehler.

Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage vor Gericht oder einer zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle.

Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der falschen Versicherung an Eides statt, etwa gegenüber Gerichten oder Behörden.

Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der falschen Verdächtigung, etwa bei wissentlich unwahren Anschuldigungen gegenüber Behörden.

Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Freiheitsberaubung, etwa beim unrechtmäßigen Einsperren oder Festhalten einer Person gegen ihren Willen.

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Strafverteidigung bei Gefährdung des Straßenverkehrs, etwa durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit oder grobe Verkehrsverstöße mit Gefährdung anderer.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Verteidigung beim Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, etwa durch das Bereiten von Hindernissen oder gefährliche Eingriffe in Fahrzeuge oder Verkehrsanlagen.

Geldfälschung (§ 146 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der Geldfälschung, etwa bei Herstellung, Beschaffung oder Inverkehrbringen falschen Geldes.

Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf, sich Falschgeld verschafft und dieses als echt in Umlauf gebracht zu haben.

Geldwäsche (§ 261 StGB) / Finanzagent

Häufig sind Betroffene unwissentlich als Finanzagent in Betrugsmaschen eingebunden. Wir prüfen frühzeitig, ob der erforderliche Vorsatz tatsächlich vorlag. Mehr erfahren →

Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels, etwa im Zusammenhang mit illegalen Online-Glücksspielangeboten oder privaten Pokerrunden.

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Teilnahme an einem unerlaubt veranstalteten Glücksspiel.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf des Hausfriedensbruchs, etwa bei unbefugtem Betreten oder Verweigern des Verlassens einer Wohnung oder eines Geschäftsraums.

Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)

Verteidigung bei schwerem Hausfriedensbruch, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich und mit Gewaltbereitschaft in ein Grundstück oder Gebäude eingedrungen sein sollen.

Hehlerei (§ 259 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der Hehlerei, etwa beim Ankauf, Verkauf oder Absatz von Gegenständen aus einer fremden Straftat.

Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei (§ 260 StGB)

Verteidigung bei gewerbsmäßiger Hehlerei oder Bandenhehlerei mit erhöhtem Strafrahmen gegenüber der einfachen Hehlerei.

Datenhehlerei (§ 202d StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Datenhehlerei, etwa beim Ankauf oder der Weitergabe rechtswidrig erlangter Daten.

Körperverletzung (§ 223 StGB)

Strafverteidigung bei dem Vorwurf der einfachen Körperverletzung, etwa nach einer körperlichen Auseinandersetzung, einem Streit oder einer Schlägerei.

Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

Verteidigung bei gefährlicher Körperverletzung, etwa bei Vorwürfen des Einsatzes einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs oder gemeinschaftlicher Tatbegehung.

Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Strafverteidigung bei schwerer Körperverletzung, etwa bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen wie Verlust eines Sinnesorgans oder Entstellung des Opfers.

Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge, wenn eine Körperverletzungshandlung ungewollt zum Tod des Opfers geführt hat.

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

Polizeiliche Vorladung wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten, etwa nach einem Verkehrs- oder Arbeitsunfall? Mehr erfahren →

Landesverrat (§ 94 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf des Landesverrats, etwa bei Vorwürfen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen an eine fremde Macht.

Landfriedensbruch (§ 125 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf des Landfriedensbruchs, etwa im Zusammenhang mit Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus, beispielsweise bei Demonstrationen oder Fußballspielen.

Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a StGB)

Verteidigung bei einem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs, etwa bei Mitführen von Waffen oder schweren Verletzungen.

Menschenhandel (§ 232 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf des Menschenhandels, etwa im Zusammenhang mit Ausbeutung der Arbeitskraft oder sexueller Ausbeutung.

Mord (§ 211 StGB)

Strafverteidigung bei dem Vorwurf des Mordes – dem schwersten Tatvorwurf des deutschen Strafrechts. Frühzeitige, erfahrene Verteidigung ist hier von entscheidender Bedeutung.

Nötigung (§ 240 StGB)

Verteidigung bei dem Vorwurf der Nötigung, etwa im Straßenverkehr (Ausbremsen, Drängeln), im privaten Umfeld oder im geschäftlichen Kontext.

Raub (§ 249 StGB)

Strafverteidigung bei Raub und räuberischen Delikten im Ermittlungsverfahren und vor Gericht, mit dem Ziel einer Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung.

Schwerer Raub (§ 250 StGB)

Verteidigung bei schwerem Raub, etwa bei Einsatz einer Waffe oder gemeinschaftlicher Tatbegehung.

Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf des Raubes mit Todesfolge, einem der am schwersten bestraften Delikte des deutschen Strafrechts.

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer, etwa bei Vorwürfen von Raub oder räuberischer Erpressung unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Sachbeschädigung, etwa bei Vorwürfen von Vandalismus, Graffiti oder Beschädigung fremden Eigentums.

Datenveränderung (§ 303a StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der Datenveränderung, etwa beim unbefugten Löschen, Unterdrücken oder Verändern fremder Daten.

Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf der Terrorismusfinanzierung, etwa bei Vorwürfen der Bereitstellung oder Sammlung von Vermögenswerten für terroristische Zwecke.

Totschlag (§ 212 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf des Totschlags, etwa bei einer Tötung ohne die für Mord erforderlichen besonderen Merkmale.

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Betrunken Auto gefahren? Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr. Mehr erfahren →

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

Tatvorwurf Fahrerflucht bzw. Unfallflucht? Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei, je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren →

Unterschlagung (§ 246 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf der Unterschlagung, etwa bei rechtswidriger Zueignung von Fundsachen oder anvertrauten Gegenständen.

Untreue (§ 266 StGB)

Verteidigung bei Untreue-Vorwürfen gegenüber Geschäftsführern, Vorständen oder Personen mit Vermögensbetreuungspflicht, etwa bei Vorwürfen der Vermögensschädigung des eigenen Unternehmens.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf, Sozialversicherungsbeiträge oder Arbeitsentgelt nicht abgeführt zu haben, etwa im Zusammenhang mit Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit.

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)

Verteidigung beim Vorwurf des Missbrauchs von Scheck- oder Kreditkarten, etwa bei überzogenen Verfügungsrahmen oder unbefugter Nutzung fremder Karten.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Vorwurf der Fälschung, Verfälschung oder des Gebrauchs unechter Urkunden, etwa bei gefälschten Verträgen, Zeugnissen, Rechnungen oder Ausweisdokumenten.

Fälschung amtlicher Ausweise / unrichtiger Impfausweise (§ 275 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf, Mittel zur Fälschung amtlicher Ausweise oder unrichtiger Impfausweise beschafft oder bereitgehalten zu haben.

Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen (§ 277 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf, als Ärztin oder Arzt unbefugt ein Gesundheits- oder Impfzeugnis für sich selbst oder eine Behörde ausgestellt zu haben.

Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf, ein inhaltlich unrichtiges Gesundheits- oder Impfzeugnis ausgestellt zu haben, etwa gegenüber Behörden oder Versicherungen.

Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf, ein unrichtiges Gesundheits- oder Impfzeugnis gegenüber einer Behörde oder Versicherung verwendet zu haben.

Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB)

Verteidigung beim Vorwurf, einen fremden oder falschen Ausweis zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet zu haben.

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

Verteidigung beim Vorwurf eines illegalen Straßenrennens, auch bei Alleinrennen mit nicht angepasster, überhöhter Geschwindigkeit.

Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Vorwurf der Volksverhetzung, etwa wegen Äußerungen, Kommentaren oder Beiträgen in sozialen Medien? Wir prüfen die Meinungsäußerungsfreiheit und mögliche Verteidigungsansätze im Einzelfall.

Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)

Verteidigung beim Vorwurf, gegenüber Behörden eine nicht begangene Straftat vorgetäuscht oder wider besseres Wissen einen Unbeteiligten verdächtigt zu haben.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

Ihnen wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, z.B. der Polizei, vorgeworfen?.

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

Polizeilche Vorladung wegen eines Angriffs auf Polizisten erhalten? Sie haben sich bei der Festnahme gewehrt?

Wucher (§ 291 StGB)

Strafverteidigung beim Vorwurf des Wuchers, etwa bei Ausnutzung einer Zwangslage durch überhöhte Zinsen, Mieten oder Kreditkonditionen.

Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger auch in Ihrer Stadt

Strafverteidiger Düsseldorf

Anwalt für Strafrecht Düsseldorf & Strafverteidiger Düsseldorf

Strafverteidiger Krefeld

Anwalt für Strafrecht Krefeld & Strafverteidiger Krefeld

Strafverteidiger Duisburg

Anwalt für Strafrecht Duisburg & Strafverteidiger Duisburg

Strafverteidiger Solingen

Anwalt für Strafrecht Solingen & Strafverteidiger Solingen

Strafverteidiger Wuppertal

Anwalt für Strafrecht Wuppertal & Strafverteidiger Wuppertal

Strafverteidiger Neuss

Anwalt für Strafrecht Neuss & Strafverteidiger Neuss

Strafverteidiger Köln

Anwalt für Strafrecht Köln Strafverteidiger Köln

Strafverteidiger Essen

Anwalt für Strafrecht Essen & Strafverteidiger Essen

Strafverteidiger Bochum

Anwalt für Strafrecht Bochum & Strafverteidiger Bochum

Strafverteidiger Dortmund

Anwalt für Strafrecht Dortmund & Strafverteidiger Dortmund

Strafverteidiger Mönchengladbach

Anwalt für Strafrecht Mönchengladbach & Strafverteidiger Mönchengladbach

Strafverteidiger Gelsenkirchen

Anwalt für Strafrecht Gelsenkirchen & Strafverteidiger Gelsenkirchen

Strafverteidiger Oberhausen

Anwalt für Strafrecht Oberhausen & Strafverteidiger Oberhausen

Strafverteidiger Moers

Anwalt für Strafrecht Moers & Strafverteidiger Moers

Strafverteidiger Mülheim an der Ruhr

Anwalt für Strafrecht Mülheim an der Ruhr & Strafverteidiger Mülheim an der Ruhr

Strafverteidiger Ratingen

Anwalt für Strafrecht Ratingen & Strafverteidiger Ratingen

Strafverteidiger Leverkusen

Anwalt für Strafrecht Leverkusen & Strafverteidiger Leverkusen

Strafverteidiger Remscheid

Anwalt für Strafrecht Remscheid & Strafverteidiger Remscheid

Strafverteidiger Langenfeld

Anwalt für Strafrecht Langenfeld & Strafverteidiger Langenfeld

Strafverteidiger Mettmann

Anwalt für Strafrecht Mettmann & Strafverteidiger Mettmann

Strafverteidiger Velbert

Anwalt für Strafrecht Velbert & Strafverteidiger Velbert

Strafverteidiger Meerbusch

Anwalt für Strafrecht Meerbusch & Strafverteidiger Meerbusch

Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!

Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit.  Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Bußgeldrecht

Anwalt für Bußgeldrecht. Ihre Spezialisten bei Bußgeldverfahren. Geblitzt worden? Zu schnell unterwegs? Handy am Steuer? Abstandsverstoß etc.? Achtung: Nach Zugang des Bußgeldbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. 

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf. Sie sind verschuldet und wollen endlich schuldenfrei werden? Egal ob Sie 5.000 Euro oder 1 Millionen Euro Schulden haben, wir helfen weiter. Wir helfen bei Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenregulierung. Mit unserer Hilfe werden Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei. 

Verkehrsrecht & Unfallregulierung

Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf. Wir regulieren jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle bundesweit. Wir kennen die Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Dabei verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Kfz-Gutachtern, die Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden aufnehmen und das Gutachten erstellen. Regulieren Sie Ihren Unfall mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht!