Strafrecht2024-10-14T11:46:46+02:00

Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger

Düsseldorf & bundesweit

Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Düsseldorf verteidigt B. Dimsic, LL.M. bei nahezu allen strafrechtlichen Delikten bundesweit.

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger besteht unsere Aufgabe darin, im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht, ungerechtfertigte Vorwürfe von Ihnen abzuwenden und bei berechtigten Vorwürfen eine angemessene, niedrige Strafe zu erwirken.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts sind wir mit den Besonderheiten eines jeden Strafverfahrens bestens vertraut. Abhängig von der jeweiligen Verfahrenssituation bieten wir jedem einzelnen Mandanten eine auf seine besondere Situation abgestimmte und maßgeschneiderte Verteidigung an, die von Absprachen und Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht bis zu hartem strafprozessualem Kampf alles aufbieten kann, was die Situation abverlangt.

Ein Strafverfahren bedeutet eine hohe emotionale Belastung. Für den Beschuldigten bedeutet dies neben dem Verlust des Ansehens häufig auch, dass seine soziale und berufliche Existenz bedroht ist. Im schlimmsten Fall drohen Untersuchungshaft oder die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. In diesen Fällen benötigen Sie einen kompetenten und erfahrenen Strafverteidiger, der Sie professionell im Strafprozess begleitet. Die Aufgaben des Strafverteidigers beginnen bereits im Ermittlungsverfahren, um einen fairen Prozess von Anfang an zu gewährleisten. Daher gilt die Devise: Je eher der Beschuldigte einen Strafverteidiger hinzunimmt, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Während des gesamten Strafverfahrens werden Sie von uns sowohl in Düsseldorf als auch bundesweit vertrauensvoll beraten und effektiv vertreten.

Rechtsanwalt für Strafrecht in Düsseldorf verteidigt Sie B. Dimsic, LL.M. bei nahezu allen strafrechtlichen Delikten bundesweit.

Mehr zum Strafrecht erfahren Sie hier: Strafrecht Wiki, Strafverteidiger Wiki, Delikte im Strafrecht, anwalt.de

Die Erfolgte von Rechtsanwalt für Strafrecht B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf sprechen für sich

Weiter unten auf der Seite finden Sie hierzu weitere Details.

Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt u.a. bei:

Bei der folgenden Auflistung handelt es sich nur um einen Auszug. Sollte der konkrete Straftatbestand nicht mit aufgeführt sein, so frag einfach bei uns nach.

  • Betrug (§ 263)

  • Computerbetrug (§ 263a)

  • Subventionsbetrug (§ 264)

  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a)

  • Kreditbetrug (§ 265b)

  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a)

  • Untreue (§ 266)

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a)

  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b)

  • Urkundenfälschung (§ 267)

  • Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen (§ 275)

  • Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen (§ 277)

  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278)

  • Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279)

  • Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281)

  • Körperverletzung (§ 223)

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224)

  • Schwere Körperverletzung (§ 226)

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)

  • Menschenhandel (§ 232)

  • Freiheitsberaubung (§ 239)

  • Nötigung (§ 240)

  • Bedrohung (§ 241)

  • Diebstahl (§ 242)

  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243)

  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244)

  • Schwerer Bandendiebstahl  (§ 244a)

  • Unterschlagung (§ 246)

  • Raub (§ 249)

  • Schwerer Raub (§ 250)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Räuberischer Diebstahl (§ 252)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Erpressung (§ 253)

  • Räuberische Erpressung (§ 255)

  • Hehlerei (§ 259)

  • Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260)

  • Mord (§ 211)

  • Totschlag (§ 212)

  • Fahrlässige Tötung (§ 222)

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d)

  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)

  • Vorteilsannahme (§ 331)

  • Bestechlichkeit (§ 332)

  • Vorteilsgewährung (§ 333)

  • Bestechung (§ 334)

  • Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335)

  • Bankrott (§ 283)

  • Besonders schwerer Fall des Bankrotts (§ 283a)

  • Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284)

  • Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285)

  • Wucher (§ 291)

  • Sachbeschädigung (§ 303)

  • Datenveränderung (§ 303a)

  • Brandstiftung (§ 306)

  • Schwere Brandstiftung (§ 306a)

  • Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b)

  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c)

  • Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d)

  • Terrorismusfinanzierung (§ 89c)

  • Landesverrat (§ 94)

  • Hausfriedensbruch (§ 123)

  • Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124)

  • Landfriedensbruch (§ 125)

  • Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a)

  • Volksverhetzung (§ 130)

  • Amtsanmaßung (§ 132)

  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d)

  • Geldfälschung (§ 146)

  • Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147)

  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153)

  • Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156)

  • Falsche Verdächtigung (§ 164)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Beleidigung (§ 185)

  • Üble Nachrede (§ 186)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Verleumdung (§ 187)

  • Datenhehlerei (§ 202d)

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Warum Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf?

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung

  • Erfahrung aus mehr als 2000 Strafverfahren

  • Umfangreiche Erfahrung aus mehr als 1000 Verteidigungen vor Gericht

  • Umfangreiche Kenntnisse des materiellen und formellen Strafrecht

  • Ein Fachanwalt für Strafrecht braucht vor seiner Benennung zum Fachanwalt für Strafrecht „nur“ 60 Fälle in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung. Rechtsanwalt | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt in mehr als 200 strafrechtlichen Verfahren pro Jahr

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwalt | Strafverteidiger direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten

  • Ausarbeitung einer individuellen Verteidigungstaktik für jeden Einzelfall

  • Je nach Einzelfall ist die oberste Priorität es nicht zu einem Gerichtsverfahren (etwa durch Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls) kommen zu lassen. Eine Einstellung im Ermittlungsverfahren steht an erster Stelle

  • Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge

  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

  • Durch zahlreiche Strafverteidigungen vor Gericht kennt Rechtsanwalt | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. die meisten Richter und Richterinnen in und um Düsseldorf und kann zu den jeweiligen Eigenschaften und Verhandlungsführungen auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen

Einige Fragen und Antworten zum Strafrecht (FAQ)

Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. berät und verteidigt u.a. bei folgenden Delikten bzw. Straftaten:

Beleidigung, Betrug, Brandstiftung, Computerbetrug, Diebstahl, Erpressung, Falsche uneidliche Aussage, Gefährlicher Eingriff in dem Straßenverkehr, Geldfälschung, Geldwäsche, Hehlerei, Insolvenzverschleppung, Kraftfahrzeugrennen, Körperverletzung, Nötigung, Raub, Räuberische Erpressung, Sachbeschädigung, Subventionsbetrug
Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Unterschlagung, Untreue, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Einziehung und Vermögensarrest etc.

Ein guter Strafverteidiger kennt sich nicht nur mit allen materiell-rechtlichen und strafprozessualen Fragen aus, sondern ist auch in der Lage, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber den Ermittlungsbehörden zur Seite zu stehen. Ein Prozess ist emotional für viele belastend und schwierig. Ein Strafverteidiger begleitet seine Mandanten durch diesen Prozess und steht ihnen zur Seite.

Mit dem Strafrecht will der Staat die elementaren Werte unserer Gesellschaft schützen. Das ist ein hoher ethischer Anspruch, dem wir mit den folgenden Kernpunkten unserer Philosophie einer guten Strafverteidigung gerecht werden wollen. Ein guter Strafverteidiger ist insofern der, der das Recht verteidigt und der Verwirklichung des Rechtsstaats dient. Ein guter Strafverteidiger ist aber auch der, der sich die Zeit nimmt, den Mandanten zuhört, der die nötige Empathie besitzt, um diese ernst zu nehmen und der sich vor allem um die bestmögliche Lösung für Ihr individuelles Problem verdient macht und Ihre Rechte durchsetzt. Die Verteidigung beginnt hierbei im besten Fall bereits im Ermittlungsverfahren. Eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, ist ein Problem, das Sie in die Hände eines guten Strafverteidigers legen sollten, der für Sie auch bei weiteren drohenden Ermittlungsmaßnahmen, wie der Durchsuchung oder Festnahme, schnell tätig werden kann. Sie benötigen in dem Fall dringend einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger, der sie in einem Strafverfahren verteidigen kann.

Die Verteidigung im Strafrecht ist ein ganz individueller Prozess, der zugeschnitten ist auf den ganz konkreten Fall und die Beweissituation sowie auf den einzelnen Mandanten.

Regelmäßig wird zunächst Akteneinsicht genommen, der Sachverhalt und die belastenden Beweise gesichtet und juristisch geprüft. Danach erfolgt die gemeinsame Erarbeitung einer individuellen Taktik. Regelmäßig werden bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für einen “erfolgreichen” Ausgang des Verfahrens gestellt. Im besten Fall kommt es bereits nicht zu einer Anklage und das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Sollte es dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, so werden die Mandanten effektiv verteidigt.

Im Verkehrsstrafrecht, z.B. bei einer Trunkenheitsfahrt oder einer Drogenfahrt ist es äußerst wichtig frühzeitig Akteneinsicht zu erhalten. Bereits ganz zu Beginn des Verfahrens können ganz besondere Weichen gestellt und Maßnahmen eingeleitet werden, damit mögliche Konsequenzen auch für die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein so gering wie möglich bleiben.

Ein Strafverteidiger ist immer auch zugleich Rechtsanwalt, allerdings ist nicht jeder Rechtsanwalt auch Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwälte für Strafrecht bzw. Strafverteidiger weisen eine besondere Expertise in allen Rechtsfragen rund um das Strafverfahren bzw. das Strafrecht auf. Im besten Fall hat der Strafverteidiger, wie z.B. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M., Erfahrung aus vielen hunderten oder gar tauschenden Strafverfahren und kann diese Erfahrung nutzen um das bestmögliche Ergebnis herauszuholen. In der Regel kennen Strafverteidiger den Staatsanwalt oder die entscheidenden Gerichte und Richter / Richterinnen. Darüber können “Zivilrechtler” oder Rechtsanwälte aus anderen Rechtsgebieten vielleicht gute Schriftsätze verfassen, bekommen aber gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt den Gerichten “den Mund nicht auf”. Ein Strafverteidiger muss verbal dagegenhalten und die Rechte seiner Mandanten konsequent verteidigen.

Einfache Antwort: Ja. Sobald Sie wissen, dass gegen Sie eine Ermittlungsverfahren wird, nicht zuletzt wenn Ihnen eine Vorladung als Beschuldigter oder Beschuldigte zugeht, sollten Sie einen Strafverteidiger aufsuchen. Je eher desto besser. In keinem Fall sollten ohne Akteneinsicht Angaben bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen. Der Grund ist einfach: Sie wissen überhaupt nicht “was in der Akte steht”, d.h. welche Aussagen anderer Personen oder Beweismittel gegen Sie vorliegen. Er wenn diese nach Akteneinsicht bekannt sind, kann der Sachverhalt aufgearbeitet und strafrechtlich geprüft werden. Hierauf basierend erfolgt dann die Strafverteidigung durch eine individuelle strafrechtliche Taktik / Strafverteidigung.

Bei einer Strafanzeige oder einem Tatverdacht müssen die Ermittlungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft,  als Strafverfolgungsbehörde diesem Anfangsverdacht nachgehen. Plötzlich erhält man eine Vorladung als Beschuldigter oder es findet überraschend eine Hausdurchsuchung statt. In der Regel bedeutet dies, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Wenn man als Bürger mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird, ist die erste Reaktion Unsicherheit und Angst vor den Konsequenzen. Dabei bedeutet es im ersten Schritt nur, dass ein Anfangsverdacht besteht. Es ist keineswegs schon sicher, dass auch wirklich Anklage gegen Sie erhoben wird. Genau jetzt ist Ihr Fachanwalt für Strafrecht von elementarer Bedeutung. Ein guter Strafverteidiger kann Ihnen helfen, die Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren zu erreichen, sodass es gar nicht mehr zu einem Hauptverfahren vor Gericht kommt.  Das Ziel Ihres Strafverteidigers zu diesem Zeitpunkt ist, eine Anklage abzuwenden.

Sie als Beschuldigter kennen zumeist weder Ihre Pflichten noch Ihre Rechte in einem Verfahren, umso wichtiger ist die frühe Hinzunahme eines Strafverteidigers, denn dieser hat auch frühzeitig das umfassende Recht auf die Einsicht in die Ermittlungsakten. Gemäß § 160 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, auch Umstände zu ermitteln, die zur Entlastung des Beschuldigten dienen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht als Verteidiger beauftragten, kann dieser dabei behilflich darin sein, dass die Staatsanwaltschaft auch entlastende Umstände verfolgt. Auch Verstöße bei der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung gehören zum Aufgabenbereich eines erfahrenen Strafverteidigers.
Das Wichtigste zum Schluss: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Bei der ersten polizeilichen Vernehmung, aber auch im fortgeschrittenen Ermittlungsverfahren sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ein einmal gegebener Hinweis oder eine zu frühe Einlassung Ihrerseits den ermittelnden Behörden gegenüber, können Sie später nur schwerlich zurücknehmen. Warten Sie auf Ihren Rechtsanwalt. Nicht nur, wenn Sie Bedenken haben sich mit einer Aussage selbst zu belasten.

in Pflichtverteidiger hat als Strafverteidiger die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Wahlverteidiger. Ein Pflichtverteidiger ist dann vom Gericht zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch keinen (Wahl-) Strafverteidiger hat, aber ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen (Mindeststrafe von 1 Jahr) vorgeworfen wird oder ein Bewährungswiderruf in anderer Sache droht. Der Beschuldigte hat das Recht, sich einen Strafverteidiger auszusuchen, der ihm dann vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Im Übrigen gehen die Kosten für eine Pflichtverteidigung nur im Jugendstrafrecht zu Lasten der Staatskasse. Grundsätzlich hat ein verurteilter Erwachsener die Kosten, die sein Pflichtverteidiger von der Staatskasse ersetzt erhält, zu tragen.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. übernimmt auch Pflichtverteidigungen.

Vorladung von der Polizei erhalten? Informationen hierzu findest du z.B. auch in diesem Youtube-Video: 

Wie läuft ein Strafprozess ab? Mehr hierzu findest du in folgendem Youtube-Video:

Durchsuchung / Hausdurchsuchung? Die Tricks der Polizei. Das gilt es zu beachten:

Untersuchungshaft / U-Haft erklärt. Informationen zu Voraussetzungen, Haftgründen, Dauer etc.:

Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr – welche Strafe gibt es? Mehr dazu in diesem Video:

Tatvorwurf Geldwäsche. Welche Strafen sind zu erwarten? Mehr dazu in diesem Video: 

Handeln mit Betäubungsmitteln. Welche Strafen gibt es für Handel mit Drogen? Mehr dazu in diesem Video: 

Notfall | Notruf Strafrecht

Rechtsanwalt | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. steht Ihnen im strafrechtlichen Notfall jederzeit zur Verfügung, insbesondere bei Festnahme, Freiheitsentziehung, Durchsuchung, Untersuchungshaft, Haftbefehl, Vorladung als Beschuldigte(r)

Sollte einmal ein Anruf nicht direkt entgegengenommen werden können, dann bitte eine WhatsApp Nachricht schreiben. Es erfolg eine umgehende Rückmeldung.

Hier finden Sie uns:

Du kannst uns via Telefon, E-Mail oder Whats-App erreichen. Natürlich kannst du auch das folgende Kontaktformular nutzen. Hier hast du auch die Möglichkeit, direkt z.B. das Vorladungsschreiben der Polizei oder andere Dokumente an uns zu übersenden.

Kontakformular

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Max. Dateigröße: 50 MB.

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