Anwalt Fahren ohne Fahrerlaubnis Düsseldorf | bundesweit
Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger

Vorladung von Polizei wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten? In eine Verkehrskontrolle geraten und ohne Fahrerlaubnis gefahren? Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. mit Kanzleisitz in Düsseldorf ist spezialisiert auf Verkehrsstrafrecht und insbesondere die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er vertritt Mandanten bundesweit in Strafverfahren mit dem Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis.

  • Bereits hunderten Mandanten beim Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis bundesweit geholfen

  • Kompetent und effizient mit der Erfahrung aus vielen hunderten Fällen bei der Verteidigung gegen den Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis außergerichtlich und vor Gericht

  • Bestmögliche Ergebnisse durch Kombination von Strafverteidigung und verkehrspsychologischen Maßnahmen – größtmögliche Reduzierung einer möglichen Sperrfrist

  • Sofort-Hilfe im Strafrecht bei Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis – schneller Termin

In Notfällen 24/7 erreichbar!

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. steht Ihnen im strafrechtlichen Notfall beim Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis jederzeit zur Verfügung.

Soforthilfe bei dem Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis [Update 2026]

Wenn Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird, sollten Sie frühzeitig richtig reagieren. Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt werden.

  • Keine Angaben zur Sache machen: Machen Sie weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft Angaben, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben.
  • Vorladung nicht vorschnell wahrnehmen: Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter müssen Sie in der Regel nicht wahrnehmen. Lassen Sie die Sache zunächst rechtlich prüfen.
  • Frühzeitig Verteidigung einleiten: Je früher ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht eingeschaltet wird, desto besser können Fehler vermieden und Verteidigungsmöglichkeiten genutzt werden.
  • Akteneinsicht beantragen: Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich seriös beurteilen, welche Angaben vorliegen, wie die Beweislage ist und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
  • Schnell anwaltlichen Rat einholen: Wenn Sie eine Vorladung, Anhörung, Anzeige oder bereits einen Strafbefehl erhalten haben, sollte umgehend eine strafrechtliche Prüfung erfolgen.

Wichtig: Beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis geht es nicht um eine bloße Formalität, sondern um eine Straftat nach § 21 StVG. Umso wichtiger ist es, frühzeitig besonnen und strategisch zu handeln.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – anwaltliche Hilfe in Düsseldorf und Umgebung

Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf vertritt Mandanten bei dem Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht nur in Düsseldorf selbst, sondern auch in den umliegenden Städten und bundesweit. Gerade im Bereich des Verkehrsstrafrechts ist eine frühzeitige und spezialisierte Verteidigung besonders wichtig, da bereits im Ermittlungsverfahren wesentliche Entscheidungen vorbereitet werden.

Mandate im Zusammenhang mit Fahren ohne Fahrerlaubnis betreffen häufig nicht nur Betroffene aus Düsseldorf, sondern auch aus Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Duisburg, Mönchengladbach, Hilden, Erkrath, Köln, Essen, Dortmund, Bochum und weiteren Städten in Nordrhein-Westfalen. Beratungstermine können vor Ort in Düsseldorf oder telefonisch vereinbart werden.

Wer eine Vorladung der Polizei, eine Anhörung oder einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten hat, sollte die Sache frühzeitig durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Düsseldorf prüfen lassen. Ziel der Verteidigung ist regelmäßig, das Verfahren möglichst günstig zu beeinflussen und nach Möglichkeit eine außergerichtliche Erledigung oder eine insgesamt möglichst milde Lösung zu erreichen.

Haben Sie eine Vorladung von der Polizei wegen des Vorwurfs Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten?

Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf ist spezialisiert auf Verkehrsstrafrecht, vertritt Sie bundesweit, wenn Ihnen das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird. Termine für eine Rechtsberatung können bei uns vor Ort oder telefonisch vereinbart werden.

Wichtig: Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie mit Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. Rücksprache gehalten haben.

Was tun bei einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Falls Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Kontaktieren Sie uns – Verzichten Sie darauf, eigenständig zur Sache Stellung zu nehmen oder den Vernehmungstermin wahrzunehmen, um „herauszufinden, was die Polizei will“.
  2. Verteidigung einleiten – Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und äußern uns nach Einsichtnahme in die Akte schriftlich zu allen rechtlichen und tatsächlichen Fragen.
  3. Termin absagen – Einen möglichen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen. Sollte dieser noch ausstehen, wird er von uns abgesagt. Die Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. Akteneinsicht erhalten – In der Regel dauert es 4 bis 12 Wochen, bis wir Akteneinsicht erhalten, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß etwa 4 bis 8 Monate. In dieser Zeit halten wir Sie selbstverständlich über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden.
  5. Vollmacht und Fragebogen ausfüllen – Bitte senden Sie uns per Fax oder E-Mail-Scan die ausgefüllte Vollmacht sowie den Fragebogen für neue Mandanten zu. Fügen Sie alle Dokumente bei, die Sie von den Justizbehörden erhalten haben. Falls notwendig, holen wir auch die Daten des Sachbearbeiters und das Aktenzeichen ein.
  6. Unsere Schreiben erhalten – Sobald uns Ihre Daten vorliegen, erhalten Sie alle Abschriften unserer Schreiben. Unser Team steht Ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Sollten Sie Zwischenfragen haben, können Sie uns jederzeit bequem per E-Mail erreichen, falls wir uns gerade bei Gericht befinden.

Unser Ziel ist es, Ihr Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis außergerichtlich beizulegen.

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich ein Kraftfahrzeug führt ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen oder wenn ein Fahrverbot gem. § 44 StGB oder § 25 StVG besteht.

Weiterhin droht dem Halter eines Kraftfahrzeuges gem. § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG dieselbe Strafe, wenn dieser vorsätzlich zulässt oder anordnet, dass jemand das Fahrzeug führt ohne eine dazu erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen oder dem das Führen des Fahrzeugs aufgrund eines vorher erteilten Fahrverbotes untersagt wurde.

In diesen Fällen kann nach § 21 Abs. 3 StVG das Fahrzeug eingezogen werden, wenn dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen war, eine Sperre zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis bestand oder ein Fahrverbot erteilt wurde. Selbes gilt für den Halter des Fahrzeuges, welcher eine solche Fahrt einer anderen Person anordnet oder zulässt. Weiterhin kann eine Einziehung des Fahrzeuges angeordnet werden, wenn in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt wurde.

Weiterhin wird gem. § 21 Abs. 2 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe vorgesehen, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde, vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug geführt wird, obwohl der Führerschein gem. § 94 der Strafprozessordnung (StPO) zu Beweiszwecken sichergestellt wurde oder jemand vorsätzlich oder fahrlässig als Halter des Fahrzeuges einem anderen anordnet trotz Sicherstellung des Führerscheines gem. § 94 StPO das Fahrzeug zu führen.

Anwalt bei Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis – Experte im Strafrecht

  • Rechtsanwalt für Strafrecht | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. ist spezialisiert auf das Verkehrsstrafrecht und hier insbesondere auch auf Verfahren mit dem Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt wöchentlich vor Strafgerichten bundesweit, insbesondere in Düsseldorf, Neuss, Krefeld, Solingen, Wuppertal, Oberhausen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Essen, Dortmund, Leverkusen, Köln, Mönchengladbach und Remscheid. Hierdurch kennt er im Regelfall die Richterinnen und Richter, die über Ihren Fall entscheiden werden und weiß, worauf im Einzelfall zu achten ist.

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung, insbesondere bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Umfangreiche Erfahrung aus mehr als 3000 Verteidigungen vor Gericht

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwalt | Strafverteidiger direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf.

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten.

  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Dortmun, Bochum, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

Der Straftatbestand des Fahrens ohne Führerschein ist in § 21 StVG geregelt und besagt, dass Sanktionen verhängt werden können:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

§ 94 StPO bezieht sich auf Fahrzeuge, die als Beweismittel in Strafsachen benötigt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften können mit hohen Geldstrafen, Strafpunkten und bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. In Fällen, in denen die Tat nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig begangen wurde, sollte die Strafe nicht mehr als sechs Monate betragen, während bei vorsätzlichen Verstößen höhere Strafen verhängt werden können. Allerdings spielt der Sachverhalt eine wesentliche Rolle.

bester Anwalt bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

Typische Fallkonstellationen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann in ganz unterschiedlichen Konstellationen entstehen. In der anwaltlichen Praxis treten insbesondere folgende Fallgruppen häufig auf:

  • Es wurde nie eine Fahrerlaubnis erworben: Die betroffene Person hat keine Fahrprüfung abgelegt und besitzt keine gültige Fahrerlaubnis, führt aber dennoch ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
  • Die Fahrerlaubnis wurde zuvor entzogen: Häufig geschieht dies nach einer Trunkenheitsfahrt, nach einer Drogenfahrt, wegen zu vieler Punkte in Flensburg oder nach anderen Verkehrsstraftaten.
  • Während eines Fahrverbots wurde trotzdem gefahren: Auch wer trotz eines laufenden Fahrverbots ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar.
  • Ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland nicht mehr gültig: Gerade bei Nicht-EU-Fahrerlaubnissen stellt sich häufig die Frage, ob die Fahrerlaubnis noch zum Fahren in Deutschland berechtigt oder ob bereits eine Strafbarkeit eingetreten ist.
  • Es wurde die falsche Fahrzeugklasse gefahren: Wer zwar eine Fahrerlaubnis besitzt, aber nicht für die konkret geführte Fahrzeugklasse, kann sich ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.
  • Fahren mit Anhänger ohne erforderliche Fahrerlaubnisklasse: Auch bei Fahrzeugkombinationen kann die erforderliche Fahrerlaubnis fehlen, obwohl eine Fahrerlaubnis für das Zugfahrzeug vorhanden ist.
  • Frisiertes Mofa oder technisch verändertes Fahrzeug: Wird ein Fahrzeug durch technische Veränderungen schneller oder leistungsstärker gemacht, kann die vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreichen.
  • Halter lässt eine andere Person ohne Fahrerlaubnis fahren: Nicht nur der Fahrer selbst, sondern auch der Fahrzeughalter kann sich strafbar machen, wenn er die Fahrt zulässt oder anordnet.

Welche rechtlichen Folgen tatsächlich drohen, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend sind unter anderem die Frage, ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde, ob Vorbelastungen bestehen und wie die Beweislage im Ermittlungsverfahren aussieht.

Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis? Wie ist die rechtliche Definition von Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Führerschein scheint ein einfaches Vergehen zu sein. Es gibt jedoch einige Elemente, die dazugehören, wie z. B. ob die Person jemals einen Führerschein besessen hat, ob sie einen Führerschein besessen hat und anschließend ein Fahrverbot erhalten hat und ob sie ein gewisses Verschulden des Fahrzeughalters trifft. Letztendlich muss unterschieden werden. Der Führerschein ist nur das Dokument, dem eine grundsätzliche Fahrerlaubnis zugrunde liegt. Nur seinen Führerschein nicht mitzuführen stellt nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Ohne Fahrerlaubnis zu fahren stellt dahingegen eine Straftat dar. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt also immer dann vor, wenn man z. B. noch nie eine Fahrerlaubnis hatte oder wenn die Fahrerlaubnis zuvor einmal entzogen worden ist und diese nicht neu im Rahmen einer Neuerteilung oder Wiedererteilung ausgestellt wurde, z. B. nach einer Trunkenheitsfahrt, einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder einer Nötigung im Straßenverkehr.

Was ist der Unterschied zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein?

Fahren ohne Führerschein bedeutet, dass ein Fahrer bei einer polizeilichen Kontrolle ohne das entsprechende Dokument angetroffen wird, obwohl er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt jedoch ein schwerwiegenderer Sachverhalt vor: Hierbei hat der Fahrer entweder niemals eine gültige Fahrerlaubnis erworben oder sie wurde ihm entzogen, und er ist somit nicht berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.

Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden oft gleichbedeutend verwendet, unterscheiden sich jedoch: Die Fahrerlaubnis ist die eigentliche Berechtigung, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, während der Führerschein das Dokument darstellt, das diese Berechtigung bescheinigt. Es können Auflagen auf dem Führerschein stehen, wie zum Beispiel die Pflicht, eine Sehhilfe zu tragen. Wird diese Auflage missachtet, kann dies zu einem Bußgeld führen.

Wie kommt es zum Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es gibt unterschiedliche Szenarien, in denen jemand ohne Fahrerlaubnis fährt:

In all diesen Fällen handelt es sich um eine Straftat gemäß § 21 StVG.

Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Fahrverstößen mit ausländischem Führerschein

Wer mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland unterwegs ist, macht sich ebenso strafbar, wenn er Verkehrsverstöße begangen hat. Nach § 29 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) kann man sich strafbar machen, wenn die ausländische Fahrerlaubnis abgelaufen ist oder ein Fahrverbot im Heimatland droht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hat.

Was die in Deutschland gültigen Führerscheine betrifft, so sind die in der Europäischen Union erhältlichen Führerscheine generell gültig. Daher ist es in den meisten Fällen nicht erforderlich, einen solchen Führerschein in einen deutschen umzuwandeln. Wer mit diesem EU-Führerschein in Deutschland weiterfährt, macht sich nicht wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis strafbar.

In Fällen, in denen es um Nicht-EU-Führerscheine geht, kann sich je nach Führerschein die Notwendigkeit eines deutschen Führerscheins ergeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen möchte. Wird dieses Erfordernis verlangt, kann das Weiterfahren mit einem ausländischen Führerschein ohne Umschreibung zu einer Strafbarkeit führen. Besitzt jemand also einen Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Land und hat seinen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland genommen, so muss der Führerschein nach spätestens 6 Monaten umgeschrieben werden. Diese Umschreibung ist bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzunehmen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – Fahrverstöße im Ausland mit deutschem Führerschein

Wenn eine Person, gegen die in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wurde, im Ausland fährt, kann sie nach deutschem Recht gemäß § 7 StGB bestraft werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person zum Zeitpunkt der Tat die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

In diesem Fall muss das Fahrvergehen im anderen Land als Straftat gewertet werden. Wird sie in dem anderen Land als Ordnungswidrigkeit eingestuft, gilt dies in Deutschland nicht als Straftat.

Fahren ohne die entsprechende Fahrerlaubnis in Deutschland

Wer in Deutschland Auto fahren will, muss im Besitz des für das jeweilige Fahrzeug gültigen Führerscheins sein. Für verschiedene Fahrzeuge sind unterschiedliche Führerscheine erforderlich. Der Besitz eines normalen Pkw-Führerscheins (B-Führerschein) verleiht nicht die gleichen Rechte wie ein C-Führerschein (Lkw) oder ein D-Führerschein (Bus). Daher kann auch das Fehlen eines entsprechenden Führerscheins strafrechtlich verfolgt werden.

Dieser Vorwurf kann sogar dann erhoben werden, wenn die Person zwar einen Führerschein hat, aber nicht die entsprechende Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzt. Unternehmen sollten sich dieser Vorschrift bewusst sein bei der Einstellung von Fahrern. In diesem Fall trägt das Unternehmen die Verantwortung als Eigentümer des Lkw.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese Anforderung an einen entsprechenden Führerschein auch das Anhängen eines Anhängers an ein Kraftfahrzeug umfasst. Für das Führen eines Pkw ist zwar ein Führerschein der Klasse B erforderlich, doch reicht dieser für das Fahren mit einem Anhänger nicht aus. Hierfür muss der Fahrer einen BE-Führerschein besitzen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot nach § 44 StGB setzt eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs voraus. Diese Bestrafung soll eine Denkzettelwirkung entfalten. Mit Ablauf des Fahrverbotes erhalten Sie ihren Führerschein wieder.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69a StGB ist weitreichender als ein Fahrverbot. Sie werden als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen betrachtet und Ihr Führerschein wird nicht vor Ablauf einer bestimmten Frist wiedererteilt. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sodann die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese muss Ihnen jedoch nicht nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist Ihren Führerschein wiedererteilen. Unter Umständen müssen Sie Ihre Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mittels MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) nachweisen.

Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis aber Ordnungswidrigkeit: Führerschein vergessen

Wenn eine Person im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, diesen jedoch bei einer polizeilichen Kontrolle nicht vorzeigen kann, kann das zu einer Ordnungswidrigkeit führen. In solchen Fällen droht in der Regel nur eine geringe Verwaltungsstrafe. Auch wenn keine Straftat begangen wurde, kann eine kleine Geldbuße verhängt werden.

Zu solchen Ordnungswidrigkeiten zählt beispielsweise das Nicht-Mitführen des Führerscheins, das Versäumen, den Verlust des Führerscheins zu melden, oder das Fahren eines Mofas ohne die nötige Bescheinigung. Die Bußgelder für diese Verstöße sind gering und belaufen sich typischerweise auf 10 bis 25 EUR.

Weitere häufige Ordnungswidrigkeiten sind etwa das Nicht-Tragen einer vorgeschriebenen Brille während des Fahrens oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang mit Alkohol und anderen leichten Delikten.

Haftung als Fahrzeughalter – Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Als Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass jede Person, die Ihr Auto benutzt, über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Lassen Sie sich daher im Zweifel den Führerschein zeigen. Nach § 21 StVG kann sich auch der Fahrzeughalter strafbar machen, wenn er es zulässt oder anordnet, dass jemand ohne gültigen Führerschein oder mit einem Fahrverbot sein Fahrzeug nutzt. Unternehmen, die Dienstwagen zur Verfügung stellen, sind ebenfalls verpflichtet, mindestens einmal jährlich zu überprüfen, ob ihre Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und kein Fahrverbot besteht.

Diese Pflicht zur Überprüfung gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug vermieten. Gewerbliche Vermieter müssen sicherstellen, dass der Mieter einen gültigen Führerschein besitzt. Es ist ratsam, den Führerschein im Original vorzeigen zu lassen und zu prüfen, ob die vorgelegte Fahrerlaubnis zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs berechtigt. Diese Kontrolle sollte vor der Übergabe des Fahrzeugs und der Schlüssel erfolgen.

Beim Verkauf eines Fahrzeugs sollte der Verkäufer den Führerschein des Käufers vor einer Probefahrt prüfen, da der Verkäufer während der Probefahrt weiterhin als Eigentümer des Fahrzeugs haftet. Erst nach der vollständigen Zahlung und Übergabe des Fahrzeugs wechselt das Eigentum auf den Käufer.

Wenn Eltern ihren Kindern erlauben, Fahrübungen zu machen, können sie strafrechtlich belangt werden, wenn die Kinder keine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Fahrübungen auf privaten Grundstücken sind mit Erlaubnis des Eigentümers erlaubt, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen. Sobald das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, riskiert der Fahrzeughalter Geldbußen, Punkte, Freiheitsstrafen und möglicherweise den Entzug seiner eigenen Fahrerlaubnis.

Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)

Autofahrern, die schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben, wie z. B. Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren während eines Fahrverbots, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss usw., kann ein längeres Fahrverbot drohen. In einigen Fällen kann das Fahrverbot bis zur Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) aufrechterhalten werden.

Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob die betreffende Person in der Lage ist, sich im Straßenverkehr zu bewegen und ein Fahrzeug zu führen, ohne andere Personen zu gefährden. Dabei werden die Kenntnisse der Person über die Verkehrsregeln geprüft und festgestellt, ob sie am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Die MPU kommt jedoch nicht nur bei Fahrern zum Einsatz, gegen die ein Fahrverbot verhängt oder denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die MPU kann auch bei der Beantragung eines neuen Führerscheins bei der örtlichen Behörde abgelegt werden.

Kompetente Fahrer, die die Verkehrsregeln kennen, sollten keine Probleme mit einer solchen Prüfung haben. Dennoch sollten sie dies ernst nehmen, da ein Nichtbestehen den Erhalt des Führerscheins verzögert.

Pflichtumtausch in EU-Führerschein bis 2033

Aufgrund der EU-Richtlinie 2006/126/EG müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden gegen europaeinheitliche und fälschungssichere EU-Führerscheine ausgetauscht werden. In Deutschland erfolgt dieser Austausch aufgrund des behördlichen und verwaltungstechnischen Aufwands in gestaffelten Zeiträumen je nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsdatum.

Wer diese Fristen nicht einhält muss mit einem Verwarngeld durch das Ordnungsamt rechnen. Allerdings verliert bei Fristablauf nur der Führerschein als Ausweisdokument seine Gültigkeit, nicht jedoch die eigentliche Fahrerlaubnis. Demnach wird der Straftatbestand nach § 21 StVG nicht erfüllt, wenn über die Frist des Umtauschen hinaus mit dem nunmehr ungültigen Führerschein gefahren wird, da die Erlaubnis zum Fahren gültig bleibt. Nur wenn die Fahrerlaubnis an sich ungültig wird, kann § 21 StVG erfüllt sein.

Geblitzt ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis? Sie haben eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten, hatten aber keine Fahrerlaubnis / keinen Führerschein

Sie haben keine Fahrerlaubnis bzw. keinen Führerschein, sind dennoch gefahren und geblitzt worden oder von der Polizei wegen eines Handyverstoßes angehalten worden? ACHTUNG! Hier folgt in der Regel ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahren ohne Fahrerlaubnis. Aber genau hier liegen auch rechtliche Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen! Stichwort ist hier der sog. Strafklageverbrauch. Sollten Sie ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein geblitzt worden sein oder ein anderes verkehrsspezifisches Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet werden, dann melden Sie sich umgehend bei uns. Wir können hier unter Umständen noch einiges retten! Dies muss jedoch von Anfang an richtig „in die Wege geleitet werden“.

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung ohne gültigen Führerschein wird der Tatbestand konkreter Verkehrsdelikte um den Aspekt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erweitert. Dies hat halt zur Folge, dass neben den herkömmlichen Sanktionen für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wie Bußgelder, Fahrverbote oder Punkte im Fahrereignungsregister (FAER), zusätzlich Strafmaßnahmen gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) greifen. Die Konsequenzen können quasi eine Geld- oder Freiheitsstrafe umfassen.

Wird man ohne Führerschein fahrend erfasst und geblitzt, hat dies unweigerlich rechtliche Konsequenzen. Der Verstoß gegen die Fahrerlaubnisvorschrift gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) steht quasi außer Frage, und die Fahrt ohne gültige Erlaubnis zieht strafrechtliche Sanktionen nach sich. Neben einem Bußgeld droht insbesondere eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Nicht selten empfinden es Betroffene als empörend, dennoch führt die Polizei eine eingehende Ermittlung zur Feststellung der Identität des Fahrers durch, auch wenn die bloße Geschwindigkeitsübertretung halt ein geringeres Delikt darstellt. Die Weiterfahrt als Führerscheinloser gilt als eklatante Verantwortungslosigkeit gegenüber der Verkehrssicherheit und somit als schwerwiegenderes Vergehen. Kommt es zur Anzeige, muss sich der Fahrer ehrlich gesagt auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung einstellen: Neben der eigentlichen Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis / Führerschein wird zusätzlich die Geldbuße für die begangene Geschwindigkeitsüberschreitung fällig.

Wird man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis geblitzt, reicht das Foto nicht direkt für eine sichere Feststellung des Fahrers. Der Fahrzeughalter wird in einem solchen Falle um eine Auskunft über den Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt gebeten. Verweigert dieser jedoch die Aussage bzw. kann keine sichere Aussage tätigen, ist die Behörde auf eigene Ermittlungen angewiesen und kann beispielsweise Passfotos beim Einwohnermeldeamt anfordern oder weitere Zeugen kontaktieren. Im Falle, dass man selbst als Halter auf das Fahrzeug eingetragen ist, können die Behörden recht einfach das Passfoto anfordern und mit dem Blitzerfoto abgleichen. Lässt die Qualität des Blitzerfotos eine klare Überführung des Fahrers zu, können schnell weitere Schritte folgen und das Blitzerfoto tatsächlich als Beweismittel herangezogen werden.

Wie sollten Sie sich verhalten im Falle einer festgestellten Tempoüberschreitung (ohne Fahrerlaubnis) oder einem anderen eingeleiteten Bußgeldverfahren? Es ist umgehend vom Schweigerecht Gebrauch zu machen, damit die Gefahr gebannt ist, sich durch etwaige Aussagen selbst zu belasten. Ein Schweigen kann nie gegen den Beschuldigten verwendet werden. Nehmen Sie zudem umgehend Kontakt mit uns auf, in diesem frühen Stadium des Verfahrens können wir unter bestimmten Umständen dafür sorgen, dass es zu keiner strafrechtlichen Verurteilung kommt.

Hier finden Sie uns:

FAQ – Häufige Fragen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Nachfolgend finden Sie Antworten auf typische Fragen, die Betroffene zum Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis häufig stellen. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um direkt zur passenden Antwort zu springen.

Was ist der Unterschied zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein?

Der Unterschied ist rechtlich sehr wichtig. Die Fahrerlaubnis ist die eigentliche behördliche Berechtigung, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist lediglich das Dokument, das diese Berechtigung nachweist. Wer seinen Führerschein nur nicht mitführt, begeht in der Regel lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Wer dagegen ohne bestehende Fahrerlaubnis fährt, macht sich regelmäßig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

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Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat?

Ja. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 21 StVG. Das gilt insbesondere dann, wenn jemand nie eine Fahrerlaubnis erworben hat, die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder trotz eines bestehenden Fahrverbots gefahren wird. Gerade deshalb sollte der Vorwurf frühzeitig ernst genommen und strafrechtlich geprüft werden.

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Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Welche Strafe droht, hängt immer vom Einzelfall ab. Möglich sind insbesondere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Darüber hinaus können weitere Folgen hinzukommen, etwa eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Auch für den Fahrzeughalter kann eine Strafbarkeit in Betracht kommen, wenn er die Fahrt zugelassen oder angeordnet hat.

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Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erscheinen?

Eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter muss in der Regel nicht wahrgenommen werden. Es ist regelmäßig sinnvoller, zunächst keine Angaben zu machen und den Fall anwaltlich prüfen zu lassen. Nach Akteneinsicht kann dann beurteilt werden, wie die Beweislage ist und ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll sein kann.

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Sollte ich bei dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Aussage machen?

In aller Regel sollte zunächst keine Aussage gemacht werden, bevor Akteneinsicht genommen wurde. Betroffene wissen zu diesem frühen Zeitpunkt meist nicht, welche Erkenntnisse den Ermittlungsbehörden bereits vorliegen. Unüberlegte Angaben können später nur schwer korrigiert werden. Deshalb ist es regelmäßig ratsam, zunächst vom Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Strafverteidiger einzuschalten.

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Wann liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis überhaupt vor?

Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt in verschiedenen Konstellationen vor. Typische Fälle sind: Es wurde nie eine Fahrerlaubnis erworben, die Fahrerlaubnis wurde entzogen, ein bestehendes Fahrverbot wird missachtet oder ein Fahrzeug wird geführt, für das die vorhandene Fahrerlaubnisklasse nicht ausreicht. Auch bei bestimmten ausländischen Fahrerlaubnissen kann eine Strafbarkeit eintreten, wenn diese in Deutschland nicht mehr wirksam sind.

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Ist auch der Halter strafbar, wenn er das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt?

Ja. Nicht nur der Fahrer selbst, sondern auch der Fahrzeughalter kann sich strafbar machen, wenn er anordnet oder zulässt, dass eine andere Person ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt. Deshalb sollten Halter im Zweifel immer prüfen, ob die betreffende Person tatsächlich im Besitz einer gültigen und passenden Fahrerlaubnis ist.

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Was gilt, wenn ich nur meinen Führerschein vergessen habe?

Wer seine Fahrerlaubnis besitzt, den Führerschein aber bei einer Kontrolle nur nicht dabei hat, begeht in der Regel gerade kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. In solchen Fällen liegt üblicherweise lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor. Das ist rechtlich etwas völlig anderes als das Fahren ohne bestehende Fahrerlaubnis.

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Mache ich mich strafbar, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?

Ja. Auch wer während eines laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, kann sich nach § 21 StVG strafbar machen. Zwar bleibt die Fahrerlaubnis an sich bestehen, das Führen eines Fahrzeugs ist in diesem Zeitraum aber rechtlich untersagt. Wer dieses Verbot missachtet, riskiert ein Strafverfahren.

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Kann Fahren ohne Fahrerlaubnis auch fahrlässig begangen werden?

Ja. Nicht jeder Fall setzt zwingend vorsätzliches Handeln voraus. Auch eine fahrlässige Begehung kann strafbar sein, etwa wenn jemand die rechtliche Situation falsch einschätzt und dennoch fährt. Ob tatsächlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, muss immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden.

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Was gilt bei einem ausländischen Führerschein in Deutschland?

Bei einem ausländischen Führerschein kommt es entscheidend darauf an, aus welchem Staat die Fahrerlaubnis stammt und ob sie in Deutschland noch anerkannt wird. EU-Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich anerkannt. Bei Nicht-EU-Fahrerlaubnissen kann dagegen eine Umschreibung erforderlich werden, insbesondere wenn der Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegt wurde. Wird dann ohne wirksame Berechtigung weitergefahren, kann dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.

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Kann mein Fahrzeug bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eingezogen werden?

In bestimmten Fällen kann auch eine Einziehung des Fahrzeugs in Betracht kommen. Das betrifft insbesondere Konstellationen, in denen wiederholt ohne Fahrerlaubnis gefahren wurde oder weitere erschwerende Umstände hinzutreten. Ob eine solche Maßnahme tatsächlich droht, hängt vom genauen Sachverhalt und von den gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall ab.

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Drohen Punkte in Flensburg bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Ja, bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis können auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Neben der eigentlichen strafrechtlichen Sanktion können damit also auch weitere verkehrsrechtliche Folgen verbunden sein.

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Kann ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingestellt werden?

Ja, auch ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden. Ob dies in Betracht kommt, hängt insbesondere von der Beweislage, möglichen Vorbelastungen und dem bisherigen Verlauf des Ermittlungsverfahrens ab.

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Warum sollte ich frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten?

Beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis werden wichtige Entscheidungen häufig bereits im Ermittlungsverfahren vorbereitet. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsstrafrecht kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

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Informationen über Düsseldorf

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Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.

Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf

Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.

Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten

Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.

Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional

Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.

Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten

Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.

Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.

Stadtteile hat Düsseldorf

Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten

Postleitzahlen in Düsseldorf

40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599

Anwalt für Verkehrsstrafrecht Düsseldorf – Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Ihr kompetenter Strafverteidiger

Vorladung von der Polizei erhalten? Bei Ihnen gab es eine Durchsuchung oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf steht Ihnen kompetent und effizient zur Seite. Zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren und Ihren Fall zu schildern.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf

Ob Sie in Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal, Oberbilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterrath, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Grafenberg, Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Gerresheim, Hubbelrath, Ludenberg, Benrath, Urdenbach, Reisholz, Holthausen, Wersten, Itter, Himmelgeist, Hassels, Garath oder Hellerhof wohnen – wir sind für Sie da. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht steht Ihnen Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. zur Verfügung.

Düsseldorf

Anwalt für Strafrecht Düsseldorf & Strafverteidiger Düsseldorf

Krefeld

Anwalt für Strafrecht Krefeld & Strafverteidiger Krefeld

Duisburg

Anwalt für Strafrecht Duisburg & Strafverteidiger Duisburg

Solingen

Anwalt für Strafrecht Solingen & Strafverteidiger Solingen

Wuppertal

Anwalt für Strafrecht Wuppertal & Strafverteidiger Wuppertal

Neuss

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Köln

Anwalt für Strafrecht Köln Strafverteidiger Köln

Essen

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Bochum

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Dortmund

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Mönchengladbach

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Gelsenkirchen

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Oberhausen

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Moers

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Mülheim an der Ruhr

Anwalt für Strafrecht Mülheim an der Ruhr & Strafverteidiger Mülheim an der Ruhr

Ratingen

Anwalt für Strafrecht Ratingen & Strafverteidiger Ratingen

Leverkusen

Anwalt für Strafrecht Leverkusen & Strafverteidiger Leverkusen

Remscheid

Anwalt für Strafrecht Remscheid & Strafverteidiger Remscheid

Langenfeld

Anwalt für Strafrecht Langenfeld & Strafverteidiger Langenfeld

Anwalt für Strafrecht – kleiner Auszug unserer Erfolge bei der Verteidigung zum Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

Presseberichte Strafrecht

Presseberichte über laufende oder abgeschlossene Strafverteidigungen von Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. finden Sie hier.

Verteidigung bei Geldwäsche und Finanzagent

Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent. Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt beim Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent bundesweit.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Ein absoluter Schwerpunkt im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger ist das Verkehrsstrafrecht.  Je eher Sie einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht beauftragen, desto bessere Ergebnisse sind möglich. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer

Betrunken Auto gefahren? Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt). Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr. Melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. Hier erfahren Sie mehr.

Fahrerflucht / Unfallflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatvorwurf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch Fahrerflucht bzw. Unfallflucht. Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Unfallflucht.  Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

Auto ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis gefahren und polizeiliche Vorladung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten? Wir helfen weiter. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung

Polizeiliche Vorladung, Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung, erhalten? Keine Sorge, wir sind darauf darauf spezialisiert für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung im Sexualstrafrecht

Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie sollten frühstmöglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger konsultieren. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr mit E-Scooter / E-Roller

Betrunken E-Scooter bzw. E-Roller gefahren? Es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung bei Funkzellenauswertung

Angeblich überführt durch Funkzellenauswertung? Wir verteidigen bundesweit bei Funkzelleuaswertung (Polizeitrick, Schockanrufe, Gewinnspielsversprechen, Handwerkertrick etc.) Mehr erfahren Sie hier.

Steuerstrafverfahren bei Kryptowährungen

Gegen Sie wird ein Steuerstrafverfahren wegen Spekulationsgewinnen mit Kryptowährungen geführt? Mehr erfahren Sie hier.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt u.a. bei folgenden Delikten in Düsseldorf, den umliegenden Städten sowie bundesweit.

  • Betrug (§ 263)

  • Computerbetrug (§ 263a)

  • Subventionsbetrug (§ 264)

  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a)

  • Kreditbetrug (§ 265b)

  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a)

  • Untreue (§ 266)

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a)

  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b)

  • Urkundenfälschung (§ 267)

  • Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen (§ 275)

  • Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen (§ 277)

  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278)

  • Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279)

  • Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281)

  • Körperverletzung (§ 223)

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224)

  • Schwere Körperverletzung (§ 226)

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)

  • Menschenhandel (§ 232)

  • Freiheitsberaubung (§ 239)

  • Nötigung (§ 240)

  • Bedrohung (§ 241)

  • Diebstahl (§ 242)

  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243)

  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244)

  • Schwerer Bandendiebstahl  (§ 244a)

  • Unterschlagung (§ 246)

  • Raub (§ 249)

  • Schwerer Raub (§ 250)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Räuberischer Diebstahl (§ 252)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Erpressung (§ 253)

  • Räuberische Erpressung (§ 255)

  • Hehlerei (§ 259)

  • Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260)

  • Mord (§ 211)

  • Totschlag (§ 212)

  • Fahrlässige Tötung (§ 222)

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d)

  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)

  • Vorteilsannahme (§ 331)

  • Bestechlichkeit (§ 332)

  • Vorteilsgewährung (§ 333)

  • Bestechung (§ 334)

  • Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335)

  • Bankrott (§ 283)

  • Besonders schwerer Fall des Bankrotts (§ 283a)

  • Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284)

  • Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285)

  • Wucher (§ 291)

  • Sachbeschädigung (§ 303)

  • Datenveränderung (§ 303a)

  • Brandstiftung (§ 306)

  • Schwere Brandstiftung (§ 306a)

  • Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b)

  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c)

  • Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d)

  • Terrorismusfinanzierung (§ 89c)

  • Landesverrat (§ 94)

  • Hausfriedensbruch (§ 123)

  • Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124)

  • Landfriedensbruch (§ 125)

  • Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a)

  • Volksverhetzung (§ 130)

  • Amtsanmaßung (§ 132)

  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d)

  • Geldfälschung (§ 146)

  • Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147)

  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153)

  • Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156)

  • Falsche Verdächtigung (§ 164)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Beleidigung (§ 185)

  • Üble Nachrede (§ 186)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Verleumdung (§ 187)

  • Datenhehlerei (§ 202d)

Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!

Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit.  Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Bußgeldrecht

Anwalt für Bußgeldrecht. Ihre Spezialisten bei Bußgeldverfahren. Geblitzt worden? Zu schnell unterwegs? Handy am Steuer? Abstandsverstoß etc.? Achtung: Nach Zugang des Bußgeldbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. 

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf. Sie sind verschuldet und wollen endlich schuldenfrei werden? Egal ob Sie 5.000 Euro oder 1 Millionen Euro Schulden haben, wir helfen weiter. Wir helfen bei Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenregulierung. Mit unserer Hilfe werden Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei. 

Verkehrsrecht & Unfallregulierung

Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf. Wir regulieren jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle bundesweit. Wir kennen die Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Dabei verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Kfz-Gutachtern, die Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden aufnehmen und das Gutachten erstellen. Regulieren Sie Ihren Unfall mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht!