Fahren ohne Fahrerlaubnis2024-10-27T10:31:18+01:00

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger Düsseldorf 

Fahren ohne Fahrerlaubnis – Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht hilft

Sie wurden von der Polizei fahrend angehalten und haben keinen Führerschein bzw. keine Fahrerlaubnis?

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten mit dem Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Dann helfen wir gerne und kompetent weiter!

Das Fahren ohne Führerschein wird lediglich als Ordnungswidrigkeit angesehen und führt zu einem vergleichsweise niedrigen Bußgeld (10 Euro). Im Gegensatz dazu stellt das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dar. Die Konsequenzen in einem solchen Fall sind deutlich schwerwiegender: Es drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen, und häufig wird zusätzlich eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf hat langjährige Erfahrung im Strafrecht und bei dem Tatvorwurf des Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Haben Sie eine Vorladung von der Polizei wegen des Vorwurfs Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten?

Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf ist spezialisiert auf Verkehrsstrafrecht, vertritt Sie bundesweit, wenn Ihnen das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird. Termine für eine Rechtsberatung können bei uns vor Ort oder telefonisch vereinbart werden.

Wichtig: Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie mit Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. Rücksprache gehalten haben.

Was tun bei einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Falls Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Kontaktieren Sie uns – Verzichten Sie darauf, eigenständig zur Sache Stellung zu nehmen oder den Vernehmungstermin wahrzunehmen, um „herauszufinden, was die Polizei will“.
  2. Verteidigung einleiten – Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und äußern uns nach Einsichtnahme in die Akte schriftlich zu allen rechtlichen und tatsächlichen Fragen.
  3. Termin absagen – Einen möglichen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen. Sollte dieser noch ausstehen, wird er von uns abgesagt. Die Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. Akteneinsicht erhalten – In der Regel dauert es 4 bis 12 Wochen, bis wir Akteneinsicht erhalten, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß etwa 4 bis 8 Monate. In dieser Zeit halten wir Sie selbstverständlich über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden.
  5. Vollmacht und Fragebogen ausfüllen – Bitte senden Sie uns per Fax oder E-Mail-Scan die ausgefüllte Vollmacht sowie den Fragebogen für neue Mandanten zu. Fügen Sie alle Dokumente bei, die Sie von den Justizbehörden erhalten haben. Falls notwendig, holen wir auch die Daten des Sachbearbeiters und das Aktenzeichen ein.
  6. Unsere Schreiben erhalten – Sobald uns Ihre Daten vorliegen, erhalten Sie alle Abschriften unserer Schreiben. Unser Team steht Ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Sollten Sie Zwischenfragen haben, können Sie uns jederzeit bequem per E-Mail erreichen, falls wir uns gerade bei Gericht befinden.

Unser Ziel ist es, Ihr Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis außergerichtlich beizulegen.

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich ein Kraftfahrzeug führt ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen oder wenn ein Fahrverbot gem. § 44 StGB oder § 25 StVG besteht.

Weiterhin droht dem Halter eines Kraftfahrzeuges gem. § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG dieselbe Strafe, wenn dieser vorsätzlich zulässt oder anordnet, dass jemand das Fahrzeug führt ohne eine dazu erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen oder dem das Führen des Fahrzeugs aufgrund eines vorher erteilten Fahrverbotes untersagt wurde.

In diesen Fällen kann nach § 21 Abs. 3 StVG das Fahrzeug eingezogen werden, wenn dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen war, eine Sperre zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis bestand oder ein Fahrverbot erteilt wurde. Selbes gilt für den Halter des Fahrzeuges, welcher eine solche Fahrt einer anderen Person anordnet oder zulässt. Weiterhin kann eine Einziehung des Fahrzeuges angeordnet werden, wenn in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt wurde.

Weiterhin wird gem. § 21 Abs. 2 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe vorgesehen, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde, vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug geführt wird, obwohl der Führerschein gem. § 94 der Strafprozessordnung (StPO) zu Beweiszwecken sichergestellt wurde oder jemand vorsätzlich oder fahrlässig als Halter des Fahrzeuges einem anderen anordnet trotz Sicherstellung des Führerscheines gem. § 94 StPO das Fahrzeug zu führen.

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Der Straftatbestand des Fahrens ohne Führerschein ist in § 21 StVG geregelt und besagt, dass Sanktionen verhängt werden können:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

§ 94 StPO bezieht sich auf Fahrzeuge, die als Beweismittel in Strafsachen benötigt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften können mit hohen Geldstrafen, Strafpunkten und bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. In Fällen, in denen die Tat nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig begangen wurde, sollte die Strafe nicht mehr als sechs Monate betragen, während bei vorsätzlichen Verstößen höhere Strafen verhängt werden können. Allerdings spielt der Sachverhalt eine wesentliche Rolle.

Fahren ohne Fahrerlaubnis Rechtsanwalt für Strafrecht Düsseldorf Krefeld Wuppertal Neuss

Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis? Wie ist die rechtliche Definition von Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Führerschein scheint ein einfaches Vergehen zu sein. Es gibt jedoch einige Elemente, die dazugehören, wie z.B., ob die Person jemals einen Führerschein besessen hat, ob sie einen Führerschein besessen hat und anschließend ein Fahrverbot erhalten hat und ob sie ein gewisses Verschulden des Fahrzeughalters trifft. Letztendlich muss unterschieden werden. Der Führerschein ist nur das Dokument, dem eine grundsätzliche Fahrerlaubnis zugrunde liegt. Nur seinen Führerschein nicht mitzuführen stellt nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Ohne Fahrerlaubnis zu fahren stellt dahingegen eine Straftat dar. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt also immer dann vor, wenn man z.B. noch nie eine Fahrerlaubnis hatte oder wenn die Fahrerlaubnis zuvor einmal entzogen worden ist und diese nicht neu im Rahmen einer Neuerteilung oder Wiedererteilung ausgestellt wurde, z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt, einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder einer Nötigung im Straßenverkehr.

Was ist der Unterschied zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein?

Fahren ohne Führerschein bedeutet, dass ein Fahrer bei einer polizeilichen Kontrolle ohne das entsprechende Dokument angetroffen wird, obwohl er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt jedoch ein schwerwiegenderer Sachverhalt vor: Hierbei hat der Fahrer entweder niemals eine gültige Fahrerlaubnis erworben oder sie wurde ihm entzogen, und er ist somit nicht berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.

Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden oft gleichbedeutend verwendet, unterscheiden sich jedoch: Die Fahrerlaubnis ist die eigentliche Berechtigung, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, während der Führerschein das Dokument darstellt, das diese Berechtigung bescheinigt. Es können Auflagen auf dem Führerschein stehen, wie zum Beispiel die Pflicht, eine Sehhilfe zu tragen. Wird diese Auflage missachtet, kann dies zu einem Bußgeld führen.

Wie kommt es zum Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es gibt unterschiedliche Szenarien, in denen jemand ohne Fahrerlaubnis fährt:

In all diesen Fällen handelt es sich um eine Straftat gemäß § 21 StVG.

Wann liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

  • Kein Führerschein gemacht: Wer nie eine Fahrprüfung abgelegt hat und dennoch fährt, macht sich strafbar.
  • Fahrerlaubnis entzogen: Wer nach einem Entzug der Fahrerlaubnis fährt, etwa wegen Trunkenheit am Steuer, begeht eine Straftat.
  • Fahrverbot missachtet: Auch wer während eines Fahrverbots fährt, macht sich strafbar, obwohl die Fahrerlaubnis selbst nicht entzogen wurde.
  • Führerschein beschlagnahmt: Wurde der Führerschein vorübergehend beschlagnahmt oder sichergestellt, darf kein Fahrzeug geführt werden.
  • Falsche Fahrzeugklasse: Wer ein Fahrzeug einer Klasse fährt, für die keine Erlaubnis vorliegt, wie etwa ein LKW mit einem PKW-Führerschein, fährt ebenfalls ohne gültige Fahrerlaubnis.
  • Anhänger ohne Erlaubnis: Das Fahren mit einer Fahrzeugkombination, wie etwa ein PKW mit Anhänger, ohne die entsprechende Erlaubnis, ist ebenfalls strafbar.
  • Frisiertes Mofa: Auch wer ein frisiertes Mofa fährt, das die zulässige Geschwindigkeit durch technische Eingriffe deutlich überschreitet, kann sich strafbar machen.
  • Gültige EU-Fahrerlaubnis: Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis dürfen in Deutschland im Rahmen der erteilten Berechtigung fahren, ohne eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis befürchten zu müssen.
  • Nicht-EU-Fahrerlaubnis: Ohne Umschreibung verliert eine Nicht-EU-Fahrerlaubnis nach sechs Monaten ihre Gültigkeit in Deutschland. Wer dann weiterfährt, macht sich strafbar.
  • Mehr Personen als zugelassen: Das Fahren mit zu vielen Personen im Fahrzeug stellt keinen Verstoß gegen § 21 StVG dar.
  • Nichtbeachtung von Auflagen: Das Nichttragen einer Sehhilfe führt nicht zu einer Straftat, sondern lediglich zu einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 25 Euro.
  • Fahren ohne Führerschein: Wer seinen Führerschein lediglich vergessen oder verloren hat, begeht keine Straftat, sondern muss lediglich mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Fahrverstößen mit ausländischem Führerschein

Wer mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland unterwegs ist, macht sich ebenso strafbar, wenn er Verkehrsverstöße begangen hat.
Nach § 29 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) kann man sich strafbar machen, wenn die ausländische Fahrerlaubnis abgelaufen ist oder ein Fahrverbot im Heimatland droht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hat.

Was die in Deutschland gültigen Führerscheine betrifft, so sind die in der Europäischen Union erhältlichen Führerscheine generell gültig. Daher ist es in den meisten Fällen nicht erforderlich, einen solchen Führerschein in einen deutschen umzuwandeln. Wer mit diesem EU-Führerschein in Deutschland weiterfährt, macht sich nicht wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis strafbar.

In Fällen, in denen es um Nicht-EU-Führerscheine geht, kann sich je nach Führerschein die Notwendigkeit eines deutschen Führerscheins ergeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen möchte. Wird dieses Erfordernis verlangt, kann das Weiterfahren mit einem ausländischen Führerschein ohne Umschreibung zu einer Strafbarkeit führen. Besitzt jemand also einen Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Land und hat seinen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland genommen, so muss der Führerschein nach spätestens 6 Monaten umgeschrieben werden. Diese Umschreibung ist bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzunehmen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – Fahrverstöße im Ausland mit deutschem Führerschein

Wenn eine Person, gegen die in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wurde, im Ausland fährt, kann sie nach deutschem Recht gemäß § 7 StGB bestraft werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person zum Zeitpunkt der Tat die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

In diesem Fall muss das Fahrvergehen im anderen Land als Straftat gewertet werden. Wird sie in dem anderen Land als Ordnungswidrigkeit eingestuft, gilt dies in Deutschland nicht als Straftat.

Fahren ohne die entsprechende Fahrerlaubnis in Deutschland

Wer in Deutschland Auto fahren will, muss im Besitz des für das jeweilige Fahrzeug gültigen Führerscheins sein. Für verschiedene Fahrzeuge sind unterschiedliche Führerscheine erforderlich. Der Besitz eines normalen Pkw-Führerscheins (B-Führerschein) verleiht nicht die gleichen Rechte wie ein C-Führerschein (Lkw) oder ein D-Führerschein (Bus). Daher kann auch das Fehlen eines entsprechenden Führerscheins strafrechtlich verfolgt werden.

Dieser Vorwurf kann sogar dann erhoben werden, wenn die Person zwar einen Führerschein hat, aber nicht die entsprechende Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzt. Unternehmen sollten sich dieser Vorschrift bewusst sein bei der Einstellung von Fahrern. In diesem Fall trägt das Unternehmen die Verantwortung als Eigentümer des Lkw.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese Anforderung an einen entsprechenden Führerschein auch das Anhängen eines Anhängers an ein Kraftfahrzeug umfasst. Für das Führen eines Pkw ist zwar ein Führerschein der Klasse B erforderlich, doch reicht dieser für das Fahren mit einem Anhänger nicht aus. Hierfür muss der Fahrer einen BE-Führerschein besitzen

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot nach § 44 StGB setzt eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs voraus. Diese Bestrafung soll eine Denkzettelwirkung entfalten. Mit Ablauf des Fahrverbotes erhalten Sie ihren Führerschein wieder.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69a StGB ist weitreichender als ein Fahrverbot. Sie werden als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen betrachtet und Ihr Führerschein wird nicht vor Ablauf einer bestimmten Frist wiedererteilt. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sodann die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese muss Ihnen jedoch nicht nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist Ihren Führerschein wiedererteilen. Unter Umständen müssen Sie Ihre Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mittels MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) nachweisen.

Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis aber Ordnungswidrigkeit: Führerschein vergessen

Wenn eine Person im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, diesen jedoch bei einer polizeilichen Kontrolle nicht vorzeigen kann, kann das zu einer Ordnungswidrigkeit führen. In solchen Fällen droht in der Regel nur eine geringe Verwaltungsstrafe. Auch wenn keine Straftat begangen wurde, kann eine kleine Geldbuße verhängt werden.

Zu solchen Ordnungswidrigkeiten zählt beispielsweise das Nicht-Mitführen des Führerscheins, das Versäumen, den Verlust des Führerscheins zu melden, oder das Fahren eines Mofas ohne die nötige Bescheinigung. Die Bußgelder für diese Verstöße sind gering und belaufen sich typischerweise auf 10 bis 25 EUR.

Weitere häufige Ordnungswidrigkeiten sind etwa das Nicht-Tragen einer vorgeschriebenen Brille während des Fahrens oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang mit Alkohol und anderen leichten Delikten.

Haftung als Fahrzeughalter – Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Als Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass jede Person, die Ihr Auto benutzt, über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Lassen Sie sich daher im Zweifel den Führerschein zeigen. Nach § 21 StVG kann sich auch der Fahrzeughalter strafbar machen, wenn er es zulässt oder anordnet, dass jemand ohne gültigen Führerschein oder mit einem Fahrverbot sein Fahrzeug nutzt. Unternehmen, die Dienstwagen zur Verfügung stellen, sind ebenfalls verpflichtet, mindestens einmal jährlich zu überprüfen, ob ihre Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und kein Fahrverbot besteht.

Diese Pflicht zur Überprüfung gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug vermieten. Gewerbliche Vermieter müssen sicherstellen, dass der Mieter einen gültigen Führerschein besitzt. Es ist ratsam, den Führerschein im Original vorzeigen zu lassen und zu prüfen, ob die vorgelegte Fahrerlaubnis zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs berechtigt. Diese Kontrolle sollte vor der Übergabe des Fahrzeugs und der Schlüssel erfolgen.

Beim Verkauf eines Fahrzeugs sollte der Verkäufer den Führerschein des Käufers vor einer Probefahrt prüfen, da der Verkäufer während der Probefahrt weiterhin als Eigentümer des Fahrzeugs haftet. Erst nach der vollständigen Zahlung und Übergabe des Fahrzeugs wechselt das Eigentum auf den Käufer.

Wenn Eltern ihren Kindern erlauben, Fahrübungen zu machen, können sie strafrechtlich belangt werden, wenn die Kinder keine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Fahrübungen auf privaten Grundstücken sind mit Erlaubnis des Eigentümers erlaubt, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen. Sobald das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, riskiert der Fahrzeughalter Geldbußen, Punkte, Freiheitsstrafen und möglicherweise den Entzug seiner eigenen Fahrerlaubnis.

Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)

Autofahrern, die schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben, wie z. B. Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren während eines Fahrverbots, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss usw., kann ein längeres Fahrverbot drohen. In einigen Fällen kann das Fahrverbot bis zur Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) aufrechterhalten werden.

Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob die betreffende Person in der Lage ist, sich im Straßenverkehr zu bewegen und ein Fahrzeug zu führen, ohne andere Personen zu gefährden. Dabei werden die Kenntnisse der Person über die Verkehrsregeln geprüft und festgestellt, ob sie am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Die MPU kommt jedoch nicht nur bei Fahrern zum Einsatz, gegen die ein Fahrverbot verhängt oder denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die MPU kann auch bei der Beantragung eines neuen Führerscheins bei der örtlichen Behörde abgelegt werden.

Kompetente Fahrer, die die Verkehrsregeln kennen, sollten keine Probleme mit einer solchen Prüfung haben. Dennoch sollten sie dies ernst nehmen, da ein Nichtbestehen den Erhalt des Führerscheins verzögert.

Pflichtumtausch in EU-Führerschein bis 2033

Aufgrund der EU-Richtlinie 2006/126/EG müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden gegen europaeinheitliche und fälschungssichere EU-Führerscheine ausgetauscht werden. In Deutschland erfolgt dieser Austausch aufgrund des behördlichen und verwaltungstechnischen Aufwands in gestaffelten Zeiträumen je nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsdatum.

Wer diese Fristen nicht einhält muss mit einem Verwarngeld durch das Ordnungsamt rechnen. Allerdings verliert bei Fristablauf nur der Führerschein als Ausweisdokument seine Gültigkeit, nicht jedoch die eigentliche Fahrerlaubnis. Demnach wird der Straftatbestand nach § 21 StVG nicht erfüllt, wenn über die Frist des Umtauschen hinaus mit dem nunmehr ungültigen Führerschein gefahren wird, da die Erlaubnis zum Fahren gültig bleibt. Nur wenn die Fahrerlaubnis an sich ungültig wird, kann § 21 StVG erfüllt sein.

Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Fahrverstößen mit ausländischem Führerschein

Wer mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland unterwegs ist, macht sich ebenso strafbar, wenn er Verkehrsverstöße begangen hat.
Nach § 29 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) kann man sich strafbar machen, wenn die ausländische Fahrerlaubnis abgelaufen ist oder ein Fahrverbot im Heimatland droht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hat.

Was die in Deutschland gültigen Führerscheine betrifft, so sind die in der Europäischen Union erhältlichen Führerscheine generell gültig. Daher ist es in den meisten Fällen nicht erforderlich, einen solchen Führerschein in einen deutschen umzuwandeln. Wer mit diesem EU-Führerschein in Deutschland weiterfährt, macht sich nicht wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis strafbar.

In Fällen, in denen es um Nicht-EU-Führerscheine geht, kann sich je nach Führerschein die Notwendigkeit eines deutschen Führerscheins ergeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen möchte. Wird dieses Erfordernis verlangt, kann das Weiterfahren mit einem ausländischen Führerschein ohne Umschreibung zu einer Strafbarkeit führen. Besitzt jemand also einen Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Land und hat seinen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland genommen, so muss der Führerschein nach spätestens 6 Monaten umgeschrieben werden. Diese Umschreibung ist bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzunehmen.

Geblitzt ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis? Sie haben eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten, hatten aber keine Fahrerlaubnis / keinen Führerschein

Sie haben keine Fahrerlaubnis bzw. keinen Führerschein, sind dennoch gefahren und geblitzt worden oder von der Polizei wegen eines Handyverstoßes angehalten worden? ACHTUNG! Hier folgt in der Regel ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahren ohne Fahrerlaubnis. Aber genau hier liegen auch rechtliche Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen! Stichwort ist hier der sog. Strafklageverbrauch. Sollten Sie ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein geblitzt worden sein oder ein anderes verkehrsspezifisches Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet werden, dann melden Sie sich umgehend bei uns. Wir können hier unter Umständen noch einiges retten! Dies muss jedoch von Anfang an richtig „in die Wege geleitet werden“.

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung ohne gültigen Führerschein wird der Tatbestand konkreter Verkehrsdelikte um den Aspekt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erweitert. Dies hat halt zur Folge, dass neben den herkömmlichen Sanktionen für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wie Bußgelder, Fahrverbote oder Punkte im Fahrereignungsregister (FAER), zusätzlich Strafmaßnahmen gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) greifen. Die Konsequenzen können quasi eine Geld- oder Freiheitsstrafe umfassen.

Wird man ohne Führerschein fahrend erfasst und geblitzt, hat dies unweigerlich rechtliche Konsequenzen. Der Verstoß gegen die Fahrerlaubnisvorschrift gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) steht quasi außer Frage, und die Fahrt ohne gültige Erlaubnis zieht strafrechtliche Sanktionen nach sich. Neben einem Bußgeld droht insbesondere eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Nicht selten empfinden es Betroffene als empörend, dennoch führt die Polizei eine eingehende Ermittlung zur Feststellung der Identität des Fahrers durch, auch wenn die bloße Geschwindigkeitsübertretung halt ein geringeres Delikt darstellt. Die Weiterfahrt als Führerscheinloser gilt als eklatante Verantwortungslosigkeit gegenüber der Verkehrssicherheit und somit als schwerwiegenderes Vergehen. Kommt es zur Anzeige, muss sich der Fahrer ehrlich gesagt auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung einstellen: Neben der eigentlichen Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis / Führerschein wird zusätzlich die Geldbuße für die begangene Geschwindigkeitsüberschreitung fällig.

Wird man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis geblitzt, reicht das Foto nicht direkt für eine sichere Feststellung des Fahrers. Der Fahrzeughalter wird in einem solchen Falle um eine Auskunft über den Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt gebeten. Verweigert dieser jedoch die Aussage bzw. kann keine sichere Aussage tätigen, ist die Behörde auf eigene Ermittlungen angewiesen und kann beispielsweise Passfotos beim Einwohnermeldeamt anfordern oder weitere Zeugen kontaktieren. Im Falle, dass man selbst als Halter auf das Fahrzeug eingetragen ist, können die Behörden recht einfach das Passfoto anfordern und mit dem Blitzerfoto abgleichen. Lässt die Qualität des Blitzerfotos eine klare Überführung des Fahrers zu, können schnell weitere Schritte folgen und das Blitzerfoto tatsächlich als Beweismittel herangezogen werden.

Wie sollten Sie sich verhalten im Falle einer festgestellten Tempoüberschreitung (ohne Fahrerlaubnis) oder einem anderen eingeleiteten Bußgeldverfahren? Es ist umgehend vom Schweigerecht Gebrauch zu machen, damit die Gefahr gebannt ist, sich durch etwaige Aussagen selbst zu belasten. Ein Schweigen kann nie gegen den Beschuldigten verwendet werden. Nehmen Sie zudem umgehend Kontakt mit uns auf, in diesem frühen Stadium des Verfahrens können wir unter bestimmten Umständen dafür sorgen, dass es zu keiner strafrechtlichen Verurteilung kommt. 

Fahren ohne Fahrerlaubnis – Fahrverstöße im Ausland mit deutschem Führerschein

Wenn eine Person, gegen die in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wurde, im Ausland fährt, kann sie nach deutschem Recht gemäß § 7 StGB bestraft werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person zum Zeitpunkt der Tat die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

In diesem Fall muss das Fahrvergehen im anderen Land als Straftat gewertet werden. Wird sie in dem anderen Land als Ordnungswidrigkeit eingestuft, gilt dies in Deutschland nicht als Straftat.

Fahren ohne die entsprechende Fahrerlaubnis in Deutschland

Wer in Deutschland Auto fahren will, muss im Besitz des für das jeweilige Fahrzeug gültigen Führerscheins sein. Für verschiedene Fahrzeuge sind unterschiedliche Führerscheine erforderlich. Der Besitz eines normalen Pkw-Führerscheins (B-Führerschein) verleiht nicht die gleichen Rechte wie ein C-Führerschein (Lkw) oder ein D-Führerschein (Bus). Daher kann auch das Fehlen eines entsprechenden Führerscheins strafrechtlich verfolgt werden.

Dieser Vorwurf kann sogar dann erhoben werden, wenn die Person zwar einen Führerschein hat, aber nicht die entsprechende Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzt. Unternehmen sollten sich dieser Vorschrift bewusst sein bei der Einstellung von Fahrern. In diesem Fall trägt das Unternehmen die Verantwortung als Eigentümer des Lkw.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese Anforderung an einen entsprechenden Führerschein auch das Anhängen eines Anhängers an ein Kraftfahrzeug umfasst. Für das Führen eines Pkw ist zwar ein Führerschein der Klasse B erforderlich, doch reicht dieser für das Fahren mit einem Anhänger nicht aus. Hierfür muss der Fahrer einen BE-Führerschein besitzen

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot nach § 44 StGB setzt eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs voraus. Diese Bestrafung soll eine Denkzettelwirkung entfalten. Mit Ablauf des Fahrverbotes erhalten Sie ihren Führerschein wieder.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69a StGB ist weitreichender als ein Fahrverbot. Sie werden als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen betrachtet und Ihr Führerschein wird nicht vor Ablauf einer bestimmten Frist wiedererteilt. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sodann die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese muss Ihnen jedoch nicht nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist Ihren Führerschein wiedererteilen. Unter Umständen müssen Sie Ihre Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mittels MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) nachweisen.

Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis aber Ordnungswidrigkeit: Führerschein vergessen

Wenn eine Person im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, diesen jedoch bei einer polizeilichen Kontrolle nicht vorzeigen kann, kann das zu einer Ordnungswidrigkeit führen. In solchen Fällen droht in der Regel nur eine geringe Verwaltungsstrafe. Auch wenn keine Straftat begangen wurde, kann eine kleine Geldbuße verhängt werden.

Zu solchen Ordnungswidrigkeiten zählt beispielsweise das Nicht-Mitführen des Führerscheins, das Versäumen, den Verlust des Führerscheins zu melden, oder das Fahren eines Mofas ohne die nötige Bescheinigung. Die Bußgelder für diese Verstöße sind gering und belaufen sich typischerweise auf 10 bis 25 EUR.

Weitere häufige Ordnungswidrigkeiten sind etwa das Nicht-Tragen einer vorgeschriebenen Brille während des Fahrens oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang mit Alkohol und anderen leichten Delikten.

Haftung als Fahrzeughalter – Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Als Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass jede Person, die Ihr Auto benutzt, über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Lassen Sie sich daher im Zweifel den Führerschein zeigen. Nach § 21 StVG kann sich auch der Fahrzeughalter strafbar machen, wenn er es zulässt oder anordnet, dass jemand ohne gültigen Führerschein oder mit einem Fahrverbot sein Fahrzeug nutzt. Unternehmen, die Dienstwagen zur Verfügung stellen, sind ebenfalls verpflichtet, mindestens einmal jährlich zu überprüfen, ob ihre Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und kein Fahrverbot besteht.

Diese Pflicht zur Überprüfung gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug vermieten. Gewerbliche Vermieter müssen sicherstellen, dass der Mieter einen gültigen Führerschein besitzt. Es ist ratsam, den Führerschein im Original vorzeigen zu lassen und zu prüfen, ob die vorgelegte Fahrerlaubnis zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs berechtigt. Diese Kontrolle sollte vor der Übergabe des Fahrzeugs und der Schlüssel erfolgen.

Beim Verkauf eines Fahrzeugs sollte der Verkäufer den Führerschein des Käufers vor einer Probefahrt prüfen, da der Verkäufer während der Probefahrt weiterhin als Eigentümer des Fahrzeugs haftet. Erst nach der vollständigen Zahlung und Übergabe des Fahrzeugs wechselt das Eigentum auf den Käufer.

Wenn Eltern ihren Kindern erlauben, Fahrübungen zu machen, können sie strafrechtlich belangt werden, wenn die Kinder keine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Fahrübungen auf privaten Grundstücken sind mit Erlaubnis des Eigentümers erlaubt, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen. Sobald das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, riskiert der Fahrzeughalter Geldbußen, Punkte, Freiheitsstrafen und möglicherweise den Entzug seiner eigenen Fahrerlaubnis.

Rechtsanwalt für Strafrecht  & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt u.a. bei:

Bei der folgenden Auflistung handelt es sich nur um einen Auszug. Sollte der konkrete Straftatbestand nicht mit aufgeführt sein, so frag einfach bei uns nach.

  • Betrug (§ 263)

  • Computerbetrug (§ 263a)

  • Subventionsbetrug (§ 264)

  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a)

  • Kreditbetrug (§ 265b)

  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a)

  • Untreue (§ 266)

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a)

  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b)

  • Urkundenfälschung (§ 267)

  • Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen (§ 275)

  • Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen (§ 277)

  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278)

  • Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279)

  • Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281)

  • Körperverletzung (§ 223)

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224)

  • Schwere Körperverletzung (§ 226)

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)

  • Menschenhandel (§ 232)

  • Freiheitsberaubung (§ 239)

  • Nötigung (§ 240)

  • Bedrohung (§ 241)

  • Diebstahl (§ 242)

  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243)

  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244)

  • Schwerer Bandendiebstahl  (§ 244a)

  • Unterschlagung (§ 246)

  • Raub (§ 249)

  • Schwerer Raub (§ 250)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Räuberischer Diebstahl (§ 252)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Erpressung (§ 253)

  • Räuberische Erpressung (§ 255)

  • Hehlerei (§ 259)

  • Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260)

  • Mord (§ 211)

  • Totschlag (§ 212)

  • Fahrlässige Tötung (§ 222)

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d)

  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)

  • Vorteilsannahme (§ 331)

  • Bestechlichkeit (§ 332)

  • Vorteilsgewährung (§ 333)

  • Bestechung (§ 334)

  • Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335)

  • Bankrott (§ 283)

  • Besonders schwerer Fall des Bankrotts (§ 283a)

  • Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284)

  • Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285)

  • Wucher (§ 291)

  • Sachbeschädigung (§ 303)

  • Datenveränderung (§ 303a)

  • Brandstiftung (§ 306)

  • Schwere Brandstiftung (§ 306a)

  • Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b)

  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c)

  • Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d)

  • Terrorismusfinanzierung (§ 89c)

  • Landesverrat (§ 94)

  • Hausfriedensbruch (§ 123)

  • Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124)

  • Landfriedensbruch (§ 125)

  • Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a)

  • Volksverhetzung (§ 130)

  • Amtsanmaßung (§ 132)

  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d)

  • Geldfälschung (§ 146)

  • Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147)

  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153)

  • Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156)

  • Falsche Verdächtigung (§ 164)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Beleidigung (§ 185)

  • Üble Nachrede (§ 186)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Verleumdung (§ 187)

  • Datenhehlerei (§ 202d)

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Rechtsanwalt bei Funkzellenauswertung

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Funkzellenauswertung nur verwertbar bei "besonders schweren Straftaten" - Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf Wann ist eine Funkzellenauswertung im Strafprozess verwertbar? Eine sehr wichtige und klarstellende Entscheidung hat

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