Fahrlässige Körperverletzung (im Straßenverkehr)
Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger Düsseldorf
Vorladung von der Polizei erhalten mit dem Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung
Sie haben eine polizeiliche Vorladung wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung erhalten? Achtung! Bereits jetzt sollten Sie die richtigen Schritte einleiten, denn in den meisten Fällen kann durch frühestmögliche Beauftragung eines auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts und Strafverteidigers das beste Ergebnis erzielt werden. Ein einfaches Abwarten des weiteren Verlaufs des Ermittlungsverfahrens oder eigene Angaben gegenüber der Polizei können verheerende Auswirkungen haben, neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Vorsicht: In einigen Fällen erhalten Personen zunächst eine polizeiliche Anhörung als Zeuge. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn vermeintlich noch nicht feststeht, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls geführt hat. Oft erhält der Fahrzeug Halter eine solche Zeugenanhörung. Machen Sie auch als „Zeuge“ keine Angaben zu Sache, sondern wenden sich direkt an einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger.
Der richtige Zeitpunkt, um einen Anwalt und Strafverteidiger hinzuzuziehen, ist direkt nach dem Erhalt einer Anschuldigung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ebenso sollten Sie schnell handeln, wenn Sie selbst Opfer einer solchen Tat geworden sind. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte zu wahren und eine effektive Verteidigungsstrategie im Strafverfahren zu entwickeln. Darüber hinaus kann ein Anwalt Ihnen helfen, Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen und die Abwicklung von versicherungsrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern.
Ein erfahrener Anwalt bringt umfangreiche juristische Kenntnisse im Umgang mit fahrlässiger Körperverletzung mit. Er unterstützt Sie, indem er Beweise prüft, Zeugen befragt und Sie im Strafverfahren vertritt. Zudem kann er eine wirksame Verteidigungsstrategie erarbeiten, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, sei es bei der Vermeidung einer Geld- oder Freiheitsstrafe oder bei der Minderung des Strafmaßes. Falls Sie Opfer sind, hilft ein Anwalt dabei, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld durchzusetzen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Ziel der Strafverteidigung ist stets eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren, so dass es erst überhaupt nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt und damit auch zu keiner Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe, keine Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. einem Fahrverbot und damit auch zu keinen Punkten in Flensburg.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Was ist eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?
Fahrlässig handelt ein Fahrzeugführer in der Regel dann, wenn er Sorgfaltspflichten (u.a. nach der StVO und StVZO) im Straßenverkehr nicht beachtet und es dadurch zu einer Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers kommt. Es kommt also nicht darauf an, ob der Täter die Körperverletzung gewollt hat oder nicht. Allein das unsorgfältige Handeln ist für die Fahrlässigkeit ausreichend.
Körperverletzung ist sog. körperliche Misshandlung oder eine nicht geringfügige Gesundheitsbeschädigung durch aktives Tun oder ggfs. durch Unterlassen.
Die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr hat ihre Rechtsgrundlage im allgemeinen Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 Strafgesetzbuch (StGB). Wer fahrlässig die Körperverletzung einer anderen Person im Straßenverkehr verursacht, muss demnach mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Fahrlässig handelt, wer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Körperverletzung herbeiführt, die bei Beachtung der Sorgfaltspflicht vermeidbar gewesen wäre.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Was ist eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?
Fahrlässig handelt ein Fahrzeugführer in der Regel dann, wenn er Sorgfaltspflichten (u.a. nach der StVO und StVZO) im Straßenverkehr nicht beachtet und es dadurch zu einer Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers kommt. Es kommt also nicht darauf an, ob der Täter die Körperverletzung gewollt hat oder nicht. Allein das unsorgfältige Handeln ist für die Fahrlässigkeit ausreichend.
Körperverletzung ist sog. körperliche Misshandlung oder eine nicht geringfügige Gesundheitsbeschädigung durch aktives Tun oder ggfs. durch Unterlassen.
Die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr hat ihre Rechtsgrundlage im allgemeinen Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 Strafgesetzbuch (StGB). Wer fahrlässig die Körperverletzung einer anderen Person im Straßenverkehr verursacht, muss demnach mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Fahrlässig handelt, wer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Körperverletzung herbeiführt, die bei Beachtung der Sorgfaltspflicht vermeidbar gewesen wäre.
§ 229 StGB lautet wie folgt:
„Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Beschuldigte eine für ihn erkennbare Sorgfaltspflicht verletzt haben muss und dadurch ein Mensch körperverletzt wurde. Der Begriff der Körperverletzung meint sowohl die körperliche Misshandlung (üble, unangemessene Behandlung, die zu einer nicht bloß unerheblichen Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens führt) als auch die gesundheitliche Schädigung (Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands). Solche Sorgfaltspflichten ergeben sich vor allem aus Rechtsnormen. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr insbesondere aus der StVO, aber auch aus den konkreten Umständen des Einzelfalls.
In jedem Falles aber muss die Fahrlässigkeit kausal für die eingetretene Körperverletzung sein. Auch muss die Einhaltung der Sorgfaltspflicht für den Betroffenen erkennbar und möglich gewesen sein. Wird das Opfer durch das fahrlässige Verhalten nicht nur verletzt, sondern getötet, kommt der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung (§ 223 StGB) in Betracht. Ob tatsächlich fahrlässiges Handeln vorliegt und durch dieses auch die Verletzung eines Menschen verursacht wurde, wird vor allem im Bereich des Straßenverkehrs, der strafrechtlichen Arzthaftung oder wenn es um die ordnungsgemäße Durchführung von Arbeiten geht, nur anhand eines Sachverständigengutachtens festgestellt werden können.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Was sind die häufigsten Ursachen für fahrlässige Körperverletzungen im Straßenverkehr?
Im Straßenverkehr gibt es viele Situationen, in denen es durch Unachtsamkeit oder Fehlverhalten zu Unfällen mit fahrlässiger Körperverletzung kommen kann. Hier sind einige der häufigsten Ursachen:
- Unachtsamkeit und Fehleinschätzung von Geschwindigkeiten: Viele Unfälle passieren, weil Fahrer die Geschwindigkeit des eigenen oder anderer Fahrzeugs falsch einschätzen.
- Missachtung der Verkehrsregeln: Verstöße wie das Überfahren roter Ampeln oder das Ignorieren von Vorfahrtsregeln gehören zu den Hauptursachen für Unfälle, die zu schweren Verletzungen führen können.
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erhöht das Risiko schwerer Unfälle erheblich, da die Reaktionszeit verkürzt und der Bremsweg verlängert wird.
- Zu dichtes Auffahren: Wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, führt dies oft zu Auffahrunfällen, insbesondere in dichtem Verkehr.
- Ungenügende Beachtung des Verkehrsflusses: Ein Beispiel hierfür ist das Auslassen des Schulterblicks beim Spurwechsel, was zu gefährlichen Situationen führen kann.
- Ablenkung: Die Nutzung von Mobiltelefonen, Navigationssystemen oder anderen elektronischen Geräten während der Fahrt lenkt den Fahrer ab und erhöht das Unfallrisiko erheblich.
- Alkohol- und Drogenkonsum: Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist eine der häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle, die oft mit Verletzungen oder Todesfällen enden.
- Übermüdung: Fahren ohne ausreichende Pausen oder Schlaf führt zu einer verminderten Reaktionsfähigkeit, was die Wahrscheinlichkeit von Unfällen erhöht.
Diese Faktoren tragen wesentlich zu Verkehrsunfällen bei, die in vielen Fällen zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung führen können. Es ist wichtig, dass Fahrer sich ihrer Verantwortung bewusst sind und diese Risiken minimieren, um Unfälle zu vermeiden.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Was ist der Unterschied zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung?
Fahrlässige Körperverletzungen im Straßenverkehr entstehen meist durch unbeabsichtigte Verstöße gegen Verkehrsregeln oder durch die Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Fahrer versehentlich ein Verkehrsschild übersieht und dadurch einen Unfall verursacht. Die Handlung war in diesem Fall nicht beabsichtigt, sondern eine Folge der Unachtsamkeit.
Im Gegensatz dazu wird eine vorsätzliche Körperverletzung begangen, wenn der Täter bewusst und absichtlich eine schädigende Handlung durchführt. Der Täter weiß, dass sein Verhalten rechtswidrig ist und mögliche schwerwiegende Konsequenzen haben kann, handelt aber dennoch vorsätzlich.
Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr?
Nach § 229 StGB droht bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Strafe hängt von den genauen Umständen des Falles ab. Zu den wichtigsten Faktoren gehören die Schwere der Verletzung und das Ausmaß der Fahrlässigkeit. So kann ein Unfall mit nur leichten Verletzungen oder einem geringen Grad an Fahrlässigkeit zu einer milderen Strafe führen, während schwerere Fälle härtere Sanktionen nach sich ziehen können.
Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wird im Strafverfahren verschiedene Umstände berücksichtigen, wie zum Beispiel:
- Das Ausmaß der Verletzungen (leichte Verletzungen können strafmildernd wirken).
- Das Maß der Fahrlässigkeit (geringe Fahrlässigkeit kann zu milderen Strafen führen).
- Mögliche Mitschuld des Verletzten.
- Die Schwere des Verstoßes gegen Verkehrsregeln.
- Eigene Verletzungen des Unfallverursachers.
- Nachtatverhalten, wie etwa eine ernsthafte Entschuldigung.
- Vorstrafen des Täters.
- Alkohol- oder Drogenkonsum während der Fahrt.
- Die Anzahl der verletzten Personen.
Wer zum ersten Mal eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr begeht und keine schweren Folgen verursacht, muss in der Regel mit einer Geldstrafe von bis zu 30 Tagessätzen rechnen. Dies entspricht etwa einem Monatsnettogehalt des Täters. Bei vorbestraften Tätern oder bei besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die in ernsten Fällen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
Jugendliche Täter müssen ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Allerdings wird das Strafmaß nach dem Jugendstrafrecht in der Regel milder ausfallen, abhängig von der Schwere der Tat und den individuellen Umständen.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Welche weiteren Strafen und Maßnahmen drohen?
Bei einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr können neben der üblichen Strafe weitere Konsequenzen auf Sie zukommen. Diese können von der Entziehung der Fahrerlaubnis bis hin zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis reichen. Hier sind einige der möglichen Maßnahmen:
Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB): Wenn die fahrlässige Körperverletzung darauf schließen lässt, dass der Fahrer ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen. Dies passiert häufig, wenn die Tat im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum steht. Bei Ersttätern oder leichteren Fällen ist dies eher selten, aber bei schwereren Verstößen besteht diese Gefahr. Nach Ablauf einer Sperrfrist, die bis zu fünf Jahre betragen kann, ist eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis möglich.
Fahrverbot (§ 44 StGB): Statt die Fahrerlaubnis vollständig zu entziehen, kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen. Der Führerschein muss für einen festgelegten Zeitraum (bis zu sechs Monate) in amtliche Verwahrung gegeben werden. Nach Ablauf des Fahrverbots darf das Fahrzeug ohne erneute Prüfung wieder geführt werden.
Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis: Ein solcher Eintrag erfolgt erst bei einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. In der Regel sind Ersttäter hiervon nicht betroffen, außer es handelt sich um besonders schwere Pflichtverletzungen.
Punkte in Flensburg: Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis führt zu Punkten in Flensburg. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt wurde. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, werden drei Punkte eingetragen. Ohne Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis gibt es keine Punkte.
Bußgeldverfahren: Sollte das Strafverfahren eingestellt und in ein Bußgeldverfahren überführt werden, können auch ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld im zwei- bis dreistelligen Bereich drohen. Die genaue Höhe hängt von den Umständen des Verstoßes ab.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Kann das Strafverfahren eingestellt werden?
Die bestmöglichen Verteidigungschancen bestehen immer dann, wenn Sie sich frühestmöglich an einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger wenden.
Wird eine fahrlässige Körperverletzung begangen, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich ermitteln und den Vorfall strafrechtlich verfolgen. Allerdings kann das Strafverfahren in bestimmten Fällen ohne Gerichtsverhandlung eingestellt werden. In diesem Fall bleibt der Beschuldigte als unschuldig angesehen, und ein Eintrag im Bundeszentralregister erfolgt nicht.
Die Einstellung eines Strafverfahrens ist besonders in folgenden Fällen möglich:
Geringfügigkeit des Vergehens (§ 153 StPO): Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn die Schuld des Täters als geringfügig angesehen wird und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dies geschieht oft bei fahrlässigen Körperverletzungen, die nur zu leichten Verletzungen geführt haben.
Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO): Anstatt den Täter strafrechtlich zu verfolgen, kann die Staatsanwaltschaft ihm Auflagen oder Weisungen erteilen. Diese Maßnahmen können beispielsweise eine Wiedergutmachung an das Opfer, eine Spende an eine gemeinnützige Organisation oder die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar umfassen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Geschädigte der Einstellung zustimmt.
Oft macht es nach Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren Sinn eine schriftliche Einlassung über den Strafverteidiger abzugeben. Dies ist jedoch abhängig vom Einzelfall und sollte nur nach umfangreicher Prüfung durch den Strafverteidiger erfolgen.
Drohen für den Tatbestand „fahrlässige Körperverletzung“ Punkte in Flensburg?
Hierzu haben wir bereits oben Ausführungen gemacht. Hier noch einmal etwas ausführlich:
Verkehrsstraftaten werden also gemäß deutschem Strafrecht geahndet. Doch wie sieht es mit Fahrverbot, Bußgeld, Punkten und Co. aus? Mit der Punktereform im Jahre 2014 wurden die Regelungen überarbeitet. Haben Sie fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verursacht, drohen nicht zwingend weitere Maßnahmen gemäß Bußgeldkatalog.
- Keine Punkte werden erteilt, wenn wegen der fahrlässigen Körperverletzung kein Fahrverbot erteilt wurde und kein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgte.
- Zwei Punkte werden in Flensburg eingetragen, wenn entsprechend § 44 StGB ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monate erteilt wurde.
- Drei Punkte erhalten Sie, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB, wenn sich aus der Tat der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Es hängt also davon ab, wie gravierend das Vergehen war und wie das Gericht im Einzelfall entscheidet. Bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, die zur fahrlässigen Körperverletzung eines anderen führt, sind ein Fahrverbot oder ein Fahrentzug sehr wahrscheinlich. Dann wiederum sind auch zwei bzw. drei Punkte in Flensburg fällig.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Wann wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt?
Fahrlässige Körperverletzung ist ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung in der Regel nur dann erfolgt, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt (§ 230 StGB). Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat und der Person des Täters erfolgen (§ 77b StGB). Allerdings kann die Staatsanwaltschaft auch ohne einen Antrag ermitteln, wenn ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung besteht.
In der Praxis wird dieses öffentliche Interesse im Straßenverkehr häufig bejaht, da die Vermeidung von Fehlverhalten im Verkehr als wichtige öffentliche Aufgabe angesehen wird. In Fällen von geringfügigen Verstößen oder leichten Verletzungen wird jedoch meistens nur ermittelt, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Selbst dann kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren unter bestimmten Umständen einstellen.
In schwerwiegenderen Fällen, wie etwa bei erheblichen Verletzungen, schwerwiegenden Pflichtverletzungen, Alkohol- oder Drogeneinfluss während der Tat oder bei Vorstrafen des Täters, wird die Tat von Amts wegen verfolgt, auch ohne einen Strafantrag.
Richtiges Verhalten gegenüber dem Geschädigten nach einem Unfall
Es ist äußerst wichtig, sich nach einem Unfall korrekt zu verhalten. Als Beschuldigter sollten Sie sich bemühen, sich bei dem Unfallopfer zu entschuldigen und aktiv bei der Schadensregulierung mitzuwirken, z. B. durch die Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung. Solches Verhalten kann strafmildernd wirken und sogar dazu beitragen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Muss der Geschädigte bei einer fahrlässigen Körperverletzung einen Strafantrag stellen?
Grundsätzlich ist ein Strafantrag des Geschädigten notwendig, da die fahrlässige Körperverletzung zu den Antragsdelikten zählt. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, kann auch ohne Strafantrag ermittelt werden.
Nach den Richtlinien für das Strafverfahren (RiStBV) wird das öffentliche Interesse regelmäßig dann angenommen, wenn der Täter vorbestraft ist, besonders leichtfertig gehandelt hat, eine erhebliche Verletzung verursacht wurde oder das Opfer aufgrund einer persönlichen Beziehung zum Täter keinen Strafantrag stellen möchte. In solchen Fällen verfolgt die Staatsanwaltschaft die Tat von Amts wegen.
Es kann aber auch vorkommen, dass der Geschädigte auf eine Bestrafung keinen Wert legt oder ihn ein hohes Mitverschulden trifft. In diesen Fällen wird oft kein öffentliches Interesse angenommen.
Beispiel:
Ein alkoholisierter Autofahrer A fährt den Radfahrer B an, der dabei mehrere Knochenbrüche erleidet. Obwohl sich A bei B entschuldigt und ihm eine Wiedergutmachung anbietet, möchte die Staatsanwaltschaft gegen A ermitteln. In diesem Fall besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, unabhängig davon, ob B auf eine Anzeige verzichtet.
Fahrlässige Körperverletzung – Wann kommt es zu einem Eintrag ins Führungszeugnis?
Wird der Täter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt, wird dies ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Jede Verurteilung wird außerdem im Bundeszentralregister vermerkt.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Was passiert, wenn ich zum Opfer eines Verkehrsunfalls werde?
Wenn Sie Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr werden, haben Sie als Geschädigter das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Es ist wichtig, dass Sie sofort medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Verletzungen behandeln und dokumentieren zu lassen. Eine ärztliche Bescheinigung dient nicht nur der Behandlung, sondern ist auch ein wichtiges Beweismittel, um Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Vor allem bei schwereren Verletzungen ist es entscheidend, dass diese durch ärztliche Atteste nachgewiesen werden.
Das Schmerzensgeld muss aktiv bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingefordert werden. Bei Streitigkeiten über den Anspruch oder die Höhe des Schmerzensgeldes entscheidet ein Zivilgericht. Die Gerichte orientieren sich bei der Festlegung der Schmerzensgeldhöhe häufig an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, in denen ähnliche Fälle aufgelistet sind.
Neben der medizinischen Dokumentation ist es ebenso wichtig, den Unfallhergang genau zu erfassen. Dazu gehören Fotos der Unfallstelle, des Schadens an den beteiligten Fahrzeugen sowie schriftliche Zeugenaussagen. Dies sind entscheidende Beweise für spätere Ansprüche. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Bei unverschuldeten Unfällen ist die anwaltliche Beratung in der Regel für Sie kostenlos, da die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Strafantrag stellen: Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher zu stellen, insbesondere wenn Sie der Meinung sind, dass dieser fahrlässig gehandelt hat. Dies können Sie bei der Polizei tun, um sicherzustellen, dass die fahrlässige Körperverletzung strafrechtlich verfolgt wird.
Therapie und Unterstützung: Eine fahrlässige Körperverletzung kann nicht nur körperliche, sondern auch emotionale Auswirkungen haben. Sollten Sie psychisch unter den Folgen des Unfalls leiden, kann eine Therapie oder Beratung helfen, die Belastungen besser zu verarbeiten und die Folgen der Verletzung zu bewältigen.
Fahrlässige Körperverletzung nach einem Hundebiss
Wenn jemand von einem Hund gebissen wird, erhebt das Opfer häufig den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den Hundehalter. Damit dieser Vorwurf gerechtfertigt ist, muss dem Hundehalter nachgewiesen werden können, dass er im Umgang mit seinem Hund unachtsam war und die erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten hat. Der Hundebiss muss für den Halter vorhersehbar und vermeidbar gewesen sein.
In der Rechtsprechung zu Hundebissen gibt es eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen, und die Gerichte setzen hohe Anforderungen an die Nachweisführung. Ein strafrechtlicher Vorwurf wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Hundehalter kann daher nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen erhoben werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, unter anderem:
- Die Rasse des Hundes: Bestimmte Hunderassen gelten als potenziell gefährlicher, was die Einschätzung der Vorhersehbarkeit eines Bisses beeinflussen kann.
- Die Erfahrung des Hundehalters: Wenn der Halter bereits viel Erfahrung im Umgang mit Hunden hat, wird von ihm eine höhere Sorgfalt erwartet.
- Das Alter des Hundes: Junge Hunde verhalten sich oft anders als ältere, was für die Bewertung des Falls relevant sein kann.
- Das bisherige Verhalten des Hundes: Besonders entscheidend ist, ob der Hund in der Vergangenheit bereits aggressiv gegenüber Menschen war oder ob er als friedlich gilt.
- Angeleint oder nicht angeleint: Ob der Hund zum Zeitpunkt des Vorfalls angeleint war, kann ebenfalls eine wesentliche Rolle spielen. Ein angeleinter Hund stellt unter Umständen ein geringeres Risiko dar als ein frei laufender.
Zusammengefasst ist die Frage, ob eine fahrlässige Körperverletzung nach einem Hundebiss vorliegt, stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Der Hundehalter muss die spezifischen Umstände seines Hundes sowie seine eigene Verantwortung genau abwägen, um einer Strafverfolgung zu entgehen.
Fahrlässige Körperverletzung außerhalb des Straßenverkehrs
Der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung kann auch außerhalb des Straßenverkehrs erfüllt sein.
Einige Beispiele:
- (medizinische) Behandlungsfehler oder Unterlassen einer Behandlung
- (Konstruktions-)Fehler bei Bauwerken
- unzureichende Verwahrung von Waffen oder Arzneimitteln
- Verstoß gegen Sicherungspflichten (insbesondere auf Baustellen)
- Fehler bei dem Beaufsichtigen von Tieren
- Fehler bei dem Bedienen von Maschinen
- offenes Herumliegenlassen von Arzneimitteln, Giftstoffen, Betäubungsmitteln, Streichhölzern, Feuerzeugen oder offen im Zugangsbereich von Kindern
- Konstruktionsfehler und Fehler bei der Errichtung von Bauwerken oder Maschinen
- Fehler bei der Bedienung, Überprüfung oder Wartung von Maschinen und technischen Anlagen
- Planungs- und Organisationsfehler bei der Durchführung von Veranstaltungen
- Verletzung von Sicherungspflichten, z.B. ungenügende Abdeckung von Gruben, Schächten u.ä., nicht ausreichende Sicherung von Hindernissen oder gefährlichen Gegenständen
- fehlerhafte Durchführung von Arbeiten an Wasser-, Gas- und Stromleitungen
- nicht ausreichende – quantitative und qualitative – personelle Besetzung eines Krankenhauses
- fehlerhafte Organisation des Not- oder Bereitschaftsdienstes
- Nichteinhaltung der Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
- Unterlassen gebotener Pflegemaßnahme durch Heimpersonal
Verjährungsfrist bei fahrlässiger Körperverletzung
Gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB verjährt die fahrlässige Körperverletzung in fünf Jahren. Ist die Tat verjährt, kann der Täter nicht mehr belangt werden. Verjährungsbeginn ist grundsätzlich die Beendigung der Tat, wobei die Verjährung beispielsweise durch die erste Vernehmung des Beschuldigten und die Bekanntgabe, dass gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, unterbrochen werden kann. Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung erneut. Wann die Verjährung unterbrochen ist, können Sie in § 78c Abs. 1 StGB nachlesen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt bei fahrlässiger Körperverletzung?
Die Anwaltskosten bei Fällen von fahrlässiger Körperverletzung können je nach Komplexität des Falls, dem Arbeitsaufwand und der Erfahrung des Anwalts variieren. In der Regel richten sich die Gebühren nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG). Es besteht jedoch die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen mit der Kanzlei zu treffen. Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit dem Anwalt zu suchen, um eine genaue Kostenschätzung zu erhalten und böse Überraschungen zu vermeiden.
Kann ich bei einer fahrlässigen Körperverletzung ohne Anwalt auskommen?
Es ist zwar grundsätzlich möglich, sich in Fällen von fahrlässiger Körperverletzung selbst zu vertreten, jedoch keinesfalls ratsam. Es ist wichtig, dass Sie sich frühestmöglich an einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger wenden. Das Strafrecht ist komplex, und ohne juristisches Fachwissen besteht das Risiko, wichtige Aspekte des Verfahrens zu übersehen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Rechte besser schützen und Ihnen eine fundierte Einschätzung der Situation geben. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, kann ein Anwalt unter Umständen das Strafmaß reduzieren oder mildere Strafen erwirken. Daher ist es in der Regel ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um bestmöglich unterstützt zu werden.
Wer zahlt den Rechtsanwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für die Strafverteidigung. Wir fragen für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach einer Deckungszusage. Die Anfrage sollten Sie nicht selbst stellen, sondern durch uns stellen lassen.
Weitere Informationen zum Thema (fahrlässige) Körperverletzung finden Sie etwa hier: Wikipedia
Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt u.a. bei:
Bei der folgenden Auflistung handelt es sich nur um einen Auszug. Sollte der konkrete Straftatbestand nicht mit aufgeführt sein, so frag einfach bei uns nach.
Hier finden Sie uns:
Direkter Kontakt zum Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger
Du kannst uns via Telefon, E-Mail oder Whats-App erreichen. Natürlich kannst du auch das folgende Kontaktformular nutzen. Hier hast du auch die Möglichkeit, direkt z.B. das Vorladungsschreiben der Polizei oder andere Dokumente an uns zu übersenden.
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