Anwalt Fahrlässige Körperverletzung Düsseldorf | bundesweit
Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger

Sie haben eine Vorladung von der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) erhalten? Jetzt kommt es auf die richtigen Schritte an. Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. mit Kanzleisitz in Düsseldorf ist spezialisiert auf Verkehrsstrafrecht und insbesondere beim Tatvorwurf „Fahrlässige Körperverletzung“, insbesondere im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

  • Bereits hunderten Mandanten beim Tatvorwurf „Fahrlässige Körperverletzung“ bundesweit geholfen

  • Kompetent und effizient mit der Erfahrung aus vielen hunderten Fällen bei der Verteidigung gegen den Tatvorwurf „Fahrlässige Körperverletzung“ außergerichtlich und vor Gericht

  • Bestmögliche Ergebnisse durch Kombination von Strafverteidigung und verkehrspsychologischen Maßnahmen

  • Sofort-Hilfe im Strafrecht bei Tatvorwurf „Fahrlässige Körperverletzung“ – schneller Termin

In Notfällen 24/7 erreichbar!

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. steht Ihnen im strafrechtlichen Notfall beim Tatvorwurf „Fahrlässige Körperverletzung“ jederzeit zur Verfügung.

Vorladung wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten? Jetzt richtig handeln [Update 2026]

Sie haben eine Vorladung von der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) erhalten? Jetzt kommt es auf die richtigen Schritte an. Fehler zu Beginn des Ermittlungsverfahrens können erhebliche Konsequenzen haben – von Geldstrafe bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis.

👉 Wichtig: Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei ohne anwaltliche Beratung!

Bereits eine Aussage kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft die Ermittlungsakte, bewertet die Beweislage und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie – häufig mit dem Ziel einer Einstellung des Verfahrens. Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf ist spezialisiert auf die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und hat bereits hunderten Mandanten zu bestmöglichen Ergebnissen verholfen.

Besonderheit: Vorladung als Zeuge

Oft erhalten Betroffene zunächst eine polizeiliche Anhörung als Zeuge – insbesondere als Fahrzeughalter. Auch hier gilt: Keine Angaben zur Sache ohne Anwalt.
Eine unbedachte Aussage kann schnell dazu führen, dass Sie selbst zum Beschuldigten werden.

Warum ein Strafverteidiger beim Tatvorwurf „fahrlässige Körperverletzung“ entscheidend ist

Bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr entscheidet häufig der Zeitpunkt der Verteidigung über den Ausgang des Verfahrens.

Ein Strafverteidiger:

  • prüft Beweise und Gutachten
  • bewertet Zeugenaussagen
  • identifiziert Ermittlungsfehler
  • entwickelt eine effektive Verteidigungsstrategie

👉 Ziel ist immer: Einstellung des Verfahrens – ohne Gerichtsverhandlung, ohne Strafe.

Welche Konsequenzen / Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung?

Je nach Einzelfall drohen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Punkte in Flensburg
  • Eintrag im Führungszeugnis

Gerade im Verkehrsstrafrecht können bereits kleine Fehler erhebliche Auswirkungen haben.

Früh handeln – Chancen sichern

Die besten Verteidigungschancen bestehen direkt nach Erhalt der Vorladung oder Kenntnis vom Ermittlungsverfahren.

👉 Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.

Anwalt bei Tatvorwurf „Fahrlässige Körperveretzung“ – Experte im Strafrecht

  • Rechtsanwalt für Strafrecht | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. ist spezialisiert auf das Verkehrsstrafrecht und hier insbesondere auch auf Verfahren mit dem Tatvorwurf „Fahrlässige Köfperverletzung“

  • Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt wöchentlich vor Strafgerichten bundesweit, insbesondere in Düsseldorf, Neuss, Krefeld, Solingen, Wuppertal, Oberhausen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Essen, Dortmund, Leverkusen, Köln, Mönchengladbach und Remscheid. Hierdurch kennt er im Regelfall die Richterinnen und Richter, die über Ihren Fall entscheiden werden und weiß, worauf im Einzelfall zu achten ist.

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung, insbesondere bei fahrlässiger Körperverletzung

  • Umfangreiche Erfahrung aus mehr als 3000 Verteidigungen vor Gericht

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwalt | Strafverteidiger direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf.

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten.

  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Ratingen, Mettmann, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Dortmun, Bochum, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

Was ist fahrlässige Körperverletzung?

Fahrlässig handelt ein Fahrzeugführer in der Regel dann, wenn er Sorgfaltspflichten (u.a. nach der StVO und StVZO) im Straßenverkehr nicht beachtet und es dadurch zu einer Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers kommt. Es kommt also nicht darauf an, ob der Täter die Körperverletzung gewollt hat oder nicht. Allein das unsorgfältige Handeln ist für die Fahrlässigkeit ausreichend.
Körperverletzung ist sog. körperliche Misshandlung oder eine nicht geringfügige Gesundheitsbeschädigung durch aktives Tun oder ggfs. durch Unterlassen.

Die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr hat ihre Rechtsgrundlage im allgemeinen Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 Strafgesetzbuch (StGB). Wer fahrlässig die Körperverletzung einer anderen Person im Straßenverkehr verursacht, muss demnach mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Fahrlässig handelt, wer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Körperverletzung herbeiführt, die bei Beachtung der Sorgfaltspflicht vermeidbar gewesen wäre.

§ 229 StGB lautet wie folgt:

„Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Beschuldigte eine für ihn erkennbare Sorgfaltspflicht verletzt haben muss und dadurch ein Mensch körperverletzt wurde. Der Begriff der Körperverletzung meint sowohl die körperliche Misshandlung (üble, unangemessene Behandlung, die zu einer nicht bloß unerheblichen Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens führt) als auch die gesundheitliche Schädigung (Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands).

Solche Sorgfaltspflichten ergeben sich vor allem aus Rechtsnormen. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr insbesondere aus der StVO, aber auch aus den konkreten Umständen des Einzelfalls.

In jedem Falles aber muss die Fahrlässigkeit kausal für die eingetretene Körperverletzung sein. Auch muss die Einhaltung der Sorgfaltspflicht für den Betroffenen erkennbar und möglich gewesen sein.

Wird das Opfer durch das fahrlässige Verhalten nicht nur verletzt, sondern getötet, kommt der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung (§ 223 StGB) in Betracht.

Ob tatsächlich fahrlässiges Handeln vorliegt und durch dieses auch die Verletzung eines Menschen verursacht wurde, wird vor allem im Bereich des Straßenverkehrs, der strafrechtlichen Arzthaftung oder wenn es um die ordnungsgemäße Durchführung von Arbeiten geht, nur anhand eines  Sachverständigengutachtens festgestellt werden können.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr liegt fahrlässige Körperverletzung häufig vor, wenn Vorschriften der StVO oder StVZO nicht beachtet werden und es dadurch zu einem Unfall mit Verletzten kommt. Typisch sind Fälle, in denen Verkehrsteilnehmer unaufmerksam handeln oder Verkehrsregeln missachten.

In vielen Fällen ist zur Klärung des Unfallhergangs ein Sachverständigengutachten erforderlich, insbesondere bei unklarer Schuldfrage oder komplexen Unfallabläufen.

Häufige Ursachen im Straßenverkehr

  • Unachtsamkeit oder Ablenkung, etwa durch Mobiltelefone
  • Missachtung von Vorfahrt oder Ampeln
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Zu geringer Sicherheitsabstand
  • Fehler beim Spurwechsel (z. B. fehlender Schulterblick)
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Übermüdung

Fahrlässige Körperverletzung außerhalb des Straßenverkehrs

Der Tatbestand kann auch außerhalb des Straßenverkehrs erfüllt sein, etwa durch:

  • Behandlungsfehler im medizinischen Bereich
  • Verstöße gegen Sicherungspflichten auf Baustellen
  • Fehler bei der Bedienung von Maschinen
  • unzureichende Beaufsichtigung von Tieren (z. B. Hundebiss)
  • Organisations- und Planungsfehler bei Veranstaltungen
  • Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften im Betrieb

Ob eine strafbare Fahrlässigkeit vorliegt, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.

Unterschied: Fahrlässigkeit und Vorsatz

Fahrlässige Körperverletzungen im Straßenverkehr entstehen meist durch unbeabsichtigte Verstöße gegen Verkehrsregeln oder durch die Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Fahrer versehentlich ein Verkehrsschild übersieht und dadurch einen Unfall verursacht. Die Handlung war in diesem Fall nicht beabsichtigt, sondern eine Folge der Unachtsamkeit.

Im Gegensatz dazu wird eine vorsätzliche Körperverletzung begangen, wenn der Täter bewusst und absichtlich eine schädigende Handlung durchführt. Der Täter weiß, dass sein Verhalten rechtswidrig ist und mögliche schwerwiegende Konsequenzen haben kann, handelt aber dennoch vorsätzlich.

Welche Strafen drohen?

Nach § 229 StGB droht bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Strafe hängt von den genauen Umständen des Falles ab. Zu den wichtigsten Faktoren gehören die Schwere der Verletzung und das Ausmaß der Fahrlässigkeit. So kann ein Unfall mit nur leichten Verletzungen oder einem geringen Grad an Fahrlässigkeit zu einer milderen Strafe führen, während schwerere Fälle härtere Sanktionen nach sich ziehen können.

Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wird im Strafverfahren verschiedene Umstände berücksichtigen, wie zum Beispiel:

  • Das Ausmaß der Verletzungen (leichte Verletzungen können strafmildernd wirken).
  • Das Maß der Fahrlässigkeit (geringe Fahrlässigkeit kann zu milderen Strafen führen).
  • Mögliche Mitschuld des Verletzten.
  • Die Schwere des Verstoßes gegen Verkehrsregeln.
  • Eigene Verletzungen des Unfallverursachers.
  • Nachtatverhalten, wie etwa eine ernsthafte Entschuldigung.
  • Vorstrafen des Täters.
  • Alkohol- oder Drogenkonsum während der Fahrt.
  • Die Anzahl der verletzten Personen.

Wer zum ersten Mal eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr begeht und keine schweren Folgen verursacht, muss in der Regel mit einer Geldstrafe von bis zu 30 Tagessätzen rechnen. Dies entspricht etwa einem Monatsnettogehalt des Täters. Bei vorbestraften Tätern oder bei besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die in ernsten Fällen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Jugendliche Täter müssen ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Allerdings wird das Strafmaß nach dem Jugendstrafrecht in der Regel milder ausfallen, abhängig von der Schwere der Tat und den individuellen Umständen.

Weitere Konsequenzen im Verkehrsstrafrecht bei fahrlässiger Körperverletzung

Bei einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr können neben der üblichen Strafe weitere Konsequenzen auf Sie zukommen. Diese können von der Entziehung der Fahrerlaubnis bis hin zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis reichen. Hier sind einige der möglichen Maßnahmen:

Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB): Wenn die fahrlässige Körperverletzung darauf schließen lässt, dass der Fahrer ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen. Dies passiert häufig, wenn die Tat im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum steht. Bei Ersttätern oder leichteren Fällen ist dies eher selten, aber bei schwereren Verstößen besteht diese Gefahr. Nach Ablauf einer Sperrfrist, die bis zu fünf Jahre betragen kann, ist eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis möglich.

Fahrverbot (§ 44 StGB): Statt die Fahrerlaubnis vollständig zu entziehen, kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen. Der Führerschein muss für einen festgelegten Zeitraum (bis zu sechs Monate) in amtliche Verwahrung gegeben werden. Nach Ablauf des Fahrverbots darf das Fahrzeug ohne erneute Prüfung wieder geführt werden.

Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis: Ein solcher Eintrag erfolgt erst bei einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. In der Regel sind Ersttäter hiervon nicht betroffen, außer es handelt sich um besonders schwere Pflichtverletzungen.

Punkte in Flensburg: Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis führt zu Punkten in Flensburg. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt wurde. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, werden drei Punkte eingetragen. Ohne Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis gibt es keine Punkte.

Bußgeldverfahren: Sollte das Strafverfahren eingestellt und in ein Bußgeldverfahren überführt werden, können auch ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld im zwei- bis dreistelligen Bereich drohen. Die genaue Höhe hängt von den Umständen des Verstoßes ab.

Kann das Verfahren eingestellt werden?

Die bestmöglichen Verteidigungschancen bestehen immer dann, wenn Sie sich frühestmöglich an einen auf  Verkehrsstrafrecht  spezialisierten Rechtsanwalt  und Strafverteidiger wenden.

Wird eine fahrlässige Körperverletzung begangen, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich ermitteln und den Vorfall strafrechtlich verfolgen. Allerdings kann das Strafverfahren in bestimmten Fällen ohne Gerichtsverhandlung eingestellt werden. In diesem Fall bleibt der Beschuldigte als unschuldig angesehen, und ein Eintrag im Bundeszentralregister erfolgt nicht.

Die Einstellung eines Strafverfahrens ist besonders in folgenden Fällen möglich:

Geringfügigkeit des Vergehens (§ 153 StPO): Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn die Schuld des Täters als geringfügig angesehen wird und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dies geschieht oft bei fahrlässigen Körperverletzungen, die nur zu leichten Verletzungen geführt haben.

Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO): Anstatt den Täter strafrechtlich zu verfolgen, kann die Staatsanwaltschaft ihm Auflagen oder Weisungen erteilen. Diese Maßnahmen können beispielsweise eine Wiedergutmachung an das Opfer, eine Spende an eine gemeinnützige Organisation oder die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar umfassen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Geschädigte der Einstellung zustimmt.

Oft macht es nach Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren Sinn eine schriftliche Einlassung über den Strafverteidiger abzugeben. Dies ist jedoch abhängig vom Einzelfall und sollte nur nach umfangreicher Prüfung durch den Strafverteidiger erfolgen.

Wann wird ermittelt?

Fahrlässige Körperverletzung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. In der Regel ist ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch auch ohne Antrag ermitteln, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Was tun nach einem Unfall?

Nach einem Unfall sollten Sie sich korrekt verhalten. Dazu gehört insbesondere:

  • Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten
  • Meldung an die Versicherung
  • keine vorschnellen Schuldeingeständnisse
  • frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger

Rechte des Geschädigten

Geschädigte haben Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wichtig ist eine frühzeitige ärztliche Dokumentation der Verletzungen sowie die Sicherung von Beweisen, etwa durch Fotos und Zeugenaussagen.

Verjährung

Die fahrlässige Körperverletzung verjährt in der Regel nach fünf Jahren (§ 78 StGB). Die Verjährung kann jedoch durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen werden.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Die Kosten eines Strafverteidigers richten sich in der Regel nach dem RVG oder einer individuellen Honorarvereinbarung. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, sofern eine entsprechende Deckung besteht.

Strafverteidiger für fahrlässige Körperverletzung in Düsseldorf

Als Strafverteidiger in Düsseldorf unterstütze ich Sie bei allen Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung – im Straßenverkehr und in anderen Bereichen. Ziel ist stets die bestmögliche Verteidigung und möglichst eine Einstellung des Verfahrens.

Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen im Strafverfahren.

Hier finden Sie uns:

FAQ – Häufige Fragen zur fahrlässigen Körperverletzung

Was sollte ich tun, wenn ich eine Vorladung wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalte?

Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne anwaltliche Beratung. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Strafverteidiger, der Akteneinsicht beantragt und die Vorwürfe prüft. Eine frühzeitige Verteidigung erhöht die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens erheblich.

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Ist fahrlässige Körperverletzung eine Straftat?

Ja, fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat nach § 229 StGB. Sie liegt vor, wenn durch eine Sorgfaltspflichtverletzung ein anderer Mensch verletzt wird. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

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Bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?

Ein Eintrag erfolgt in der Regel erst bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten. Bei geringeren Strafen bleibt das Führungszeugnis meist ohne Eintrag.

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Kann das Verfahren eingestellt werden?

Ja, insbesondere bei geringer Schuld oder leichten Verletzungen besteht häufig die Möglichkeit einer Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO. Ziel der Verteidigung ist es, eine solche Einstellung möglichst früh zu erreichen.

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Droht ein Führerscheinentzug bei fahrlässiger Körperverletzung?

Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich, insbesondere bei schweren Pflichtverstößen oder bei Alkohol- und Drogeneinfluss. In weniger schweren Fällen wird häufig nur ein Fahrverbot verhängt oder ganz davon abgesehen.

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Wie hoch ist die Strafe für fahrlässige Körperverletzung?

Die konkrete Strafe hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere die Schwere der Verletzungen, der Grad der Fahrlässigkeit sowie mögliche Vorstrafen. In vielen Fällen wird eine Geldstrafe verhängt.

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Was bedeutet Fahrlässigkeit im Strafrecht?

Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Verletzung verursacht. Entscheidend ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten vermeidbar gewesen wäre.

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Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen. Es ist in der Regel sinnvoll, zunächst zu schweigen und einen Strafverteidiger einzuschalten, der nach Akteneinsicht die weitere Strategie festlegt.

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Wann wird ermittelt?

In der Regel wird nur ermittelt, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Bei besonderem öffentlichen Interesse kann die Staatsanwaltschaft jedoch auch ohne Antrag tätig werden.

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Kann ich als Opfer Schmerzensgeld verlangen?

Ja, Geschädigte haben Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Wichtig ist eine frühzeitige ärztliche Dokumentation der Verletzungen sowie die Sicherung von Beweisen.

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Was passiert bei schweren Verletzungen?

Bei schweren Verletzungen steigt das Strafmaß deutlich. Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können zusätzliche Maßnahmen wie Führerscheinentzug oder Eintrag ins Führungszeugnis drohen.

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Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Ein Ermittlungsverfahren kann wenige Wochen bis mehrere Monate dauern. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, verlängert sich das Verfahren entsprechend.

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Was kostet ein Anwalt?

Die Kosten richten sich nach dem RVG oder einer individuellen Honorarvereinbarung. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, sofern eine entsprechende Deckung besteht.

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Kann ich mich selbst verteidigen?

Grundsätzlich ist das möglich, jedoch nicht empfehlenswert. Ein Strafverteidiger kennt die rechtlichen Möglichkeiten und kann Fehler vermeiden, die sich negativ auf das Verfahren auswirken könnten.

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Wann verjährt fahrlässige Körperverletzung?

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Sie beginnt mit Beendigung der Tat und kann durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen werden.

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Informationen über Düsseldorf

Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität

Düsseldorf, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Metropole am Rhein ist nicht nur eine moderne Wirtschaftshochburg, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.

Architektur und Sehenswürdigkeiten am Rhein

Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.

Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf

Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.

Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten

Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.

Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional

Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.

Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten

Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.

Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.

Stadtteile hat Düsseldorf

Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten

Postleitzahlen in Düsseldorf

40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599

Anwalt für Verkehrsstrafrecht Düsseldorf – Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Ihr kompetenter Strafverteidiger

Vorladung von der Polizei erhalten? Bei Ihnen gab es eine Durchsuchung oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf steht Ihnen kompetent und effizient zur Seite. Zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren und Ihren Fall zu schildern.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf

Ob Sie in Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal, Oberbilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterrath, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Grafenberg, Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Gerresheim, Hubbelrath, Ludenberg, Benrath, Urdenbach, Reisholz, Holthausen, Wersten, Itter, Himmelgeist, Hassels, Garath oder Hellerhof wohnen – wir sind für Sie da. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht steht Ihnen Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. zur Verfügung.

Düsseldorf

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Krefeld

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Duisburg

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Köln

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Anwalt für Strafrecht – kleiner Auszug unserer Erfolge bei der Verteidigung zum Tatvorwurf „Fahrlässige Körperverletzung“

Presseberichte Strafrecht

Presseberichte über laufende oder abgeschlossene Strafverteidigungen von Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. finden Sie hier.

Verteidigung bei Geldwäsche und Finanzagent

Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent. Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt beim Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent bundesweit.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Ein absoluter Schwerpunkt im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger ist das Verkehrsstrafrecht.  Je eher Sie einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht beauftragen, desto bessere Ergebnisse sind möglich. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer

Betrunken Auto gefahren? Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt). Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr. Melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. Hier erfahren Sie mehr.

Fahrerflucht / Unfallflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatvorwurf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch Fahrerflucht bzw. Unfallflucht. Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Unfallflucht.  Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

Auto ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis gefahren und polizeiliche Vorladung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten? Wir helfen weiter. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung

Polizeiliche Vorladung, Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung, erhalten? Keine Sorge, wir sind darauf darauf spezialisiert für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung im Sexualstrafrecht

Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie sollten frühstmöglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger konsultieren. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr mit E-Scooter / E-Roller

Betrunken E-Scooter bzw. E-Roller gefahren? Es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung bei Funkzellenauswertung

Angeblich überführt durch Funkzellenauswertung? Wir verteidigen bundesweit bei Funkzelleuaswertung (Polizeitrick, Schockanrufe, Gewinnspielsversprechen, Handwerkertrick etc.) Mehr erfahren Sie hier.

Steuerstrafverfahren bei Kryptowährungen

Gegen Sie wird ein Steuerstrafverfahren wegen Spekulationsgewinnen mit Kryptowährungen geführt? Mehr erfahren Sie hier.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt u.a. bei folgenden Delikten in Düsseldorf, den umliegenden Städten sowie bundesweit.

  • Betrug (§ 263)

  • Computerbetrug (§ 263a)

  • Subventionsbetrug (§ 264)

  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a)

  • Kreditbetrug (§ 265b)

  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a)

  • Untreue (§ 266)

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a)

  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b)

  • Urkundenfälschung (§ 267)

  • Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen (§ 275)

  • Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen (§ 277)

  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278)

  • Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279)

  • Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281)

  • Körperverletzung (§ 223)

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224)

  • Schwere Körperverletzung (§ 226)

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)

  • Menschenhandel (§ 232)

  • Freiheitsberaubung (§ 239)

  • Nötigung (§ 240)

  • Bedrohung (§ 241)

  • Diebstahl (§ 242)

  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243)

  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244)

  • Schwerer Bandendiebstahl  (§ 244a)

  • Unterschlagung (§ 246)

  • Raub (§ 249)

  • Schwerer Raub (§ 250)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Räuberischer Diebstahl (§ 252)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Erpressung (§ 253)

  • Räuberische Erpressung (§ 255)

  • Hehlerei (§ 259)

  • Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260)

  • Mord (§ 211)

  • Totschlag (§ 212)

  • Fahrlässige Tötung (§ 222)

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d)

  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)

  • Vorteilsannahme (§ 331)

  • Bestechlichkeit (§ 332)

  • Vorteilsgewährung (§ 333)

  • Bestechung (§ 334)

  • Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335)

  • Bankrott (§ 283)

  • Besonders schwerer Fall des Bankrotts (§ 283a)

  • Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284)

  • Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285)

  • Wucher (§ 291)

  • Sachbeschädigung (§ 303)

  • Datenveränderung (§ 303a)

  • Brandstiftung (§ 306)

  • Schwere Brandstiftung (§ 306a)

  • Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b)

  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c)

  • Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d)

  • Terrorismusfinanzierung (§ 89c)

  • Landesverrat (§ 94)

  • Hausfriedensbruch (§ 123)

  • Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124)

  • Landfriedensbruch (§ 125)

  • Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a)

  • Volksverhetzung (§ 130)

  • Amtsanmaßung (§ 132)

  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d)

  • Geldfälschung (§ 146)

  • Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147)

  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153)

  • Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156)

  • Falsche Verdächtigung (§ 164)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Beleidigung (§ 185)

  • Üble Nachrede (§ 186)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Verleumdung (§ 187)

  • Datenhehlerei (§ 202d)

Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!

Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit.  Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Bußgeldrecht

Anwalt für Bußgeldrecht. Ihre Spezialisten bei Bußgeldverfahren. Geblitzt worden? Zu schnell unterwegs? Handy am Steuer? Abstandsverstoß etc.? Achtung: Nach Zugang des Bußgeldbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. 

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf. Sie sind verschuldet und wollen endlich schuldenfrei werden? Egal ob Sie 5.000 Euro oder 1 Millionen Euro Schulden haben, wir helfen weiter. Wir helfen bei Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenregulierung. Mit unserer Hilfe werden Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei. 

Verkehrsrecht & Unfallregulierung

Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf. Wir regulieren jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle bundesweit. Wir kennen die Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Dabei verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Kfz-Gutachtern, die Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden aufnehmen und das Gutachten erstellen. Regulieren Sie Ihren Unfall mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht!