Anwalt für Strafrecht Düsseldorf
Strafverteidigung bei Krypto-Steuerhinterziehung

Vorladung von der Polizei wegen Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen erhalten? Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. mit Kanzleisitz in Düsseldorf berät und vertritt Mandanten bundesweit bei dem Vorwurf einer Straftat im Zusammenhang mit Kryptowährungen.

  • Erfahrung aus über 15 Jahre Strafverteidigung

  • Kompetent und effizient mit der Erfahrung aus vielen tausend Fällen außergerichtlich und vor Gericht
  • Bereits mehrere 1000 zufriedene Mandanten im Strafrecht durch Strafverteidigung von Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M.

  • Sofort-Hilfe im Strafrecht – schneller Termin. Bei Durchsuchung, Festnahme / Verhaftung an 7 Tagen die Woche 24 Stunden erreichbar

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In Notfällen 24/7 erreichbar!

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. steht Ihnen im strafrechtlichen Notfall jederzeit zur Verfügung, insbesondere bei Festnahme, Freiheitsentziehung, Durchsuchung, Untersuchungshaft, Haftbefehl, Vorladung als Beschuldigte(r).

Strafverteidiger bei Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen (Bitcoin BTC, Ethereum ETH, Ripple XRP etc.)  in Düsseldorf | bundesweite Verteidigung

Mit Kryptowährungen (wie Bitcoin, Ethereum, Ripple, Cardano, Dogecoin, ShibaInu Solana, Hbar, Quant u.v.m.) ließen sich in den letzten Jahren erhebliche Veräußerungsgewinne erzielen. Hierbei sollten allerdings die steuerlichen Konsequenzen nicht vergessen werden!

Die Praxis zeigt, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen oftmals gegenüber der Finanzbehörde nicht angezeigt werden. Insbesondere wenn mein kein „Hodler“ ist, sondern aktiv mit Kryptowährungen tradet (z.B. Scalptrading oder Swingtrading). Das viele auch in Deutschland ansässigen Personen mit dem Handel von Kryptowährungen erhebliche Gewinne erzielt haben, ist natürlich auch der deutschen Finanzverwaltung nicht verborgen geblieben, sodass sie nunmehr in zahlreichen Fällen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen ermittelt wird. Die Nichtanzeige der Gewinne kann dabei neben rein steuerlichen auch weitreichende steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verschärfte Geldwäschepräventionsvorschriften im Zusammenhang mit Kryptowährungen (Auscashen, Girokonto) führen zu vermehrten Anfragen an Banken wie Börsen und rücken damit Herkunftsnachweis und Meldepflicht in den Fokus.

Kryptowährungen sind sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetz

Spekulationsgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind demnach nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. So steht es im BMF-Schreiben zur Kryptohandel-Besteuerung. Dieses Schreiben ist hier abrufbar: BMF-Schreiben zur Kryptohandel-Besteuerung

Seit 14. Februar 2023 gibt es aber auch eine erste höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesfinanzhof zum Thema „Spekulationsgewinne“ mit Krypto (Urteil Spekulationsgewinne bei Kryptowährungen), welche die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen mit der anderer Wirtschaftsgüter gleichsetzt.

Bundesfinanzhof urteilt über Kryptowährungen: Gewinne aus Krypto-Handel sind steuerpflichtig

Der zuständige Richter am höchsten deutschen Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen sieht den Bitcoin und andere Kryptowährungen hauptsächlich als Spekulationsobjekte. Infolgedessen müssen die Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz veranlagt werden. Wenn jedoch eine Haltedauer von über einem Jahr vorliegt, sind die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei. Dies gilt für den Bitcoin und beispielsweise Gold gleichermaßen.

Der aktive Handel am digitalen Währungsmarkt ist somit ebenfalls ein steuerrechtliches Veräußerungsgeschäft. Dieses wird erst nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zu Krypto Gewinnen liefert dazu folgende Begründung:

  • Der Bundesfinanzhof sieht Kryptowährungen als wirtschaftliche Zahlungsmittel an. Sie sind wie reale Zahlungsmittel einzeln übertragbar und können getauscht werden. Daher sind Bitcoin und Co. auch objektiv werthaltige und selbständig bewertbare Positionen im Sinne des Wirtschaftsgutbegriffes gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EstG. Daher können die virtuellen Währungen auch Gegenstand von privaten Veräußerungsgeschäften sein. Wer bei privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der einjährigen Frist diese Wirtschaftsgüter mit Gewinn veräußert (egal ob Tausch oder Verkauf), muss Steuern zahlen.
  • Das Argument des strukturellen Vollzugsdefizits wurde mit Verweis auf das Bundesfinanzministerium zurückgewiesen. Demnach besteht bspw. über das Sammelauskunftsersuchen die Möglichkeit, Informationen von den Plattformen einzuholen, um erforderliche Daten zur Steuerfestsetzung zu erhalten. Außerdem wies das BFH auf Initiativen wie CARF (Crypto Asset Reporting Framework) hin, wonach auch auf internationaler Ebene Vollzugserschwernisse vermieden werden sollen.

Weitere Presseberichte hierzu finden Sie hier:

Krypto & Steuern – Auf einen Blick ist festzuhalten:

  • Kryptowährungen sind „sonstige Wirtschaftsgüter“
  • Spekulationsgewinne unter einem Jahr Haltedauer (also insbesondere bei Swingtradern oder Scalptradern) sind sowohl bei Kauf / Verkauf als auch bei Tausch einzelner Kryptowährungen untereinander nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern
  • Die technische Komponente ist für die Klassifizierung nicht entscheidend
  • Gewinne aus dem Krypto-Handel unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer
  • Krypto-Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei
  • Freigrenze von 600 Euro für alle privaten Veräußerungsgeschäfte maßgeblich

Abfragen bei Kryptobörsen durch deutsche Finanzbehörden identifizieren Täter

„Steuerhinterziehung mit Kryptowährung – kann doch gar nicht entdeckt werden über die Handelsplattformen.“ Wer so über seine eigenen Transaktionen mit Bitcoin und Co. denkt, unterschätzt die Möglichkeiten den Finanzverwaltungen. Und die möglichen Folgen einer Steuerhinterziehung durch Kryptowährung.

Für die Steuerhinterziehung durch den Handel mit Kryptogeld gilt die gleiche Strafbarkeit wie bei anderen Steuerbetrugsfällen. So können nach § 370 AO Freiheitsstrafen bis 10 Jahren verhängt werden und es werden hohe Zinsen und Verspätungszuschläge fällig.

Mittlerweile können die Strafverfolgungsbehörden auch auf wesentlich mehr Quellen zum Kryptohandel zurückgreifen, z.B.:
Sammelauskunftsersuchen an Kryptodienstleister

Damit sind Informationsanfragen zu Steuerpflichtigen gegenüber einer dritten Partei gemeint, z.B. Anfragen an Handelsplattformen oder Vermittlungsstellen. Sammelauskunftsersuchen sind jedoch an konkrete Verdachtspunkte einer Steuerhinterziehung verbunden.

Die Plattform bitcoin.de hat bspw. bestätigt, Kundendaten an Ermittlungsbehörden weitergegeben zu haben. Hintergrund waren konkrete Einzelfälle, in denen von Seiten der Ermittlungsbehörden berechtigtes Interesse bestand, eine Straftat aufzuklären.

Technisch ist die Transaktions-Rückverfolgung bei transparenten Blockchains ohne Probleme möglich. Es gibt mittlerweile sogar Unternehmen, die sich auf das Zurückverfolgen von Kryptowährungs-Transaktionen spezialisiert haben. Allerdings sind diesen Ermittlungen in der Blockchain Grenzen gesetzt, da hier schnell die Grenze zum Eingriff in Grundrechte überschritten wird.

Darüber hinaus nutzen Ermittlungsbehörden Geldwäscheverdachtsmeldungen von zur Auskunft Verpflichteten (z.B. Banken) und es gibt diverse europäische und internationale Initiativen für den automatischen steuerlichen Informationsaustausch.

Der Handel mit Kryptowährungen findet oft auf Handelsplattfomen mit Sitz außerhalb von Deutschland statt. Zwar ist es für die Finanzbehörden schwieriger, an die Nutzerdaten dieser Plattformen zu kommen, man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass der Zugriff nicht möglich ist. Im Zweifelsfall können die Finanzbehörden auch zum Mittel der Hausdurchsuchung greifen.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen

Das Risiko der Entdeckung bisher nicht versteuerter Einkünfte aus Kryptowährungen ist wie beschrieben sehr hoch. Wer es bisher versäumt hat, diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben, sollte sich daher zur Option Selbstanzeige in dieser Sache beraten lassen.

Das deutsche Steuerstrafrecht bietet mit der Selbstanzeige auch bei Kryptogeschäften die Möglichkeit, trotz der Nichtangabe steuerrelevanter Tatsachen straffrei auszugehen. Voraussetzung ist, dass Betroffene das Finanzamt lückenlos über alle Gewinne und Verluste informieren und dass die hinterzogenen Steuern vollständig zurückgezahlt werden, inkl. aller ggf. anfallenden Zuschläge und Zinsen.

Beratung, Verteidigung und Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Bitcoin & Co

Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf berät und vertritt Mandanten bundesweit. Im Bereich der Kryptowährungen verfolgen wir stets die aktuellen Entwicklungen. Durch weitreichende Kompetenzen in diesen beiden Bereichen ist es uns möglich, die Verbindung zwischen Steuerrecht und Strafrecht herzustellen und Probleme durchgreifend zu beherrschen. Insbesondere können steuerliche Nacherklärungen und Selbstanzeigen kurzfristig im Einzelfall besprochen werden. Unsere Beratung und Vertretung umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Strafverteidigung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung bei Spekulationsgewinnen mit Kryptowährungen während des gesamten Ermittlungsverfahrens und im Strafprozess
  • Tatsächliche Verständigung mit der Steuerfahndung
  • Selbstanzeigeberatung und Betreuung des Selbstanzeigeverfahrens
  • Prüfung der Steuerpflicht eines (ggf. schon länger zurückliegenden) Gewinns aus dem Handel mit Kryptowährungen
  • Steuereffiziente Gestaltung des Handels mit Kryptowährungen
  • Herkunftsnachweis und Meldepflichten

Anwalt für Strafrecht – unsere Expertise im Strafrecht

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung
  • Erfahrung aus mehr als 3000 Strafverfahren

  • Umfangreiche Kenntnisse des materiellen und formellen Strafrecht

  • Umfangreiche Erfahrung aus mehr als 1000 Verteidigungen vor Gericht

  • Ein Fachanwalt für Strafrecht braucht vor seiner Benennung zum Fachanwalt für Strafrecht „nur“ 60 Fälle in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung. Rechtsanwalt | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt in mehr als 200 strafrechtlichen Verfahren pro Jahr

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwalt für Strafrecht &  Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten

  • Ausarbeitung einer individuellen Verteidigungstaktik für jeden Einzelfall

  • Je nach Einzelfall ist die oberste Priorität es nicht zu einem Gerichtsverfahren (etwa durch Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls) kommen zu lassen. Eine Einstellung im Ermittlungsverfahren steht an erster Stelle

  • Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge

  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

  • Durch zahlreiche Strafverteidigungen vor Gericht kennt Rechtsanwalt für Strafrecht &  Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. die meisten Richter und Richterinnen in und um Düsseldorf und kann zu den jeweiligen Eigenschaften und Verhandlungsführungen auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen

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Marius Mikosz
15 Oktober 2026
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Herr Dimsic ist ein hervorragender und höchst professioneller Strafverteidiger. Freispruch erreicht. Er ist der beste Anwalt der mich jeweils vertrat (insgesamt vertraten mich mehrere Anwälte in verschiedenen Angelegenheiten). Andere zwei Anwälte sind in der letzten Angelegenheit gescheitert. Herr Dimsic agiert nicht nur im Schriftverkehr, sondern auch vor Gericht höchst professionell, setzt zur Recht, vor Gericht die Gegenseite so unter Druck, was in der Konsequenz ein Einlenken der Gegenseite erforderlich macht. Hiermit empfehle ich sehr, die gesamte Anwaltskanzlei um Herrn Dimsic. Mit freundlichen Grüßen Marius Mikosz
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Arina Babakan
10 Oktober 2026
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Ich bin mit der Beratung durch Frau Huber sehr zufrieden. Sie ist äußerst kompetent, engagiert und freundlich. Ich habe mich bestens beraten und aufgehoben gefühlt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung und das hervorragende Ergebnis! Ich kann Frau Huber uneingeschränkt weiterempfehlen.
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C S
8 Oktober 2026
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Ich kann die Kanzlei, vor allem Herrn Dimsic und seine Assistentin Frau Rasbach zu 100% weiterempfehlen. Mein Anliegen wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt durch Einstellung des Verfahrens. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie!
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Leyla Farrag
18 September 2026
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Tolle Beratung und starke Unterstützung im Arbeitsrecht! Ich habe mich bei der Verhandlung meines Aufhebungsvertrags von Frau Huber beraten lassen und bin wirklich super zufrieden. Sie hat sich von Anfang an viel Zeit für mein Anliegen genommen und mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt. Durch ihr Erfahrung, Verhandlungsgeschick und ihre Fachkenntnis konnten wir das optimale Ergebnis für mich herausholen. sowohl bei der Abfindung als auch bei den restlichen Details des Vertrags. Besonders geschätzt habe ich ihre ehrliche, menschliche Art in dieser nicht ganz einfachen Zeit. Vielen Dank 😊
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Nouri Amrollahi
3 September 2026
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Sehr gute Reschtsanwalt 👍❤️❤️❤️
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Hüseyin Yildiz
28 August 2026
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Nur zu Empfehlen ! Man wird ausführlich beraten. Und sie wissen was sie da ganz genau tuhen. Trotz dessen das ich vom schlimmsten ausgegangen bin hat Herr Dimsic sein bestes gegeben so das mein Verfahren eingestellt wurde. Vielen Dank!
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Serhan Murati
20 August 2026
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Super Büro arbeite vom Team Und der Anwalt Mega Nur empfehlenswert
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Mirela Omerovic
17 August 2026
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Herr Dimsic ist mit Sicherheit eine sehr erfolgreiche Anwalt kann ich nur empfehlen
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Deyanat Ahmad seyar
16 August 2026
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Top- Wir sind mit Jacqueline mehr als zufrieden! Sie ist jederzeit erreichbar, reagiert unglaublich schnell und hat immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen. Besonders schätzen wir, dass sie nicht nur zuhört, sondern auch direkt passende Lösungen findet und uns kompetent und zuverlässig weiterhilft. Danke das euch gibt
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Joachim Schneider
9 August 2026
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Herr Dimsic hat meine Tochter in einer Strafsache wegen Trunkenheit am Steuer hervorragend vertreten und das Bestmögliche Für sie heraus geholt. Seine freundliche und entspannte Art schaffen sofort eine angenehme Atmosphäre, wobei er trotzdem realistische, nicht schön geredete, Erfolgsaussichten kommuniziert. Für eine Vertretung bei Verkehrsstraftaten definitiv eine Empfehlung.
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Anonym
21 Juli 2025
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Freundlich, zugewandt, hochversiert und verlässlich. Bin in meinem Fall sehr froh, mich an diese Kanzlei gewandt zu haben. Hatte sie aufgrund der Empfehlungen im Internet ausgewählt und eingeschaltet. Danke!!!
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Anonym
6 Juni 2025
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Ich möchte Herrn Rechtsanwalt Dimsic und seinem gesamten Team meinen herzlichen Dank aussprechen. Mein Anliegen wurde äußerst professionell, engagiert und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss fühlte ich mich jederzeit bestens betreut und kompetent vertreten. Besonders hervorheben möchte ich die klare Kommunikation, die schnelle Reaktionszeit und die empathische Art, mit der man mir begegnet ist. Ich kann Herrn Dimsic und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen!
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Anonym
20 Mai 2025
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Ich möchte hiermit meine uneingeschränkte Empfehlung für Herrn Dimsic und sein Team aussprechen. Von der ersten Kontaktaufnahme an war ich beeindruckt von seiner sympathischen Art und der Kompetenz, die er in seine Arbeit einbringt. Er nimmt sich die Zeit, um alle Fragen ausführlich zu beantworten und komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Man merkt sofort, dass ihm das Wohl seiner Mandanten am Herzen liegt. In jeder Phase meines Falls hat er mich umfassend informiert und mir das Gefühl gegeben, in besten Händen zu sein. Ich schätze besonders seine Geduld und sein Engagement, die über das Maß hinausgehen, was man normalerweise erwarten würde. Dank seiner Unterstützung konnte ich eine positive Lösung für mein Anliegen finden. Ich kann Herrn Dimsic ohne Vorbehalte weiterempfehlen und bin überzeugt, dass er auch Ihnen mit seiner Expertise und seinem persönlichen Einsatz helfen wird! Vielen Herzlichen Dank an Rechtsanwalt Dimsic und der gesamten Kanzlei für die hervorragende Unterstützung und Hilfe 🙏🏽 Originaltext anzeigen Übersetzung
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Anonym
16 Mai 2025
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Ein hervorragender Rechtsanwalt! Kann man nur weiterempfehlen!
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Anonym
10 Mai 2025
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Ich kann Herrn Dimsic sehr empfehlen. Von Anfang an habe ich mich bestens beraten gefühlt und am Ende habe ich eine positive Nachricht erhalten. Ich bin ihm dafür sehr dankbar.
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farbod z.
29 April 2025
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Hey Leute ich kann nur Herr Dimsic jedem empfehlen der kann wirklich euch helfen ich bin total zufrieden
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Solo Pelle G.
13 März 2025
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Ich kann Herr Dimsic uneingeschränkt weiterempfehlen! Vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Lösung meines Falls habe ich mich bestens betreut gefühlt. Herr Dimsic hat mich kompetent beraten, war stets erreichbar und hat sich mit großem Engagement für meine Interessen eingesetzt. Besonders beeindruckt hat mich die klare und verständliche Kommunikation sowie die schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung – jederzeit wieder!
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Ibrahim M.
10 März 2025
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Herr Dimsic bestes Oberteil Originaltext anzeigen Übersetzung
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T.
26 Februar 2025
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Einfach 100% herausragende Arbeit! Mein Anwalt hat sich meinem Fall schnell und professionell angenommen und es wieder ein Mal geschafft, meinen Punkt und die Geldstrafe abzuwenden. Keine langen Diskussionen, sondern eine klare, zielgerichtete Lösung. Wer kompetente und effiziente Rechtsberatung sucht, ist hier genau richtig. Vielen Dank für die super Hilfe. Sollte ich nochmal was haben, werde ich definitiv wieder kommen. Schöne Grüße und weiterhin viel Erfolg
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Anonym
16 Dezember 2024
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Her Dimsic ist ein hervorragender Strafverteidiger! Dank seiner kompetenten und engagierten Arbeit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, und ich muss kein Bußgeld zahlen. Absolut zuverlässig, professionell und lösungsorientiert. Ich kann ihn uneingeschränkt weiter empfehlen! Ihr seid ein tolles Team! Originaltext anzeigen Übersetzung
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Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt u.a. bei folgenden Delikten in Düsseldorf, den umliegenden Städten sowie bundesweit.

  • Betrug (§ 263)

  • Computerbetrug (§ 263a)

  • Subventionsbetrug (§ 264)

  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a)

  • Kreditbetrug (§ 265b)

  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a)

  • Untreue (§ 266)

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a)

  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b)

  • Urkundenfälschung (§ 267)

  • Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen (§ 275)

  • Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen (§ 277)

  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278)

  • Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279)

  • Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281)

  • Körperverletzung (§ 223)

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224)

  • Schwere Körperverletzung (§ 226)

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)

  • Menschenhandel (§ 232)

  • Freiheitsberaubung (§ 239)

  • Nötigung (§ 240)

  • Bedrohung (§ 241)

  • Diebstahl (§ 242)

  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243)

  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244)

  • Schwerer Bandendiebstahl  (§ 244a)

  • Unterschlagung (§ 246)

  • Raub (§ 249)

  • Schwerer Raub (§ 250)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Räuberischer Diebstahl (§ 252)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Erpressung (§ 253)

  • Räuberische Erpressung (§ 255)

  • Hehlerei (§ 259)

  • Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260)

  • Mord (§ 211)

  • Totschlag (§ 212)

  • Fahrlässige Tötung (§ 222)

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d)

  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)

  • Vorteilsannahme (§ 331)

  • Bestechlichkeit (§ 332)

  • Vorteilsgewährung (§ 333)

  • Bestechung (§ 334)

  • Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335)

  • Bankrott (§ 283)

  • Besonders schwerer Fall des Bankrotts (§ 283a)

  • Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284)

  • Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285)

  • Wucher (§ 291)

  • Sachbeschädigung (§ 303)

  • Datenveränderung (§ 303a)

  • Brandstiftung (§ 306)

  • Schwere Brandstiftung (§ 306a)

  • Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b)

  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c)

  • Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d)

  • Terrorismusfinanzierung (§ 89c)

  • Landesverrat (§ 94)

  • Hausfriedensbruch (§ 123)

  • Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124)

  • Landfriedensbruch (§ 125)

  • Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a)

  • Volksverhetzung (§ 130)

  • Amtsanmaßung (§ 132)

  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d)

  • Geldfälschung (§ 146)

  • Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147)

  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153)

  • Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156)

  • Falsche Verdächtigung (§ 164)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Beleidigung (§ 185)

  • Üble Nachrede (§ 186)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Verleumdung (§ 187)

  • Datenhehlerei (§ 202d)

Hier finden Sie uns:

Presseberichte Strafrecht

Presseberichte über laufende oder abgeschlossene Strafverteidigungen von Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. finden Sie hier.

Verteidigung bei Geldwäsche und Finanzagent

Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent. Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt beim Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent bundesweit.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Ein absoluter Schwerpunkt im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger ist das Verkehrsstrafrecht.  Je eher Sie einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht beauftragen, desto bessere Ergebnisse sind möglich. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer

Betrunken Auto gefahren? Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt). Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr. Melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. Hier erfahren Sie mehr.

Fahrerflucht / Unfallflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatvorwurf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch Fahrerflucht bzw. Unfallflucht. Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Unfallflucht.  Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

Auto ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis gefahren und polizeiliche Vorladung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten? Wir helfen weiter. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung

Polizeiliche Vorladung, Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung, erhalten? Keine Sorge, wir sind darauf darauf spezialisiert für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung im Sexualstrafrecht

Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie sollten frühstmöglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger konsultieren. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr mit E-Scooter / E-Roller

Betrunken E-Scooter bzw. E-Roller gefahren? Es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung bei Funkzellenauswertung

Angeblich überführt durch Funkzellenauswertung? Wir verteidigen bundesweit bei Funkzelleuaswertung (Polizeitrick, Schockanrufe, Gewinnspielsversprechen, Handwerkertrick etc.) Mehr erfahren Sie hier.

Steuerstrafverfahren bei Kryptowährungen

Gegen Sie wird ein Steuerstrafverfahren wegen Spekulationsgewinnen mit Kryptowährungen geführt? Mehr erfahren Sie hier.

Sind Krypto-Assets für den Bundesfinanzhof Wirtschaftsgüter?

Nach dem BFH sind Currency Token wie Bitcoin (BTC) oder Ethereum (ETH) Wirtschaftsgüter, die wirtschaftlich wie ein Zahlungsmittel anzusehen und selbstständig bewertbar sind.

Wirtschaftsgüter sind gem. § 23 EStG nicht nur Gegenstände im Sinne des bürgerlichen Rechts wie Sachen und Rechte, sondern über das Zivilrecht hinausgehende „Positionen“, aus denen sich konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb ergeben.

Der BFH lässt es folglich für die Wirtschaftsguteigenschaft genügen, dass eine Chance oder Möglichkeit von vermögensrechtlicher Relevanz erlangt wird, für die eine Gegenleistung zu erbringen ist. In diesem Zusammenhang sei die zivilrechtliche Einordnung nicht von steuerlicher Bedeutung.

Nach dem BFH stellen Currency Token ein wirtschaftliches Zahlungsmittel dar. Sie fallen aber weder unter den Begriff „Geld“ noch sind sie als „E-Geld“ zu klassifizieren. Jedoch sind Bitcoin und Ether wie reale Zahlungsmittel anzusehen. Zur Begründung führte der BFH aus, dass sie einen Kurswert hätten, auf Handelsplattformen und Börsen gehandelt würden und auch direkt für Zahlungsvorgänge verwendet werden könnten.

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Kommen Verkehrsdelikte im Führungszeugnis?

Wie auch bei anderen Vergehen werden Verkehrsdelikte ins Führungszeugnis eingetragen – jedoch erst ab einem bestimmten Strafmaß. Aufgeführt werden hier Freiheitsstrafen, die mehr als drei Monate umfassen, sowie Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen.

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Wann ist Bitcoin steuerpflichtig?

Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn sie weniger als 600 EUR pro Jahr betragen. Bei den 600 EUR handelt es sich um eine Freigrenze. Das heißt: Sobald du einen Euro darüber liegst, musst du den gesamten Gewinn versteuern, also bereits ab 601 EUR.

Wird der Coin länger als ein Jahr gehalten, ist ein etwaiger Veräußerungserlös steuerfrei. Insbesondere bei Scalptrading und Swingtrading, in jedem Fall aber bei Gewinnen innerhalb der Haltefrist von einem Jahr, fällt die persönliche Einkommensteuer an. Dies gilt auch für den Tausch von Kryptowährungen untereinander.

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Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin-Gewinnen?

Wenn du Kryptowährungen gegen Euro verkaufst und die Auszahlung auf ein Bankkonto erhältst, können große Transaktionen Verdacht erregen und den Steuerbehörden gemeldet werden. In einigen Fällen können die Finanzämter diese Transaktionen über bestehende Schnittstellen mit Banken selbst identifizieren.

Hinzu kommen aktive Abfragen der Finanzbehörden bei Kryptoplattformen.

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Was passiert, wenn man Bitcoin bzw. Krypto nicht versteuert?

Es droht dabei eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Neben der Rückzahlung der hinterzogenen Steuern sind darüber hinaus auch noch Zinsen und Verspätungszuschläge zu zahlen.

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Wie kann man Steuern bei Krypto umgehen?

Die Kryptowährung-Steuer lässt sich in der Praxis vor allem dadurch vermeiden, dass man die Kryptowährung länger als ein Jahr hält oder unter den Freigrenzen von 600 Euro für private Veräußerungsgeschäfte bleibt.

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Können Krypto-Wallets verfolgt werden?

Jeder kann den Kontostand und alle Transaktionen jeder Adresse einsehen. Da Nutzer in der Regel ihre Identität preisgeben müssen, um Dienstleistungen oder Waren zu erhalten, können Bitcoin-Adressen nicht vollständig anonym bleiben.

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Wie sieht eine Krypto-Steuererklärung aus?

Der Gewinn oder Verlust beim Handel mit Kryptowährungen wird in der Steuererklärung in der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“ eingetragen. In Zeile 42 unter „Andere Wirtschaftsgüter“ können die relevanten Informationen für Gewinne oder Verluste mit Kryptowährungen eingetragen werden.

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Muss man jede Krypto-Transaktion steuerlich melden?

Einkünfte, Gewinne oder Verluste aus allen steuerpflichtigen Transaktionen mit virtueller Währung müssen in der Steuererklärung für das Steuerjahr der jeweiligen Transaktion angegeben werden, unabhängig von der Höhe oder davon, ob eine gesonderte Mitteilung oder Bescheinigung vorliegt.

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Woher weiß der IRS, ob ich Krypto verkauft habe?

Ja, der IRS kann Kryptowährungen verfolgen, da die Behörde Kryptowährungsbörsen und Handelsplattformen angewiesen hat, ihnen Steuerformulare wie 1099-B und 1099-K zu melden. Darüber hinaus haben mehrere Börsen in den letzten Jahren Vorladungen erhalten, in denen sie angewiesen wurden, bestimmte Benutzerkonten offenzulegen.

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Sollte ich Krypto mit Verlust verkaufen?

Der Verkauf von Kryptowährungen mit Verlust kann die Steuerlast senken, indem Verluste mit Gewinnen aus Kryptowährungen, Aktien und anderen Vermögenswerten verrechnet werden. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von deiner Gesamtsituation ab.

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Muss ich auch Krypto-zu-Krypto-Tausch versteuern?

Ja, auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere kann steuerlich relevant sein. Steuerlich wird dieser Vorgang regelmäßig wie eine Veräußerung der ersten Coin und eine Anschaffung der zweiten Coin behandelt.

Das bedeutet: Liegt zwischen Anschaffung und Tausch weniger als ein Jahr und entsteht dabei ein Gewinn, kann dieser steuerpflichtig sein.

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Was gilt steuerlich bei Staking, Lending oder Mining?

Erträge aus Staking, Lending oder Mining können steuerlich anders behandelt werden als reine Kauf- und Verkaufsvorgänge. Häufig geht es dabei nicht nur um private Veräußerungsgeschäfte, sondern auch um sonstige Einkünfte oder sogar gewerbliche Einkünfte.

Entscheidend sind Art, Umfang und Ausgestaltung der Tätigkeit sowie die konkrete Dokumentation der Zuflüsse.

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Wie berechne ich meinen Gewinn bei Kryptowährungen richtig?

Für die Gewinnermittlung kommt es auf den Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös an. Dabei müssen Kaufpreis, Verkaufswert, Gebühren und der genaue Anschaffungszeitpunkt sauber dokumentiert werden.

Bei vielen Einzeltransaktionen ist eine lückenlose Historie besonders wichtig, damit die steuerliche Berechnung nachvollziehbar bleibt.

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Welche Unterlagen sollte ich für die Krypto-Steuer aufbewahren?

Wichtig sind insbesondere Kauf- und Verkaufsnachweise, Wallet-Transaktionen, Börsenexporte, Gebührenübersichten, Ein- und Auszahlungsbelege sowie gegebenenfalls Screenshots und CSV-Dateien von Handelsplattformen.

Je besser die Dokumentation ist, desto leichter lassen sich Gewinne, Verluste und Haltefristen gegenüber dem Finanzamt belegen.

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Was passiert, wenn ich meine Krypto-Gewinne erst verspätet angebe?

Wer steuerpflichtige Krypto-Gewinne verspätet erklärt, muss je nach Fall mit Steuernachzahlungen, Zinsen, Verspätungszuschlägen und im schlimmsten Fall mit steuerstrafrechtlichen Folgen rechnen.

Je früher eine Korrektur erfolgt, desto besser lassen sich Risiken in vielen Fällen begrenzen.

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Informationen über Düsseldorf

Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität

Düsseldorf, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Metropole am Rhein ist nicht nur eine moderne Wirtschaftshochburg, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.

Architektur und Sehenswürdigkeiten am Rhein

Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.

Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf

Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.

Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten

Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.

Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional

Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.

Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten

Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.

Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.

Stadtteile hat Düsseldorf

Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten

Postleitzahlen in Düsseldorf

40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599

Anwalt Strafrecht Düsseldorf – Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Ihr kompetenter Strafverteidiger

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Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf steht Ihnen kompetent und effizient zur Seite. Zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren und Ihren Fall zu schildern.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf

Ob Sie in Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal, Oberbilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterrath, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Grafenberg, Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Gerresheim, Hubbelrath, Ludenberg, Benrath, Urdenbach, Reisholz, Holthausen, Wersten, Itter, Himmelgeist, Hassels, Garath oder Hellerhof
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Düsseldorf

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Anwalt für Strafrecht – kleiner Auszug unserer Erfolge im Strafrecht

Arbeitsrecht

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Benjamin Dimsic, LL.M.
Rechtsanwalt