Kündigung, Aufhebungsvertrag Abmahnung von Amazon erhalten – Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf hilf bundesweit
Sie sind Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin bei Amazon und Sie haben eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Abmahnung erhalten? Sie haben Fragen zum Zeugnis oder zum Lohn? Dann haben wir für Sie auf dieser Seite einige Informationen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Merken Sie sich: Ab Zustellung / Übergabe der Kündigung läuft eine sog. Notfrist von 3 Wochen, innerhalb derer Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Auch einen Aufhebungsvertrag sollten Sie nie ungeprüft unterzeichnen. Setzen Sie auf die Expertise von Arbeitsrechtsspezialisten.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf begleitet seit Jahren arbeitsrechtliche Fälle im Arbeitsrecht und kann auf eine jahrelange Erfahrung aus der Beratung und prozessualen Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgeber zurückgreifen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat eine nachgewiesene Expertise im Arbeitsrecht und ist durch den Nachweis theoretischer Kenntnisse und eine große Anzahl von arbeitsrechtlichen Fällen aus der Praxis berichtigt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Frau Rechtsanwältin Huber ist der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verliehen worden.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Zugang einer Kündigung abzuwehren muss zwingend innerhalb von drei Wochen Klage – Kündigungsschutzklage – eingereicht werden. Wenn Sie das nicht tun, fingiert das Gesetz die Wirksamkeit der Kündigung und zwar auch dann, wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Zudem kann es für die erfolgreiche Abwehr einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sein, dass bereits bestimmte Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden, d.h. ggf. bereits erste Maßnahmen innerhalb einer kürzeren Frist von drei Wochen vorgenommen werden müssen.
Zögern Sie daher nicht, sich nach dem Erhalt einer Kündigung sofort mit uns in Verbindung zu setzen. Sie bekommen bei uns immer kurzfristig einen Termin und wir legen besonderen Wert auf eine schnelle und sofortige Bearbeitung Ihres Falles. Bei einer Kündigung ist die erste Kontaktaufnahme und eine kurze Ersteinschätzung für Sie stets kostenlos.
Der Arbeitgeber Amazon
Amazon ist eines der weltweit bekanntesten und einflussreichsten Technologieunternehmen. Gegründet im Jahr 1994 von Jeff Bezos, begann es als eine bescheidene Online-Buchhandlung und hat sich seitdem zu einem globalen Giganten entwickelt, der das Einkaufsverhalten von Milliarden von Menschen auf der ganzen Welt verändert hat. Doch Amazon ist weit mehr als nur ein Online-Händler; es ist ein Unternehmen, das die Art und Weise, wie wir einkaufen, arbeiten und leben, grundlegend verändert hat.
Seit Jahren ist die Anzahl der Angestellten des Weltkonzerns Amazon stetig gestiegen und überschritt im Jahr 2020 erstmals die Grenze von einer Million. Im Verlauf des Jahres 2022 ist die Anzahl der Voll- und Teilzeitmitarbeiter jedoch gesunken und belief sich Ende des Jahres auf rund 1,54 Millionen. Zusätzlich zu den Voll- und Teilzeitkräften beschäftigt das Unternehmen darüber hinaus auch Saisonarbeiter.
Der Internetgigant mit Hauptsitz in Seattle vermeldete für das Jahr 2022 einen Umsatz in Höhe von rund 513,98 Milliarden US-Dollar. Gut zehn Jahre zuvor lag der Umsatz noch bei rund 61 Milliarden US-Dollar. Das Jahresergebnis von Amazon war im Jahr 2022 rückläufig: Während das Unternehmen im Jahr 2021 einen Gewinn in Höhe von rund 33,36 Milliarden US-Dollar ausweisen konnte, erzielte Amazon im Jahr 2022 einen Verlust von rund 2,72 Milliarden US-Dollar.
Amazon beschäftigt in Deutschland etwa 36.000 Mitarbeiter.
Der Einstiegslohn für alle Logistikmitarbeiter in Deutschland beläuft sich aktuell auf ca. 14 Euro brutto aufwärts pro Stunde. Jahresverdienst nach zwei Jahren auf Vollzeitbasis: durchschnittlich rund 37.000 Euro brutto. Amazon wird als Arbeitgeber von Mitarbeitenden mit durchschnittlich 3,3 von 5 Punkten bewertet. In der Branche Internet schneidet Amazon schlechter ab als der Durchschnitt (4,1 Punkte). Basierend auf den Bewertungen der letzten 2 Jahre würden 59% der Mitarbeitenden Amazon als Arbeitgeber weiterempfehlen.
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung von Amazon als Arbeitgeber erhalten. Wie kann ich als Arbeitnehmer erfolgreich gegen den Arbeitgeber Amazon vorgehen?
Ich habe eine Kündigung von Amazon erhalten, was muss ich tun?
Sie müssen innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben. Merken Sie sich: Ab Zustellung / Übergabe der Kündigung läuft eine sog. Notfrist von 3 Wochen, innerhalb derer Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Sie sollten sich daher, wenn Ihnen eine Kündigung zugestellt bzw. übergeben wurde, umgehend an einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Kündigungsschutzklage anwendbar – beschränkte Kündigungsmöglichkeiten für Amazon
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann – sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet – nur dann wirksam erfolgen, wenn ein vom KSchG vorgesehener Kündigungsgrund vorliegt. Voraussetzung ist hierbei zunächst einmal, dass das KSchG überhaupt Anwendung findet. Da Amazon mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt ist in der Regel das sog. Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn ein Arbeitnehmer im denselben Betrieb und Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monaten tätig ist und wenn in dem Betrieb, in dem er arbeitet, mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt sind.
Das KSchG kennt lediglich drei Kündigungsgründe, die zu einer wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können (§ 1 Abs. 2 S. 1 KSchG), nämlich
- die verhaltensbedingte Kündigung,
- die personenbedingte Kündigung sowie
- die betriebsbedingte Kündigung.
Diese abschließenden Kündigungsgründe des KSchG gelten sowohl für die ordentliche (d.h. fristgemäße) als auch für eine außerordentliche (d.h. fristlose) Kündigung (§ 626 BGB).
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund im Verhalten des Arbeitnehmers insofern, dass der Arbeitnehmer Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis schuldhaft verletzt. Dabei kann sowohl eine Verletzung von Hauptpflichten (§ 611 BGB: Pflicht zur ordnungsgemäßen Erbringung der Arbeitsleistung) als auch eine Verletzung von Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB, z.B. Störung des Betriebsfriedens oder Diffamierung des Arbeitgebers Amazon gegenüber Dritten) zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. „Verhalten“ ist all das, was der Arbeitnehmer willentlich steuern kann.
Ein Kündigung durch den Arbeitgeber kann insofern z.B. dann ausgesprochen werden, wenn Sie etwas gestohlen haben, zu spät zur Arbeit kommen, Beleidigungen gegen andere Mitarbeiter aussprechen etc.
Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt im Regelfall voraus, dass der Arbeitnehmer wegen des der Kündigung zugrunde liegenden Fehlverhaltens zuvor vom Arbeitgeber (Amazon) abgemahnt worden ist (vergleichbar in etwa mit der „gelben Karte“ beim Fußball). Nur bei ganz schwerwiegenden Pflichtverletzungen – z.B. bei der Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis – kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden (vergleichbar in etwa mit der „roten Karte“ beim Fußball). Kündigt der Arbeitgeber (Amazon), ohne eine an sich erforderliche Abmahnung zuvor erteilt zu haben, ist die ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung unwirksam.
Personenbedingte Kündigung
Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund nicht im Verhalten, sondern in der Person des Arbeitnehmers. Gemeint ist damit: Alle vom Arbeitnehmer nicht willentlich steuerbaren Umstände, die in seiner Person begründet sind, sind personenbedingte Gründe (typisches Beispiel: Krankheiten des Arbeitnehmers oder Ungeeignetheit zur Arbeitsleistung aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel). Die Abgrenzung zwischen verhaltensbedingter und personenbedingter Gründe kann in Einzelfällen schwierig sein (z.B. bei Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz). Wichtig ist die Unterscheidung vor allem deshalb, weil bei einer personenbedingten Kündigung regelmäßig keine Abmahnung erforderlich ist.
Betriebsbedingte Kündigung
Anders als bei der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung liegt der Grund bei der betriebsbedingten Kündigung nicht auf Arbeitnehmer-, sondern auf Arbeitgeberseite (Amazon). Der Arbeitgeber ist berechtigt, betriebsbedingt zu kündigen, wenn er es aus betrieblichen Gründen heraus für notwendig erachtet. Dem Arbeitgeber (Amazon) obliegt die unternehmerische Verantwortung für seinen Betrieb. Er ist in seinen unternehmerischen Entscheidungen frei. Hält ein Arbeitgeber (Amazon) z.B. wegen Umsatzrückgangs die Entlassung von Arbeitnehmern für erforderlich, so ist dies eine unternehmerische Entscheidung, die nicht justiziabel ist und betriebsbedingte Kündigungen als Konsequenz zulässt. Allerdings ist der Arbeitgeber im Rahmen des Ausspruchs von betriebsbedingten Kündigungen nicht vollständig frei: Er muss vor Kündigungsausspruch eine zutreffende sog. „Sozialauswahl“ vornehmen. Wird diese nicht korrekt durchgeführt, ist die betriebsbedingte Kündigung unwirksam ( § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG).
Wie erhalte ich eine Abfindung durch Kündigungsschutzklage gegen Amazon
Ziel einer Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich immer die Feststellung der Unwirksamkeit der durch Amazon ausgesprochenen Kündigung. In diesem Fall besteht das Arbeitsverhältnis fort und Sie verlieren den Arbeitsplatz nicht. Sehr oft kommt es jedoch vor den Arbeitsgerichten zu Vergleichen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern nach welchen
- das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird,
- eine Abfindung gezahlt wird,
- ggf. eine längere Freistellung unter Fortzahlung des Lohns vereinbart wird,
- Urlaubsabgeltung gezahlt wird
- und die Erteilung eines guten Zeugnisses durch den Arbeitgeber (Amazon) zugesichert wird.
Die „Grundformel“ für die Berechnung der Abfindung stellt sich grundsätzlich wie folgt dar: 0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in Euro. Falls Sie mitten im Jahr gekündigt werden, erfolgt ab 6 Monaten eine Aufrundung auf ein Jahr.
Beispiel:
Sie erhalten von Amazon 3000 EUR brutto monatlich und arbeiten dort seit 6 Jahren. Dann beläuft sich die Regelabfindung auf 9.000 EUR (3000 EUR : 0,5 x 6).
Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Regelabfindung je nach Einzelfall erheblich nach oben oder auch nach unten abweichen kann.
Aufhebungsvertrag von Amazon erhalten – was muss ich beachten?
Wenn Amazon Arbeitnehmer „loswerden“ will sind die Möglichkeiten aufgrund der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetztes (s.o.) begrenzt. Wenn Amazon einem Arbeitnehmer wirksam kündigen möchte, dann kann Amazon dies nur dann machen wenn entweder verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe vorhanden sind (s.o.).
Eine Alternative zu einer Kündigung eines Arbeitnehmers hat Amazon durch Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. Ein solcher Aufhebungsvertrag ist zunächst erst das Angebot des Arbeitgebers (Amazon) an den Arbeitnehmer auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Aber Achtung:
Für den Arbeitgeber hat ein Aufhebungsvertrag in der Regel ausschließlich Vorteile. Der Vertrag ermöglicht es ihm zum einen, geltende Kündigungsfristen zu umgehen und das Arbeitsverhältnis so schneller zu beenden. Zum anderen erspart er sich auch das Risiko und die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens.
Für den Arbeitnehmer hat ein Aufhebungsvertrag hingegen viele Nachteile. Durch seine Unterschrift unter dem Vertrag erklärt er sich damit einverstanden, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird und er somit auf seine zahlreichen arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Schutzvorschriften verzichtet. Arbeitnehmer laufen daher Gefahr,
- ihren Arbeitsplatz zu früh zu verlieren,
- eine zu niedrige Abfindung zu akzeptieren,
- hohe finanzielle Einbußen beim Arbeitslosengeld in Kauf zu nehmen.
Wie sollte ich als Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag vorgehen?
Sie sollten als Arbeitnehmer von Amazon keinen Aufhebungsvertrag ungeprüft unterzeichnen. Ein solcher Aufhebungsvertrag liegt in der Regel ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers (Amazon). Durch ungeprüfte Annahme des Angebots auf Abschluss des Aufhebungsvertrages durch den Arbeitgeber können Sie sich erheblich schlechter stellen als wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen. Zudem droht häufig eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur.
Gegenstand eines Aufhebungsvertrages sind in der Regel folgende Punkte:
- Höhe und Fälligkeit der Abfindung
- Regelungen zu Gehaltszahlungen und ausstehenden Provisionen
- Vereinbarungen über anteiliges Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt
- Abgeltung von Überstunden und Resturlaub
- Klärung der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung
- Zeitpunkt, bis zu dem Dienstwagen, Diensttelefon und andere technische Geräte vom Arbeitnehmer weiter genutzt werden können
- Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit der gewünschten Gesamtbeurteilung (Note „sehr gut“ oder „gut“)
- Freistellung des Arbeitnehmers ab einem bestimmten Zeitpunkt
Als Arbeitnehmer von Amazon sind Sie in der Regel in einer guten Verhandlungsposition, da der Arbeitgeber in der Regel kein Interesse an einem Kündigungsschutzprozess haben wird. Viele Arbeitgeber zeigen sich in dieser Situation durchaus zu Zugeständnissen bereit. Uns gelingt es regelmäßig in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ein erheblich besseren Aufhebungsvertrag für unsere Mandanten zu erzielen als dies vom Arbeitgeber ursprünglich geplant war!
Hierzu zählen z.B.
- Erheblich höhere Abfindungszahlung
- Längere Freistellung bis zum Beendigungszeitpunkt unter Fortzahlung des Lohns
- Änderung des Zeugnisinhalts auf „gut“ oder „sehr gut“
- Vermeidung einer Sperrfrist bzgl. des Erhalts von Arbeitslosengeld
Sie sollten sich daher in jedem Fall bei den Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen lassen.
Ich habe eine Abmahnung von meinem Arbeitgeber Amazon erhalten – was soll ich tun?
Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber Amazon erhalten? Gegen diese Abmahnung können und sollten Sie sich wehren.
Eine Abmahnung hat vor allem drei Funktionen:
- Hinweisfunktion
- Rügefunktion
- Warnfunktion
Letztlich verfolgt jede Abmahnung das Ziel, den Arbeitnehmer zu einem vertragsgemäßen Verhalten zu bewegen. Durch die Abmahnung soll also (wieder) ein angemessenes Verhalten bewirkt werden, welches das Arbeitsverhältnis nicht länger gefährdet.
Eine Abmahnung wird vom Arbeitgeber in der Regel in die „Personalakte“ genommen und kann der erste Schritt zu einer Kündigung sein. Daher sollten Sie die Abmahnung sowie die rechtlichen Möglichkeiten diese aus der „Personalakte“ entfernen lassen von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Es gibt keine feste gesetzliche Regel dafür, wie viele Abmahnungen einer wirksamen Kündigung vorhergehen müssen. Entscheidend ist vielmehr immer der Einzelfall. Eine Kündigung kann schon nach der ersten Abmahnung wirksam sein, sodass eine Abmahnung immer ernst zu nehmen ist.
Wichtig ist für die Wirksamkeit einer späteren Kündigung nur, dass Abmahnung und Kündigung einen Zusammenhang haben. Abmahnung und Kündigung müssen auf dem gleichen Vertragsverstoß beruhen.
Hat der Arbeitnehmer also bspw. eine Abmahnung wegen unentschuldigten Zuspätkommens erhalten, kann diese wohl nicht die Grundlage für eine Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung sein.
Für die Frage, ob die Abmahnung berechtigterweise ausgesprochen wurde sind folgende Fragen relevant:
- Wurde die Abmahnung von einer dazu berechtigten Person ausgesprochen?
- Erfüllt die Abmahnung die drei o.g. Funktionen?
- Hat der Arbeitnehmer das ihm vorgeworfene Verhalten überhaupt begangen?
Wenn der Arbeitnehmer gar nicht gegen eine vertragliche Pflicht verstoßen hat bzw. die Abmahnung inhaltlich unrichtig ist, gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
- Er hat einen Anspruch darauf, die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernen zu lassen.
- Er kann eine Gegendarstellung verfassen und diese zur Personalakte reichen.
- Nichts tun (nur mit anwaltlichem Rat).
Im Ergebnis lässt sich festhalten: Sobald Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber Amazon erhalten haben, sollten Sie diese von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht rechtlich prüfen lassen.
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung von Amazon – mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage dort. In der Regel übernehmen die Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Beratung und Vertretung vor Gericht. Unter Umständen besteht auch ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Alternativ bieten wir unseren Mandanten auch – je nach individueller wirtschaftlicher Situation – eine erfolgsbasierte Vergütung an. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Einige unserer Erfolge im Arbeitsrecht
Direkter Kontakt zum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf
Sie können uns via Telefon, E-Mail oder Whats-App erreichen. Natürlich können Sie auch das folgende Kontaktformular nutzen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit uns direkt Dokumente zu übersenden, wie z.B. die Kündigung, den Aufhebungsvertrag oder die Abmahnung.
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