Kategorien: Strafrecht

by Dimsic

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📍 Bankeinbruch & Tresorraum-Raub in Gelsenkirchen-Buer – Ihre rechtlichen Möglichkeiten

  • 📍 Schadensersatzanspruch sichern – Schadensersatz über der Versicherungssumme möglich
  • 📍 Liegt ein „Inside-Job“ vor?
  • 📍 Erste „interne Informationen“ könnten erhebliche Versäumnisse der Bank nahelegen – vollen Schadensersatz möglich

In der Sparkassenfiliale im Gelsenkirchener Stadtteil Buer wurde kürzlich ein schwerer Bankeinbruch verübt: Unbekannte Täter bohrten ein Loch in den Tresorraum und entwendeten Inhalte aus mehreren Schließfächern. Durch einen ausgelösten Feueralarm und einen großen Polizeieinsatz konnte Schlimmeres verhindert werden. Die Ermittlungsbehörden sichern Spuren, prüfen Videoaufzeichnungen und rufen Zeugen zur Mithilfe auf. Als Geschädigte stehen Sie nun vor wichtigen rechtlichen Fragen zu Schadensersatz und Ihren Rechten als Opfer eines Tresor- und Bankraubs.

Die Presse berichtet hier: WDR, Tagesschau, FAZ

📌 Rechtliche Bedeutung eines Bankeinbruchs / Tresorraubs

🛡️ Strafrechtliche Einordnung

Ein Bankeinbruch mit gewaltsamem Zugang zum Tresorraum ist in Deutschland eine schwere Straftat. Je nach Tathergang kommt Einbruchsdiebstahl oder räuberische Erpressung in Betracht. Täter riskieren hohe Freiheitsstrafen. Für Opfer bedeutet das: Die Strafverfolgung ist unabhängig von Ihren zivilrechtlichen Forderungen von Bedeutung, denn sie schafft die Grundlage für Beweissicherung und spätere Schadensersatzansprüche.

⚖️ Zivilrechtlicher Schadensersatz

Nach einem Tresorraub können Sie von der Bank Schadensersatz verlangen, wenn diese ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat, z. B. durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder mangelhafte Aufklärung, was oft über den Schließfachvertrag geregelt wird, wobei Vertragsklauseln zur Haftungsbegrenzung oft unwirksam sind, wenn die Bank grob fahrlässig handelte. Anspruchsgrundlagen sind in der Regel § 280 Abs. 1 BGB (Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis), da die Bank als Verwahrer erhöhte Sorgfalt schuldet.

Als Geschädigte können Sie zivilrechtliche Ansprüche auch im Strafverfahren gegen die Täter geltend machen – z. B. für gestohlene oder beschädigte Wertgegenstände, Bargeld, Wertpapiere oder Sammlerstücke aus dem Schließfach. Schadensersatz kann im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens im Strafprozess oder separat vor dem Zivilgericht durchgesetzt werden. Viele Versicherungen (Hausrat, Bankdeckungen) bieten ergänzende Leistungen an – diese sollten zeitnah geprüft werden.

🧑‍⚖️ Opferentschädigung nach OEG

Persönliche Beeinträchtigungen – etwa psychische Folgen eines Raubüberfalls – können zusätzlich Ansprüche nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz (OEG) begründen. Diese staatliche Entschädigung ist unabhängig von zivilrechtlichen Forderungen und kann z. B. Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfall umfassen.

📌 Praktische Handlungsschritte für Betroffene

  • Erstatten Sie umgehend eine eigene Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Sammeln Sie alle Unterlagen zu Schließfächern, Verträgen, Fotos, Quittungen und Inventarlisten.
  • Dokumentieren Sie Verluste detailliert – Betrag, Wert, Zustand, Datum.
  • Prüfen Sie bestehende Versicherungsverträge auf Deckung für Einbruch/Tresorschäden.
  • Lassen Sie Ihre rechtlichen Ansprüche durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Straf- und Zivilrecht prüfen.

📞 Rechtliche Hilfe: Jetzt aktiv werden!

Sind Sie vom Bankeinbruch, Tresorraum-Raub oder Verlust durch Schließfachdiebstahl betroffen? Unsere spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, der Beweissicherung und der Durchsetzung Ihrer Rechte – sowohl im Strafverfahren als auch zivilrechtlich. Wir beraten Sie schnell, kompetent und mandantenorientiert.

Haftung der Bank auf Schadensersatz nach Einbruch in den Tresorraum – LG Hamburg – Urteil vom 29.06.2023 (Az. 330 O 348/22)

Gericht: Landgericht Hamburg
Datum der Entscheidung: 29. Juni 2023
Aktenzeichen: 330 O 348/22
Verfahrensart: Schadensersatzklage aus abgetretenem Recht nach einem Einbruch

Rechtsgebiete: Schadensersatzrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien

Kläger: Macht einen finanziellen Ersatzanspruch geltend, der aus einem zuvor abgetretenen Recht stammt. Grundlage ist ein Mietfachvertrag über ein Wertschließfach, dessen ursprünglicher Anspruchsinhaber Herr R. H. war.

Beklagte: Betreiberin der betroffenen Filiale, in der der Einbruch erfolgte. Sie wird mit Blick auf vertragliche Sonderbedingungen, Haftungsfragen und die Auslegung des Mietfachvertrags in Anspruch genommen.

Worum ging es im Kern?

In den Räumlichkeiten der Beklagten kam es zu einem Einbruch, wodurch ein erheblicher Vermögensschaden entstand. Der Kläger verlangt Ersatz dieses Schadens auf Grundlage der Anspruchsabtretung aus einem bestehenden Mietfachvertrag. Streitentscheidend war die Frage, ob die vertraglichen Regelungen eine Haftung der Beklagten für den Einbruch und die daraus resultierenden Verluste vorsehen oder einschränken.

Schwerpunkte des Rechtsstreits

  • Haftung der Beklagten für Schäden aus dem Einbruch
  • Auslegung der Sonderbedingungen des Mietfachvertrags
  • Reichweite der vertraglichen Haftungsbegrenzungen
  • Wirksame Abtretung des Anspruchs an den Kläger

Entscheidung des Gerichts

Die Beklagte wurde verurteilt, insgesamt 100.000 EUR an den Kläger zu zahlen. Zusätzlich sprach das Gericht Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu:

  • auf 70.000 EUR ab dem 28.03.2022
  • auf 30.000 EUR ab dem 11.11.2022

Im Übrigen wies das Gericht die Klage ab. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Folgen des Urteils

Die Beklagte ist verpflichtet, den zugesprochenen Betrag inklusive Zinsen und Kosten zu begleichen. Die vorläufige Vollstreckbarkeit gewährleistet, dass der Kläger seine Ansprüche auch während eines möglichen Rechtsmittelverfahrens sichern kann. Der Streitwert wurde mit 100.000 EUR festgesetzt.