Anwalt für Privatinsolvenz Krefeld

Privatinsolvenz Krefeld & Schuldenberatung. Wir helfen Mandanten in Krefeld schuldenfrei zu werden, egal wie viele Gläubiger sie haben und egal wie hoch ihre Schulden sind. In maximal 3 Jahren schuldenfrei!

  • Unkompliziert und einfach zur Schuldenfreiheit

  • Anwalt für Privatinsolvenz & Anwalt für Verbraucherinsolvenz – kein dubioser Schuldenberater

  • Schuldenregulierung bundesweit, auch in Krefeld und umliegenden Städten

  • Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz für private Schulden sowie Regelinsolvenz für (ehemalige) Selbständige

  • Einfach, schnell, seriös und diskret mit uns zur Schuldenfreiheit – über 15 Jahre Erfahrung mit Privatinsolvenz / Verbraucherinsolven / Regelinsolvenz

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Anwalt für Privatinsolvenz in Krefeld – wann ist eine Privatinsolvenz in Krefeld sinnvoll?

Eine Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz / Regelinsolvenz kommt regelmäßig dann ernsthaft in Betracht, wenn Schulden dauerhaft nicht mehr aus laufendem Einkommen oder vorhandenem Vermögen beglichen werden können. Entscheidend ist nicht die absolute Höhe der Schulden, sondern die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit.

Typische Situationen aus der anwaltlichen Praxis sind:

  • hohe Kredit- oder Darlehensschulden bei mehreren Gläubigern,
  • Kontopfändungen oder laufende Lohnpfändungen,
  • Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide oder Inkassoforderungen,
  • Schulden nach dem Ende einer Selbstständigkeit,
  • finanzielle Folgen nach Trennung, Scheidung oder schwerem Krankheitsverlauf,
  • Überschuldung durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit,
  • Steuerschulden oder Beitragsrückstände bei Sozialversicherungsträgern.

Viele Betroffene aus Krefeld wenden sich erst dann an einen Anwalt, wenn Pfändungen bereits laufen oder Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Dabei lassen sich durch eine frühzeitige Prüfung häufig unnötige Zahlungen, Verfahrensfehler und weitere Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. der Rechtsanwaltskanzlei Dimsic Rechtsanwälte in Düsseldorf hilft Mandanten bundesweit schuldenfrei zu werden.

Ablauf der Privatinsolvenz in Krefeld

Das Verbraucherinsolvenzverfahren folgt einem klar geregelten gesetzlichen Ablauf. Ein erfahrener Anwalt stellt sicher, dass jede Phase vollständig und fehlerfrei vorbereitet wird – denn Formfehler oder unvollständige Antragsunterlagen können das Verfahren erheblich verzögern oder die Restschuldbefreiung gefährden.

1. Vollständige Analyse der Schuldenlage

Zunächst werden alle Gläubiger, offenen Forderungen, Einkommensverhältnisse, laufende Verträge und vorhandene Vermögenswerte systematisch erfasst. Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und legt fest, welches Insolvenzverfahren im konkreten Fall einschlägig ist.

2. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch

Vor der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens schreibt das Insolvenzrecht zwingend einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern vor. Dieser muss von einer geeigneten Person – in der Regel einem Rechtsanwalt oder einer anerkannten Beratungsstelle – durchgeführt und dokumentiert werden. Scheitert der Versuch, was in der Praxis häufig der Fall ist, wird dies gegenüber dem Insolvenzgericht bescheinigt.

3. Antragstellung beim Insolvenzgericht Krefeld

Für Personen mit Wohnsitz in Krefeld ist das Amtsgericht Krefeld als Insolvenzgericht zuständig. Dort wird der Insolvenzantrag gemeinsam mit dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung eingereicht. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend – unvollständige Anträge werden nicht selten zurückgewiesen.

4. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit der gerichtlichen Eröffnung des Verfahrens tritt ein automatischer Vollstreckungsschutz in Kraft: Pfändungen werden gestoppt, Gläubiger dürfen Forderungen nicht mehr individuell durchsetzen. Ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder übernimmt die Verwaltung der pfändbaren Vermögensteile.

5. Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner bestimmte gesetzliche Obliegenheiten erfüllen – etwa eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich ernsthaft um eine solche bemühen und den pfändbaren Teil des Einkommens abführen. Nach Ablauf der Verfahrensdauer von regulär drei Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Die meisten verbleibenden Schulden werden damit erlassen.

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz – welches Verfahren ist das richtige?

Die Verbraucherinsolvenz steht Privatpersonen ohne aktive selbstständige Tätigkeit offen. Wer zuletzt als Arbeitnehmer beschäftigt war und keine komplexen Verbindlichkeiten aus unternehmerischer Tätigkeit hat, durchläuft in der Regel dieses Verfahren.

Die Regelinsolvenz ist hingegen für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende oder ehemals Selbstständige mit offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen oder einer komplexeren Gläubigerstruktur vorgesehen.

Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Eine fehlerhafte Verfahrenseinordnung kann zur Unzulässigkeit des Antrags führen und das gesamte Verfahren verzögern. Deshalb sollte die Einordnung frühzeitig durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Welche Schulden erfasst die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung gilt grundsätzlich für alle Insolvenzforderungen, die im Verfahren angemeldet wurden. Dazu gehören typischerweise:

  • Kreditschulden und Darlehensrückstände,
  • Kontoüberziehungen und Dispokredite,
  • Forderungen von Inkassounternehmen,
  • offene Rechnungen aus Verträgen,
  • viele Steuer- und Abgabenschulden.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind bestimmte Forderungskategorien. Dazu zählen etwa Geldstrafen und Geldbußen, Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen sowie rückständige gesetzliche Unterhaltspflichten, die vorsätzlich nicht erfüllt wurden. Ob eine konkrete Forderung von der Befreiung erfasst wird oder nicht, ist im Einzelfall zu prüfen.

Was bleibt mir während der Privatinsolvenz? – Ein konkretes Rechenbeispiel aus der Praxis

Die häufigste Frage in der ersten Beratung ist nicht die nach dem Ablauf, sondern nach dem eigenen Geldbeutel: Was bleibt mir monatlich übrig? In einer Stadt wie Düsseldorf, in der Mieten und Lebenshaltungskosten vergleichsweise hoch sind, ist diese Frage besonders drängend. Die Antwort hängt von Ihrem Nettoeinkommen und Ihren Unterhaltspflichten ab – und fällt in vielen Fällen besser aus, als Betroffene erwarten.

Seit dem 30.06.2027 beträgt der gesetzliche pfändungsfreie Grundbetrag 1.589,99 € netto monatlich (ohne Unterhaltspflichten). Bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten oder Kindern erhöht sich dieser Betrag erheblich – was dazu führt, dass Familien mit Kindern in vielen Fällen kaum oder gar nichts abführen müssen.

Zwei konkrete Beispiele aus der anwaltlichen Praxis:

Beispiel 1 – Arbeitnehmer, keine Unterhaltspflichten

Ausgangssituation Wert
Nettoeinkommen monatlich 2.100 €
Unterhaltspflichten keine
Gesamtschulden 48.000 €
Gläubiger 5 (Bank, zwei Kreditkarten, Finanzamt, Inkasso)
Berechnung über 3 Jahre Betrag
Pfändungsfreier Grundbetrag (ab 30.06.2027) 1.589,99 €
Monatlich abgeführt an den Treuhänder ca. 190 €
Gesamtleistung über 36 Monate ca. 6.840 €
Verbleibende Schuldenlast nach Restschuldbefreiung 0 €
Effektiv erlassene Schulden ca. 41.160 € (nach Kosten)

Beispiel 2 – Verheiratete Person mit einem Kind (2 Unterhaltspflichtige)

Ausgangssituation Wert
Nettoeinkommen monatlich 2.600 €
Unterhaltspflichten 2 Personen (Ehegatte + 1 Kind)
Gesamtschulden 42.000 €
Gläubiger 4 (Bank, Dispokredit, Finanzamt, Inkasso)
Berechnung über 3 Jahre Betrag
Pfändungsfreier Betrag bei 2 Unterhaltspflichten (ab 30.06.2027) ca. 2.513 €
Monatlich abgeführt an den Treuhänder ca. 35 €
Gesamtleistung über 36 Monate ca. 1.260 €
Verbleibende Schuldenlast nach Restschuldbefreiung 0 €
Effektiv erlassene Schulden ca. 40.740 € (nach Kosten)

Beispiel 2 macht deutlich, was viele Betroffene nicht wissen: Wer Ehegatten oder Kinder unterhält, ist in der Pfändungstabelle deutlich besser gestellt. Bei einem Nettoeinkommen von 2.600 € und zwei Unterhaltspflichtigen verbleibt ein pfändbarer Betrag von nur rund 35 € monatlich – die Familie zahlt über drei Jahre insgesamt rund 1.260 € und wird dafür von 42.000 € Schulden befreit.

Haben Sie Unterhaltspflichten gegenüber mehr als zwei Personen, erhöht sich der Freibetrag weiter – in manchen Konstellationen liegt das pfändbare Einkommen faktisch bei null.

Bitte beachten: Die konkreten Berechnungen hängen von Ihren individuellen Einkommens- und Familienverhältnissen ab und sollten anwaltlich geprüft werden. Die oben genannten Werte basieren auf der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (gültig ab 30.06.2025) und der aktuellen Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO. Sie dienen der Veranschaulichung.

Anwalt für Privatinsolvenz in Krefeld

Überschuldung ist in Krefeld kein Randproblem. Laut aktuellem Schuldneratlas von Creditreform liegt die Überschuldungsquote in Krefeld mit rund 13 Prozent deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von etwa 8 Prozent. Hinter diesen Zahlen stehen Zehntausende Menschen, die täglich mit Mahnungen, Pfändungen und dem Druck ihrer Gläubiger konfrontiert sind – und die einen rechtlich gesicherten Weg aus dieser Situation suchen.

Wenn laufende Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr beglichen werden können, kann die Privatinsolvenz in Krefeld ein strukturierter und rechtlich gesicherter Weg in ein schuldenfreies Leben sein. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. begleitet Privatpersonen, Arbeitnehmer, Rentner und ehemalige Selbstständige bei der vollständigen Vorbereitung und Durchführung einer Verbraucherinsolvenz – von der ersten Analyse der Schuldenlage bis zur Restschuldbefreiung.

Seit der Insolvenzrechtsreform beträgt die reguläre Verfahrensdauer in Deutschland drei Jahre. Ein wirtschaftlicher Neuanfang ist damit für viele Betroffene deutlich früher erreichbar als noch vor wenigen Jahren.

Überschuldung in Krefeld – ein strukturelles Problem mit rechtlichen Lösungen

Krefeld hat als ehemals bedeutender Textil- und Industriestandort einen wirtschaftlichen Strukturwandel durchlaufen, der Spuren hinterlassen hat. Die Überschuldungsquote der Stadt liegt seit Jahren über dem NRW-Schnitt und deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Besonders betroffen sind Haushalte mit niedrigem Einkommen, Alleinverdienende, Familien nach Trennung oder Scheidung sowie Menschen, die durch Krankheit oder Jobverlust in finanzielle Schieflage geraten sind.

Auch auf Landesebene zeigt sich ein klarer Trend: In Nordrhein-Westfalen wurden zuletzt rund 19.800 Verbraucherinsolvenzen innerhalb eines Jahres beantragt – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Bereitschaft, einen Insolvenzantrag zu stellen, hat zugenommen. Das zeigt: Das Verfahren wird zunehmend als das wahrgenommen, was es ist – ein rechtlich legitimes Instrument zur Schuldenbereinigung.

Insolvenzgericht Krefeld – Zuständigkeit und Verfahren

Für Schuldner mit Wohnsitz in Krefeld ist das Amtsgericht Krefeld das zuständige Insolvenzgericht. Es entscheidet über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Bestellung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders sowie die abschließende Erteilung der Restschuldbefreiung.

Das Amtsgericht Krefeld bearbeitet sowohl Verbraucherinsolvenzen als auch Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen im Stadtgebiet. Mandanten aus den umliegenden Städten und Gemeinden – etwa aus Meerbusch, Willich, Kempen, Tönisvorst oder Viersen – wenden sich häufig ebenfalls an Anwälte im Raum Krefeld, da die räumliche Nähe und die Kenntnis lokaler Verfahrensabläufe praktische Vorteile bieten. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Wohnsitz des Schuldners.

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz in Krefeld

Bin ich überhaupt für eine Privatinsolvenz geeignet?

Die Verbraucherinsolvenz steht grundsätzlich jeder Privatperson offen, die dauerhaft zahlungsunfähig ist – also die fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr aus laufendem Einkommen oder vorhandenem Vermögen bedienen kann. Nicht die absolute Höhe der Schulden ist entscheidend, sondern die dauerhafte Unfähigkeit zur Zahlung. Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und Personen ohne aktive Selbstständigkeit können in der Regel das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen. Ehemalig Selbstständige kommen ebenfalls in Frage, sofern ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Ob die konkreten Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte frühzeitig anwaltlich geprüft werden.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung?

Seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2021 beträgt die reguläre Verfahrensdauer drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine Verkürzung auf unter drei Jahre ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und in der Praxis selten. Wichtig: Die drei Jahre beginnen nicht ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern erst mit der gerichtlichen Verfahrenseröffnung. Die Phase der Vorbereitung – Analyse der Schuldenlage, außergerichtlicher Einigungsversuch, Antragsstellung – kommt zeitlich noch davor.

Welche Schulden werden durch die Privatinsolvenz gelöscht?

Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich alle im Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldeten Forderungen – darunter Kreditschulden, Dispokredite, Rechnungsrückstände, Inkassoforderungen und viele Steuerschulden. Nicht gelöscht werden dagegen Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, Geldstrafen und Geldbußen sowie rückständige Unterhaltspflichten, die der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht erfüllt hat. Diese Schulden bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen und können weiterhin geltend gemacht werden. Ob eine konkrete Verbindlichkeit unter eine Ausnahme fällt, ist im Einzelfall zu klären.

Was passiert während der Privatinsolvenz mit meinem Einkommen und meinem Konto?

Das Einkommen wird nicht vollständig abgeführt. Unterhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen bleibt es vollständig geschützt – der pfändungsfreie Grundbetrag liegt derzeit bei über 1.400 Euro netto monatlich und erhöht sich bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder anderen Personen erheblich. Nur der darüber liegende pfändbare Teil wird an den Treuhänder abgeführt. Für das Konto empfiehlt sich die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto), das den monatlichen Freibetrag automatisch schützt und den normalen Zahlungsverkehr – Miete, Lebensmittel, laufende Rechnungen – sicherstellt. Die Einrichtung eines P-Kontos sollte möglichst frühzeitig, idealerweise noch vor der Antragstellung, erfolgen.

Können Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher trotz Privatinsolvenz weiter pfänden?

Nein. Mit der gerichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt nach § 89 InsO ein gesetzliches Vollstreckungsverbot in Kraft. Alle laufenden Pfändungsmaßnahmen – Lohnpfändungen, Kontopfändungen, Sachpfändungen durch den Gerichtsvollzieher – werden eingestellt. Gläubiger dürfen ihre Forderungen nicht mehr individuell durchsetzen, sondern müssen sie zur Insolvenztabelle anmelden und am Verfahren teilnehmen. Versucht ein Gläubiger dennoch zu vollstrecken, ist das rechtlich unzulässig und kann angefochten werden. Dieser Vollstreckungsschutz ist einer der zentralen praktischen Vorteile des Insolvenzverfahrens.

Verliere ich durch die Privatinsolvenz mein Auto oder andere Vermögenswerte?

Grundsätzlich fällt pfändbares Vermögen in die sogenannte Insolvenzmasse und wird vom Insolvenzverwalter verwertet. Ob das konkret das Auto oder andere Gegenstände betrifft, hängt von mehreren Faktoren ab. Fahrzeuge mit einem geringen Marktwert oder solche, die nachweislich für die Berufsausübung notwendig sind, können häufig behalten werden. Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs sowie Arbeitsmittel sind nach § 811 ZPO grundsätzlich unpfändbar. Immobilieneigentum, das im Eigentum des Schuldners steht, fällt dagegen in der Regel in die Insolvenzmasse und muss verwertet werden – es sei denn, es kann eine andere Lösung gefunden werden. Wer zur Miete wohnt, muss die Wohnung im Regelfall nicht aufgeben, solange die laufende Miete bezahlt wird.

Ist eine Privatinsolvenz auch möglich, wenn ich selbstständig bin oder war?

Ja, grundsätzlich schon – die Verfahrensart hängt jedoch von der konkreten Situation ab. Ehemalig Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen, also ohne offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegenüber Mitarbeitern und ohne eine große Anzahl komplexer Gläubiger, können in der Regel das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen. Wer dagegen noch aktiv selbstständig oder gewerblich tätig ist, muss zwingend die Regelinsolvenz beantragen. Eine falsche Verfahrenswahl kann zur Unzulässigkeit des Antrags führen. Gerade für Selbstständige und ehemalige Unternehmer ist eine anwaltliche Einordnung deshalb besonders wichtig.

Welche Nachteile und Folgen hat eine Privatinsolvenz für SCHUFA, Arbeit und Wohnung?

Die Privatinsolvenz hat reale Auswirkungen, die realistisch eingeordnet werden sollten. In der SCHUFA wird die Restschuldbefreiung nach Verfahrensabschluss für weitere drei Jahre gespeichert – danach wird der Eintrag gelöscht. Kreditvergaben oder Handyverträge können in dieser Zeit schwieriger werden. Den Arbeitsplatz verlieren die meisten Menschen durch eine Privatinsolvenz nicht – das Insolvenzverfahren berührt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufe mit besonderer Vertrauensstellung, etwa im Beamtenverhältnis oder in regulierten Branchen. Die Wohnung müssen Mieter im Regelfall nicht aufgeben, solange die laufende Miete pünktlich bezahlt wird – eine Kündigung allein wegen des Insolvenzverfahrens ist rechtlich nicht zulässig. Das Insolvenzverfahren wird zudem in öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht, was in der Praxis jedoch für die meisten Privatpersonen keine spürbaren Folgen hat.

Anwalt für Privatinsolvenz Krefeld – Beratung und Begleitung bis zur Restschuldbefreiung

Die Entscheidung für ein Insolvenzverfahren ist ein bedeutender rechtlicher Schritt. Entscheidend ist, dass das Verfahren von Anfang an vollständig und fehlerfrei vorbereitet wird – denn Fehler in der Antragsphase können die Restschuldbefreiung erheblich gefährden oder verzögern.

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. berät und begleitet Mandanten aus Krefeld und der Region bei allen Schritten: von der ersten Einschätzung der Schuldenlage über den außergerichtlichen Einigungsversuch und die Antragstellung beim Amtsgericht Krefeld bis zur abschließenden Restschuldbefreiung.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – je früher eine strukturierte Prüfung der Situation erfolgt, desto besser lassen sich die nächsten Schritte rechtlich und wirtschaftlich richtig setzen.

Pfändungsrechner – wie viel Geld bleibt bei einer privaten Insolvenz zum Leben?

Mit unserem interaktiven Tool berechnen Sie Ihren individuellen Pfändungsfreibetrag. Der Rechner gibt eine „praxisnahe Orientierung“. Maßgeblich ist die **amtliche Pfändungstabelle** (siehe Einbettung oben). Bei Sonderfällen (z. B. Mehrfachbezüge, Sachbezüge, § 850a–850i ZPO) ist eine rechtliche Prüfung erforderlich. Die aktuelle Pfändungstabelle finden Sie hier: Pfändungstabelle

Mehr zum Thema Pfändungstabelle & Pfändungsrechner finden Sie auch hier: Pfändungstabelle & Pfändungsrechner

Pfändungsrechner 2025 / 2026

Berechnung des pfändbaren Einkommensanteils nach § 850c ZPO – aktuell gültige Pfändungsfreigrenzen

bis 30.06.2026 (aktuell)
ab 01.07.2026
Gültig 01.07.2025 – 30.06.2026 · BGBl. 2025 I Nr. 110

Grundfreibetrag: 1.555,00 € · 1. Unterhaltszuschlag: 585,23 € · je weitere Person: 326,04 € · Vollpfändungsgrenze: 4.766,99 €

Hinweise zur Berechnungsmethode

Die Berechnung folgt der gesetzlichen Formel des § 850c ZPO: Vom Betrag zwischen Freibetrag und Vollpfändungsgrenze sind 70 % pfändbar und 30 % unpfändbar. Beträge oberhalb der Vollpfändungsgrenze sind vollständig pfändbar. Die amtliche Pfändungstabelle arbeitet in 10-Euro-Stufen; dieser Rechner liefert daher eine Näherung, die im Einzelfall um wenige Euro von der exakten Tabelle abweichen kann. Für Bescheide, Gerichtsverfahren und offizielle Auszahlungen ist stets die amtliche Tabelle maßgeblich. Sonderfälle (Sachbezüge, Mehrfachbezüge, § 850a–850i ZPO, Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO) erfordern eine individuelle rechtliche Prüfung.

Anwalt für Privatinsolvenz Krefeld – unsere Expertise

  • Wir sind Rechtsanwälte und keine dubiose Schuldnerberatung. Wir haben mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Schuldenregulierung und bei der Durchführung von Insolvenzen (Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz | Regelinsolvenz)

  • Wir zeigen Ihnen nach einem ersten unverbindlichen Gespräch, welcher Weg für Sie der beste ist

  • Wir bieten Ihnen keine dubiosen Gläubigervergleiche an, mit denen Sie über lange Zeit Geld zahlen ohne wirklich schuldenfrei zu werden

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen uns direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten

  • Sofern Sie es wünschen begleiten wir Sie auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als sog. Verfahrensbevollmächtigte

  • Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge

  • Bundesweite Vertretung. Wir können Sie bei einer Privatinsolvenz bundesweit vertreten, d.h. ein persönliches Gespräch bei uns in der Kanzlei ist nicht nötig. Wir bearbeiten Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenzen und Regelinsolvenzen nicht nur aus Düsseldorf, sondern auch aus Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen. Wir sind bundesweit für Sie der richtige Ansprechpartner.
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Nouri Amrollahi
3 September 2026
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Sehr gute Reschtsanwalt 👍❤️❤️❤️
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Hüseyin Yildiz
28 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Nur zu Empfehlen ! Man wird ausführlich beraten. Und sie wissen was sie da ganz genau tuhen. Trotz dessen das ich vom schlimmsten ausgegangen bin hat Herr Dimsic sein bestes gegeben so das mein Verfahren eingestellt wurde. Vielen Dank!
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Serhan Murati
20 August 2026
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Super Büro arbeite vom Team Und der Anwalt Mega Nur empfehlenswert
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Mirela Omerovic
17 August 2026
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Herr Dimsic ist mit Sicherheit eine sehr erfolgreiche Anwalt kann ich nur empfehlen
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Deyanat Ahmad seyar
16 August 2026
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Top- Wir sind mit Jacqueline mehr als zufrieden! Sie ist jederzeit erreichbar, reagiert unglaublich schnell und hat immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen. Besonders schätzen wir, dass sie nicht nur zuhört, sondern auch direkt passende Lösungen findet und uns kompetent und zuverlässig weiterhilft. Danke das euch gibt
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Joachim Schneider
9 August 2026
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Herr Dimsic hat meine Tochter in einer Strafsache wegen Trunkenheit am Steuer hervorragend vertreten und das Bestmögliche Für sie heraus geholt. Seine freundliche und entspannte Art schaffen sofort eine angenehme Atmosphäre, wobei er trotzdem realistische, nicht schön geredete, Erfolgsaussichten kommuniziert. Für eine Vertretung bei Verkehrsstraftaten definitiv eine Empfehlung.
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Sina Alessa
5 August 2026
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Ich möchte mich ganz herzlich bei Herrn Dr. Dimsic bedanken. Er hat mir in meinem Fall unglaublich geholfen und mich von Anfang an sehr kompetent, zuverlässig und professionell begleitet. Dank seiner Unterstützung konnte mein Fall viel besser ausgehen, als ich es mir jemals erhofft hätte. Ich bin wirklich sehr dankbar für seinen Einsatz, seine schnelle Hilfe und dafür, dass er immer die richtigen Schritte eingeleitet hat. Ich hätte mir keinen besseren Rechtsanwalt an meiner Seite wünschen können und kann Herrn Dr. Dimsic nur weiterempfehlen. Vielen Dank für alles!
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Taner Kilic
15 Juli 2026
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Sehr professionelle und engagierte Vertretung. Ich habe mich zu jeder Zeit gut aufgehoben und ehrlich beraten gefühlt. Vielen Dank für die erfolgreiche Unterstützung!
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Delase Ampony
9 Juli 2026
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Mein Anwalt war ein echter Star – so würde ich seine Arbeit und seinen Einsatz beschreiben. Er hat mich in einer Angelegenheit vertreten, von der ich keine Ahnung hatte. Ich kann ihn wärmstens empfehlen.
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Joshua Sumbunu
7 Juli 2026
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Unfassbar unkompliziert und erfolgsorientiert! Danke!
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Anonym
21 Juli 2025
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Freundlich, zugewandt, hochversiert und verlässlich. Bin in meinem Fall sehr froh, mich an diese Kanzlei gewandt zu haben. Hatte sie aufgrund der Empfehlungen im Internet ausgewählt und eingeschaltet. Danke!!!
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Anonym
6 Juni 2025
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Ich möchte Herrn Rechtsanwalt Dimsic und seinem gesamten Team meinen herzlichen Dank aussprechen. Mein Anliegen wurde äußerst professionell, engagiert und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss fühlte ich mich jederzeit bestens betreut und kompetent vertreten. Besonders hervorheben möchte ich die klare Kommunikation, die schnelle Reaktionszeit und die empathische Art, mit der man mir begegnet ist. Ich kann Herrn Dimsic und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen!
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Anonym
20 Mai 2025
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Ich möchte hiermit meine uneingeschränkte Empfehlung für Herrn Dimsic und sein Team aussprechen. Von der ersten Kontaktaufnahme an war ich beeindruckt von seiner sympathischen Art und der Kompetenz, die er in seine Arbeit einbringt. Er nimmt sich die Zeit, um alle Fragen ausführlich zu beantworten und komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Man merkt sofort, dass ihm das Wohl seiner Mandanten am Herzen liegt. In jeder Phase meines Falls hat er mich umfassend informiert und mir das Gefühl gegeben, in besten Händen zu sein. Ich schätze besonders seine Geduld und sein Engagement, die über das Maß hinausgehen, was man normalerweise erwarten würde. Dank seiner Unterstützung konnte ich eine positive Lösung für mein Anliegen finden. Ich kann Herrn Dimsic ohne Vorbehalte weiterempfehlen und bin überzeugt, dass er auch Ihnen mit seiner Expertise und seinem persönlichen Einsatz helfen wird! Vielen Herzlichen Dank an Rechtsanwalt Dimsic und der gesamten Kanzlei für die hervorragende Unterstützung und Hilfe 🙏🏽 Originaltext anzeigen Übersetzung
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16 Mai 2025
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Ein hervorragender Rechtsanwalt! Kann man nur weiterempfehlen!
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10 Mai 2025
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Ich kann Herrn Dimsic sehr empfehlen. Von Anfang an habe ich mich bestens beraten gefühlt und am Ende habe ich eine positive Nachricht erhalten. Ich bin ihm dafür sehr dankbar.
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farbod z.
29 April 2025
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Hey Leute ich kann nur Herr Dimsic jedem empfehlen der kann wirklich euch helfen ich bin total zufrieden
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Solo Pelle G.
13 März 2025
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Ich kann Herr Dimsic uneingeschränkt weiterempfehlen! Vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Lösung meines Falls habe ich mich bestens betreut gefühlt. Herr Dimsic hat mich kompetent beraten, war stets erreichbar und hat sich mit großem Engagement für meine Interessen eingesetzt. Besonders beeindruckt hat mich die klare und verständliche Kommunikation sowie die schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung – jederzeit wieder!
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Ibrahim M.
10 März 2025
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Herr Dimsic bestes Oberteil Originaltext anzeigen Übersetzung
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26 Februar 2025
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Anonym
16 Dezember 2024
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Informationen über Krefeld

Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität

Krefeld, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Stadt am Niederrhein ist nicht nur ein bedeutender Wirtschaftsstandort, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.

Architektur und Sehenswürdigkeiten am Niederrhein

Die Architektur von Krefeld ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Bauten bis hin zu historischen Gebäuden. Besonders sehenswert sind das Krefelder Stadttheater, die Burg Linn sowie zahlreiche Bauwerke aus der Seidenbarock-Zeit. Auch der Krefelder Zoo ist ein beliebtes Ausflugsziel für Familien.

Kunst, Kultur und Textilgeschichte in Krefeld

Krefeld ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kaiser-Wilhelm-Museum beherbergt eine beeindruckende Sammlung, während die Museen Burg Linn Einblicke in Geschichte und Archäologie bieten. Die Stadt ist zudem als „Samt- und Seidenstadt“ bekannt und besitzt eine lange Tradition in der Textil- und Modeindustrie.

Kulinarik: Typisch Krefelder Spezialitäten

Die Gastronomieszene in Krefeld ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt rheinische Klassiker sowie lokale Biere, die in den traditionellen Brauhäusern ausgeschenkt werden.

Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional

Krefeld bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten. In der Innenstadt finden sich zahlreiche Geschäfte und Boutiquen, während Wochenmärkte wie am Dionysiusplatz frische Lebensmittel und regionale Produkte bereithalten.

Leben in Krefeld: Infrastruktur, Daten und Fakten

Insgesamt ist Krefeld eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer guten Anbindung an die Rhein-Ruhr-Region ist Krefeld definitiv einen Besuch wert.

Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 227.020 Einwohner in Krefeld.

Stadtteile von Krefeld

Krefeld hat folgende Stadtteile: Bockum, Dießem/Lehmheide, Fischeln, Gartenstadt, Gellep-Stratum, Hüls, Inrath/Kliedbruch, Linn, Oppum

Postleitzahlen von Krefeld

Krefeld hat folgende Postleitzahlen: 47798, 47799, 47800, 47802, 47803, 47804, 47805, 47807, 47809, 47829, 47839

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Anwalt für Privatinsolvenz Krefeld – kleiner Auszug unserer Erfolge

Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!

Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit.  Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

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Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. Düsseldorf
Benjamin Dimsic, LL.M.
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