Pfändungstabelle & Pfändungsrechner 2025 /2026

Stand: September 2026 – zuletzt rechtlich geprüft von Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M.

Die privaten wirtschaftlichen Umstände sind unterschiedlich und individuell. Je nachdem wie hoch das Einkommen ist und wie viele unterhaltsberechtigte Personen es gibt, fallen die pfändungsfreien Beträge unterschiedlich aus. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick. Mit unserem Tool können Sie zudem Ihren individuellen pfändungsfreien Betrag berechnen.

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Pfändungsrechner – wie viel Geld bleibt bei einer privaten Insolvenz zum Leben?

Mit unserem interaktiven Tool berechnen Sie Ihren individuellen Pfändungsfreibetrag. Der Rechner gibt eine „praxisnahe Orientierung“. Maßgeblich ist die **amtliche Pfändungstabelle** (siehe Einbettung oben). Bei Sonderfällen (z. B. Mehrfachbezüge, Sachbezüge, § 850a–850i ZPO) ist eine rechtliche Prüfung erforderlich. Die aktuelle Pfändungstabelle finden Sie weiter unten auf dieser Seite!

Pfändungsrechner 2026 / 2027

Berechnung des pfändbaren Einkommensanteils nach § 850c ZPO – aktuell gültige Pfändungsfreigrenzen

Gültig 01.07.2026 – 30.06.2027 · BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026

Grundfreibetrag: 1.587,40 € · 1. Unterhaltszuschlag: 597,42 € · je weitere Person: 332,83 € · Vollpfändungsgrenze: 4.866,30 €

Hinweise zur Berechnungsmethode

Die Berechnung folgt der gesetzlichen Formel des § 850c ZPO: Vom Betrag zwischen Freibetrag und Vollpfändungsgrenze sind 70 % pfändbar und 30 % unpfändbar. Beträge oberhalb der Vollpfändungsgrenze sind vollständig pfändbar. Die amtliche Pfändungstabelle arbeitet in 10-Euro-Stufen (Grundfreibetrag gerundet auf 1.589,99 €); dieser Rechner liefert daher eine Näherung, die im Einzelfall um wenige Euro von der exakten Tabelle abweichen kann. Für Bescheide, Gerichtsverfahren und offizielle Auszahlungen ist stets die amtliche Tabelle maßgeblich. Sonderfälle (Sachbezüge, Mehrfachbezüge, § 850a–850i ZPO, Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO) erfordern eine individuelle rechtliche Prüfung. Die nächste turnusmäßige Anpassung der Freigrenzen erfolgt voraussichtlich zum 01.07.2027.

Pfändungstabelle 2025 / 2026 – Pfändungsfreigrenzen steigen ab dem 01.07.2025

Diese Lohnpfändungstabelle enthält alle ab dem 01.07.2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, aufgeschlüsselt nach der Höhe des monatlich, (wöchentlich und tageweise s.u.) gewährten Nettoeinkommens sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist. Hier finden Sie die bis 30.06.2025 gültige Pfändungstabelle.

Grundlage für diese Tabelle ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Die ab 1.7.2025 bis 01.07.2026 geltenden Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 02.04.2025.

In der Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 vom 19. März (ausgegeben am 26. März) hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die neuen Pfändungsfreibeträge und die dazugehörige Pfändungstabelle veröffentlicht.

Gemäß § 850c ZPO werden die Pfändungsfreigrenzen (Grundfreibetrag, Unterhaltszuschläge, maximaler Freibetrag) jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage für die Berechnung ist der steuerliche Grundfreibetrag (Einkommensteuergesetz). Üblicherweise steigt der Betrag, sodass Schuldner mehr Schutz vor ihren Gläubigern haben.

Pfändungsfreigrenzen wurden vom Gesetzgeber eingeführt, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Gläubigern und der Würde von Schuldnern herzustellen. Schuldner können bei Pfändungen ihre Existenz selbst sichern und müssen keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Außerdem sorgen die Freigrenzen dafür, dass verschuldete Personen weiterhin motiviert einer Arbeit nachgehen.

Wird eine Lohnpfändung / Gehaltspfändung durchgeführt, dürfen Gläubiger nur Beträge pfänden, die über dem jeweiligen Pfändungsfreibetrag liegen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur vorherigen Tabelle:

  • Gläubiger dürfen erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.590,00 Euro pfänden. Der neue Grundfreibetrag liegt jetzt bei 1.587,40 Euro (vorher bei 1.555,00 Euro).
  • Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht liegt nicht mehr bei 585,23 Euro, sondern bei 597,42 Euro.
  • Je weiterer Unterhaltspflicht steigt die Pfändungsfreigrenze um 332,83 Euro (statt zuvor 326,04 Euro)
  • Ab einem Nettoverdienst von 4 866,30 Euro darf voll gepfändet werden. Diese Summe betrug in der Pfändungstabelle 2025/2026 noch 4.766,99 Euro.

Beispiele für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen 2026 / 2027

Die Pfändungstabelle 2026 / 2027 zeigt, welcher Betrag bei einer Lohnpfändung, Gehaltspfändung oder Privatinsolvenz monatlich gepfändet werden darf. Entscheidend sind immer das monatliche Nettoeinkommen und die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie Sie die Pfändungstabelle richtig lesen.

Beispiel 1: Nettoeinkommen von 1.723,00 Euro ohne Unterhaltspflichten

Eine Person verdient monatlich 1.723,00 Euro netto und hat keine Unterhaltsverpflichtungen. Für die Berechnung wird zunächst die
passende Einkommenszeile in der Pfändungstabelle 2026 / 2027 gesucht.

  • Nettoeinkommen: 1.723,00 Euro monatlich
  • Richtige Tabellenzeile: 1.720,00 Euro bis 1.729,99 Euro
  • Unterhaltspflichtige Personen: 0
  • Pfändbarer Betrag 2026 / 2027: 92,82 Euro
  • Zum Vergleich 2025 / 2026: 115,50 Euro

Das bedeutet: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.723,00 Euro ohne Unterhaltspflichten können nach der Pfändungstabelle 2026 / 2027 92,82 Euro gepfändet werden.

Beispiel 2: Nettoeinkommen von 2.869,00 Euro mit zwei Unterhaltspflichten

Eine Person verdient 2.869,00 Euro netto im Monat und ist gegenüber zwei Personen, zum Beispiel zwei Kindern, gesetzlich unterhaltspflichtig. In diesem Fall wird in der Pfändungstabelle die Spalte für zwei unterhaltspflichtige Personen verwendet.

  • Nettoeinkommen: 2.869,00 Euro monatlich
  • Richtige Tabellenzeile: 2.860,00 Euro bis 2.869,99 Euro
  • Unterhaltspflichtige Personen: 2
  • Pfändbarer Betrag 2026 / 2027: 136,94 Euro
  • Zum Vergleich 2025 / 2026: 157,49 Euro

Durch die Unterhaltspflichten erhöht sich der pfändungsfreie Betrag. Deshalb ist bei gleichem Einkommen weniger pfändbar als bei einer Person ohne Unterhaltspflichten.

Beispiel 3: Nettoeinkommen von 3.877,00 Euro mit drei Unterhaltspflichten

Eine Person erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von 3.877,00 Euro und erfüllt drei gesetzliche Unterhaltspflichten. Maßgeblich ist die Tabellenzeile, in die das Nettoeinkommen fällt, sowie die Spalte für drei unterhaltspflichtige Personen.

  • Nettoeinkommen: 3.877,00 Euro monatlich
  • Richtige Tabellenzeile: 3.870,00 Euro bis 3.879,99 Euro
  • Unterhaltspflichtige Personen: 3
  • Pfändbarer Betrag 2026 / 2027: 305,86 Euro
  • Zum Vergleich 2025 / 2026: 323,31 Euro

Auch hier zeigt sich: Die höheren Pfändungsfreigrenzen 2026 / 2027 entlasten Schuldnerinnen und Schuldner, weil bei gleichem Einkommen ein geringerer Betrag pfändbar ist als im vorherigen Zeitraum.

Wann ist Einkommen 2026 / 2027 unpfändbar?

Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter 1.590,00 Euro, ist bei einer Person ohne Unterhaltspflichten grundsätzlich kein Arbeitseinkommen pfändbar. Erst ab 1.590,00 Euro netto monatlich kann nach der Pfändungstabelle 2026 / 2027 ein pfändbarer Betrag entstehen.

Bestehen Unterhaltspflichten, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze entsprechend. Dadurch bleibt Schuldnerinnen und Schuldnern mit Kindern, Ehepartnern oder anderen unterhaltsberechtigten Personen ein höherer Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Online-Pfändungstabelle 2026 / 2027 (monatlich)

Pfändungstabelle 2026 / 2027 – monatlich

Gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Die Tabelle zeigt den pfändbaren Betrag nach monatlichem Nettoeinkommen und Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Hinweis: Die amtliche Tabelle unterscheidet zwischen 0, 1, 2, 3, 4 sowie 5 und mehr unterhaltspflichtigen Personen. Die Spalte „5 und mehr“ gilt damit auch für 6 oder mehr Unterhaltspflichten.

Pfändungstabelle 2026 / 2027 – monatlicher pfändbarer Betrag in Euro
Nettoeinkommen monatlich 0 Personen 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 und mehr Personen
0,00 € bis 1.589,99 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.590,00 € bis 1.599,99 € 1,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.600,00 € bis 1.609,99 € 8,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.610,00 € bis 1.619,99 € 15,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.620,00 € bis 1.629,99 € 22,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.630,00 € bis 1.639,99 € 29,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.640,00 € bis 1.649,99 € 36,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.650,00 € bis 1.659,99 € 43,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.660,00 € bis 1.669,99 € 50,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.670,00 € bis 1.679,99 € 57,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.680,00 € bis 1.689,99 € 64,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.690,00 € bis 1.699,99 € 71,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.700,00 € bis 1.709,99 € 78,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.710,00 € bis 1.719,99 € 85,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.720,00 € bis 1.729,99 € 92,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.730,00 € bis 1.739,99 € 99,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.740,00 € bis 1.749,99 € 106,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.750,00 € bis 1.759,99 € 113,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.760,00 € bis 1.769,99 € 120,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.770,00 € bis 1.779,99 € 127,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.780,00 € bis 1.789,99 € 134,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.790,00 € bis 1.799,99 € 141,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.800,00 € bis 1.809,99 € 148,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.810,00 € bis 1.819,99 € 155,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.820,00 € bis 1.829,99 € 162,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.830,00 € bis 1.839,99 € 169,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.840,00 € bis 1.849,99 € 176,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.850,00 € bis 1.859,99 € 183,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.860,00 € bis 1.869,99 € 190,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.870,00 € bis 1.879,99 € 197,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.880,00 € bis 1.889,99 € 204,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.890,00 € bis 1.899,99 € 211,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.900,00 € bis 1.909,99 € 218,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.910,00 € bis 1.919,99 € 225,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.920,00 € bis 1.929,99 € 232,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.930,00 € bis 1.939,99 € 239,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.940,00 € bis 1.949,99 € 246,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.950,00 € bis 1.959,99 € 253,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.960,00 € bis 1.969,99 € 260,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.970,00 € bis 1.979,99 € 267,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.980,00 € bis 1.989,99 € 274,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
1.990,00 € bis 1.999,99 € 281,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.000,00 € bis 2.009,99 € 288,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.010,00 € bis 2.019,99 € 295,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.020,00 € bis 2.029,99 € 302,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.030,00 € bis 2.039,99 € 309,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.040,00 € bis 2.049,99 € 316,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.050,00 € bis 2.059,99 € 323,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.060,00 € bis 2.069,99 € 330,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.070,00 € bis 2.079,99 € 337,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.080,00 € bis 2.089,99 € 344,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.090,00 € bis 2.099,99 € 351,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.100,00 € bis 2.109,99 € 358,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.110,00 € bis 2.119,99 € 365,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.120,00 € bis 2.129,99 € 372,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.130,00 € bis 2.139,99 € 379,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.140,00 € bis 2.149,99 € 386,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.150,00 € bis 2.159,99 € 393,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.160,00 € bis 2.169,99 € 400,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.170,00 € bis 2.179,99 € 407,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.180,00 € bis 2.189,99 € 414,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.190,00 € bis 2.199,99 € 421,82 € 2,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.200,00 € bis 2.209,99 € 428,82 € 7,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.210,00 € bis 2.219,99 € 435,82 € 12,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.220,00 € bis 2.229,99 € 442,82 € 17,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.230,00 € bis 2.239,99 € 449,82 € 22,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.240,00 € bis 2.249,99 € 456,82 € 27,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.250,00 € bis 2.259,99 € 463,82 € 32,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.260,00 € bis 2.269,99 € 470,82 € 37,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.270,00 € bis 2.279,99 € 477,82 € 42,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.280,00 € bis 2.289,99 € 484,82 € 47,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.290,00 € bis 2.299,99 € 491,82 € 52,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.300,00 € bis 2.309,99 € 498,82 € 57,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.310,00 € bis 2.319,99 € 505,82 € 62,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.320,00 € bis 2.329,99 € 512,82 € 67,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.330,00 € bis 2.339,99 € 519,82 € 72,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.340,00 € bis 2.349,99 € 526,82 € 77,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.350,00 € bis 2.359,99 € 533,82 € 82,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.360,00 € bis 2.369,99 € 540,82 € 87,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.370,00 € bis 2.379,99 € 547,82 € 92,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.380,00 € bis 2.389,99 € 554,82 € 97,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.390,00 € bis 2.399,99 € 561,82 € 102,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.400,00 € bis 2.409,99 € 568,82 € 107,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.410,00 € bis 2.419,99 € 575,82 € 112,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.420,00 € bis 2.429,99 € 582,82 € 117,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.430,00 € bis 2.439,99 € 589,82 € 122,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.440,00 € bis 2.449,99 € 596,82 € 127,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2.450,00 € bis 2.459,99 € 603,82 € 132,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
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3.200,00 € bis 3.209,99 € 1.128,82 € 507,59 € 272,94 € 104,86 € 3,34 € 0,00 €
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3.220,00 € bis 3.229,99 € 1.142,82 € 517,59 € 280,94 € 110,86 € 7,34 € 0,00 €
3.230,00 € bis 3.239,99 € 1.149,82 € 522,59 € 284,94 € 113,86 € 9,34 € 0,00 €
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3.250,00 € bis 3.259,99 € 1.163,82 € 532,59 € 292,94 € 119,86 € 13,34 € 0,00 €
3.260,00 € bis 3.269,99 € 1.170,82 € 537,59 € 296,94 € 122,86 € 15,34 € 0,00 €
3.270,00 € bis 3.279,99 € 1.177,82 € 542,59 € 300,94 € 125,86 € 17,34 € 0,00 €
3.280,00 € bis 3.289,99 € 1.184,82 € 547,59 € 304,94 € 128,86 € 19,34 € 0,00 €
3.290,00 € bis 3.299,99 € 1.191,82 € 552,59 € 308,94 € 131,86 € 21,34 € 0,00 €
3.300,00 € bis 3.309,99 € 1.198,82 € 557,59 € 312,94 € 134,86 € 23,34 € 0,00 €
3.310,00 € bis 3.319,99 € 1.205,82 € 562,59 € 316,94 € 137,86 € 25,34 € 0,00 €
3.320,00 € bis 3.329,99 € 1.212,82 € 567,59 € 320,94 € 140,86 € 27,34 € 0,00 €
3.330,00 € bis 3.339,99 € 1.219,82 € 572,59 € 324,94 € 143,86 € 29,34 € 0,00 €
3.340,00 € bis 3.349,99 € 1.226,82 € 577,59 € 328,94 € 146,86 € 31,34 € 0,00 €
3.350,00 € bis 3.359,99 € 1.233,82 € 582,59 € 332,94 € 149,86 € 33,34 € 0,00 €
3.360,00 € bis 3.369,99 € 1.240,82 € 587,59 € 336,94 € 152,86 € 35,34 € 0,00 €
3.370,00 € bis 3.379,99 € 1.247,82 € 592,59 € 340,94 € 155,86 € 37,34 € 0,00 €
3.380,00 € bis 3.389,99 € 1.254,82 € 597,59 € 344,94 € 158,86 € 39,34 € 0,00 €
3.390,00 € bis 3.399,99 € 1.261,82 € 602,59 € 348,94 € 161,86 € 41,34 € 0,00 €
3.400,00 € bis 3.409,99 € 1.268,82 € 607,59 € 352,94 € 164,86 € 43,34 € 0,00 €
3.410,00 € bis 3.419,99 € 1.275,82 € 612,59 € 356,94 € 167,86 € 45,34 € 0,00 €
3.420,00 € bis 3.429,99 € 1.282,82 € 617,59 € 360,94 € 170,86 € 47,34 € 0,00 €
3.430,00 € bis 3.439,99 € 1.289,82 € 622,59 € 364,94 € 173,86 € 49,34 € 0,00 €
3.440,00 € bis 3.449,99 € 1.296,82 € 627,59 € 368,94 € 176,86 € 51,34 € 0,00 €
3.450,00 € bis 3.459,99 € 1.303,82 € 632,59 € 372,94 € 179,86 € 53,34 € 0,00 €
3.460,00 € bis 3.469,99 € 1.310,82 € 637,59 € 376,94 € 182,86 € 55,34 € 0,00 €
3.470,00 € bis 3.479,99 € 1.317,82 € 642,59 € 380,94 € 185,86 € 57,34 € 0,00 €
3.480,00 € bis 3.489,99 € 1.324,82 € 647,59 € 384,94 € 188,86 € 59,34 € 0,00 €
3.490,00 € bis 3.499,99 € 1.331,82 € 652,59 € 388,94 € 191,86 € 61,34 € 0,00 €
3.500,00 € bis 3.509,99 € 1.338,82 € 657,59 € 392,94 € 194,86 € 63,34 € 0,00 €
3.510,00 € bis 3.519,99 € 1.345,82 € 662,59 € 396,94 € 197,86 € 65,34 € 0,00 €
3.520,00 € bis 3.529,99 € 1.352,82 € 667,59 € 400,94 € 200,86 € 67,34 € 0,39 €
3.530,00 € bis 3.539,99 € 1.359,82 € 672,59 € 404,94 € 203,86 € 69,34 € 1,39 €
3.540,00 € bis 3.549,99 € 1.366,82 € 677,59 € 408,94 € 206,86 € 71,34 € 2,39 €
3.550,00 € bis 3.559,99 € 1.373,82 € 682,59 € 412,94 € 209,86 € 73,34 € 3,39 €
3.560,00 € bis 3.569,99 € 1.380,82 € 687,59 € 416,94 € 212,86 € 75,34 € 4,39 €
3.570,00 € bis 3.579,99 € 1.387,82 € 692,59 € 420,94 € 215,86 € 77,34 € 5,39 €
3.580,00 € bis 3.589,99 € 1.394,82 € 697,59 € 424,94 € 218,86 € 79,34 € 6,39 €
3.590,00 € bis 3.599,99 € 1.401,82 € 702,59 € 428,94 € 221,86 € 81,34 € 7,39 €
3.600,00 € bis 3.609,99 € 1.408,82 € 707,59 € 432,94 € 224,86 € 83,34 € 8,39 €
3.610,00 € bis 3.619,99 € 1.415,82 € 712,59 € 436,94 € 227,86 € 85,34 € 9,39 €
3.620,00 € bis 3.629,99 € 1.422,82 € 717,59 € 440,94 € 230,86 € 87,34 € 10,39 €
3.630,00 € bis 3.639,99 € 1.429,82 € 722,59 € 444,94 € 233,86 € 89,34 € 11,39 €
3.640,00 € bis 3.649,99 € 1.436,82 € 727,59 € 448,94 € 236,86 € 91,34 € 12,39 €
3.650,00 € bis 3.659,99 € 1.443,82 € 732,59 € 452,94 € 239,86 € 93,34 € 13,39 €
3.660,00 € bis 3.669,99 € 1.450,82 € 737,59 € 456,94 € 242,86 € 95,34 € 14,39 €
3.670,00 € bis 3.679,99 € 1.457,82 € 742,59 € 460,94 € 245,86 € 97,34 € 15,39 €
3.680,00 € bis 3.689,99 € 1.464,82 € 747,59 € 464,94 € 248,86 € 99,34 € 16,39 €
3.690,00 € bis 3.699,99 € 1.471,82 € 752,59 € 468,94 € 251,86 € 101,34 € 17,39 €
3.700,00 € bis 3.709,99 € 1.478,82 € 757,59 € 472,94 € 254,86 € 103,34 € 18,39 €
3.710,00 € bis 3.719,99 € 1.485,82 € 762,59 € 476,94 € 257,86 € 105,34 € 19,39 €
3.720,00 € bis 3.729,99 € 1.492,82 € 767,59 € 480,94 € 260,86 € 107,34 € 20,39 €
3.730,00 € bis 3.739,99 € 1.499,82 € 772,59 € 484,94 € 263,86 € 109,34 € 21,39 €
3.740,00 € bis 3.749,99 € 1.506,82 € 777,59 € 488,94 € 266,86 € 111,34 € 22,39 €
3.750,00 € bis 3.759,99 € 1.513,82 € 782,59 € 492,94 € 269,86 € 113,34 € 23,39 €
3.760,00 € bis 3.769,99 € 1.520,82 € 787,59 € 496,94 € 272,86 € 115,34 € 24,39 €
3.770,00 € bis 3.779,99 € 1.527,82 € 792,59 € 500,94 € 275,86 € 117,34 € 25,39 €
3.780,00 € bis 3.789,99 € 1.534,82 € 797,59 € 504,94 € 278,86 € 119,34 € 26,39 €
3.790,00 € bis 3.799,99 € 1.541,82 € 802,59 € 508,94 € 281,86 € 121,34 € 27,39 €
3.800,00 € bis 3.809,99 € 1.548,82 € 807,59 € 512,94 € 284,86 € 123,34 € 28,39 €
3.810,00 € bis 3.819,99 € 1.555,82 € 812,59 € 516,94 € 287,86 € 125,34 € 29,39 €
3.820,00 € bis 3.829,99 € 1.562,82 € 817,59 € 520,94 € 290,86 € 127,34 € 30,39 €
3.830,00 € bis 3.839,99 € 1.569,82 € 822,59 € 524,94 € 293,86 € 129,34 € 31,39 €
3.840,00 € bis 3.849,99 € 1.576,82 € 827,59 € 528,94 € 296,86 € 131,34 € 32,39 €
3.850,00 € bis 3.859,99 € 1.583,82 € 832,59 € 532,94 € 299,86 € 133,34 € 33,39 €
3.860,00 € bis 3.869,99 € 1.590,82 € 837,59 € 536,94 € 302,86 € 135,34 € 34,39 €
3.870,00 € bis 3.879,99 € 1.597,82 € 842,59 € 540,94 € 305,86 € 137,34 € 35,39 €
3.880,00 € bis 3.889,99 € 1.604,82 € 847,59 € 544,94 € 308,86 € 139,34 € 36,39 €
3.890,00 € bis 3.899,99 € 1.611,82 € 852,59 € 548,94 € 311,86 € 141,34 € 37,39 €
3.900,00 € bis 3.909,99 € 1.618,82 € 857,59 € 552,94 € 314,86 € 143,34 € 38,39 €
3.910,00 € bis 3.919,99 € 1.625,82 € 862,59 € 556,94 € 317,86 € 145,34 € 39,39 €
3.920,00 € bis 3.929,99 € 1.632,82 € 867,59 € 560,94 € 320,86 € 147,34 € 40,39 €
3.930,00 € bis 3.939,99 € 1.639,82 € 872,59 € 564,94 € 323,86 € 149,34 € 41,39 €
3.940,00 € bis 3.949,99 € 1.646,82 € 877,59 € 568,94 € 326,86 € 151,34 € 42,39 €
3.950,00 € bis 3.959,99 € 1.653,82 € 882,59 € 572,94 € 329,86 € 153,34 € 43,39 €
3.960,00 € bis 3.969,99 € 1.660,82 € 887,59 € 576,94 € 332,86 € 155,34 € 44,39 €
3.970,00 € bis 3.979,99 € 1.667,82 € 892,59 € 580,94 € 335,86 € 157,34 € 45,39 €
3.980,00 € bis 3.989,99 € 1.674,82 € 897,59 € 584,94 € 338,86 € 159,34 € 46,39 €
3.990,00 € bis 3.999,99 € 1.681,82 € 902,59 € 588,94 € 341,86 € 161,34 € 47,39 €
4.000,00 € bis 4.009,99 € 1.688,82 € 907,59 € 592,94 € 344,86 € 163,34 € 48,39 €
4.010,00 € bis 4.019,99 € 1.695,82 € 912,59 € 596,94 € 347,86 € 165,34 € 49,39 €
4.020,00 € bis 4.029,99 € 1.702,82 € 917,59 € 600,94 € 350,86 € 167,34 € 50,39 €
4.030,00 € bis 4.039,99 € 1.709,82 € 922,59 € 604,94 € 353,86 € 169,34 € 51,39 €
4.040,00 € bis 4.049,99 € 1.716,82 € 927,59 € 608,94 € 356,86 € 171,34 € 52,39 €
4.050,00 € bis 4.059,99 € 1.723,82 € 932,59 € 612,94 € 359,86 € 173,34 € 53,39 €
4.060,00 € bis 4.069,99 € 1.730,82 € 937,59 € 616,94 € 362,86 € 175,34 € 54,39 €
4.070,00 € bis 4.079,99 € 1.737,82 € 942,59 € 620,94 € 365,86 € 177,34 € 55,39 €
4.080,00 € bis 4.089,99 € 1.744,82 € 947,59 € 624,94 € 368,86 € 179,34 € 56,39 €
4.090,00 € bis 4.099,99 € 1.751,82 € 952,59 € 628,94 € 371,86 € 181,34 € 57,39 €
4.100,00 € bis 4.109,99 € 1.758,82 € 957,59 € 632,94 € 374,86 € 183,34 € 58,39 €
4.110,00 € bis 4.119,99 € 1.765,82 € 962,59 € 636,94 € 377,86 € 185,34 € 59,39 €
4.120,00 € bis 4.129,99 € 1.772,82 € 967,59 € 640,94 € 380,86 € 187,34 € 60,39 €
4.130,00 € bis 4.139,99 € 1.779,82 € 972,59 € 644,94 € 383,86 € 189,34 € 61,39 €
4.140,00 € bis 4.149,99 € 1.786,82 € 977,59 € 648,94 € 386,86 € 191,34 € 62,39 €
4.150,00 € bis 4.159,99 € 1.793,82 € 982,59 € 652,94 € 389,86 € 193,34 € 63,39 €
4.160,00 € bis 4.169,99 € 1.800,82 € 987,59 € 656,94 € 392,86 € 195,34 € 64,39 €
4.170,00 € bis 4.179,99 € 1.807,82 € 992,59 € 660,94 € 395,86 € 197,34 € 65,39 €
4.180,00 € bis 4.189,99 € 1.814,82 € 997,59 € 664,94 € 398,86 € 199,34 € 66,39 €
4.190,00 € bis 4.199,99 € 1.821,82 € 1.002,59 € 668,94 € 401,86 € 201,34 € 67,39 €
4.200,00 € bis 4.209,99 € 1.828,82 € 1.007,59 € 672,94 € 404,86 € 203,34 € 68,39 €
4.210,00 € bis 4.219,99 € 1.835,82 € 1.012,59 € 676,94 € 407,86 € 205,34 € 69,39 €
4.220,00 € bis 4.229,99 € 1.842,82 € 1.017,59 € 680,94 € 410,86 € 207,34 € 70,39 €
4.230,00 € bis 4.239,99 € 1.849,82 € 1.022,59 € 684,94 € 413,86 € 209,34 € 71,39 €
4.240,00 € bis 4.249,99 € 1.856,82 € 1.027,59 € 688,94 € 416,86 € 211,34 € 72,39 €
4.250,00 € bis 4.259,99 € 1.863,82 € 1.032,59 € 692,94 € 419,86 € 213,34 € 73,39 €
4.260,00 € bis 4.269,99 € 1.870,82 € 1.037,59 € 696,94 € 422,86 € 215,34 € 74,39 €
4.270,00 € bis 4.279,99 € 1.877,82 € 1.042,59 € 700,94 € 425,86 € 217,34 € 75,39 €
4.280,00 € bis 4.289,99 € 1.884,82 € 1.047,59 € 704,94 € 428,86 € 219,34 € 76,39 €
4.290,00 € bis 4.299,99 € 1.891,82 € 1.052,59 € 708,94 € 431,86 € 221,34 € 77,39 €
4.300,00 € bis 4.309,99 € 1.898,82 € 1.057,59 € 712,94 € 434,86 € 223,34 € 78,39 €
4.310,00 € bis 4.319,99 € 1.905,82 € 1.062,59 € 716,94 € 437,86 € 225,34 € 79,39 €
4.320,00 € bis 4.329,99 € 1.912,82 € 1.067,59 € 720,94 € 440,86 € 227,34 € 80,39 €
4.330,00 € bis 4.339,99 € 1.919,82 € 1.072,59 € 724,94 € 443,86 € 229,34 € 81,39 €
4.340,00 € bis 4.349,99 € 1.926,82 € 1.077,59 € 728,94 € 446,86 € 231,34 € 82,39 €
4.350,00 € bis 4.359,99 € 1.933,82 € 1.082,59 € 732,94 € 449,86 € 233,34 € 83,39 €
4.360,00 € bis 4.369,99 € 1.940,82 € 1.087,59 € 736,94 € 452,86 € 235,34 € 84,39 €
4.370,00 € bis 4.379,99 € 1.947,82 € 1.092,59 € 740,94 € 455,86 € 237,34 € 85,39 €
4.380,00 € bis 4.389,99 € 1.954,82 € 1.097,59 € 744,94 € 458,86 € 239,34 € 86,39 €
4.390,00 € bis 4.399,99 € 1.961,82 € 1.102,59 € 748,94 € 461,86 € 241,34 € 87,39 €
4.400,00 € bis 4.409,99 € 1.968,82 € 1.107,59 € 752,94 € 464,86 € 243,34 € 88,39 €
4.410,00 € bis 4.419,99 € 1.975,82 € 1.112,59 € 756,94 € 467,86 € 245,34 € 89,39 €
4.420,00 € bis 4.429,99 € 1.982,82 € 1.117,59 € 760,94 € 470,86 € 247,34 € 90,39 €
4.430,00 € bis 4.439,99 € 1.989,82 € 1.122,59 € 764,94 € 473,86 € 249,34 € 91,39 €
4.440,00 € bis 4.449,99 € 1.996,82 € 1.127,59 € 768,94 € 476,86 € 251,34 € 92,39 €
4.450,00 € bis 4.459,99 € 2.003,82 € 1.132,59 € 772,94 € 479,86 € 253,34 € 93,39 €
4.460,00 € bis 4.469,99 € 2.010,82 € 1.137,59 € 776,94 € 482,86 € 255,34 € 94,39 €
4.470,00 € bis 4.479,99 € 2.017,82 € 1.142,59 € 780,94 € 485,86 € 257,34 € 95,39 €
4.480,00 € bis 4.489,99 € 2.024,82 € 1.147,59 € 784,94 € 488,86 € 259,34 € 96,39 €
4.490,00 € bis 4.499,99 € 2.031,82 € 1.152,59 € 788,94 € 491,86 € 261,34 € 97,39 €
4.500,00 € bis 4.509,99 € 2.038,82 € 1.157,59 € 792,94 € 494,86 € 263,34 € 98,39 €
4.510,00 € bis 4.519,99 € 2.045,82 € 1.162,59 € 796,94 € 497,86 € 265,34 € 99,39 €
4.520,00 € bis 4.529,99 € 2.052,82 € 1.167,59 € 800,94 € 500,86 € 267,34 € 100,39 €
4.530,00 € bis 4.539,99 € 2.059,82 € 1.172,59 € 804,94 € 503,86 € 269,34 € 101,39 €
4.540,00 € bis 4.549,99 € 2.066,82 € 1.177,59 € 808,94 € 506,86 € 271,34 € 102,39 €
4.550,00 € bis 4.559,99 € 2.073,82 € 1.182,59 € 812,94 € 509,86 € 273,34 € 103,39 €
4.560,00 € bis 4.569,99 € 2.080,82 € 1.187,59 € 816,94 € 512,86 € 275,34 € 104,39 €
4.570,00 € bis 4.579,99 € 2.087,82 € 1.192,59 € 820,94 € 515,86 € 277,34 € 105,39 €
4.580,00 € bis 4.589,99 € 2.094,82 € 1.197,59 € 824,94 € 518,86 € 279,34 € 106,39 €
4.590,00 € bis 4.599,99 € 2.101,82 € 1.202,59 € 828,94 € 521,86 € 281,34 € 107,39 €
4.600,00 € bis 4.609,99 € 2.108,82 € 1.207,59 € 832,94 € 524,86 € 283,34 € 108,39 €
4.610,00 € bis 4.619,99 € 2.115,82 € 1.212,59 € 836,94 € 527,86 € 285,34 € 109,39 €
4.620,00 € bis 4.629,99 € 2.122,82 € 1.217,59 € 840,94 € 530,86 € 287,34 € 110,39 €
4.630,00 € bis 4.639,99 € 2.129,82 € 1.222,59 € 844,94 € 533,86 € 289,34 € 111,39 €
4.640,00 € bis 4.649,99 € 2.136,82 € 1.227,59 € 848,94 € 536,86 € 291,34 € 112,39 €
4.650,00 € bis 4.659,99 € 2.143,82 € 1.232,59 € 852,94 € 539,86 € 293,34 € 113,39 €
4.660,00 € bis 4.669,99 € 2.150,82 € 1.237,59 € 856,94 € 542,86 € 295,34 € 114,39 €
4.670,00 € bis 4.679,99 € 2.157,82 € 1.242,59 € 860,94 € 545,86 € 297,34 € 115,39 €
4.680,00 € bis 4.689,99 € 2.164,82 € 1.247,59 € 864,94 € 548,86 € 299,34 € 116,39 €
4.690,00 € bis 4.699,99 € 2.171,82 € 1.252,59 € 868,94 € 551,86 € 301,34 € 117,39 €
4.700,00 € bis 4.709,99 € 2.178,82 € 1.257,59 € 872,94 € 554,86 € 303,34 € 118,39 €
4.710,00 € bis 4.719,99 € 2.185,82 € 1.262,59 € 876,94 € 557,86 € 305,34 € 119,39 €
4.720,00 € bis 4.729,99 € 2.192,82 € 1.267,59 € 880,94 € 560,86 € 307,34 € 120,39 €
4.730,00 € bis 4.739,99 € 2.199,82 € 1.272,59 € 884,94 € 563,86 € 309,34 € 121,39 €
4.740,00 € bis 4.749,99 € 2.206,82 € 1.277,59 € 888,94 € 566,86 € 311,34 € 122,39 €
4.750,00 € bis 4.759,99 € 2.213,82 € 1.282,59 € 892,94 € 569,86 € 313,34 € 123,39 €
4.760,00 € bis 4.769,99 € 2.220,82 € 1.287,59 € 896,94 € 572,86 € 315,34 € 124,39 €
4.770,00 € bis 4.779,99 € 2.227,82 € 1.292,59 € 900,94 € 575,86 € 317,34 € 125,39 €
4.780,00 € bis 4.789,99 € 2.234,82 € 1.297,59 € 904,94 € 578,86 € 319,34 € 126,39 €
4.790,00 € bis 4.799,99 € 2.241,82 € 1.302,59 € 908,94 € 581,86 € 321,34 € 127,39 €
4.800,00 € bis 4.809,99 € 2.248,82 € 1.307,59 € 912,94 € 584,86 € 323,34 € 128,39 €
4.810,00 € bis 4.819,99 € 2.255,82 € 1.312,59 € 916,94 € 587,86 € 325,34 € 129,39 €
4.820,00 € bis 4.829,99 € 2.262,82 € 1.317,59 € 920,94 € 590,86 € 327,34 € 130,39 €
4.830,00 € bis 4.839,99 € 2.269,82 € 1.322,59 € 924,94 € 593,86 € 329,34 € 131,39 €
4.840,00 € bis 4.849,99 € 2.276,82 € 1.327,59 € 928,94 € 596,86 € 331,34 € 132,39 €
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4.860,00 € bis 4.866,30 € 2.290,82 € 1.337,59 € 936,94 € 602,86 € 335,34 € 134,39 €
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Häufige Fragen zum Theme Pfändungstabelle / pfändungsfreies Einkommen

Wie hoch ist die aktuelle Pfändungsfreigrenze?

Die aktuelle Pfändungsfreigrenze richtet sich nach der jeweils gültigen Pfändungstabelle. Entscheidend sind Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl Ihrer gesetzlichen Unterhaltspflichten. Die Tabelle zeigt, welcher Betrag bei einer Lohnpfändung geschützt bleibt und welcher Anteil an Gläubiger abgeführt werden darf.

Wie viel darf von meinem Gehalt gepfändet werden?

Bei einer Gehaltspfändung darf nur der Teil des monatlichen Nettoeinkommens gepfändet werden, der nach der Pfändungstabelle pfändbar ist. Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Betrag anhand des Nettoeinkommens und der berücksichtigungsfähigen Unterhaltspflichten berechnen.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?

Bis zum 30. Juni 2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.555,00 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 1.587,40 Euro und gilt dann bis zum 30. Juni 2027. Bestehende Unterhaltspflichten erhöhen den unpfändbaren Betrag zusätzlich.

Wie lese ich die Pfändungstabelle richtig?

Um die Pfändungstabelle richtig zu lesen, suchen Sie zunächst die Zeile, die zu Ihrem monatlichen Nettoeinkommen passt. Anschließend wählen Sie die Spalte mit der passenden Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten. In der entsprechenden Zelle steht der Betrag, der von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf.

Gilt die Pfändungstabelle für Brutto oder Netto?

Für die Pfändungstabelle ist das monatliche Nettoeinkommen entscheidend. Das Bruttoeinkommen ist nicht maßgeblich. Abzustellen ist auf den Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verbleibt.

Wie berechne ich mein pfändbares Einkommen?

Das pfändbare Einkommen wird anhand des monatlichen Nettoeinkommens, der Anzahl der Unterhaltspflichten und der aktuell gültigen Pfändungstabelle berechnet. Je höher das Nettoeinkommen ist und je weniger Unterhaltspflichten bestehen, desto höher kann der pfändbare Betrag ausfallen.

Was bleibt mir bei einer Lohnpfändung zum Leben?

Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass Schuldnerinnen und Schuldner trotz Lohnpfändung ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten können. Der unpfändbare Teil des Einkommens bleibt Ihnen erhalten. Erst wenn Ihr Nettoeinkommen über der maßgeblichen Grenze liegt, darf ein Teil davon gepfändet werden.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze ohne Kinder?

Wenn keine Kinder und keine sonstigen berücksichtigungsfähigen Unterhaltspflichten bestehen, gilt in der Pfändungstabelle die Spalte für 0 Unterhaltspflichten. Bis zum 30. Juni 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.555,00 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.587,40 Euro.

Wie wirken sich Unterhaltspflichten auf die Pfändung aus?

Unterhaltspflichten erhöhen den unpfändbaren Betrag. Wer beispielsweise für Kinder oder einen Ehepartner tatsächlich unterhaltspflichtig ist, kann dadurch einen höheren Pfändungsfreibetrag haben. Das führt in vielen Fällen dazu, dass weniger oder sogar gar nichts vom Einkommen gepfändet werden darf.

Zählt mein Ehepartner automatisch als Unterhaltspflicht?

Ein Ehepartner zählt nicht automatisch immer als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und ob der Ehepartner eigenes Einkommen hat. Die Bewertung hängt daher vom konkreten Einzelfall ab.

Ich verdiene 2.000 Euro netto – wie viel ist pfändbar?

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.000 Euro und ohne Unterhaltspflichten sind bis zum 30. Juni 2026 311,50 Euro pfändbar. Ab dem 1. Juli 2026 sind bei 2.000 Euro netto ohne Unterhaltspflichten 288,82 Euro pfändbar. Besteht mindestens eine berücksichtigungsfähige Unterhaltspflicht, ist bei diesem Nettoeinkommen in der Regel nichts pfändbar.

Mein Gehalt schwankt jeden Monat – wird die Pfändung immer neu berechnet?

Ja. Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen schwankt, kann sich auch der pfändbare Betrag jeden Monat ändern. Der Arbeitgeber muss die Lohnpfändung für den jeweiligen Abrechnungsmonat anhand des tatsächlich erzielten Nettoeinkommens und der aktuellen Pfändungstabelle berechnen.

Ab welchem Nettoeinkommen darf voll gepfändet werden?

Die Pfändungstabelle enthält eine Obergrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist grundsätzlich vollständig pfändbar. Bis zum 30. Juni 2026 liegt diese Grenze bei 4.766,99 Euro monatlich. Ab dem 1. Juli 2026 steigt sie auf 4.866,30 Euro monatlich.

Was ist der Unterschied zwischen Pfändungstabelle und P-Konto?

Die Pfändungstabelle betrifft vor allem die Lohnpfändung beim Arbeitgeber. Das P-Konto schützt dagegen Guthaben auf dem Bankkonto bei einer Kontopfändung. Wichtig ist: Eine korrekt berechnete Lohnpfändung schützt nicht automatisch das Konto. Bei einer zusätzlichen Kontopfändung kann weiterer Handlungsbedarf bestehen.

Mein Lohn wird schon gepfändet – warum ist mein Konto trotzdem gesperrt?

Wenn neben der Lohnpfändung auch eine Kontopfändung besteht, kann es zu einer sogenannten Doppelpfändung kommen. Dann wird zunächst beim Arbeitgeber gepfändet und anschließend kann das bereits bereinigte Einkommen auf dem Konto erneut blockiert werden. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob ein zusätzlicher Pfändungsschutzantrag erforderlich ist.

Wann kommt die neue Pfändungstabelle?

Die Pfändungstabelle wird regelmäßig angepasst und gilt jeweils vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die neuen Pfändungsfreigrenzen werden vor Inkrafttreten amtlich bekannt gemacht. Für Schuldner, Arbeitgeber, Gläubiger und Beratungsstellen ist deshalb besonders der Stichtag 1. Juli wichtig.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung?

Arbeitgeber müssen eine Lohnpfändung korrekt umsetzen. Dazu gehört, den pfändbaren Betrag nach der aktuellen Pfändungstabelle und § 850c ZPO zu ermitteln, den pfändbaren Anteil an den Gläubiger abzuführen und den unpfändbaren Teil an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer auszuzahlen. Fehler bei der Berechnung können für Arbeitgeber rechtliche Folgen haben.

Kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden?

In bestimmten Fällen kann eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags in Betracht kommen, etwa wenn besondere persönliche oder familiäre Belastungen bestehen. Das kann insbesondere bei hohen Wohnkosten, Krankheit, Unterhaltspflichten oder besonderen Mehrbedarfen relevant sein. Ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt immer vom Einzelfall ab.

Gilt die Pfändungstabelle auch für Rentner?

Ja, die Pfändungsregeln können grundsätzlich auch bei Renteneinkünften gelten. Entscheidend sind auch hier das pfändbare Nettoeinkommen und die Anzahl der Unterhaltspflichten. Bei mehreren Einkommensarten, etwa Rente und Nebenjob, sollte besonders sorgfältig geprüft werden, welcher Betrag tatsächlich pfändbar ist.

Sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Überstunden pfändbar?

Sonderzahlungen werden nicht immer vollständig wie normales Arbeitseinkommen behandelt. Für bestimmte Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenvergütung oder Aufwandsentschädigungen gelten besondere Pfändungsschutzregeln. Deshalb sollte bei solchen Einkommensbestandteilen genau geprüft werden, welcher Anteil tatsächlich gepfändet werden darf.

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber die Pfändung falsch berechnet?

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Arbeitgeber bei der Lohnpfändung einen zu hohen Betrag einbehält, sollten Sie die Lohnabrechnung, die Pfändungstabelle und die berücksichtigten Unterhaltspflichten prüfen lassen. Fehler können dazu führen, dass Ihnen monatlich zu wenig Einkommen ausgezahlt wird. In vielen Fällen lässt sich die Berechnung korrigieren, wenn die maßgeblichen Daten richtig nachgewiesen werden.

Anwalt für Privatinsolvenz Solingen – unsere Expertise

  • Wir sind Rechtsanwälte und keine dubiose Schuldnerberatung. Wir haben mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Schuldenregulierung und bei der Durchführung von Insolvenzen (Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz | Regelinsolvenz)

  • Wir zeigen Ihnen nach einem ersten unverbindlichen Gespräch, welcher Weg für Sie der beste ist

  • Wir bieten Ihnen keine dubiosen Gläubigervergleiche an, mit denen Sie über lange Zeit Geld zahlen ohne wirklich schuldenfrei zu werden

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen uns direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten

  • Sofern Sie es wünschen begleiten wir Sie auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als sog. Verfahrensbevollmächtigte

  • Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge

  • Bundesweite Vertretung. Wir können Sie bei einer Privatinsolvenz bundesweit vertreten, d.h. ein persönliches Gespräch bei uns in der Kanzlei ist nicht nötig. Wir bearbeiten Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenzen und Regelinsolvenzen nicht nur aus Düsseldorf, sondern auch aus Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen. Wir sind bundesweit für Sie der richtige Ansprechpartner.
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Marius Mikosz
15 Oktober 2026
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Herr Dimsic ist ein hervorragender und höchst professioneller Strafverteidiger. Freispruch erreicht. Er ist der beste Anwalt der mich jeweils vertrat (insgesamt vertraten mich mehrere Anwälte in verschiedenen Angelegenheiten). Andere zwei Anwälte sind in der letzten Angelegenheit gescheitert. Herr Dimsic agiert nicht nur im Schriftverkehr, sondern auch vor Gericht höchst professionell, setzt zur Recht, vor Gericht die Gegenseite so unter Druck, was in der Konsequenz ein Einlenken der Gegenseite erforderlich macht. Hiermit empfehle ich sehr, die gesamte Anwaltskanzlei um Herrn Dimsic. Mit freundlichen Grüßen Marius Mikosz
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Arina Babakan
10 Oktober 2026
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Ich bin mit der Beratung durch Frau Huber sehr zufrieden. Sie ist äußerst kompetent, engagiert und freundlich. Ich habe mich bestens beraten und aufgehoben gefühlt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung und das hervorragende Ergebnis! Ich kann Frau Huber uneingeschränkt weiterempfehlen.
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C S
8 Oktober 2026
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Ich kann die Kanzlei, vor allem Herrn Dimsic und seine Assistentin Frau Rasbach zu 100% weiterempfehlen. Mein Anliegen wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt durch Einstellung des Verfahrens. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie!
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Leyla Farrag
18 September 2026
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Tolle Beratung und starke Unterstützung im Arbeitsrecht! Ich habe mich bei der Verhandlung meines Aufhebungsvertrags von Frau Huber beraten lassen und bin wirklich super zufrieden. Sie hat sich von Anfang an viel Zeit für mein Anliegen genommen und mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt. Durch ihr Erfahrung, Verhandlungsgeschick und ihre Fachkenntnis konnten wir das optimale Ergebnis für mich herausholen. sowohl bei der Abfindung als auch bei den restlichen Details des Vertrags. Besonders geschätzt habe ich ihre ehrliche, menschliche Art in dieser nicht ganz einfachen Zeit. Vielen Dank 😊
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Nouri Amrollahi
3 September 2026
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Sehr gute Reschtsanwalt 👍❤️❤️❤️
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Hüseyin Yildiz
28 August 2026
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Nur zu Empfehlen ! Man wird ausführlich beraten. Und sie wissen was sie da ganz genau tuhen. Trotz dessen das ich vom schlimmsten ausgegangen bin hat Herr Dimsic sein bestes gegeben so das mein Verfahren eingestellt wurde. Vielen Dank!
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Serhan Murati
20 August 2026
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Super Büro arbeite vom Team Und der Anwalt Mega Nur empfehlenswert
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Mirela Omerovic
17 August 2026
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Herr Dimsic ist mit Sicherheit eine sehr erfolgreiche Anwalt kann ich nur empfehlen
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Deyanat Ahmad seyar
16 August 2026
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Top- Wir sind mit Jacqueline mehr als zufrieden! Sie ist jederzeit erreichbar, reagiert unglaublich schnell und hat immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen. Besonders schätzen wir, dass sie nicht nur zuhört, sondern auch direkt passende Lösungen findet und uns kompetent und zuverlässig weiterhilft. Danke das euch gibt
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Joachim Schneider
9 August 2026
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Herr Dimsic hat meine Tochter in einer Strafsache wegen Trunkenheit am Steuer hervorragend vertreten und das Bestmögliche Für sie heraus geholt. Seine freundliche und entspannte Art schaffen sofort eine angenehme Atmosphäre, wobei er trotzdem realistische, nicht schön geredete, Erfolgsaussichten kommuniziert. Für eine Vertretung bei Verkehrsstraftaten definitiv eine Empfehlung.
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Anonym
21 Juli 2025
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Freundlich, zugewandt, hochversiert und verlässlich. Bin in meinem Fall sehr froh, mich an diese Kanzlei gewandt zu haben. Hatte sie aufgrund der Empfehlungen im Internet ausgewählt und eingeschaltet. Danke!!!
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Anonym
6 Juni 2025
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Ich möchte Herrn Rechtsanwalt Dimsic und seinem gesamten Team meinen herzlichen Dank aussprechen. Mein Anliegen wurde äußerst professionell, engagiert und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss fühlte ich mich jederzeit bestens betreut und kompetent vertreten. Besonders hervorheben möchte ich die klare Kommunikation, die schnelle Reaktionszeit und die empathische Art, mit der man mir begegnet ist. Ich kann Herrn Dimsic und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen!
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Anonym
20 Mai 2025
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Ich möchte hiermit meine uneingeschränkte Empfehlung für Herrn Dimsic und sein Team aussprechen. Von der ersten Kontaktaufnahme an war ich beeindruckt von seiner sympathischen Art und der Kompetenz, die er in seine Arbeit einbringt. Er nimmt sich die Zeit, um alle Fragen ausführlich zu beantworten und komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Man merkt sofort, dass ihm das Wohl seiner Mandanten am Herzen liegt. In jeder Phase meines Falls hat er mich umfassend informiert und mir das Gefühl gegeben, in besten Händen zu sein. Ich schätze besonders seine Geduld und sein Engagement, die über das Maß hinausgehen, was man normalerweise erwarten würde. Dank seiner Unterstützung konnte ich eine positive Lösung für mein Anliegen finden. Ich kann Herrn Dimsic ohne Vorbehalte weiterempfehlen und bin überzeugt, dass er auch Ihnen mit seiner Expertise und seinem persönlichen Einsatz helfen wird! Vielen Herzlichen Dank an Rechtsanwalt Dimsic und der gesamten Kanzlei für die hervorragende Unterstützung und Hilfe 🙏🏽 Originaltext anzeigen Übersetzung
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Anonym
16 Mai 2025
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Ein hervorragender Rechtsanwalt! Kann man nur weiterempfehlen!
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Anonym
10 Mai 2025
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Ich kann Herrn Dimsic sehr empfehlen. Von Anfang an habe ich mich bestens beraten gefühlt und am Ende habe ich eine positive Nachricht erhalten. Ich bin ihm dafür sehr dankbar.
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farbod z.
29 April 2025
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Hey Leute ich kann nur Herr Dimsic jedem empfehlen der kann wirklich euch helfen ich bin total zufrieden
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Solo Pelle G.
13 März 2025
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Ich kann Herr Dimsic uneingeschränkt weiterempfehlen! Vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Lösung meines Falls habe ich mich bestens betreut gefühlt. Herr Dimsic hat mich kompetent beraten, war stets erreichbar und hat sich mit großem Engagement für meine Interessen eingesetzt. Besonders beeindruckt hat mich die klare und verständliche Kommunikation sowie die schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung – jederzeit wieder!
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Ibrahim M.
10 März 2025
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Herr Dimsic bestes Oberteil Originaltext anzeigen Übersetzung
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T.
26 Februar 2025
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Einfach 100% herausragende Arbeit! Mein Anwalt hat sich meinem Fall schnell und professionell angenommen und es wieder ein Mal geschafft, meinen Punkt und die Geldstrafe abzuwenden. Keine langen Diskussionen, sondern eine klare, zielgerichtete Lösung. Wer kompetente und effiziente Rechtsberatung sucht, ist hier genau richtig. Vielen Dank für die super Hilfe. Sollte ich nochmal was haben, werde ich definitiv wieder kommen. Schöne Grüße und weiterhin viel Erfolg
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Anonym
16 Dezember 2024
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Her Dimsic ist ein hervorragender Strafverteidiger! Dank seiner kompetenten und engagierten Arbeit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, und ich muss kein Bußgeld zahlen. Absolut zuverlässig, professionell und lösungsorientiert. Ich kann ihn uneingeschränkt weiter empfehlen! Ihr seid ein tolles Team! Originaltext anzeigen Übersetzung
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Anwalt für Privatinsolvenz in Düsseldorf – Zuständigkeiten, Gerichtsstand und Einzugsgebiet

Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M. begleitet Schuldnerinnen und Schuldner seit mehr als 15 Jahren bei der Schuldenregulierung, in der Privatinsolvenz und in der Verbraucherinsolvenz – in Düsseldorf, im Rheinland und bundesweit. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Düsseldorf, Am Hackenbruch 19, 40231 Düsseldorf.

Düsseldorf ist die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen und die zweitgrößte Stadt des Landes. Nach der Bevölkerungsstatistik der Stadt lebten Ende 2025 rund 659.000 Menschen mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf. Überschuldung betrifft Menschen in allen Einkommensgruppen: Nach dem Creditreform SchuldnerAtlas 2025 waren in Deutschland 5,67 Millionen Menschen ab 18 Jahren überschuldet, die Überschuldungsquote lag bei 8,16 Prozent. Damit stieg die Überschuldung erstmals seit 2018 wieder merklich an.

Welches Insolvenzgericht ist für meine Privatinsolvenz zuständig?

Kurzantwort: Für eine Privatinsolvenz ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht zuständig, das am Sitz des Landgerichts liegt, in dessen Bezirk Sie wohnen (§ 2 InsO, § 3 InsO). In Nordrhein-Westfalen gibt es 19 Insolvenzgerichte. Wer in Düsseldorf, Neuss, Meerbusch, Ratingen oder Langenfeld wohnt, ist beim Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht richtig. Das gilt auch dann, wenn am Wohnort ein eigenes Amtsgericht für andere Verfahren besteht. Bei selbständiger Tätigkeit kommt es in der Regel auf den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit an (§ 3 InsO).

  • Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht: Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Telefon 0211 8306-0

Insolvenzgerichte bestehen in Nordrhein-Westfalen bei den Amtsgerichten am Sitz eines Landgerichts (Justiz NRW). Zum Landgerichtsbezirk Düsseldorf gehören die Amtsgerichtsbezirke Düsseldorf, Langenfeld, Neuss und Ratingen. Alle Insolvenzverfahren aus diesem Bezirk führt daher das Amtsgericht Düsseldorf. Für Schuldner aus Neuss und Ratingen bedeutet das: Obwohl beide Städte ein eigenes Amtsgericht haben, findet ihr Insolvenzverfahren in Düsseldorf statt.

Zuständiges Insolvenzgericht in den Städten unserer Region

Nicht jede Stadt der Region gehört zum Insolvenzgericht Düsseldorf. Die Übersicht zeigt das Insolvenzgericht, das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist:

Wohnort Zuständiges Insolvenzgericht
Düsseldorf Amtsgericht Düsseldorf
Krefeld Amtsgericht Krefeld
Duisburg Amtsgericht Duisburg
Solingen Amtsgericht Wuppertal
Wuppertal Amtsgericht Wuppertal
Neuss Amtsgericht Düsseldorf
Köln Amtsgericht Köln
Essen Amtsgericht Essen
Bochum Amtsgericht Bochum
Dortmund Amtsgericht Dortmund
Mönchengladbach Amtsgericht Mönchengladbach
Gelsenkirchen Amtsgericht Essen
Oberhausen Amtsgericht Duisburg
Moers Amtsgericht Kleve
Mülheim an der Ruhr Amtsgericht Duisburg
Ratingen Amtsgericht Düsseldorf
Leverkusen Amtsgericht Köln
Remscheid Amtsgericht Wuppertal
Langenfeld Amtsgericht Düsseldorf
Mettmann Amtsgericht Wuppertal
Velbert Amtsgericht Wuppertal
Meerbusch Amtsgericht Düsseldorf
Recklinghausen Amtsgericht Bochum

Im Kreis Mettmann gilt deshalb nicht überall dasselbe: Ratingen und Langenfeld gehören zum Landgerichtsbezirk Düsseldorf, Mettmann und Velbert zum Landgerichtsbezirk Wuppertal. Maßgeblich ist bei Verbrauchern der Wohnsitz, bei Selbständigen in der Regel der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Anschriften der Insolvenzgerichte in der Region:

  • Bochum: Viktoriastraße 14, 44787 Bochum, Telefon 0234 967-0
  • Dortmund: Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Telefon 0231 926-0
  • Duisburg: König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Telefon 0203 9928-0
  • Düsseldorf: Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Telefon 0211 8306-0
  • Essen: Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Telefon 0201 803-0
  • Kleve: Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Telefon 02821 87-0
  • Köln: Luxemburger Straße 101, 50922 Köln, Telefon 0221 477-0
  • Krefeld: Nordwall 131, 47798 Krefeld, Telefon 02151 847-0
  • Mönchengladbach: Hohenzollernstraße 157, 41061 Mönchengladbach, Telefon 02161 276-0
  • Wuppertal: Eiland 2, 42103 Wuppertal, Telefon 0202 498-0

Anwaltliche Vertretung unabhängig vom Gerichtsbezirk

Welches Insolvenzgericht zuständig ist, hat keinen Einfluss darauf, wer Sie anwaltlich vertreten kann. Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M. ist nicht auf einen Gerichtsbezirk beschränkt und vertritt Mandanten vor jedem deutschen Insolvenzgericht, im gesamten Rheinland und bundesweit. Vor der Antragstellung prüfen wir, welches Insolvenzgericht in Ihrem Fall zuständig ist, bereiten den Antrag vor und vertreten Sie vor dem zuständigen Gericht.

Privatinsolvenz in allen 50 Düsseldorfer Stadtteilen

Das Düsseldorfer Stadtgebiet gliedert sich in zehn Stadtbezirke mit 50 Stadtteilen. Wir beraten und vertreten Mandanten aus allen Stadtteilen:

  • Stadtbezirk 1: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim
  • Stadtbezirk 2: Flingern Süd, Flingern Nord, Düsseltal
  • Stadtbezirk 3: Friedrichstadt, Unterbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberbilk, Flehe
  • Stadtbezirk 4: Oberkassel, Heerdt, Lörick, Niederkassel
  • Stadtbezirk 5: Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Angermund, Kalkum
  • Stadtbezirk 6: Lichtenbroich, Unterrath, Rath, Mörsenbroich
  • Stadtbezirk 7: Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl
  • Stadtbezirk 8: Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Unterbach
  • Stadtbezirk 9: Wersten, Himmelgeist, Itter, Holthausen, Reisholz, Benrath, Urdenbach
  • Stadtbezirk 10: Garath, Hellerhof, Hassels

Postleitzahlen unseres Einzugsgebiets in Düsseldorf

40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40489, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599, 40625, 40627, 40629

Stand: September 2026. Quellen: Insolvenzordnung (gesetze-im-internet.de); Insolvenzgerichte und Anschriften: Justiz NRW; Gerichtsbezirke: Justizgesetz Nordrhein-Westfalen; Überschuldung: Creditreform SchuldnerAtlas Deutschland 2025; Einwohnerzahl: Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Statistik und Wahlen; Stadtbezirke und Stadtteile: Landeshauptstadt Düsseldorf, Adressliste (Open Data).

Anwalt für Privatinsolvenz & Regelinsolvenz auch in Ihrer Stadt

Privatinsolvenz Düsseldorf

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Privat- und Regelinsolvenz – echte Fallbeispiele aus der Praxis

Die nachfolgenden Beispiele stammen aus Privatinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren, die tatsächlich von unserer Kanzlei bearbeitet wurden. Sie zeigen unter anderem die erfolgreiche Eröffnung von Verbraucherinsolvenzverfahren trotz Einwänden von Gläubigern (§§ 305 ff. InsO) sowie erteilte Restschuldbefreiungen nach Abschluss der Wohlverhaltensphase (§ 300 InsO). Die dargestellten Unterlagen wurden zum Schutz der Beteiligten anonymisiert. Jedes Insolvenzverfahren ist individuell; aus früheren Verfahren lässt sich kein bestimmter Ausgang eines anderen Insolvenzverfahrens ableiten. Die Verfahren wurden insolvenzrechtlich betreut und verantwortet von Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M., aus Düsseldorf.

Mann in Lebenspartnerschaft aus Köln mit 83.000 EUR Schulden

Der Mandant wohnt in Köln und ist in einer Lebenspartnerschaft. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 83.000 EUR. Er war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Konto- und Lohnpfändungen.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Köln
  • Wohnort des Schuldners: Köln
  • Anzahl der Gläubiger: 16
  • Höhe der Gesamtschulden: 83.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.300 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Commerzbank AG,  private Gläubiger, Stadtsparkasse Köln/Bonn

Ehemann und Vater aus Leverkusen mit 27.000 EUR Schulden

Der Mandant wohnt in Leverkusen, ist Ehemann und Vater von zwei Kindern.  Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 27.000 EUR. Er war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Konto- und Lohnpfändungen.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Köln
  • Wohnort des Schuldners: Leverkusen
  • Anzahl der Gläubiger: 5
  • Höhe der Gesamtschulden: 27.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.600 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: AOK Rheinland/Hamburg, Stadtwerke Düsseldorf AG, Deutsche Post AG

In Beziehung lebende Frau aus Ratingen mit 76.000 EUR Schulden

Die Mandantin kommt aus Ratingen und ist Mutter von zwei Kindern. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 76.000 EUR. Sie war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Konto- und Lohnpfändungen.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort der Schuldnerin: Ratingen
  • Anzahl der Gläubiger: 5
  • Höhe der Gesamtschulden: 76.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 2.400 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Commerzbank AG, Stadtsparkasse Düsseldorf

Alleinerziehende Mutter aus Köln mit 20.000 EUR Schulden

Die Mandantin kommt aus Köln und aktuell war für längere Zeit arbeitsunfähig. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 20.000 EUR. Sie war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Die Mandantin hatte bereits vor mehr als 10 Jahren bereits einmal eine Privatinsolvenz durchlaufen. Die Sperrzeit war damit abgelaufen, so dass die erneute Privatinsolvenz die beste Lösung war, um in 3 Jahren wirtschaftlich neu starten zu können.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Köln
  • Wohnort der Schuldnerin: Köln
  • Anzahl der Gläubiger: 5
  • Höhe der Gesamtschulden: 20.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 1.500 EUR (Pflegegeld)
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Commerzbank AG

Ehemals selbständiger Mandant aus Düsseldorf erhält nach 3 Jahren Regelinsolvenz Restschuldbefreiung

Unser Mandant war selbständig und in wirtschaftliche Schwierigkeiten gelangt. Nachdem wir das Verfahren auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens erfolgreich begleitet hatten und dieses eröffnet wurde, hat der Mandant nunmehr die ersehte Restschuldbefreiung erhalten. Mit dem Gerichtsbeschluss sind damit alle alten Forderungen obsolet und der Mandant kann wirtschaftlich neu starten.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort des Schuldners: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 7
  • Höhe der Gesamtschulden: 104.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.200 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Creditplus Bank AG, Advancia Bank AG, Sparkasse Köln/Bonn, Consors Finanz

Mandant aus Düsseldorf erhält nach 3 Jahren Regelinsolvenz  Restschuldbefreiung

Unser Mandant war selbständig und wirtschaftlich in Bedrängnis gekommen. Nachdem wir das Verfahren auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens erfolgreich begleitet hatten und dieses eröffnet wurde, hat der Mandant nunmehr die ersehte Restschuldbefreiung erhalten. Mit dem Gerichtsbeschluss sind damit alle alten Forderungen „weg“ und der Mandant kann wirtschaftlich neu starten.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Wuppertal
  • Wohnort des Schuldners: Solingen
  • Anzahl der Gläubiger: 3
  • Höhe der Gesamtschulden: 170.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.400 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Novitas BKK, BG Bau, Stadtkasse Düsseldorf, GEZ

Mandant aus Moers erhält Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Nachdem wir das Verfahren auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens erfolgreich begleitet hatten und dieses eröffnet wurde, hat der Mandant nunmehr die ersehte Restschuldbefreiung erhalten. Mit dem Gerichtsbeschluss sind damit alle alten Forderungen „weg“ und der Mandant kann wirtschaftlich neu starten.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Kleve
  • Wohnort des Schuldners: Moers
  • Anzahl der Gläubiger: 18
  • Höhe der Gesamtschulden: 75.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.200 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Forderung aus privatem Darlehen

Frau aus Bottrop miz 42.000 EUR Schulden

Die Mandantin kommt aus Bottrop und ist alleinstehend und aktuell arbeitslos. Im Laufe der Zeit haben sich etliche Schulden angehäuft, die aus eigenen Mitteln nicht mehr beglichen werden konnten.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Essen
  • Wohnort der Schuldnerin: Bottrop
  • Anzahl der Gläubiger: 12
  • Höhe der Gesamtschulden: 42.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: Grundsicherung / Bürgergeld
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Stadt Mülheim an der Ruhr, AOK Nord/West, KHK KAufmännische Kraneknkasse, Allianz Versicherung AG

Alleinerziehende Mutter aus Düsseldorf mit 52.000 EUR Schulden

Die Mandantin kommt aus Düsseldorf und ist Arbeitnehmerin. Sie ist alleinerziehend und Mutter eines Kindes. Im Laufe der Zeit haben sich etliche Schulden angehäuft, die aus eigenen Mitteln nicht mehr beglichen werden konnten.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort der Schuldnerin: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 19
  • Höhe der Gesamtschulden: 52.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 2.400 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Grover Deutschland GmbH, PVS rhein-ruhr GmbH; EOS Deutscher Inkasso-Dienst, Vodafone GmbH
Privatinsolvenz Duisburg

Ehefrau aus Mülheim an der Ruhr mit 34.000 EUR Schulden

Die Mandantin kommt aus Mülheim an der Ruhr und ist Rentnerin. Teilweise sind die Schulden sehr alt, ehe sie sich dazu entschieden hat mit uns die Schuldenfreiheit in Anspruch zu nehmen.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Duisburg erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Duisburg
  • Wohnort der Schuldnerin: Mülheim an der Ruhr
  • Anzahl der Gläubiger: 12
  • Höhe der Gesamtschulden: 34.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 1.900 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: DEVK Allgemeine Versicherung AG, Stadtwerke Essen AG, RWE Rhein-Ruhr AG, Finanzamt Mülheim an der Ruhr

Alleinstehende Frau aus Düsseldorf mit 104.000 EUR Schulden

Die Mandantin kommt aus Düsseldorf ist alleinstehend und verdient aktuell 1.200 EUR netto. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 104.000 EUR bei 9 Gläubigern. Sie war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Kontopfändungen und zudem wurde die Last der Mahnschreiben erdrückend. Aufgrund der höhe der Schulden war absehbar, dass diese ohne eine Privatinsolvenz nie würden getilgt werden können. Die Verbaucherinsolvenz / Privatinsolvenz war damit die beste Lösung, um in 3 Jahren wirtschaftlich neu starten zu können.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort der Schuldnerin: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 9
  • Höhe der Gesamtschulden: 104.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 1.200 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Creditplus, Advancia Bank, Sparkasse Köln Bonn, Consors Finance, Volksbank

Alleinerziehende Mutter aus Düsseldorf mit 28.000 EUR Schulden

Die Mandantin kommt aus Düsseldorf, ist Arbeitnehmerin mit einem zusätzlichen Nebenjob und einem Kind. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 28.000 EUR bei 3 Gläubigern. Sie war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts. Die Mandantin hatte bereits vor mehr als 10 Jahren bereits einmal eine Privatinsolvenz durchlaufen. Die Sperrzeit war damit abgelaufen, so dass die erneute Privatinsolvenz die beste Lösung war, um in 3 Jahren wirtschaftlich neu starten zu können.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort der Schuldnerin: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 3
  • Höhe der Gesamtschulden: 28.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 1.900 EUR zzgl. Nebenjob 500 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Commerzbank AG, Hanseatic Bank

Geschiedener Single aus Essen mit 34.000 EUR Schulden

Der Mandant ist Arbeitnehmer, geschieden und hat ein Kind. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 34.000 EUR bei 31 Gläubigern. Er war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts. Aufgrund seines Nettoeinkommens und seinen Unterhaltsverpflichtungen war absehbar, dass die Schulden nicht getilgt werden können und die Privatinsolvenz die beste Lösung ist um in 3 Jahren wirtschaftlich neu starten zu können.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Essen erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Essen
  • Wohnort des Schuldners: Essen
  • Anzahl der Gläubiger: 31
  • Höhe der Gesamtschulden: 34.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.100 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: 1 & 1 Telekom, Wüstenrot Bausparkasse AG, DKB Deutsche Kreditbank AG, Otto Payments GmbH

Alleinerziehender Vater aus Essen mit 121.000 EUR Schulden

Der Mandant ist Arbeitnehmer und alleinerziehend. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 121.000 EUR bei 34 Gläubigern. Er war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts. Aufgrund der hohen Schulden war absehbar, dass der Mandant diese Schulden nie würde abzahlen können.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Essen erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Essen
  • Wohnort des Schuldners: Essen
  • Anzahl der Gläubiger: 34
  • Höhe der Gesamtschulden: 121.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.800 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Advancia Bank S.A., BFS health finance GmbH, coeo Inkasso GmbH, Commerzbank AG, Drillisch Online GmbH

Geschiedene Angestellte aus Solingen mit 33.000 EUR Schulden

Die Mandantin ist Angestellte im medizinischen Bereich, hat zwei minderjährige Kinder und ist geschieden. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 33.000 EUR bei sieben Gläubigern. Sie war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts. Die Tatsache, dass die Mandantin ein geringes Nettoeinkommen hat sowie zwei minderjährige Kinder zu vorsorgen hat, führt dazu, dass ihr auch während des dreijährigen Privatinsolvenzverfahrens der volle Lohn ohne Abzüge verbleibt. Sie liegt insofern unter der Pfändungsgrenze. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens haben wir beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt, so dass sie auch keine Verfahrenskosten zahlen muss.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Wuppertal
  • Wohnort der Schuldnerin: Solingen
  • Anzahl der Gläubiger: 7
  • Höhe der Gesamtschulden: 33.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 2.200 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Targobank AG, Rechtsanwalt, Westdeutscher Rundfunk

Taxifahrer aus Düsseldorf mit 27.000 EUR Schulden

Der Mandant ist angestellter Taxifahrer, verheiratet und hat zwei minderjährige Kinder. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 27.000 EUR. Er war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts. Die Tatsache, dass der Mandant ein geringes Nettoeinkommen hat, eine unterhaltsberechtigte Ehefrau sowie zwei minderjährige Kinder zu vorsorgen hat, führt dazu, dass ihm auch während des dreijährigen Privatinsolvenzverfahrens der volle Lohn ohne Abzüge verbleibt. Er liegt insofern unter der Pfändungsgrenze. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens haben wir beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt, so dass er auch keine Verfahrenskosten zahlen muss.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort des Schuldners: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 13
  • Höhe der Gesamtschulden: 27.000EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.100 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Stadtsparkasse Düsseldorf, Vodafone, Commerzbank

Alleinstehende Frau mit 20.000 EUR Schulden

Die Mandantin ist aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig. Bei einer kreditgebenden Bank hat sie Verbindlichkeiten, welche sie aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht mehr tilgen kann.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Köln erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte. Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit und des damit zusammenhängen geringen Einkommens bleibt ihr während dem Insolvenzverfahren bzw. der anschließenden Wohlverhaltensphase das volle Einkommen zur freien Verfügung. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens haben wir beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt, so dass sie auch keine Verfahrenskosten zahlen muss.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Köln
  • Wohnort der Schuldnerin: Köln
  • Anzahl der Gläubiger: 1
  • Höhe der Gesamtschulden: 20.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 1.500 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Commerzbank

Angestellter Elektroniker mit 85.000 EUR Schulden

Der Mandant ist angestellter Elektroniker und hatte in den letzten Jahren durch diverse Fehlentscheidungen einen Schuldenberg von ca. 85.000 EUR angehäuft, die er mit seinem Gehalt nicht mehr bedienen konnte. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Köln erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Köln
  • Wohnort des Schuldners: Gummersbach
  • Anzahl der Gläubiger: 23
  • Höhe der Gesamtschulden: 85.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.300 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Paypal, Santander Consumer Bank, Allianz, Techniker Krankenkasse, Amazon, Drillisch Online GmbH, N26 Bank GmbH, Telefonica Germany GmbH & Co. KG

Angestellter mit 95.000 EUR Schulden aus Düsseldorf

Der Mandant ist Angestellter und hatte in den letzten Jahren durch diverse Fehlentscheidungen einen Schuldenberg von 95.000 EUR angehäuft, die er mit seinem Gehalt nicht mehr bedienen konnte. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort des Schuldners: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 11
  • Höhe der Gesamtschulden: 95.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.200 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Stadtsparkasse Düsseldorf, Vodafone, Barclays, Targobank, Arzt

Alleinerziehende Mutter aus Düsseldorf mit 175.000 EUR Schulden

Nach einer Scheidung blieb die Mandantin mit 175.000 EUR Verbindlichkeiten zurück. Zudem drohten Kontopfändungen.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort der Schuldnerin: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 18
  • Höhe der Gesamtschulden: 175.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 1.600 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Commerzbank, GEZ, Targobank, Vodafone, Zalando, Otto, Amazon, Sparkasse Düsseldorf

Ehemann aus Krefeld mit Kreditschulden in Höhe von 75.000 EUR

Der Mandant ist Ehemann und Alleinverdiener. Er hatte zwei Darlehen aufgenommen und konnte sie mit seinem Einkommen nicht mehr bedienen. Es drohten Kontopfändungen und eine Gehaltspfändung.

Unsere Lösung: Aufgrund des Einkommens sowie der Tatsache, dass es eine unterhaltsberechtigte Ehefrau sowie zwei minderjährige Kinder gibt, haben wir eine Privatinsolvenz empfohlen. Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Krefeld erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte. Hier interessant: Aufgrund der Unterhaltspflichten und den aktuellen Pfändungsgrenzen kann der Mandant auch während der Privatinsolvenz über sein gesamtes Nettoeinkommen frei verfügen, es gib keine Abzüge.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Krefeld
  • Wohnort des Schuldners: Krefeld
  • Anzahl der Gläubiger: 2
  • Höhe der Gesamtschulden: 65.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.400 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Targobank, Santander Bank

Arbeiter aus Solingen mit ca. 55.000 EUR Schulden

Der Mandant aus Solingen ist angestellter Arbeitnehmer. Im Laufe der letzten Jahre häufte er einen Schuldenberg in Höhe von ca. 55.000 EUR an.

Unsere Lösung: Da es bei dem konkreten Einkommen auf lange Zeit nicht möglich wäre, den Schuldenberg abzuzahlen, haben wir eine Privatinsolvenz empfohlen. Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Wuppertal (zuständig für in Solingen lebende Schuldner) erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Wuppertal
  • Wohnort des Schuldners: Solingen
  • Anzahl der Gläubiger: 7
  • Höhe der Gesamtschulden: 55.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.000 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Stadtsparkasse Solingen, Amazon, Klarna, Targobank

Single und Bürgergeldempfänger mit 25.000 EUR Schulden

Der Mandant aus Düsseldorf war lange Zeit angestellter Arbeitnehmer. Nach dem Jobverlust empfängt er aktuell Bürgergeld. Die Schuldenhöhe beläuft sich auf ca. 25.000 EUR.

Unsere Lösung: Da es bei dem aktuellen Einkommen (Bürgergeld) auf längere Zeit nicht möglich wäre, den Schuldenberg abzuzahlen, haben wir eine Privatinsolvenz empfohlen. Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort der Schuldners: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 5
  • Höhe der Gesamtschulden: 25.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: Bürgergeld
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Privatpersonen, Santander Bank, O2, Vodafone

Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei

Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!

Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit.  Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Bußgeldrecht

Anwalt für Bußgeldrecht. Ihre Spezialisten bei Bußgeldverfahren. Geblitzt worden? Zu schnell unterwegs? Handy am Steuer? Abstandsverstoß etc.? Achtung: Nach Zugang des Bußgeldbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. 

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf. Sie sind verschuldet und wollen endlich schuldenfrei werden? Egal ob Sie 5.000 Euro oder 1 Millionen Euro Schulden haben, wir helfen weiter. Wir helfen bei Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenregulierung. Mit unserer Hilfe werden Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei. 

Verkehrsrecht & Unfallregulierung

Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf. Wir regulieren jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle bundesweit. Wir kennen die Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Dabei verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Kfz-Gutachtern, die Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden aufnehmen und das Gutachten erstellen. Regulieren Sie Ihren Unfall mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht!