Kündigung von Amazon erhalten!?
Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf | bundesweit

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf & Fachanwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf mit herausragenden Ergebnisse außergerichtlich und gerichtlich

  • Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf & Fachanwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf

  • Sofort-Hilfe im Arbeitsrecht in Düsseldorf (u.a. bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Versetzung, Lohn, Abmahnung)

  • Kompetent und effizient mit der Erfahrung aus vielen hunderten Fällen außergerichtlich und vor Gericht mit herausragenden Ergebnissen

  • Erfahrung aus über 15 Jahre im Arbeitsrech

  • Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgber und kennen daher die „Tricks“ der jeweiligen Gegenseite 
  • Schneller persönlicher Termin (vor Ort in unserer Kanzlei, via Telefon oder digital)

Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung von Amazon erhalten? [Update 2026]

Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf hilft bundesweit

Sie sind Arbeitnehmer bei Amazon und haben eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Abmahnung erhalten?

Dann ist schnelles und strategisch richtiges Handeln entscheidend, um Ihre Rechte zu sichern und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Wichtig: Nach Zugang einer Kündigung gilt eine gesetzliche Frist von nur 3 Wochen, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf begleitet seit Jahren arbeitsrechtliche Fälle im Arbeitsrecht und kann auf eine jahrelange Erfahrung aus der Beratung und prozessualen Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgeber zurückgreifen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat eine nachgewiesene Expertise im Arbeitsrecht und ist durch den Nachweis theoretischer Kenntnisse und eine große Anzahl von arbeitsrechtlichen Fällen aus der Praxis berichtigt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Frau Rechtsanwältin Huber ist der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verliehen worden.

Soforthilfe im Arbeitsrecht – Ihre nächsten Schritte

  • Kündigung erhalten? Frist prüfen (3 Wochen!) und sofort rechtlich bewerten lassen
  • Aufhebungsvertrag vorgelegt? Niemals ungeprüft unterschreiben
  • Abmahnung erhalten? Rechtliche Wirksamkeit prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung

Kurzfristige Termine – auch digital und bundesweit

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren erfolgreich:

  • Arbeitnehmer
  • Führungskräfte
  • Arbeitgeber

Der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ steht für:

  • nachgewiesene Spezialisierung im Arbeitsrecht
  • umfangreiche praktische Prozesserfahrung
  • kontinuierliche Fortbildung

Die Verleihung erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und garantiert ein hohes Maß an fachlicher Expertise.

Kündigung von Amazon erhalten – Was jetzt tun?

1. Frist beachten (entscheidend!)

Nach Zugang der Kündigung beginnt eine strenge 3-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage.

Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Ihre Rechte als Arbeitnehmer

In den meisten Fällen bei Amazon findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung.

Voraussetzungen:

  • Beschäftigung länger als 6 Monate
  • Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern

Zulässige Kündigungsgründe:

Liegt keiner dieser Gründe vor, ist die Kündigung häufig angreifbar und unwirksam.

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund im Verhalten des Arbeitnehmers insofern, dass der Arbeitnehmer Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis schuldhaft verletzt. Dabei kann sowohl eine Verletzung von Hauptpflichten (§ 611 BGB: Pflicht zur ordnungsgemäßen Erbringung der Arbeitsleistung) als auch eine Verletzung von Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB, z.B. Störung des Betriebsfriedens oder Diffamierung des Arbeitgebers Amazon gegenüber Dritten) zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. „Verhalten“ ist all das, was der Arbeitnehmer willentlich steuern kann.
Ein Kündigung durch den Arbeitgeber kann insofern z.B. dann ausgesprochen werden, wenn Sie etwas gestohlen haben, zu spät zur Arbeit kommen, Beleidigungen gegen andere Mitarbeiter aussprechen etc.

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt im Regelfall voraus, dass der Arbeitnehmer wegen des der Kündigung zugrunde liegenden Fehlverhaltens zuvor vom Arbeitgeber (Amazon) abgemahnt worden ist (vergleichbar in etwa mit der „gelben Karte“ beim Fußball). Nur bei ganz schwerwiegenden Pflichtverletzungen – z.B. bei der Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis – kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden (vergleichbar in etwa mit der „roten Karte“ beim Fußball). Kündigt der Arbeitgeber (Amazon), ohne eine an sich erforderliche Abmahnung zuvor erteilt zu haben, ist die ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung unwirksam.

Personenbedingte Kündigung

Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund nicht im Verhalten, sondern in der Person des Arbeitnehmers. Gemeint ist damit: Alle vom Arbeitnehmer nicht willentlich steuerbaren Umstände, die in seiner Person begründet sind, sind personenbedingte Gründe (typisches Beispiel: Krankheiten des Arbeitnehmers oder Ungeeignetheit zur Arbeitsleistung aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel). Die Abgrenzung zwischen verhaltensbedingter und personenbedingter Gründe kann in Einzelfällen schwierig sein (z.B. bei Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz). Wichtig ist die Unterscheidung vor allem deshalb, weil bei einer personenbedingten Kündigung regelmäßig keine Abmahnung erforderlich ist.

Betriebsbedingte Kündigung

Anders als bei der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung liegt der Grund bei der betriebsbedingten Kündigung nicht auf Arbeitnehmer-, sondern auf Arbeitgeberseite (Amazon). Der Arbeitgeber ist berechtigt, betriebsbedingt zu kündigen, wenn er es aus betrieblichen Gründen heraus für notwendig erachtet. Dem Arbeitgeber (Amazon) obliegt die unternehmerische Verantwortung für seinen Betrieb. Er ist in seinen unternehmerischen Entscheidungen frei. Hält ein Arbeitgeber (Amazon) z.B. wegen Umsatzrückgangs die Entlassung von Arbeitnehmern für erforderlich, so ist dies eine unternehmerische Entscheidung, die nicht justiziabel ist und betriebsbedingte Kündigungen als Konsequenz zulässt. Allerdings ist der Arbeitgeber im Rahmen des Ausspruchs von betriebsbedingten Kündigungen nicht vollständig frei: Er muss vor Kündigungsausspruch eine zutreffende sog. „Sozialauswahl“ vornehmen. Wird diese nicht korrekt durchgeführt, ist die betriebsbedingte Kündigung unwirksam ( § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG).

Aufhebungsvertrag von Amazon – Vorsicht!

Ein Aufhebungsvertrag wirkt auf den ersten Blick oft attraktiv, kann jedoch erhebliche Nachteile mit sich bringen:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Verlust des Kündigungsschutzes
  • Verzicht auf eine mögliche Abfindung

Wenn Amazon Arbeitnehmer „loswerden“ will sind die Möglichkeiten aufgrund der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetztes (s.o.) begrenzt. Wenn Amazon einem Arbeitnehmer wirksam kündigen möchte, dann kann Amazon dies nur dann machen wenn entweder verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe vorhanden sind (s.o.).

Eine Alternative zu einer Kündigung eines Arbeitnehmers hat Amazon durch Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. Ein solcher Aufhebungsvertrag ist zunächst erst das Angebot des Arbeitgebers (Amazon) an den Arbeitnehmer auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Aber Achtung:

Für den Arbeitgeber hat ein Aufhebungsvertrag in der Regel ausschließlich Vorteile. Der Vertrag ermöglicht es ihm zum einen, geltende Kündigungsfristen zu umgehen und das Arbeitsverhältnis so schneller zu beenden. Zum anderen erspart er sich auch das Risiko und die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens.
Für den Arbeitnehmer hat ein Aufhebungsvertrag hingegen viele Nachteile. Durch seine Unterschrift unter dem Vertrag erklärt er sich damit einverstanden, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird und er somit auf seine zahlreichen arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Schutzvorschriften verzichtet. Arbeitnehmer laufen daher Gefahr,

  • ihren Arbeitsplatz zu früh zu verlieren,
  • eine zu niedrige Abfindung zu akzeptieren,
  • hohe finanzielle Einbußen beim Arbeitslosengeld in Kauf zu nehmen.

Unterschreiben Sie daher niemals ungeprüft.

Wir prüfen für Sie:

  • realistische Abfindungshöhe
  • rechtliche Risiken
  • optimale Verhandlungsstrategie

Sie sollten als Arbeitnehmer von Amazon keinen Aufhebungsvertrag ungeprüft unterzeichnen. Ein solcher Aufhebungsvertrag liegt in der Regel ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers (Amazon). Durch ungeprüfte Annahme des Angebots auf Abschluss des Aufhebungsvertrages durch den Arbeitgeber können Sie sich erheblich schlechter stellen als wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen. Zudem droht häufig eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur.

Gegenstand eines Aufhebungsvertrages sind in der Regel folgende Punkte:

  • Höhe und Fälligkeit der Abfindung
  • Regelungen zu Gehaltszahlungen und ausstehenden Provisionen
  • Vereinbarungen über anteiliges Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt
  • Abgeltung von Überstunden und Resturlaub
  • Klärung der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung
  • Zeitpunkt, bis zu dem Dienstwagen, Diensttelefon und andere technische Geräte vom Arbeitnehmer weiter genutzt werden können
  • Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit der gewünschten Gesamtbeurteilung (Note „sehr gut“ oder „gut“)
  • Freistellung des Arbeitnehmers ab einem bestimmten Zeitpunkt

Als Arbeitnehmer von Amazon sind Sie in der Regel in einer guten Verhandlungsposition, da der Arbeitgeber in der Regel kein Interesse an einem Kündigungsschutzprozess haben wird. Viele Arbeitgeber zeigen sich in dieser Situation durchaus zu Zugeständnissen bereit. Uns gelingt es regelmäßig in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ein erheblich besseren Aufhebungsvertrag für unsere Mandanten zu erzielen als dies vom Arbeitgeber ursprünglich geplant war!

Hierzu zählen z.B.

  • Erheblich höhere Abfindungszahlung
  • Längere Freistellung bis zum Beendigungszeitpunkt unter Fortzahlung des Lohns
  • Änderung des Zeugnisinhalts auf „gut“ oder „sehr gut“
  • Vermeidung einer Sperrfrist bzgl. des Erhalts von Arbeitslosengeld

Abmahnung von Amazon– richtig reagieren

Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber Amazon erhalten? Gegen diese Abmahnung können und sollten Sie sich wehren.

Eine Abmahnung hat vor allem drei Funktionen:

  • Hinweisfunktion
  • Rügefunktion
  • Warnfunktion

Letztlich verfolgt jede Abmahnung das Ziel, den Arbeitnehmer zu einem vertragsgemäßen Verhalten zu bewegen. Durch die Abmahnung soll also (wieder) ein angemessenes Verhalten bewirkt werden, welches das Arbeitsverhältnis nicht länger gefährdet.

Eine Abmahnung wird vom Arbeitgeber in der Regel in die „Personalakte“ genommen und kann der erste Schritt zu einer Kündigung sein. Daher sollten Sie die Abmahnung sowie die rechtlichen Möglichkeiten diese aus der „Personalakte“ entfernen lassen von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Es gibt keine feste gesetzliche Regel dafür, wie viele Abmahnungen einer wirksamen Kündigung vorhergehen müssen. Entscheidend ist vielmehr immer der Einzelfall. Eine Kündigung kann schon nach der ersten Abmahnung wirksam sein, sodass eine Abmahnung immer ernst zu nehmen ist.

Wichtig ist für die Wirksamkeit einer späteren Kündigung nur, dass Abmahnung und Kündigung einen Zusammenhang haben. Abmahnung und Kündigung müssen auf dem gleichen Vertragsverstoß beruhen.

Hat der Arbeitnehmer also bspw. eine Abmahnung wegen unentschuldigten Zuspätkommens erhalten, kann diese wohl nicht die Grundlage für eine Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung sein.

Für die Frage, ob die Abmahnung berechtigterweise ausgesprochen wurde sind folgende Fragen relevant:

  • Wurde die Abmahnung von einer dazu berechtigten Person ausgesprochen?
  • Erfüllt die Abmahnung die drei o.g. Funktionen?
  • Hat der Arbeitnehmer das ihm vorgeworfene Verhalten überhaupt begangen?

Wenn der Arbeitnehmer gar nicht gegen eine vertragliche Pflicht verstoßen hat bzw. die Abmahnung inhaltlich unrichtig ist, gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  • Er hat einen Anspruch darauf, die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernen zu lassen.
  • Er kann eine Gegendarstellung verfassen und diese zur Personalakte reichen.
  • Nichts tun (nur mit anwaltlichem Rat).

Im Ergebnis lässt sich festhalten: Sobald Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber Amazon erhalten haben, sollten Sie diese von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht rechtlich prüfen lassen.

Wie erhalte ich eine Abfindung durch Kündigungsschutzklage gegen Amazon

Ziel einer Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich immer die Feststellung der Unwirksamkeit der durch Amazon ausgesprochenen Kündigung. In diesem Fall besteht das Arbeitsverhältnis fort und Sie verlieren den Arbeitsplatz nicht. Sehr oft kommt es jedoch vor den Arbeitsgerichten zu Vergleichen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern nach welchen

  • das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird,
  • eine Abfindung gezahlt wird,
  • ggf. eine längere Freistellung unter Fortzahlung des Lohns vereinbart wird,
  • Urlaubsabgeltung gezahlt wird
  • und die Erteilung eines guten Zeugnisses durch den Arbeitgeber (Amazon) zugesichert wird.

Die „Grundformel“ für die Berechnung der Abfindung stellt sich grundsätzlich wie folgt dar: 0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in Euro. Falls Sie mitten im Jahr gekündigt werden, erfolgt ab 6 Monaten eine Aufrundung auf ein Jahr.

Beispiel:

Sie erhalten von Amazon 3000 EUR brutto monatlich und arbeiten dort seit 6 Jahren. Dann beläuft sich die Regelabfindung auf 9.000 EUR (3000 EUR : 0,5 x 6).

Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Regelabfindung je nach Einzelfall erheblich nach oben oder auch nach unten abweichen kann.

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – unsere Expertise

  • Kündigung und Kündigungsschutzklage

  • Fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung

  • Aufhebungsverträge prüfen und verhandeln

  • Abfindung, Verhandlung bei AbfindungenAbfindung, Verhandlung bei Abfindungen

  • Arbeitsverträge erstellen und prüfen

  • Änderungskündigung

  • Lohn- und GehaltsklagenLohn- und Gehaltsklagen

  • Abmahnungen

  • Versetzung / Umsetzung

  • Elternzeit

  • Teilzeitverlangen, Elternzeitverlangen

  • Arbeitsrecht für leitende Angestellte

  • Arbeitsrecht für Geschäftsführer

  • Wettbewerbsverbot

  • Bonuszahlungen

  • Umstrukturierung und Betriebsübergang

  • Insolvenz und Insolvenzgeld

  • Leiharbeit

  • Zeugnis

  • Urlaub und Urlaubsabgeltung

Der Arbeitgeber Amazon

Amazon ist eines der weltweit bekanntesten und einflussreichsten Technologieunternehmen. Gegründet im Jahr 1994 von Jeff Bezos, begann es als eine bescheidene Online-Buchhandlung und hat sich seitdem zu einem globalen Giganten entwickelt, der das Einkaufsverhalten von Milliarden von Menschen auf der ganzen Welt verändert hat. Doch Amazon ist weit mehr als nur ein Online-Händler; es ist ein Unternehmen, das die Art und Weise, wie wir einkaufen, arbeiten und leben, grundlegend verändert hat.

Seit Jahren ist die Anzahl der Angestellten des Weltkonzerns Amazon stetig gestiegen und überschritt im Jahr 2020 erstmals die Grenze von einer Million. Im Verlauf des Jahres 2022 ist die Anzahl der Voll- und Teilzeitmitarbeiter jedoch gesunken und belief sich Ende des Jahres auf rund 1,54 Millionen. Zusätzlich zu den Voll- und Teilzeitkräften beschäftigt das Unternehmen darüber hinaus auch Saisonarbeiter.

Der Internetgigant mit Hauptsitz in Seattle vermeldete für das Jahr 2022 einen Umsatz in Höhe von rund 513,98 Milliarden US-Dollar. Gut zehn Jahre zuvor lag der Umsatz noch bei rund 61 Milliarden US-Dollar. Das Jahresergebnis von Amazon war im Jahr 2022 rückläufig: Während das Unternehmen im Jahr 2021 einen Gewinn in Höhe von rund 33,36 Milliarden US-Dollar ausweisen konnte, erzielte Amazon im Jahr 2022 einen Verlust von rund 2,72 Milliarden US-Dollar.

Amazon beschäftigt in Deutschland etwa 36.000 Mitarbeiter.

Der Einstiegslohn für alle Logistikmitarbeiter in Deutschland beläuft sich aktuell auf ca. 14 Euro brutto aufwärts pro Stunde. Jahresverdienst nach zwei Jahren auf Vollzeitbasis: durchschnittlich rund 37.000 Euro brutto. Amazon wird als Arbeitgeber von Mitarbeitenden mit durchschnittlich 3,3 von 5 Punkten bewertet. In der Branche Internet schneidet Amazon schlechter ab als der Durchschnitt (4,1 Punkte). Basierend auf den Bewertungen der letzten 2 Jahre würden 59% der Mitarbeitenden Amazon als Arbeitgeber weiterempfehlen.

Warum Fachanwätlin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf – Expertise

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber erzielt regelmäßig im Rahmen von Kündigungsschutzklagen oder der Verhandlung von Aufhebungsverträgen herausragende und weit überdurchschnittliche Ergebnisse

  • Jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

  • Rechtsanwältin J. Huber aus Düsseldorf ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und hat nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht

  • Durch die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kennen wir die „Fallstricke“ sowie „Tricks“ der jeweiligen Gegner genau und können für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis herausholen

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf tritt regelmäßig für Mandanten bei Gericht auf und kann sich auch dort engagiert durchsetzen. Durch die zahlreichen Vertretungen vor Gericht kennt Rechtanwältin Huber die Gerichts sowie die entscheidenden Richter und Richterinnen sowie deren Eigenarten

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber erklärt Ihnen juristisch komplexe Fragestellungen einfach und verständlich

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Bundesweite Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unsere Mandanten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber berät und vertritt Mandanten nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

  • Transparente Vergütungsstruktur. Grundsätzlich übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung unsere Vergütung. Sollte dies einmal nicht der Fall sein oder sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so rechnen wir auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgeset es (RVG) ab oder vereinbaren mit Ihnen eine individuelle Vergütung und ggf. auch eine erfolgsbasierte Vergütung

Hier finden Sie uns:

Was tun bei Kündigung von Amazon?

Nach Zugang der Kündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam. Daher sollten Sie sofort anwaltliche Beratung einholen.

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Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Amazon?

Ein automatischer Anspruch besteht in der Regel nicht. Allerdings ist eine Abfindung häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandelbar, insbesondere bei guten Erfolgsaussichten.

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Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz bei Amazon?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn:

  • Sie länger als 6 Monate beschäftigt sind
  • und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat

Das ist bei großen Arbeitgebern wie Amazon in der Regel erfüllt.

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Ist ein Aufhebungsvertrag von Amazon sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, birgt aber oft erhebliche Risiken wie:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Verlust von Kündigungsschutz

Daher sollte ein Aufhebungsvertrag immer vor der Unterschrift geprüft werden.

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Kann ich mich gegen eine Abmahnung von Amazon wehren?

Ja. Sie können:

  • eine Gegendarstellung verfassen
  • die Entfernung aus der Personalakte verlangen
  • oder gerichtlich dagegen vorgehen

Eine rechtliche Prüfung ist empfehlenswert.

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Wie hoch ist die Abfindung bei Amazon?

Oft orientiert sich die Abfindung an der Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch vom Einzelfall und der Verhandlung ab.

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Welche Kündigungsarten gibt es bei Amazon?

Es gibt drei Hauptarten:

  • betriebsbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung

Jede dieser Kündigungen ist rechtlich überprüfbar.

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Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, sofort zu unterschreiben. Lassen Sie sich Zeit und prüfen Sie den Vertrag rechtlich – häufig lassen sich bessere Konditionen verhandeln.

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Wie schnell sollte ich nach einer Kündigung reagieren?

Sofort. Neben der 3-Wochen-Frist können weitere Maßnahmen erforderlich sein, die frühzeitig eingeleitet werden sollten, um Ihre Chancen zu verbessern.

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Kann ich mich auch bundesweit vertreten lassen?

Ja. Die Vertretung im Arbeitsrecht ist bundesweit möglich. Viele Verfahren können schriftlich oder per Gerichtstermin durchgeführt werden. Auch eine digitale Beratung ist problemlos möglich.

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Wer ist der beste Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigung von Amazon?

Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber ist spezialisiert im Arbeitsrecht und dort für die Erzielung bestmöglicher Ergebnisse im Rahmen von Abfindungsverhandlungen nach Kündigung oder im Rahmen der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

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Kündigung erhalten

Kündigung erhalten? Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und holen für Sie das bestmögliche Ergebnis raus!

Kündigung oder Aufhebungsvertrag von Mercedes-Benz erhalten?

Sie arbeiten bei Mercedes-Benz und haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Wir holen für Sie das bestmögliche Ergebnis raus!

Kündigung oder Aufhebungsvertrag von Amazon erhalten?

Sie arbeiten bei Amazon und haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Wir holen für Sie das bestmögliche Ergebnis raus!

Informationen über Düsseldorf

Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität

Düsseldorf, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Metropole am Rhein ist nicht nur eine moderne Wirtschaftshochburg, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.

Architektur und Sehenswürdigkeiten am Rhein

Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.

Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf

Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.

Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten

Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.

Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional

Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.

Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten

Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.

Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.

Stadtteile hat Düsseldorf

Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten

Postleitzahlen in Düsseldorf

40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599

Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf – Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber

Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten und wollen sich gegen diese wehren? Sie wollen das maximale Ergebnis im Rahmen der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages erreichen? Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf ist Expertin im Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht & Experte im Arbeitsrecht

Ob Sie in Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal, Oberbilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterrath, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Grafenberg, Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Gerresheim, Hubbelrath, Ludenberg, Benrath, Urdenbach, Reisholz, Holthausen, Wersten, Itter, Himmelgeist, Hassels, Garath oder Hellerhof wohnen – wir sind für Sie da. Als spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber gerne zur Verfügung.

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Diese Seite wurde fachlich von Rechtanwältin J. Huber erstellt bzw. geprüft. Ziel ist eine klare, rechtlich fundierte und verständliche Einordnung Ihrer Situation – insbesondere dann, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind.

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