Unsere Erfolge im Arbeitsrecht – Fallbeispiele aus der Praxis

Über Expertise im Arbeitsrecht kann man viel schreiben. Wir zeigen unsere Erfolge.

  • Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht

  • Echte Fallbeispiele mit Gerichtsentscheidungen, Aktenzeichen und tatsächlich erzielten Ergebnissen

  • Persönlich geführt von Fachanwältin für Arbeitsrecht Jacqueline Huber – von kleineren Fällen bis zu Verhandlungsergebnissen im sechsstelligen Bereich

  • Verfahren vor Arbeitsgerichten in ganz Nordrhein-Westfalen – von Düsseldorf über Köln bis Bielefeld und Siegburg
  • Abfindungen, Anerkenntnisurteile und verhinderte Kündigungen – nicht nur Zahlen, sondern nachvollziehbare Verfahrensausgänge
  • Erfahrung aus über 15 Jahren im Arbeitsrecht

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Marius Mikosz
15 Oktober 2026
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Herr Dimsic ist ein hervorragender und höchst professioneller Strafverteidiger. Freispruch erreicht. Er ist der beste Anwalt der mich jeweils vertrat (insgesamt vertraten mich mehrere Anwälte in verschiedenen Angelegenheiten). Andere zwei Anwälte sind in der letzten Angelegenheit gescheitert. Herr Dimsic agiert nicht nur im Schriftverkehr, sondern auch vor Gericht höchst professionell, setzt zur Recht, vor Gericht die Gegenseite so unter Druck, was in der Konsequenz ein Einlenken der Gegenseite erforderlich macht. Hiermit empfehle ich sehr, die gesamte Anwaltskanzlei um Herrn Dimsic. Mit freundlichen Grüßen Marius Mikosz
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Arina Babakan profile picture
Arina Babakan
10 Oktober 2026
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Ich bin mit der Beratung durch Frau Huber sehr zufrieden. Sie ist äußerst kompetent, engagiert und freundlich. Ich habe mich bestens beraten und aufgehoben gefühlt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung und das hervorragende Ergebnis! Ich kann Frau Huber uneingeschränkt weiterempfehlen.
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C S profile picture
C S
8 Oktober 2026
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Ich kann die Kanzlei, vor allem Herrn Dimsic und seine Assistentin Frau Rasbach zu 100% weiterempfehlen. Mein Anliegen wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt durch Einstellung des Verfahrens. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie!
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Leyla Farrag profile picture
Leyla Farrag
18 September 2026
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Tolle Beratung und starke Unterstützung im Arbeitsrecht! Ich habe mich bei der Verhandlung meines Aufhebungsvertrags von Frau Huber beraten lassen und bin wirklich super zufrieden. Sie hat sich von Anfang an viel Zeit für mein Anliegen genommen und mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt. Durch ihr Erfahrung, Verhandlungsgeschick und ihre Fachkenntnis konnten wir das optimale Ergebnis für mich herausholen. sowohl bei der Abfindung als auch bei den restlichen Details des Vertrags. Besonders geschätzt habe ich ihre ehrliche, menschliche Art in dieser nicht ganz einfachen Zeit. Vielen Dank 😊
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Nouri Amrollahi
3 September 2026
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Sehr gute Reschtsanwalt 👍❤️❤️❤️
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Hüseyin Yildiz
28 August 2026
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Nur zu Empfehlen ! Man wird ausführlich beraten. Und sie wissen was sie da ganz genau tuhen. Trotz dessen das ich vom schlimmsten ausgegangen bin hat Herr Dimsic sein bestes gegeben so das mein Verfahren eingestellt wurde. Vielen Dank!
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Serhan Murati profile picture
Serhan Murati
20 August 2026
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Super Büro arbeite vom Team Und der Anwalt Mega Nur empfehlenswert
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Mirela Omerovic
17 August 2026
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Herr Dimsic ist mit Sicherheit eine sehr erfolgreiche Anwalt kann ich nur empfehlen
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Deyanat Ahmad seyar
16 August 2026
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Top- Wir sind mit Jacqueline mehr als zufrieden! Sie ist jederzeit erreichbar, reagiert unglaublich schnell und hat immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen. Besonders schätzen wir, dass sie nicht nur zuhört, sondern auch direkt passende Lösungen findet und uns kompetent und zuverlässig weiterhilft. Danke das euch gibt
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Joachim Schneider
9 August 2026
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Herr Dimsic hat meine Tochter in einer Strafsache wegen Trunkenheit am Steuer hervorragend vertreten und das Bestmögliche Für sie heraus geholt. Seine freundliche und entspannte Art schaffen sofort eine angenehme Atmosphäre, wobei er trotzdem realistische, nicht schön geredete, Erfolgsaussichten kommuniziert. Für eine Vertretung bei Verkehrsstraftaten definitiv eine Empfehlung.
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Anonym
21 Juli 2025
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Freundlich, zugewandt, hochversiert und verlässlich. Bin in meinem Fall sehr froh, mich an diese Kanzlei gewandt zu haben. Hatte sie aufgrund der Empfehlungen im Internet ausgewählt und eingeschaltet. Danke!!!
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Anonym
6 Juni 2025
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Ich möchte Herrn Rechtsanwalt Dimsic und seinem gesamten Team meinen herzlichen Dank aussprechen. Mein Anliegen wurde äußerst professionell, engagiert und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss fühlte ich mich jederzeit bestens betreut und kompetent vertreten. Besonders hervorheben möchte ich die klare Kommunikation, die schnelle Reaktionszeit und die empathische Art, mit der man mir begegnet ist. Ich kann Herrn Dimsic und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen!
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Anonym
20 Mai 2025
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Ich möchte hiermit meine uneingeschränkte Empfehlung für Herrn Dimsic und sein Team aussprechen. Von der ersten Kontaktaufnahme an war ich beeindruckt von seiner sympathischen Art und der Kompetenz, die er in seine Arbeit einbringt. Er nimmt sich die Zeit, um alle Fragen ausführlich zu beantworten und komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Man merkt sofort, dass ihm das Wohl seiner Mandanten am Herzen liegt. In jeder Phase meines Falls hat er mich umfassend informiert und mir das Gefühl gegeben, in besten Händen zu sein. Ich schätze besonders seine Geduld und sein Engagement, die über das Maß hinausgehen, was man normalerweise erwarten würde. Dank seiner Unterstützung konnte ich eine positive Lösung für mein Anliegen finden. Ich kann Herrn Dimsic ohne Vorbehalte weiterempfehlen und bin überzeugt, dass er auch Ihnen mit seiner Expertise und seinem persönlichen Einsatz helfen wird! Vielen Herzlichen Dank an Rechtsanwalt Dimsic und der gesamten Kanzlei für die hervorragende Unterstützung und Hilfe 🙏🏽 Originaltext anzeigen Übersetzung
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Anonym
16 Mai 2025
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Ein hervorragender Rechtsanwalt! Kann man nur weiterempfehlen!
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Anonym
10 Mai 2025
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Ich kann Herrn Dimsic sehr empfehlen. Von Anfang an habe ich mich bestens beraten gefühlt und am Ende habe ich eine positive Nachricht erhalten. Ich bin ihm dafür sehr dankbar.
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farbod z.
29 April 2025
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Hey Leute ich kann nur Herr Dimsic jedem empfehlen der kann wirklich euch helfen ich bin total zufrieden
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Solo Pelle G.
13 März 2025
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Ich kann Herr Dimsic uneingeschränkt weiterempfehlen! Vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Lösung meines Falls habe ich mich bestens betreut gefühlt. Herr Dimsic hat mich kompetent beraten, war stets erreichbar und hat sich mit großem Engagement für meine Interessen eingesetzt. Besonders beeindruckt hat mich die klare und verständliche Kommunikation sowie die schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung – jederzeit wieder!
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Ibrahim M. profile picture
Ibrahim M.
10 März 2025
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Herr Dimsic bestes Oberteil Originaltext anzeigen Übersetzung
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T.
26 Februar 2025
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Einfach 100% herausragende Arbeit! Mein Anwalt hat sich meinem Fall schnell und professionell angenommen und es wieder ein Mal geschafft, meinen Punkt und die Geldstrafe abzuwenden. Keine langen Diskussionen, sondern eine klare, zielgerichtete Lösung. Wer kompetente und effiziente Rechtsberatung sucht, ist hier genau richtig. Vielen Dank für die super Hilfe. Sollte ich nochmal was haben, werde ich definitiv wieder kommen. Schöne Grüße und weiterhin viel Erfolg
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Anonym
16 Dezember 2024
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Her Dimsic ist ein hervorragender Strafverteidiger! Dank seiner kompetenten und engagierten Arbeit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, und ich muss kein Bußgeld zahlen. Absolut zuverlässig, professionell und lösungsorientiert. Ich kann ihn uneingeschränkt weiter empfehlen! Ihr seid ein tolles Team! Originaltext anzeigen Übersetzung
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Unsere Erfolge im Arbeitsrecht – Fallbeispiele aus der Praxis

Im Folgenden zeigen wir einen kleinen – weiteren – Auszug aus unserer arbeitsrechtlichen Praxis – Fallbeispiele, echte Fälle und deren Ergebnisse. Neben Vergleichen, die außergerichtlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, entstehen viele Einigungen erst im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Echte Fallbeispiele mit Gerichtsentscheidungen, Aktenzeichen und tatsächlich erzielten Ergebnissen. Noch mehr echte Fälle und Erfolge finden Sie hier: Expertise Arbeitsrecht

Abfindung mit Bonus-Mechanismus für vorzeitige Beendigung

Eine gut gestaltete Abfindungsvereinbarung kann finanzielle Anreize für beide Seiten schaffen. In diesem Vergleich wurde neben der Grundabfindung eine zusätzliche „Zusatzabfindung“ vereinbart: Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vorzeitig gegenüber dem regulären Beendigungstermin, erhält der Arbeitnehmer eine ergänzende Zahlung in Höhe von 100 % der bis dahin entstandenen monatlichen Bruttogehälter – ausdrücklich vererblich und mit dem regulären Gehaltslauf fällig. Solche gestaffelten Abfindungsmodelle bieten Arbeitnehmern zusätzliche finanzielle Sicherheit für den Fall, dass der Arbeitgeber selbst eine frühere Trennung wünscht, und sollten bei der Vertragsgestaltung aktiv mitgedacht werden.

Präzise Abgrenzung der Ausgleichsklausel schützt gesetzliche Mindestansprüche (Az. 3 Ca 2216/26)

Eine sogenannte Ausgleichs- oder Erledigungsklausel in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich regelt üblicherweise, dass mit Erfüllung alle wechselseitigen Ansprüche erledigt sind. Entscheidend ist dabei die genaue Formulierung: In diesem aktuellen Vergleich wurde ausdrücklich klargestellt, dass Ansprüche aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie zwingende gesetzliche Mindestansprüche nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) von der Erledigungswirkung ausgenommen bleiben. Neben der laufenden Vergütung und einer tariflichen Jahressonderzahlung von 1.588,50 € brutto wurde ein qualifiziertes Zeugnis mit der Note „gut“ vereinbart. Der Fall zeigt, wie wichtig eine präzise juristische Formulierung solcher Klauseln ist – unwirksame oder zu weit gefasste Ausgleichsklauseln können sonst auch gesetzlich unabdingbare Ansprüche gefährden.

Kündigungsschutz und Zeugnisanspruch gemeinsam verhandelt – auch mit Prozesskostenhilfe

In diesem Verfahren haben wir für unsere Mandantin eine Abfindung von 4.000 € brutto gemäß §§ 9, 10 KSchG sowie ein wohlwollendes, qualifiziertes Endzeugnis mit der Gesamtnote „gut“ durchgesetzt. Der vom Gericht mitgeteilte Streitwert unterschied dabei klar zwischen dem eigentlichen Kündigungsschutzantrag und dem zusätzlichen Mehrwert des Vergleichs für die Zeugnisregelung – ein Hinweis darauf, dass beide Ansprüche rechtlich eigenständig zu behandeln und durchzusetzen sind. Die Vertretung erfolgte im Rahmen eines bewilligten Prozesskostenhilfeantrags. Der Fall bestätigt: Auch ohne eigene finanzielle Mittel steht Arbeitnehmern eine vollumfängliche anwaltliche Vertretung im Kündigungsschutzverfahren offen.

Ausgewogener Vergleich mit Bestnote im Zeugnis trotz geteilter Kostenlast (Az. 14 Ca 5776/24)

Nicht jeder Vergleich muss eine Seite eindeutig als „Gewinner“ erscheinen lassen, um für unsere Mandanten ein gutes Ergebnis zu sein. In diesem Verfahren haben wir für unsere Mandantin eine Abfindung von 3.500 € brutto gemäß §§ 9, 10 KSchG sowie ein Arbeitszeugnis mit sehr guter Leistungs- und Verhaltensbeurteilung erzielt; die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien aufgeteilt. Gerade bei überschaubaren Streitwerten kann eine solche ausgewogene Lösung wirtschaftlich sinnvoller sein als ein langwieriges, kostenintensives Verfahren um jede letzte Position – entscheidend ist am Ende das für den Mandanten beste Gesamtergebnis, nicht der formale Sieg in jedem Einzelpunkt.

Vollständiges Anerkenntnis vor dem Arbeitsgericht Nienburg – auch bei kleineren Streitwerten konsequent

Nicht jeder Streit dreht sich um fünf- oder sechsstellige Summen – und auch kleinere Ansprüche verdienen konsequente Durchsetzung. In diesem Verfahren erging vor dem Arbeitsgericht Nienburg ein vollständiges Anerkenntnisurteil zugunsten unserer Mandantin bei einem Streitwert von 1.209 €, nachdem eine außergerichtliche Einigung mit dem ehemaligen Arbeitgeber nicht zustande gekommen war. Das Gericht verurteilte die Gegenseite zudem zur vollständigen Übernahme der Verfahrenskosten. Der Fall zeigt: Auch wenn es finanziell „nicht um viel“ geht, lohnt sich eine konsequente rechtliche Durchsetzung offener Ansprüche – gerade weil Arbeitgeber kleinere Forderungen häufig unterschätzen oder zu lange hinauszögern.

77.000 € Abfindung – ein weiteres Beispiel konsequenter Verhandlungsführung

Hohe Abfindungssummen entstehen selten zufällig, sondern durch eine klare Verhandlungsstrategie und genaue Kenntnis der rechtlichen Ausgangslage. In diesem Verfahren haben wir für unseren Mandanten eine Abfindung von 77.000 € brutto gemäß §§ 9, 10 KSchG durchgesetzt – ausdrücklich bereits mit Abschluss des Vergleichs entstanden und vererblich – ergänzt um eine Urlaubsabgeltung von 14.697 € sowie ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Fälle wie dieser zeigen, dass sich unsere Verhandlungsergebnisse nicht auf Einzelfälle beschränken, sondern Ausdruck einer wiederholt erfolgreichen Herangehensweise an Kündigungsschutzverfahren sind.

Aktuelles Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach: 4.000 € Abfindung (Az. 3 Ca 1425/26)

In einem aktuellen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach haben wir für unseren Mandanten eine Abfindung von 4.000 € brutto gemäß §§ 9, 10 KSchG sowie ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Note „gut“ erzielt. Auch hier wurde beiden Parteien eine kurze Widerrufsfrist eingeräumt, innerhalb derer sich beide Seiten die Einigung noch einmal überlegen können – ein Standardbestandteil sorgfältig verhandelter arbeitsgerichtlicher Vergleiche, der Rechtssicherheit für beide Seiten schafft, ohne die Verbindlichkeit der Einigung grundsätzlich infrage zu stellen.

Korrektur einer fehlerhaften Gehaltsabrechnung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens (Arbeitsgericht Solingen, Az. 4 Ca 1308/25)

Bei einer Kündigung passieren nicht selten Fehler in der laufenden Gehaltsabrechnung – Fehler, die im Trubel der Trennung leicht übersehen werden. In diesem Verfahren haben wir für unseren Mandanten neben einer vererblichen Abfindung von 2.175 € brutto gemäß §§ 9, 10 KSchG auch die Korrektur einer fehlerhaften Oktoberabrechnung durchgesetzt, verbunden mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis mit der Note „gut“. Der Fall zeigt, dass ein Kündigungsschutzverfahren nicht nur die Frage der Kündigung selbst klärt, sondern häufig die Gelegenheit bietet, auch offene Abrechnungsfehler aus den letzten Beschäftigungsmonaten vollständig zu bereinigen.

24.000 € Abfindung mit vollständiger Regelung aller Nebenleistungen

Je umfangreicher das Vergütungspaket eines Arbeitnehmers, desto mehr Einzelpunkte müssen bei einer Trennung sauber geregelt werden. In diesem Vergleich haben wir für unseren Mandanten eine Abfindung von 24.000 € brutto gemäß §§ 9, 10 KSchG erzielt und zugleich in neun einzeln geregelten Punkten unter anderem die weitere private Nutzung des Dienstwagens, den vollständigen Ausschluss offener Provisionsforderungen, die Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge und ein Arbeitszeugnis mit der Bestnote „sehr gut“ vertraglich festgeschrieben. Diese systematische, punktgenaue Regelung aller Einzelfragen ist es, die am Ende ein wirklich abschließendes und für den Mandanten rechtssicheres Gesamtergebnis schafft.

75.000 € Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung

Krankheitsbedingte Kündigungen gelten rechtlich als besonders voraussetzungsreich – Arbeitgeber müssen unter anderem eine negative Gesundheitsprognose und eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung darlegen, bevor eine solche Kündigung überhaupt sozial gerechtfertigt sein kann. In diesem Verfahren haben wir nach einer ordentlichen, aus krankheitsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung für unseren Mandanten eine Abfindung von 75.000 € brutto sowie ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit guter Leistungs- und Verhaltensbeurteilung durchgesetzt. Der Fall zeigt: Auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung, die auf den ersten Blick besonders schwer angreifbar erscheinen mag, lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung der Voraussetzungen – die hohen gesetzlichen Anforderungen an eine solche Kündigung sind in der Praxis häufig nicht vollständig erfüllt.

21.810 € Abfindung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf

In diesem Verfahren haben wir für unsere Mandantin eine Abfindung in Höhe von 21.810 € brutto erzielt – ausdrücklich vererblich und spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig. Solche klaren Fälligkeits- und Vererblichkeitsregelungen sind kein bloßes Beiwerk: Sie stellen sicher, dass der Anspruch auch dann gesichert ist, wenn sich zwischen Vergleichsabschluss und tatsächlicher Auszahlung unvorhergesehene Umstände ergeben. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei einem Abfindungsvergleich nicht nur auf die Summe, sondern auch auf die vertragliche Absicherung dieser Summe zu achten.

11.000 € Abfindung mit Bestnote im Zeugnis bei einem Verfahrenswert von über 41.000 €

Ein hoher Verfahrenswert zeigt, wie viele einzelne Ansprüche in einem Kündigungsschutzverfahren zusammenkommen können. In diesem Fall wurde der Streitwert für Verfahren und Vergleich auf jeweils 41.687,94 € festgesetzt – zusammengesetzt aus der Bestandsstreitigkeit über drei Bruttomonatsgehälter, einem weiteren Gehalt für die Zeugnisstreitigkeit sowie den der Höhe nach zu bewertenden Zahlungsansprüchen. Am Ende stand für unseren Mandanten eine Abfindung von 11.000 € brutto sowie ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis mit der Bestnote „sehr gut“ in Leistung und Verhalten. Der Fall zeigt, dass sich eine genaue rechtliche Bewertung aller Einzelansprüche unmittelbar auf den erzielbaren Gesamtwert eines Vergleichs auswirkt.

Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch das Integrationsamt verhindert

Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt ein besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz: Nach § 168 SGB IX braucht ein Arbeitgeber vor einer ordentlichen Kündigung die vorherige Zustimmung des zuständigen Integrationsamts – ohne diese Zustimmung ist eine Kündigung unwirksam. In diesem Verfahren haben wir für unseren Mandanten erreicht, dass das LVR-Inklusionsamt die beantragte Zustimmung zur Kündigung nicht erteilt hat. Damit konnte die Kündigung von vornherein nicht wirksam ausgesprochen werden. Der Fall zeigt, wie wirkungsvoll der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen sein kann, wenn er frühzeitig und mit der richtigen Argumentation in das Verfahren eingebracht wird – oft noch bevor es überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

7.500 € Abfindung nach fristloser Kündigung

Nach einer fristlosen Kündigung ist schnelles Handeln entscheidend, da die Klagefrist von drei Wochen nach § 4 KSchG unabhängig von der Kündigungsart läuft. In diesem Verfahren haben wir für unseren Mandanten eine Abfindung von 7.500 € brutto zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erzielt – fällig mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, steuerbegünstigt zu zahlen und vererblich ausgestaltet. Der Fall zeigt erneut: Eine fristlose Kündigung ist kein Grund, die eigene Verhandlungsposition vorschnell aufzugeben – im Gegenteil, gerade hier lohnt sich eine konsequente rechtliche Prüfung der Kündigungsgründe.

Frühe Fälle zeigen: Konsequente Vertretung zahlt sich auch bei kleineren Abfindungen aus (Arbeitsgericht Solingen)

Nicht jede erfolgreiche Kündigungsschutzklage muss eine hohe Abfindungssumme zum Ergebnis haben, um für den Mandanten wirtschaftlich sinnvoll zu sein. In diesem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Solingen haben wir nach einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung von 2.100 € brutto sowie ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit guter Leistungs- und Führungsbeurteilung durchgesetzt. Auch bei überschaubaren Streitwerten sorgt eine sorgfältige Verhandlungsführung dafür, dass Mandanten am Ende ein rundum abgeschlossenes, rechtssicheres Ergebnis erhalten – unabhängig von der absoluten Höhe der Abfindung.

55.000 € Abfindung mit flexibler Sprinterklausel und vollständiger Regelung aller Nebenansprüche (Az. 4 Ca 1136/21)

Je länger ein Arbeitsverhältnis besteht und je mehr Zusatzleistungen damit verbunden sind, desto wichtiger ist eine lückenlose vertragliche Regelung bei der Trennung. In diesem Verfahren haben wir für unseren Mandanten eine Abfindung von 55.000 € brutto gemäß §§ 9, 10 KSchG gesichert – ausdrücklich sofort entstanden und vererblich. Zugleich wurden sämtliche Nebenfragen klar geregelt: der Verzicht auf einen Dienstwagen nach Kündigungsausspruch, offene Fragen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld für mehrere Jahre sowie die Kündigung einer zugunsten des Mandanten bestehenden Direktversicherung. Besonders hervorzuheben ist die vereinbarte Sprinterklausel: Unser Mandant konnte das Arbeitsverhältnis mit nur drei Tagen Frist vorzeitig beenden, wodurch sich die Abfindung um 75 % der dadurch für den Arbeitgeber ersparten Monatsvergütung zusätzlich erhöhte. Der Fall zeigt, wie sich durch eine intelligente Vertragsgestaltung sowohl schnellere berufliche Flexibilität als auch ein finanzieller Zusatzanreiz miteinander verbinden lassen.

5.562,50 € Abfindung – solides Ergebnis bereits nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit

Auch bei kurzer Beschäftigungsdauer lohnt sich eine konsequente rechtliche Prüfung der Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf haben wir für unseren Mandanten nach nur einem Jahr Betriebszugehörigkeit eine Regelabfindung von 5.562,50 € brutto gemäß §§ 9, 10 KSchG sowie ein qualifiziertes, wohlwollendes Endzeugnis mit guter Bewertung erzielt. Der Fall zeigt: Die Höhe einer erzielbaren Abfindung hängt nicht allein von der Beschäftigungsdauer ab, sondern maßgeblich davon, wie konsequent die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage von Anfang an eingeschätzt und verhandelt werden.

Aktuelles Verfahren: Urlaubsabgeltung über zwei Kalenderjahre plus Abfindung (Arbeitsgericht Düsseldorf)

Bei einer Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres treffen häufig Resturlaubsansprüche aus mehreren Jahren aufeinander. In diesem aktuellen Verfahren haben wir für unseren Mandanten die Abgeltung von 19 Urlaubstagen aus dem Vorjahr sowie 9,33 Urlaubstagen aus dem laufenden Jahr durchgesetzt, zusätzlich zu einer Abfindung von 5.200 € brutto gemäß §§ 9, 10 KSchG und einem wohlwollenden, qualifizierten Zeugnis mit der Note „gut“. Der Fall zeigt, wie wichtig eine genaue Berechnung offener Urlaubsansprüche über den Jahreswechsel hinweg ist – ein Punkt, der bei überstürzten Einigungen häufig zu kurz kommt.

12.000 € Abfindung mit sofortiger Fälligkeit und weitreichender Verschwiegenheitsklausel (Arbeitsgericht Köln, Az. 3 Ca 5603/24)

Nicht immer ist die Fälligkeit einer Abfindung erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll – in manchen Fällen ist eine sofortige Zahlung im Interesse des Mandanten. In diesem Verfahren haben wir für unseren Mandanten eine Abfindung von 12.000 € brutto erzielt, die bereits mit Zustandekommen des Vergleichs fällig wurde, statt erst zum späteren Beendigungszeitpunkt. Ergänzend wurde eine umfassende, über das Beendigungsdatum hinaus geltende Verschwiegenheitsverpflichtung zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vereinbart sowie ein qualifiziertes Zeugnis mit der Note „gut“. Der Fall zeigt, dass sich auch der Zeitpunkt der Fälligkeit einer Abfindung aktiv verhandeln lässt, wenn eine schnelle finanzielle Absicherung für den Mandanten im Vordergrund steht.

11.435,28 € Urlaubsabgeltung und vollständig fallengelassene fristlose Kündigung

In diesem Verfahren wurde zunächst eine fristlose Kündigung ausgesprochen, deren Vorwürfe die Arbeitgeberseite im Laufe des Verfahrens vollständig nicht mehr aufrechterhielt. Am Ende einigten sich die Parteien auf eine ordentliche, betriebsbedingte Beendigung, verbunden mit der vollständigen Entgeltzahlung samt Provision für den letzten Beschäftigungsmonat, einer Urlaubsabgeltung von 11.435,28 € brutto für zwei Kalenderjahre und einem wohlwollenden, qualifizierten Zeugnis mit der Note „gut“. Der Fall zeigt eindrücklich, wie stark sich die ursprüngliche Position eines Arbeitgebers im Laufe eines sorgfältig geführten Verfahrens noch verändern kann – von der fristlosen Kündigung bis zur vollständigen Zurücknahme der erhobenen Vorwürfe.

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