Anwalt für Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Schuldenberatung bundesweit

Anwalt für Privatinsolvenz & Anwalt für Verbraucherinsolvenz hilft Mandanten bundesweit schuldenfrei zu werden, egal wie viele Gläubiger sie haben und egal wie hoch ihre Schulden sind. In maximal 3 Jahren schuldenfrei!

  • Unkompliziert und einfach zur Schuldenfreiheit

  • Anwalt für Privatinsolvenz & Anwalt für Verbraucherinsolvenz – kein dubioser Schuldenberater

  • Schuldenregulierung bundesweit, unabhängig von ihrem Wohnort

  • Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz für private Schulden sowie Regelinsolvenz für (ehemalige) Selbständige

Anwalt für Privatinsolvenz in Düsseldorf hilft Ihnen schuldenfrei zu werden [Update 2026]

Insolvenzantrag vom Experten – Insolvenzverfahren dauern ab sofort nur noch drei Jahre!

Was wir für Sie tun können:

Sie sind überschuldet und kennen keine Ausweg? Sie erhalten laufend Briefe von Gläubigern mit Mahnungen und Drohungen. Sie haben den Überblick über Ihre Schulden verloren und kennen keinen Ausweg? Kein Problem, glauben Sie mir, hierfür gibt es eine einfache Lösung.

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M aus Düsseldorf ist Spezialist für Schuldenregulierung sowie Privatinsolvenz, Verbraucherinsolven und Regelinsolvenz und Ihnen bundesweit dabei, dass Sie keine Briefe mehr von Gläubigern erhalten und diese Sie in Ruhe lassen, d.h. keine Mahnungen mehr, keine Drohungen mehr, keine Pfändungen etc. Innerhalb einer recht kurzen Zeit (3 Jahre, zügiger auch möglich) werden Sie schuldenfrei, egal ob Sie 10.000 Euro Schulden haben oder 1 Millionen Euro Schulden.

Kann eine Person ihre Schulden nicht begleichen, ist sie zahlungsunfähig oder droht eine Zahlungsunfähigkeit, dann kann die Anmeldung einer Privatinsolvenz bzw. Regelinsolvenz sinnvoll sein. Sie hat Vor- und Nachteile für den Schuldner – kann am Ende aber zu einer Befreiung von Restschulden führen.

Seit Oktober 2020 dauern Insolvenzen nur noch 3 Jahre für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer (auch z.B. Handwerker, Freiberufler etc.). Mit unserer Hilfe werden Sie innerhalb von 3 Jahren schuldenfrei. Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz.

Vorsicht vor dubiosen Angeboten von „Internetkanzleien“ und Schuldenberatern

Anwalt für Privatinsolvenz B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf:

„Aus meiner 15 jährigen Praxis als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzen weiß ich aus zahlreichen Fällen, dass oft dubiose Angebote dahingehend gemacht werden, dass vom Schuldner ein bestimmter monatlich zu zahlender Betrag für die Gläubiger zur Verfügung gestellt wird ohne Aussicht tatsächlich in absehbarer Zeit schuldenfrei zu werden. Zum Beispiel kam ein Mandant mit Schulden von ca. 90.000 EUR bei 7 Gläubigern zu mir, dem eine „Internetkanzlei“ auf Basis seines Einkommens vorgeschlagen hat 900 EUR monatlich an die Gläubiger zu zahlen. Rechtsanwaltskosten sollten in Höhe von 4.500 EUR anfallen. Hier würde der Mandant erst eimal 5 Monate auf die Rechtsanwaltskosten zahlen. Erst dann würden die Gläubiger bedient werden, wobei man nicht vergessen darf, dass sich die Schulden von 90.000 EUR täglich durch Zinsen und weiter auflaufende Kosten erhöhen. Hier würde der Mandant fast 10 Jahre brauchen um schuldenfrei zu werden! In einem solchen Fall macht die Privatinsolvenz auf jeden Fall Sinn, da man bereits nach 3 Jahren schuldenfrei wird. Hierauf wurde er aber nicht ordentlich aufgeklärt.“

  • Wir sind Rechtsanwälte und keine dubiose Schuldnerberatung. Wir haben mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Schuldenregulierung und bei der Durchführung von Insolvenzen (Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz | Regelinsolvenz)

  • Wir zeigen Ihnen nach einem ersten unverbindlichen Gespräch, welcher Weg für Sie der beste ist

  • Wir bieten Ihnen keine dubiosen Gläubigervergleiche an, mit denen Sie über lange Zeit Geld zahlen ohne wirklich schuldenfrei zu werden

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen uns direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten

  • Sofern Sie es wünschen begleiten wir Sie auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als sog. Verfahrensbevollmächtigte

  • Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge

  • Bundesweite Vertretung. Wir können Sie bei einer Privatinsolvenz bundesweit vertreten, d.h. ein persönliches Gespräch bei uns in der Kanzlei ist nicht nötig. Wir bearbeiten Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenzen und Regelinsolvenzen nicht nur aus Düsseldorf, sondern auch aus Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen. Wir sind bundesweit für Sie der richtige Ansprechpartner.

Wie werde ich schuldenfrei? Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf informiert

Privatinsolvenzen können in der Form der sog. Verbraucherinsolvenz oder – bei (ehemals) Selbstständigen – in der Form der Regelinsolvenz das richtige Verfahren sein. Betroffen sind also immer natürliche Personen (im Gegensatz zu juristischen Personen wie GmbH usw.). Das Verfahren findet nur auf Antrag statt, entweder durch den Schuldner selbst (Eigenantrag) oder durch einen Gläubiger. Der Schuldner ist nicht zur Antragstellung verpflichtet.

Voraussetzung für die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens sind Zahlungsunfähigkeit und Deckung der Verfahrenskosten. Durch die Einführung des § 4a InsO (Stundung der Verfahrenskosten) ist gewährleistet, dass auch mittellose Schuldner Zugang zum Verfahren erhalten. Unbedingt ist also bei Stellung eines Privatinsolvenzantrags neben dem Antrag auf Restschuldbefreiung stets der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen, damit Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Dies bedeutet, dass der Schuldner regelmäßig drei Anträge zu stellen hat, wenn er ein Privatinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung betreiben will:

  • Eigener Insolvenzantrag des Schuldners,
  • Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners,
  • Stundungsantrag des Schuldners.

Wie läuft das Verfahren der Privatinsolvenz ab?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren sieht grundsätzlich wie folgt aus:

  1. Vor Einleitung des eigentlichen Verfahrens hat der Schuldner zwingend zu versuchen, mit allen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung (Schuldenbereinigungsverfahren) herbeizuführen. Gelingt dies nicht, wird unter Vorlage einer Bescheinigung (Anwalt oder öffentliche Schuldnerberatungsstellen) über das Scheitern ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt (der zumeist dem Vorgehen im vorangegangenen Schuldenbereinigungsversuch entspricht) und zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.
  2. Das Gericht kann u.U. ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren einleiten. Sind beide Schuldenbereinigungsverfahren gescheitert, schließt sich ein vereinfachtes Insolvenzverfahren an.
  3. In einem Gerichtstermin kommt es zur Anhörung der Gläubiger oder der Richter führt eine schriftliche Anhörung durch, was in der Praxis die Regel ist. Liegen keine Versagungsgründe vor, erlässt das Gericht einen Beschluss über den Antrag des Schuldners mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung. Gleichzeitig wird ein Insolvenzverwalter als Treuhänder eingesetzt.
  4. Es schließt sich die Wohlverhaltensperiode des Schuldners (3 Jahre) mit bestimmten Verpflichtungen an, die der Schuldner unbedingt einzuhalten hat.
  5. Nach 3 Jahren wird die sog. Restschuldbefreiung erteilt und man ist von nun an schuldenfrei.

Mehr Details zur Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz und deren Ablauf

Die ersten Schritte der Privatinsolvenz beginnen bereits vor der offiziellen Anmeldung (Einreichung eines Antrags beim zuständigen Insolvenzgericht auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens). Zunächst ist es notwendig, die individuelle Schulden- und Finanzsituation zu ermitteln. Ausschlaggebende Faktoren hierbei sind die Schuldenhöhe, das Einkommen, die Anzahl der Gläubiger, weitere Verpflichtungen (beispielsweise Unterhaltszahlungen) und ein Überblick über das vorhandene Vermögen. Dies machen wir in der Regel durch Ordnung und Prüfung der Ihnen vorliegenden Unterlagen der Gläubiger. Diese werden alphabetisch nach Gläubiger geordnet. In einem weiteren Schritt werden sodann alle Gläubiger unter Fristsetzung sowie der Aufforderung die genaue Forderungshöhe mitzuteilen von uns kontaktiert.

Sind all diese Punkte erledigt, muss ein sog. Schuldenbereinigungsversuch erfolgen, d.h. es wird versucht mit den Gläubigern eine einvernehmliche Lösung zu finden – dieser Schuldenbereinigungsversuch ist zwingende Voraussetzung für den anschließenden gerichtlichen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Wie der Schuldenbereinigungsplan aussieht, ist stets abhängig von den individuellen Umständen, insbesondere der individuellen wirtschaftlichen Situation d.h. dem Einkommen sowie der familiären Situation.
Scheitert dieser Schuldenbereinigungsversuch (was häufig der Fall ist), kann im Folgenden die Privatinsolvenz beantragt werden. Dies erfolgt durch die Einreichung eines bestimmten Antrags beim zuständigen Insolvenzgerichts. Der Inhalt dieses Antrags ist streng vorgegeben und recht umfangreich.

Ist der Antrag gestellt, dauert es meist etwa einen Monat, bis das Verfahren eröffnet wird. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Gläubiger den Schuldner nicht mehr kontaktieren und alle Pfändungen werden gestoppt. Der Kontakt zu den Gläubigern läuft während des Verfahrens über einen Insolvenzverwalter, den das Insolvenzgericht bestimmt. Schuldner erhalten den pfändungsfreien Teil ihres Einkommens. Die Höhe ist individuell unterschiedlich.

Ungefähr ein Jahr nach Beginn des Verfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensperiode. In dieser kann der Schuldner Einkommen oder andere Zuwendungen unabhängig von ihrer Höhe erhalten und – wenn möglich – wieder eigenes Geld ansparen. Es wird allerdings monatlich ein festgelegter pfändbarer Betrag zu zahlen sein.

Drei Jahre nach Beginn des Verfahrens erfolgt die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht. Das bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen verlieren und der Schuldner schuldenfrei wird. Davon gibt es allerdings Ausnahmen, beispielsweise im Fall von Steuerhinterziehung oder bei Schulden, die durch vorsätzlich unerlaubte Taten oder durch Bußgelder entstanden sind.

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz

Es gibt einige Punkte, die für die Anmeldung einer Privatinsolvenz erfüllt sein müssen:

  • Der Schuldner ist zahlungsunfähig oder es droht eine Zahlungsunfähigkeit, und es bestehen offene Forderungen.
  • Ein Einigungsversuch mit den Gläubigern ist gescheitert.
  • Der Wohnsitz des Schuldners befindet sich zu Beginn des Verfahrens in Deutschland.
  • Es liegt keine selbstständige Tätigkeit vor (hier gibt es jedoch Möglichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Selbständigkeit wieder aufzunehmen)
  • Ein Einkommen oder eine Anstellung ist nicht notwendig, um Privatinsolvenz anzumelden. Auch arbeitssuchende Personen, Rentner oder Studenten können Insolvenz beantragen.

Was sind die Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz | Regelinsolvenz?

Ob die Anmeldung einer Privatinsolvenz sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wir prüfen Ihren Fall gerne für Sie und stehen Ihnen mit kompetenten Experten zur Seite.

Die folgenden Vor- und Nachteile können bei einer ersten Einschätzung helfen.

Zu den Vorteilen zählt, dass Schuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens von ihren Schulden befreit werden. Der Zeitpunkt für die Restschuldbefreiung ist klar definiert, sodass Planungssicherheit für den Schuldner besteht. Seit Oktober 2020 dauert es drei Jahre, bis die restlichen Schulden erlassen werden.

Schon unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen Gläubiger nicht mehr vollstrecken oder Pfändungen durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Es besteht weiterhin ein unpfändbarer Teil des Einkommens, über den Schuldner frei verfügen können. Drei weitere Jahre nach der Restschuldbefreiung werden alle Schufa-Einträge gelöscht, die bis zur Eröffnung des Insolvenzfahrens bestanden (dies wird voraussichtlich auf 6 Monate reduziert). Auch das trägt zu einer Erleichterung für den Schuldner bei.

Doch natürlich gibt es auch Nachteile der Privatinsolvenz.

Es bleibt Ihnen monatlich “nur” der pfändungsfreie Betrag des Nettoeinkommens. Den Rest überweisen Sie an den Insolvenzverwalter.
Sie müssen ggf. Einschränkungen im Konsumverhalten hinnehmen. Der Abschluss von Ratenkrediten ist i.d.R. nicht möglich.
Die Vermögensbestandteile, die Sie nicht zwingend zum Leben benötigen, verwertet der Insolvenzverwalter. Dazu kann u.U. auch Ihr Auto gehören. Ihr Arbeitgeber weiß über Ihre Privatinsolvenz Bescheid. Da Abläufe in der Lohnbuchhaltung und zusätzliche Arbeit nötig ist, sind viele Arbeitgeber nicht begeistert. Zwar ist die Insolvenz kein Kündigungsgrund, aber in Sachen Probezeit und Jobsuche sicherlich kein Vorteil. Das Insolvenzverfahren wird öffentlich gemacht (Insolvenzbekanntmachungen). Dritte könnten also erfahren, dass Sie sich in der Privatinsolvenz befinden. Einige Schulden verschwinden nicht durch ein Privatinsolvenzverfahren, z.B. Geldstrafen oder Bußgelder. Wenn Sie eine neue Wohnung suchen, Verträge wechseln oder einen Kredit beantragen möchten, ist das aufgrund der schlechten Bonität (geringe Kreditwürdigkeit) nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Sie dürfen in der Wohlverhaltensphase nicht gegen die 5 Obliegenheiten verstoßen. Dazu gehört eine große Portion Selbstdisziplin. Falls Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich in ausreichendem Maße um einen Job bemühen.

Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?

Was ist der Unterschied zwischen einer Regelinsolvenz und einer Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz?

Im Gegensatz zur Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz betrifft ein Regelinsolvenzverfahren

  • Schuldner, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, also Unternehmer/Selbstständige sind;
    ehemals wirtschaftlich Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind (ab 20 Gläubigern aufwärts gilt das immer) und/oder gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen;
  • alle juristischen Personen wie z.B. GmbH und AG,die zahlungsunfähig und / oder überschuldet sind.

Wie läuft das Regelinsolvenzverfahren ab?

Bei natürlichen Personen (Selbständige/Unternehmer, Freiberufler):

  • Antragstellung (freiwillig) durch den Schuldner, verbunden mit einem Restschuldbefreiungsantrag und einem Kostenstundungsantrag.
  • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters/eines Sachverständigen. Dieser prüft,ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Verfahrens zu decken.
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens wie bei Verbraucherinsolvenz.
  • Schlusstermin wie bei der Verbraucherinsolvenz, entweder mündliche oder schriftliche Anhörung der Gläubiger, Beschluss des Gerichts. Anschließende Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren wie bei der Verbraucherinsolvenz.

Zur Verdeutlichung für natürliche Personen:

Das Regelinsolvenzverfahren betrifft Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler, Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, ganz allgemein Selbstständige), die noch aktiv tätig sind und ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an alle anderen Personen wie Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, Studenten etc.

Vom Ergebnis her betrachtet ist es einerlei, welches Verfahren man letztlich durchlaufen muss, in beiden Fällen erhält der Schuldner zum Abschluss der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung.

Unterschied in formaler Hinsicht:

  • Der Verbraucherinsolvenz muss zwingend ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch vorausgehen. Es müssen außerdem zwingend die amtlichen Verfahrensvordrucke verwendet werden.
  • Bei der Regelinsolvenz muss kein Schuldenbereinigungsverfahren vorausgehen, die Verwendung amtlicher Vordrucke ist nicht erforderlich (aber unbedingt zu empfehlen).

Mehr zur Privatinsolvenz und Regelinsolvenz erfahren Sie hier: Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz, Wohlverhaltensphase, Restschuldbefreiung, anwalt.de

Hier finden Sie uns:

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Schuldenberatung – endlich raus aus den Schulden

Sie sind verschuldet und wissen nicht, welcher Weg der Beste für Sie ist und emdlich schuldenfrei zu werden? Kein Problem, melden Sie sich bei uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung – wir finden einen Weg!

Fragen und Antworten (FAQ) zur Privatinsolvenz

Über 100 Fragen beantworten wir in der wohl größten Fragen und Antwort Sektion im Internet zu allen möglichen Fragen betreffend die Themen Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz

Fallbeispiele aus der Praxis: Privatinsolvenz

Hier zeigen wir echte, anonymisierte Fälle unserer Mandanten. So sehen Sie, welche Wege in die Schulden und wieder hinaus möglich sind.

FAQ – Fragen und Antworten zum Thema Privatinsolvenz & Schuldenregulierung

Inhaltsverzeichnis

Wer ist der beste Anwalt für Schuldenregulierung bzw. beste Anwalt für Privatinsolvenz?

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf ist darauf spezialisiert Mandanten mit Schulden, unabhängig davon wie hoch die Schulden sind und wie viele Gläubiger es gibt, über eine Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz sowie Regelinsolvenz in die Schuldenfreiheit zu führen.

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Ist die Privatinsolvenz für mich der richtige Weg?

Ob die Privatinsolvenz der richtige Weg ist, finden wir in einem ersten Gespräch heraus. Hierfür müssen nur einige Fragen beantwortet werden. Seien Sie auf jeden Fall vorsichtig bei „Internetangeboten für eine Schuldenregulierung“.

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf: „Aus meiner 15 jährigen Praxis als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzen weiß ich aus zahlreichen Fällen, dass oft dubiose Angebotedahingehend gemacht werden, dass vom Schuldner ein bestimmter monatlich zu zahlender Betrag für die Gläubiger zur Verfügung gestellt wird ohne Aussicht schuldenfrei zu werden. Zum Beispiel kam ein Mandant mit Schulden von ca. 90.000 EUR bei 7 Gläubigern zu mir, dem eine „Internetkanzlei“ auf Basis seines Einkommens vorgeschlagen hat 900 EUR monatlich an die Gläubiger zu zahlen. Rechtsanwaltskosten sollten in Höhe von 4.500 EUR anfallen. Hier würde der Mandant erst eimal 5 Monate auf die Rechtsanwaltskosten zahlen. Erst dann würden die Gläubiger bedient werden, wobei man nicht vergessen darf, dass sich die Schulden von 90.000 EUR täglich erhöhen durch Zinsen und weiter auflaufende Kosten. Hier würde der Mandant fast 10 Jahre brauchen um schuldenfrei zu werden! In einem solchen Fall macht die Privatinsolvenz auf jeden Fall Sinn, da man bereits nach 3 Jahren schuldenfrei wird. Hierauf wurde er aber nicht ordentlich aufgeklärt. Etwas anderes kann hier gelten, wenn der Mandant in der Lage ist einen höheren Einmalbetrag aufzubringen, z.B. durch ein Privatdarlehen von Bekannten, Freunden oder Familie, wobei dieses ja dann auch zurückgezahlt werden muss. Da Schuldner hierzu regelmäßig jedoch nicht in der Lage sind, ist die Privatinsolvenz meistens der bessere Weg.“

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Was kostet ein Anwalt bei Privatinsolvenz?

Faustregel: Das private Insolvenzverfahren kostet bei einem Schuldner, der in ein Verbraucherinsolvenzverfahren gehört zwischen 1.000 EUR und 1.500 EUR; bei einem Schuldner, der ins Regelinsolvenzverfahren gehört, etwa 2.000 EUR. Wir bieten hierbei, sofern gewünscht, individuelle Ratenzahlungen an.

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Wer zahlt den Anwalt bei Privatinsolvenz?

Wer übernimmt bei einer Privatinsolvenz für den Anwalt die Kosten? Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Wir bieten allerdings je nach individueller Einkommenssituation flexible Möglichkeiten diese Kosten zu zahlen, etwa eine monatliche Ratenzahlung parallel zur Bearbeitung des Insolvenzverfahrens.

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Was ist besser: Schuldnerberatung oder Anwalt für Privatinsolvenz?

Grundsätzlich können sowohl Rechtsanwälte als auch qualifizierte Schuldnerberatungsstellen für Sie die Privatinsolvenz in die Wege leiten. Schuldnerberatungsstellen haben jedoch häufig sehr lange Wartezeiten. Weiterhin ist uns aufgefallen, dass die Bearbeitung oft nicht gut ist und z.B. eher Ratenzahlungslösungen vorgeschlagen werden in Fällen, bei denen die Privatinsolvenz der weitaus bessere Weg ist. Bei uns müssen Sie zudem nicht warten, Sie erhalten umgehend einen Termin.

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Was passiert nach 3 Jahren Privatinsolvenz?

Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz. Die Regelung gilt übrigens schon rückwirkend seit dem 01.10.2020. Nach nur 3 Jahren können Sie damit finanziell „neu beginnen“. Aktuell bleibt der Eintrag über die Eröffnung in der Privatinsolvenz im Regelfall noch 3 Jahre in der Schufa. Hier wird der Europäische Gerichtshof jedoch wohl in Kürze entscheiden, dass diese Speicherung nur noch 6 Monate dauern darf. Wenn Sie hierzu Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

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Wie viel Geld bleibt mir bei einer Privatinsolvenz?

Einkommen bis zu 1.339,99 Euro netto im Monat darf nicht gepfändet werden. Einkommen bis zu dieser Grenze steht dem Schuldner in voller Höhe zu. Er muss kein Geld zum Abbau seiner Schulden an den Insolvenzverwalter abführen. Die individuelle wirtschaftliche und familiäre Situation kann hier jedoch dazu führen, dass erheblich mehr Geld bei Ihnen bleibt.

Zum Beispiel: Ein Familienvater verdient 3.000 EUR netto im Monat. Er ist verheiratet, die Ehefrau ist Hausfrau. Es gibt 2 minderjährige Kinder. Hier wird vom Nettoeinkommen des Familienvaters nur ein Betrag von 144,58 EUR während der Privatinsolvenz monatlich „entnommen“, d.h. der Familie bleibt ein Betrag von 2.855,42 EUR zur freien Verfügung.

Diese konkrete Berechnung können Sie selbst überprüfen anhand der sog. Pfändungstabelle, die regelmäßig angepasst, d.h. „erhöht“ wird. Eine gute Pfändungstabelle finden Sie z.B. hier: Pfändungstabelle

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Für wen lohnt sich Privatinsolvenz?

Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll? Eine Privatinsolvenz kann ratsam sein, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. Wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern gescheitert ist, ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz in vielen Fällen ein sinnvoller Schritt. Ob für Sie eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist, erfahren Sie in einem ersten unverbindlichen Gespräch mit uns.

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Was darf ich während einer Privatinsolvenz nicht?

Sie dürfen während der Privatinsolvenz keine neuen Schulden machen. Sollten Sie arbeitslos sein, so haben Sie zudem die Obliegendheit sich ausreichend und nachweisbar um neue Arbeit zu kümmern.

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Bin ich nach der Privatinsolvenz schuldenfrei?

Nachdem Ihnen am Ende des Regelinsolvenzverfahrens oder der Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung erteilt wurde, sind Sie schuldenfrei. Das bedeutet unter anderem: von nahezu allen Verbindlichkeiten, die vor der Insolvenz bestanden haben, sind Sie nun endgültig befreit.

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Gibt es Schulden, die nicht von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst sind?

Ja. Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und strafrechtliche Geldstrafen werden nicht von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst. Umfasst werden allerdings z.B. die sonstigen Kosten eines vorherigen Strafverfahrens, wie z.B. Gerichtskosten etc.

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Werden auch Schulden beim Finanzamt von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst?

Ja, auch Schulden beim Finanzamt werden von der Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz erfasst. Die Höhe der Verbindlichkeiten beim Finanzamt spielen dabei keine Rolle, es können 5.000 EUR sein oder aber 500.000 EUR.

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Wie lange nach Privatinsolvenz noch in SCHUFA?

Die Erteilung der Restschuldbefreiung wird aktuell nach einem Zeitraum 6 Monaten aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht.

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Wie oft im Leben kann man in die Privatinsolvenz?

Grundsätzlich gilt Folgendes: Das zu beachtende Gesetz – die Insolvenzordnung (kurz InsO) – sieht keine Höchstanzahl von Insolvenzen für eine Person vor. Rein theoretisch könnte ein Schuldner also immer und immer wieder das Verfahren durchlaufen. Es gibt jedoch durchaus „Wartezeiten“ zu beachten.

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Wie lebt es sich in der Privatinsolvenz?

Sie dürfen sich in der Insolvenz selbstständig machen und die Wohnung beziehen, die Ihnen beliebt. Wie Sie Ihr pfändungsfreies Einkommen ausgeben, ist nach wie vor Ihnen überlassen. Niemand darf sich in Ihr Privatleben einmischen. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass Gläubiger nicht mehr pfänden dürfen, Sie erhalten keine Mahnungen, Pfändungen und „gelben Briefe“ mehr.

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Was steht in der SCHUFA bei Privatinsolvenz?

Taucht meine Privatinsolvenz in der SCHUFA auf? Ja. Die SCHUFA speichert verschiedene Informationen zur Privatinsolvenz, insbesondere die Eröffnung des Verfahrens, die Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung oder die Abweisung des Insolvenzantrages.

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Was darf nicht gepfändet werden?

Besitztümer wie Möbel, der eigene Hausstand, ein Auto, das für die Arbeit benötigt wird, oder auch Fernseher und Computer dürfen nicht gepfändet werden. Oft gibt es bei Schuldnern gar kein pfändbares Vermögen.

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Was macht ein Insolvenzverwalter?

Bei einer Privatinsolvenz bestimmt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. Er vertritt die Interessen der Gläubiger und soll das vorhandene Vermögen verwerten. Er ist also nicht als Rechtsbeistand anzusehen. Vielmehr empfiehlt es sich, einen Anwalt zu engagieren, der auch bei der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter Unterstützung leistet. Hierzu muss der Rechtsanwalt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sog. „Verfahrensbevollmächtigter“ sein. Dies kann gesondert beauftragt und beantragt werden.

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Ich habe noch mehr Fragen – wo kann ich noch mehr Informationen zur Privatinsolvenz finden?

Wir haben die im Internet wohl umfangreichste Fragen und Antwort Seite erstellt, die es gibt. Weitere Fragen zur Privatinsolvenz und die Antworten finden Sie hier: Größte FAQ zur Privatinsolvenz im Internet

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Informationen über Düsseldorf

Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität

Düsseldorf, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Metropole am Rhein ist nicht nur eine moderne Wirtschaftshochburg, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.

Architektur und Sehenswürdigkeiten am Rhein

Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.

Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf

Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.

Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten

Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.

Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional

Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.

Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten

Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.

Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.

Stadtteile hat Düsseldorf

Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten

Postleitzahlen in Düsseldorf

40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599

Anwalt Privatinsolvenz Düsseldorf – Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Ihr kompetenter Schuldenregulierer

Als erfahrener Anwalt mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im Bereich der Schuldenregulierung und Beantragung von Privatinsolvenzen unterstütze ich Sie persönlich auf Ihrem Weg in ein schuldenfreies Leben. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten – ich begleite Sie sicher durch den gesamten Prozess der Privatinsolvenz in Düsseldorf sowie den umliegenden Städten und bundesweit. 

Anwalt für Privatinsolvenz & Anwalt für Verbraucherinsolvenz

Ob Sie in Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal, Oberbilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterrath, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Grafenberg, Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Gerresheim, Hubbelrath, Ludenberg, Benrath, Urdenbach, Reisholz, Holthausen, Wersten, Itter, Himmelgeist, Hassels, Garath oder Hellerhof wohnen – wir sind für Sie da. Als spezialisierter Anwalt für Privatinsolvenz steht Ihnen Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. zur Verfügung.

Privatinsolvenz Düsseldorf

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Privatinsolvenz Duisburg

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Privatinsolvenz Solingen

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Privatinsolvenz Wuppertal

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Privatinsolvenz Neuss

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Privatinsolvenz Köln

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Privatinsolvenz Essen

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Privatinsolvenz Bochum

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Privatinsolvenz Dortmund

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Privatinsolvenz Mönchengladbach

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Privatinsolvenz Gelsenkirchen

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Privatinsolvenz Oberhausen

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Privatinsolvenz Moers

Anwalt für Privatinsolvenz Moers, Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Privatinsolvenz Mülheim an der Ruhr

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Privatinsolvenz Ratingen

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Privatinsolvenz Leverkusen

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Privatinsolvenz Remscheid

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Privatinsolvenz Langenfeld

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Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf – kleiner Auszug unserer Erfolge

Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!

Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit.  Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Bußgeldrecht

Anwalt für Bußgeldrecht. Ihre Spezialisten bei Bußgeldverfahren. Geblitzt worden? Zu schnell unterwegs? Handy am Steuer? Abstandsverstoß etc.? Achtung: Nach Zugang des Bußgeldbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. 

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf. Sie sind verschuldet und wollen endlich schuldenfrei werden? Egal ob Sie 5.000 Euro oder 1 Millionen Euro Schulden haben, wir helfen weiter. Wir helfen bei Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenregulierung. Mit unserer Hilfe werden Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei. 

Verkehrsrecht & Unfallregulierung

Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf. Wir regulieren jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle bundesweit. Wir kennen die Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Dabei verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Kfz-Gutachtern, die Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden aufnehmen und das Gutachten erstellen. Regulieren Sie Ihren Unfall mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht!

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