Privatinsolvenz Düsseldorf: Verfahren erfolgreich eröffnet
Wir haben für einen weiteren Mandanten der Kanzlei Dimsic Rechtsanwälte die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz in Düsseldorf erreicht. Bei Überschuldung kann mir einer Insolvenz (Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz) innerhalb von ca. 3 Jahren eine sog. Restschuldbefreiung erlangt werden, d.h. nach ca. 3 Jahren kann man ohne Schulden wirtschaftlich wieder neu starten.
Das Amtsgericht Düsseldorf / Insolvenzgericht Düsseldorf hat das Privatinsolvenzverfahren erfolgreich eröffnet. In diesem konkreten Fall lagen folgende Umstände vor:
- Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
- Wohnort des Schuldners: Düsseldorf
- Anzahl der Gläubiger: 18
- Höhe der Gesamtschulden: 175.000 EUR
- Nettoeinkommen des Schuldners: 1.600 EUR
- Bestellter Insolvenzverwalter / Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Annamia Beyer
- Auszug der Namen der Gläubiger: Commerzbank, GEZ, Targobank, Vodafone, Zalando, Otto, Amazon, Sparkasse Düsseldorf
Ablauf der Vorbereitung eines Verfahrens auf Eröffnung einer Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz in Düsseldorf
1. Schritt
In einem ersten Schritt haben wir die Unterlagen des Mandanten geordnet. Das bedeutet, dass die Schreiben der Gläubiger (Mahnungen, Mahnbescheide etc.) alphabetisch geordnet werden und eine digitale Akte bei uns angelegt wird.
2. Schrift
In dem zweiten Schritt werden alle Gläubiger von uns per Post oder E-Mail kontaktiert und darüber informiert, dass unser Mandant überschuldet ist, keine Zahlungen mehr leisten wird und die Vorbereitung einer Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz beginnt. Die Gläubiger werden gleichzeitig aufgefordert weitere (Vollstreckungs-)Maßnahmen einzustellen und uns eine aktuelle Forderungsaufstellung zukommen zu lassen.
3. Schritt
Sobald alle Antworten der Gläubiger inklusive Forderungsaufstellungen (zu den Schulden) eingegangen sind, werden diese bei uns eingepflegt. Sodann wird ein konkreter auf die individuelle Situation des Mandanten zugeschnittener Schuldenbereinigungsplan (Schuldenbereinigungsversuch) entworfen.
4. Schritt
Im vierten Schritt wird allen Gläubigern dieser Schuldenbereinigungsplan (Schuldenbereinigungsversuch) unterbreitet. Im Regelfall – so auch in diesem Fall – stimmen mehr als ein Gläubiger diesem Schuldenbereinigungsplan (Plan zur Bereinigung der Schulden) nicht zu, so dass die Voraussetzungen für die Antragstellung bei Gericht vorliegen.
5. Schritt
Im fünften Schritt wird sodann der ca. 40-seitige gerichtliche Antrag vorbereitet und an das zuständige Insolvenzgericht gesendet. In diesem Fall war es das Amtsgericht Düsseldorf. Nach Prüfung des Antrags und Unterlagen hat das Amtsgericht Düsseldorf sodann das Privatinsolvenzverfahren / Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.
Mehr zum Ablauf und den Besonderheiten einer Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz erfahren Sie hier: Mehr Informationen
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Warum Dimsic Rechtsanwälte aus Düsseldorf bei Privatinsolvenz?
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