Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf

Fachanwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf & Fachanwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf mit herausragenden Ergebnisse außergerichtlich und gerichtlich

  • Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf & Fachanwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf

  • Sofort-Hilfe im Arbeitsrecht in Düsseldorf (u.a. bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Versetzung, Lohn, Abmahnung)

  • Kompetent und effizient mit der Erfahrung aus vielen hunderten Fällen außergerichtlich und vor Gericht mit herausragenden Ergebnissen

  • Erfahrung aus über 15 Jahre im Arbeitsrech

  • Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgber und kennen daher die „Tricks“ der jeweiligen Gegenseite 
  • Schneller persönlicher Termin (vor Ort in unserer Kanzlei, via Telefon oder digital)

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf hilft bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Lohnklage, Zeugnis, Versetzung etc.

Sie suchen nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen kompetent bei einem Streitfall am Arbeitsplatz weiterhilft?

Dimsic Rechtsanwälte aus Düsseldorf beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Düsseldorf sowie bundesweit. Frau Rechtsanwältin J. Huber ist als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Spezialistin für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Unser Kanzleisitz ist zwar in Düsseldorf, wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Arbeitsrecht jedoch bundesweit, insbesondere in Düsseldorf, Neuss, Krefeld, Solingen, Mönchengladbach, Duisburg, Oberhausen, Wuppertal, Leverkusen, Ratingen, Bochum, Dortmund, Essen, Mülheim an der Ruhr etc.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf begleitet seit Jahren arbeitsrechtliche Fälle im Arbeitsrecht und kann auf eine jahrelange Erfahrung aus der prozessualen Vertretung, sowohl vor dem ArbeitsgerichtDüsseldorf und Landesarbeitsgericht Düsseldorf, als auch bundesweit an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten bauen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat eine nachgewiesene Expertise im Arbeitsrecht und ist durch den Nachweis theoretischer Kenntnisse und eine große Anzahl von arbeitsrechtlichen Fällen aus der Praxis berichtigt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Frau Rechtsanwältin Huber ist der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verliehen worden.

Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Bei der Beratung von Arbeitnehmern steht neben der Interessenwahrung im Arbeitsleben, der Kündigungsschutz und die Verhandlung von Abfindungen im Vordergrund. Kurze Fristen nach Erhalt einer etwaigen Kündigung machen rasches Handeln erforderlich. Bei Fragen zum Arbeitsrecht sollte ein qualifizierter Arbeitsrechtler und damit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht herangezogen werden. Arbeitnehmern bieten wir Beratung bereits vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses in Form der Prüfung des Arbeitsvertrages. Wir begleiten Sie während des Arbeitsverhältnisses bei Ihren rechtlichen Fragestellungen und stehen Ihnen auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung, wenn es beispielsweise um die Prüfung eines Zeugnisses geht.

Für Arbeitgeber besteht das Interesse, Rechtssicherheit bereits vor der Einstellung von Arbeitnehmern, über die arbeitsvertragliche Gestaltung, der Regelung des Arbeitsalltags bis hin zu einer etwaigen Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu schaffen. Hierbei begehen viele Arbeitgeber zu viele Fehler, die sie später vor Gericht „viel Geld kosten können“. Wir sind darauf spezialisiert, genau solche Fehler zu vermeiden und für Arbeitgeber die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir informieren Arbeitgeber hinsichtlich der Möglichkeiten einer Abmahnung, einer Kündigung oder ob es Sinn macht, mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über eine etwaige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu führen. Wir beraten Unternehmen in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts und vertreten Sie im Rahmen arbeitsgerichtlicher Gerichtsprozesse.

Dadurch, dass Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertritt, kennt sie die „Fallstricke“ und „Tricks“ auf beiden Seiten und kann für die Mandanten bestmögliche Ergebnisse erzielen.

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – unsere Expertise

  • Kündigung und Kündigungsschutzklage

  • Fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung

  • Aufhebungsverträge prüfen und verhandeln

  • Abfindung, Verhandlung bei AbfindungenAbfindung, Verhandlung bei Abfindungen

  • Arbeitsverträge erstellen und prüfen

  • Änderungskündigung

  • Lohn- und GehaltsklagenLohn- und Gehaltsklagen

  • Abmahnungen

  • Versetzung / Umsetzung

  • Elternzeit

  • Teilzeitverlangen, Elternzeitverlangen

  • Arbeitsrecht für leitende Angestellte

  • Arbeitsrecht für Geschäftsführer

  • Wettbewerbsverbot

  • Bonuszahlungen

  • Umstrukturierung und Betriebsübergang

  • Insolvenz und Insolvenzgeld

  • Leiharbeit

  • Zeugnis

  • Urlaub und Urlaubsabgeltung

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Aufhebungsvetrrag

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Zugang einer Kündigung abzuwehren muss zwingend innerhalb von drei Wochen Klage – Kündigungsschutzklage – eingereicht werden. Wenn Sie das nicht tun, fingiert das Gesetz die Wirksamkeit der Kündigung und zwar auch dann, wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Zudem kann es für die erfolgreiche Abwehr einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sein, dass bereits bestimmte Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden, d.h. ggf. bereits erste Maßnahmen innerhalb einer kürzeren Frist von drei Wochen vorgenommen werden müssen.

Zögern Sie daher nicht, sich nach dem Erhalt einer Kündigung sofort mit uns in Verbindung zu setzen. Sie bekommen bei uns immer kurzfristig einen Termin und wir legen besonderen Wert auf eine schnelle und sofortige Bearbeitung Ihres Falles. Bei einer Kündigung ist die erste Kontaktaufnahme und eine kurze Ersteinschätzung für Sie stets kostenlos. Ob Sie an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren oder eine Abfindung erreichen möchten – wir stehen an Ihrer Seite und kämpfen für Sie mit all unserer arbeitsrechtlichen Erfahrung und Expertise. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf holt vor Gericht für Arbeitnehmer regelmäßig das bestmögliche Ergebnis heraus.

Mehr zum Arbeitsrecht finden Sie hier: Wiki Arbeitsrecht, anwalt.de, Arbeitsgericht Düsseldorf, Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Arbeitsgericht Krefeld, Arbeitsgericht Mönchengladbach, Arbeitsgericht Solingen, Arbeitsgericht Wuppertal, Arbeitsgericht Duisburg, Arbeitsgericht Köln, Landesarbeitsgericht Köln, Arbeitsgericht Oberhausen

Warum Fachanwätlin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf – Expertise

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber erzielt regelmäßig im Rahmen von Kündigungsschutzklagen oder der Verhandlung von Aufhebungsverträgen herausragende und weit überdurchschnittliche Ergebnisse

  • Jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

  • Rechtsanwältin J. Huber aus Düsseldorf ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und hat nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht

  • Durch die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kennen wir die „Fallstricke“ sowie „Tricks“ der jeweiligen Gegner genau und können für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis herausholen

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber aus Düsseldorf tritt regelmäßig für Mandanten bei Gericht auf und kann sich auch dort engagiert durchsetzen. Durch die zahlreichen Vertretungen vor Gericht kennt Rechtanwältin Huber die Gerichts sowie die entscheidenden Richter und Richterinnen sowie deren Eigenarten

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber erklärt Ihnen juristisch komplexe Fragestellungen einfach und verständlich

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Bundesweite Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unsere Mandanten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht J. Huber berät und vertritt Mandanten nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

  • Transparente Vergütungsstruktur. Grundsätzlich übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung unsere Vergütung. Sollte dies einmal nicht der Fall sein oder sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so rechnen wir auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgeset es (RVG) ab oder vereinbaren mit Ihnen eine individuelle Vergütung und ggf. auch eine erfolgsbasierte Vergütung

Hier finden Sie uns:

FAQ – Fragen und Antworten zu typischen Fragen im Arbeitsrecht

1. Ich wurde gekündigt und habe eine Kündigung erhalten. Was muss ich jetzt beachten?

Zuerst sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. In der Regel macht es immer Sinn gegen eine Kündigung mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vorzugehen. In Regelfall können wir für Mandanten im Arbeitsrecht durch eine Kündigungsschutzklage immer „etwas rausholen“, wobei es hier immer auf den speziellen Einzelfall ankommt.

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2. Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?

Grundsätzlich macht eine Kündigungsschutzklage nach Erhalt einer Kündigung immer Sinne, selbst wenn Sie beim Arbeitgeber nicht mehr arbeiten wollen. Das gerichtliche Vorgehen gegen eine Kündigung macht insbesondere dann Sinn, wenn das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) anwendbar ist oder die Kündigung entweder offensichtlich unwirksam ist oder ernste Zweifel an der Wirksamkeit bestehen. Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung lohnt sich die Kündigungsschutzklage vor allem dann, wenn kein Kündigungsgrund genannt wurde.

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3. Welche Fristen muss ich nach einer Kündigung beachten?

In jedem Fall müssen Sie die dreiwöchige Frist nach Erhalt der Kündigung beachten. Sollte diese ablaufen, ohne dass Sie Klage eingereicht haben, so ist die Kündigung als von Anfang an wirksam anzusehen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung bei Ihnen. Die Frist für die Kündigungsschutzklage kann durch Posteinwurf in Ihren Briefkasten beginnen oder aber durch persönlicher Übergabe am Arbeitsplatz.

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4. Erhalte ich bei Kündigungsschutzklage immer eine Abfindung?

Hier liegt ein häufiges Missverständnis vor. Die Kündigungsschutzklage hat zunächst das Ziel, dass die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich festgestellt wird. Durch Einreichung der Klage erhalten Sie damit nicht automatisch einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Klage zielt auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und somit auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab. In den meisten Fällen jedoch enden solche Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche den Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung und auch noch Urlaubsabgeltung an den Arbeitnehmer zu zahlen.

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5. Mein Arbeitgeber hat mich zu Unrecht abgemahnt. Was kann ich tun?

Auf gar keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung, die Sie für unbegründet halten, einfach so hinnehmen oder gar schriftlich bestätigen. Abmahnungen werden regelmäßig zur Personalakte genommen und können später ein Grund für eine Kündigung sein. Sollte sich Ihr Arbeitgeber trotz Gegendarstellung weigern, die Abmahnung zurückzunehmen, so können Sie auf Rücknahme (und Entfernung aus der Personalakte) vor dem Arbeitsgericht klagen. Ob dies im Einzelfall zielführend und sinnvoll ist klären wir gerne mit Ihnen.

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6. Wie lang ist die Kündigungsfrist für meinen Arbeitsvertrag?

Das hängt davon ab, was arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart wurde bzw. was gesetzlich gilt. Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Regelungen gilt zumeist die für den Arbeitnehmer günstigste Regelung. Im Einzelfall kann Ihnen nur der Anwalt sagen, welche Kündigungsfrist im Kündigungszeitpunkt tatsächlich gilt, da die Ermittlung oft nicht einfach ist.

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7. Ich wurde in der Probezeit gekündigt. Macht ein Vorgehen Sinn?

Ein Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz besteht während der Probezeit nicht, denn das Gesetz sieht eine Wartezeit von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit vor, bis der Arbeitnehmer gesetzlichen Kündigungsschutz erhält. Dennoch darf auch während dieser Zeit nicht willkürlich oder diskriminierend gekündigt werden. Ob ein gerichtliches Vorgehen in Form einer Kündigungsschutzklage Sinn macht klären wir gerne mit Ihnen. In jedem Fall müssen Sie auch hier die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen beachten (s.o.).

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8. Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung wird mit der für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Frist ausgesprochen, die außerordentliche Kündigung erfolgt fristlos und gilt sofort. Sie erfolgt aus wichtigem Grund, dessen Vorliegen vom Arbeitgeber bewiesen werden muss.

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9. Ich habe eine Kündigung während meines Urlaubs erhalten, was soll ich machen?

Auch hier liegt ein häufiges Missverständnis vieler Arbeitnehmer vor. Ihnen kann auch gekündigt werden, wenn Sie im Urlaub sind. Der Urlaub an sich hat keinerlei Auswirkung auf die Wirksamkeit der Kündigung. Bitte beachten Sie auch hier die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Diese Frist beginnt ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen, also ggf. schon bevor Sie aus dem Urlaub zurückkommen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

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10. Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben und habe eine Kündigung bekommen? Geht das?

Auch hier liegt ein häufiges Missverständnis vieler Arbeitnehmer vor. Ihnen kann auch gekündigt werden, wenn Sie arbeitsunfähig krank geschrieben sind. Ihre Arbeitsunfähigkeit hat keinerlei Auswirkung auf die Wirksamkeit der Kündigung. Bitte beachten Sie auch hier die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Diese Frist beginnt ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung bei Ihnen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden (s.o.).

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11. Darf man mir eine Kündigung aussprechen, weil ich öfters krank bin?

Diese Frage ist komplex. Zunächst ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb arbeitet oder nicht. In einem Kleinbetrieb (bis 10 Arbeitnehmer) besteht kein Kündigungsschutz, § 23 KSchG. In einem Kleinbetrieb kann daher grundsätzlich ohne Vorhandensein eines Kündigungsgrundes gekündigt werden. Die Kündigung darf nur nicht willkürlich oder diskriminierend sein.

Sofern in dem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind, ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Für Arbeitnehmer, die schon seit mindestens 2003 beim gleichen Arbeitgeber tätig sind kann das Kündigungsschutzgesetz ausnahmsweise auch schon anwendbar sein, wenn dort mehr als 5 Arbeitnehmer arbeiten.

Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss es für die Wirksamkeit der Kündigung einen Kündigungsgrund geben. Ein Grund für eine Kündigung kann in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder im Betrieb selber begründet sein.

Eine Kündigung wegen Krankheit darf dabei nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden. Es handelt sich um einen Grund, der in der Person des Arbeitnehmers liegt, in der Regel aber unverschuldet ist und bis zu einem gewissen Grade hingenommen werden muss. Es kann daher so gut wie nie zulässig sein, dass jemand erkrankt und sofort danach wegen der Erkrankung gekündigt wird.

Des Weiteren muss hierbei zwischen Langzeit- und häufigen Kurzzeiterkrankungen unterschieden werden. Eine Langzeiterkrankung liegt vor, wenn jemand mehr als sechs Wochen krank ist und damit aus der gesetzlichen Entgeltfortzahlung fällt, mithin statt Arbeitslohn vom Arbeitgeber Krankengeld von der Krankenversicherung erhält. Weiterhin muss zusätzlich eine negative Gesundheitsprognose für den Arbeitnehmer vorliegen. Wenn er binnen zwei Jahren nicht wieder genesen wird, liegt eine solche Prognose vor und der Arbeitnehmer kann entlassen werden.

Dagegen liegt eine Kurzerkrankung vor, wenn jemand immer wieder über einen kurzen Zeitraum krank ist. Hier darf erst gekündigt werden, wenn binnen mindestens eines Jahres eine erhebliche Abwesenheit vorlag und eine Prognose gerechtfertigt ist, dass es in der Zukunft weiterhin zu gehäuften Kurzzeiterkrankungen kommen wird. Häufig wird sogar ein Beobachtungszeitraum von 3 Jahren vorausgesetzt, vor dessen Ablauf nicht gekündigt werden kann. Ob ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung gekündigt werden kann, hängt daher vom Einzelfall ab. Wenn Sie eine solche Kündigung erhalten haben oder eine solche aussprechen wollen, sollten Sie sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, da hier viele Fehler gemacht werden können.

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12. Ich bin im Mutterschutz und mein Arbeitgeber will mir kündigen. Ist das zulässig?

Nein, während des Mutterschutzes und bis vier Monate nach der Entbindung darf mit Ausnahme von sehr seltenen Härtefällen nicht gekündigt werden. Erhalten Sie dennoch eine Kündigung wird diese aber wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage dagegen erheben. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informiert haben. Letzteres ist bis zu zwei Wochen nach der Kündigung möglich. Beachten Sie in jedem Fall die 3-Wochen-Frist nach Zustellung der Kündigung bei Ihnen für die Erhebung der Kündigungsschutzklage.

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13. Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Aufhebungsvereinbarung?

Eine Kündigung wird einseitig durch den Arbeitgeber ausgesprochen. Der Aufhebungsvertrag wird beidseitig geschlossen. Er kann daher nicht mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden und ist in der Regel nicht mehr zu beseitigen. Sie sollten nie einen Aufhebungsvertrag ungeprüft unterzeichnen, selbst dann nicht, wenn Ihnen dieser am Arbeitsplatz unter einer „Drucksituation“ vorgelegt wird. Bestehen Sie darauf zunächst anwaltlichen Rat einholen zu können. Sie sind in jedem Fall nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

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14. Habe ich immer Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?

Nein, Arbeitnehmer haben nicht immer einen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld, einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nur, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, im anwendbaren Tarifvertrag steht oder es eine sog. „betriebliche Übung“ gibt.

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15. Habe ich als Minijobber auch Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

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16. Ich bin drei Stunden zu spät zur Arbeit gekommen, weil ich im Stau stand. Mein Arbeitgeber hat mich abgemahnt und das Gehalt gekürzt. Ist das zulässig?

Sie sind verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen und mögliche Verkehrshindernisse einzukalkulieren. Ein Unfall ist gewissermaßen höhere Gewalt. Eine Entgeltpflicht des Arbeitgebers besteht daher nicht. Abmahnen darf er Sie aber nur, wenn Sie verschuldet unpünktlich kommen, d.h. in diesen Stau nur gekommen sind, weil Sie ohnehin schon zu spät losgefahren sind etc.

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17. Wie oft kann der Arbeitgeber meinen befristeten Arbeitsvertrag verlängern?

Einen sachlich befristeten Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber grundsätzlich beliebig verlängern, solange ein Sachgrund besteht. Ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis kann bis zu zwei Jahre vereinbart werden und innerhalb dieser Zeit höchstens dreimal verlängert werden.

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18. Wie lang darf die Probezeit sein?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine bestimmte Dauer nur im Rahmen von Berufsausbildungsverhältnissen. In allen anderen Fällen ist die Dauer tarifvertraglich oder individualvertraglich regelbar, wobei sich die zulässige Höchstdauer nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes richtet und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss. Bei individualvertraglicher Vereinbarung werden für den Regelfall sechs Monate als Höchstgrenze angesehen.

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19. Ich möchte nur noch in Teilzeit arbeiten. Habe ich darauf einen Anspruch?

Die Beantwortung dieser Frage ist komplex. Die Regelungen zur Teilzeitarbeit sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Das TzBfG soll insbesondere die Teilzeitarbeit fördern. Deshalb hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine Arbeitszeit zu verringern und in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist. Außerdem muss der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Auszubildende zählen allerdings nicht dazu. Teilzeitkräfte zählen in diesem Zusammenhang als volle Arbeitskraft. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit über seinen Wunsch informieren. Hierfür muss er einen Antrag stellen, aus dem deutlich hervorgeht, dass er eine Reduzierung seiner Arbeitszeit wünscht und auch in welchem Umfang. Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, dann muss der Arbeitgeber dem Antrag grundsätzlich zustimmen. Der Arbeitgeber darf allerdings sein Einverständnis verweigern, wenn „betriebliche Gründe“ gegen den Teilzeitwunsch des Mitarbeiters sprechen. Beispiele für betriebliche Gründe sind in § 8 Absatz 4 Satz 2 TzBfG genannt. Demnach spricht gegen den Teilzeitwunsch des Mitarbeiters, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und deshalb nicht abschließend. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit über seine Entscheidung informieren. Versäumt er das, dann gilt der Antrag als genehmigt. Ein erneuter Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit darf erst wieder nach Ablauf von zwei Jahren gestellt werden. Unabhängig davon, ob dem letzten Antrag zugestimmt wurde oder der Arbeitgeber dem Antrag berechtigterweise widersprochen hat. Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht übrigens auch für leitende Angestellte. Dies regelt § 6 TzBfG ausdrücklich.

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20. Wann darf ein Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Überstunden dürfen angeordnet werden, wenn der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber das Recht zur einseitigen Anordnung von Überstunden einräumen. Ferner kann sich eine Pflicht zur Leistung von Überstunden als arbeitsvertragliche Nebenpflicht ergeben, nämlich bei Notfällen oder sonstigen außergewöhnlichen Fällen, die für den Arbeitgeber nicht vorhersehbar sind und den Einsatz des Arbeitnehmers zur Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz erheblicher betrieblicher Interessen erfordern.

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21. Muss ich als Arbeitnehmer unbezahlte Überstunden leisten?

Nein, als Arbeitnehmer müssen Sie keine unbezahlten Überstunden leisten. Tarifverträge enthalten in der Regel eine sehr differenzierte Vergütungsregelung. Findet ein Tarifvertrag keine Anwendung und enthält auch der Arbeitsvertrag keine Regelung, ist unter Berücksichtigung betrieblicher Handhabung und Branchenüblichkeit im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob für Überstunden der Grundlohn zuzüglich eines Zuschlages zu zahlen ist. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Freizeitausgleichs. Überstunden werden jedenfalls nur dann bezahlt, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet worden sind oder betriebsnotwendig waren und vom Arbeitgeber geduldet wurden.

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22. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – was jetzt?

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so haben wir aufgrund unserer guten Kontakte die Möglichkeit Ihnen eine für das Bußgeldverfahren rückwirkende Rechtsschutzversicherung zu vermitteln. Ansonsten sollten Sie für die Zukunft in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt je nach Umfang die Kosten für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, die Kosten für die Regulierung von Unfällen, bei Kündigung des Arbeitsvertrages etc. Diese Kosten können für Sie sonst schnell einmal eine höhere vierstellige Summe ausmachen.

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23. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Beratung in Vertretung?

Im Regelfall übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht. Nachdem Sie uns Ihre Daten der Rechtsschutzversicherung übersandt haben, stellen wir für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage dort.

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24. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – was jetzt?

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch grundsätzlich ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. In Einzelfällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten auch individuelle Vergütungsvereinbarungen, die auf den speziellen Einzelfall und den Mandanten zugeschnitten sind. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.

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Kündigung erhalten

Kündigung erhalten? Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und holen für Sie das bestmögliche Ergebnis raus!

Kündigung oder Aufhebungsvertrag von Mercedes-Benz erhalten?

Sie arbeiten bei Mercedes-Benz und haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Wir holen für Sie das bestmögliche Ergebnis raus!

Kündigung oder Aufhebungsvertrag von Amazon erhalten?

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Informationen über Düsseldorf

Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität

Düsseldorf, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Metropole am Rhein ist nicht nur eine moderne Wirtschaftshochburg, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.

Architektur und Sehenswürdigkeiten am Rhein

Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.

Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf

Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.

Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten

Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.

Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional

Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.

Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten

Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.

Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.

Stadtteile hat Düsseldorf

Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten

Postleitzahlen in Düsseldorf

40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599

Anwalt Strafrecht Düsseldorf – Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Ihr kompetenter Strafverteidiger

Vorladung von der Polizei erhalten? Bei Ihnen gab es eine Durchsuchung oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf steht Ihnen kompetent und effizient zur Seite. Zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren und Ihren Fall zu schildern.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf

Ob Sie in Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal, Oberbilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterrath, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Grafenberg, Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Gerresheim, Hubbelrath, Ludenberg, Benrath, Urdenbach, Reisholz, Holthausen, Wersten, Itter, Himmelgeist, Hassels, Garath oder Hellerhof
wohnen – wir sind für Sie da. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht steht Ihnen Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. zur Verfügung.

Düsseldorf

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Remscheid

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Auszug unserer Erfolge im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!

Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit.  Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Bußgeldrecht

Anwalt für Bußgeldrecht. Ihre Spezialisten bei Bußgeldverfahren. Geblitzt worden? Zu schnell unterwegs? Handy am Steuer? Abstandsverstoß etc.? Achtung: Nach Zugang des Bußgeldbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. 

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf. Sie sind verschuldet und wollen endlich schuldenfrei werden? Egal ob Sie 5.000 Euro oder 1 Millionen Euro Schulden haben, wir helfen weiter. Wir helfen bei Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenregulierung. Mit unserer Hilfe werden Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei. 

Verkehrsrecht & Unfallregulierung

Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf. Wir regulieren jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle bundesweit. Wir kennen die Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Dabei verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Kfz-Gutachtern, die Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden aufnehmen und das Gutachten erstellen. Regulieren Sie Ihren Unfall mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht!

Kündigung im Arbeitsrecht: Rechte prüfen und Chancen nutzen (Düsseldorf)

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt für viele Arbeitnehmer überraschend. In dieser Situation stellen sich häufig viele Fragen: Was tun bei Kündigung vom Arbeitgeber Düsseldorf? Muss man die Kündigung akzeptieren oder kann man sie anfechten? Und besteht möglicherweise Anspruch auf eine Abfindung nach Kündigung Düsseldorf?

Wichtig ist vor allem eines: Im Arbeitsrecht gelten strenge Fristen. Wer eine Kündigung rechtlich überprüfen lassen möchte, sollte frühzeitig handeln, denn die Frist für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Düsseldorf beträgt grundsätzlich nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

Kündigung prüfen lassen Düsseldorf – Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Viele Arbeitnehmer lassen ihre Kündigung prüfen lassen Düsseldorf, weil Kündigungen häufig angreifbar sind. Eine Kündigung unwirksam Düsseldorf kann beispielsweise vorliegen, wenn:

  • das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist und kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt
  • formale Fehler vorliegen
  • besondere Schutzvorschriften missachtet wurden

Typische Beispiele sind etwa eine Kündigung wegen Krankheit Düsseldorf, eine Kündigung in der Probezeit Düsseldorf oder eine Kündigung Kleinbetrieb Düsseldorf, bei der dennoch arbeitsrechtliche Grenzen bestehen.

Besonderer Kündigungsschutz gilt außerdem bei bestimmten Personengruppen, etwa bei:

  • Kündigung Schwerbehinderter Düsseldorf
  • Kündigung Mutterschutz Düsseldorf
  • Kündigung während Elternzeit Düsseldorf
  • Kündigung nach Betriebsübergang Düsseldorf

Auch eine Änderungskündigung Anwalt Düsseldorf kann überprüft werden. Häufig stellt sich die Frage, ob eine Weiterbeschäftigung nach Kündigung Düsseldorf möglich ist.

Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Düsseldorf

Wer eine Kündigung nicht akzeptieren möchte, kann eine Kündigungsschutzklage Arbeitsgericht Düsseldorf einreichen. Dabei geht es darum festzustellen, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet wurde.

Wichtige Fragen sind dabei:

  • Lohnt sich Kündigungsschutzklage Düsseldorf?
  • Wie lange dauert Kündigungsschutzklage Düsseldorf?
  • Kündigungsschutzklage Kosten Düsseldorf

Häufig endet ein Verfahren mit einem Abfindung Vergleich Arbeitsgericht Düsseldorf, in dem eine Abfindung nach Kündigung Düsseldorf vereinbart wird.

Abfindung nach Kündigung – Möglichkeiten und Höhe

Viele Arbeitnehmer interessieren sich nach einer Kündigung für die Frage: Wie hoch ist meine Abfindung nach Kündigung Düsseldorf?

Eine gesetzliche Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht automatisch. Dennoch wird häufig eine Abfindung verhandeln Anwalt Düsseldorf, insbesondere im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines gerichtlichen Vergleichs.

Bei der Berechnung wird häufig eine grobe Abfindung Formel Arbeitsrecht Düsseldorf angewendet. Auch steuerliche Fragen spielen eine Rolle, etwa wenn man die Abfindung Steuer berechnen Düsseldorf möchte.

Abfindungen können insbesondere vorkommen bei:

  • Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung Düsseldorf
  • gerichtlichem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf
  • Aufhebungsvertrag Abfindung Düsseldorf

Aufhebungsvertrag prüfen lassen Düsseldorf

Manche Arbeitgeber bieten statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag Düsseldorf an. Arbeitnehmer sollten einen solchen Vertrag sorgfältig prüfen lassen.

Typische Fragen sind:

  • Aufhebungsvertrag unterschrieben was tun Düsseldorf
  • Aufhebungsvertrag widerrufen Düsseldorf
  • Aufhebungsvertrag Sperrzeit Arbeitslosengeld Düsseldorf
  • Aufhebungsvertrag unter Druck unterschrieben Düsseldorf

Lohnansprüche und Gehaltsprobleme im Arbeitsrecht

Nicht nur Kündigungen führen zu arbeitsrechtlichen Konflikten. Häufig geht es auch um offene Vergütungsansprüche.

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  • Lohnrückstand Anwalt Düsseldorf
  • Provision nicht gezahlt Düsseldorf
  • Bonuszahlung einklagen Düsseldorf

Auch Ansprüche auf Weihnachtsgeld Anspruch Düsseldorf, Urlaubsgeld Anspruch Düsseldorf, Entgeltfortzahlung Krankheit Düsseldorf oder Kurzarbeit Lohnanspruch Düsseldorf können rechtlich geprüft werden.

Abmahnung im Arbeitsrecht prüfen

Vor einer Kündigung erhalten Arbeitnehmer oft zunächst eine Abmahnung Arbeitsrecht Düsseldorf. Eine solche Abmahnung sollte nicht ungeprüft bleiben.

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  • Abmahnung entfernen lassen Düsseldorf
  • Gegendarstellung Abmahnung Düsseldorf
  • Mehrere Abmahnungen Kündigung Düsseldorf

Arbeitsvertrag und Befristung prüfen

Auch beim Abschluss oder während eines Arbeitsverhältnisses entstehen häufig Fragen.

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  • Befristung unwirksam Düsseldorf
  • Kettenbefristung Düsseldorf
  • Sachgrundlose Befristung Düsseldorf
  • Arbeitsvertrag Änderung prüfen Düsseldorf
  • Wettbewerbsverbot Arbeitsvertrag Düsseldorf

Arbeitszeugnis prüfen lassen

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielt das Arbeitszeugnis eine wichtige Rolle.

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  • Arbeitszeugnis einklagen Düsseldorf

Diskriminierung und Konflikte am Arbeitsplatz

Auch Konflikte am Arbeitsplatz können arbeitsrechtliche Ansprüche auslösen.

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  • AGG Klage Düsseldorf
  • Mobbing Beweise sichern Düsseldorf
  • Bossing Anwalt Düsseldorf
  • Schadensersatz Diskriminierung Düsseldorf

Besonderheiten bei Führungskräften

Für Führungskräfte gelten teilweise besondere arbeitsrechtliche Regelungen.

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  • Geschäftsführer Abberufung Düsseldorf
  • Geschäftsführer Abfindung Düsseldorf
  • Wettbewerbsverbot Geschäftsführer Düsseldorf
  • Compliance Arbeitsrecht Düsseldorf

Zusammenfassung

Wer eine Kündigung erhält oder Probleme im Arbeitsverhältnis hat, sollte die Situation frühzeitig prüfen lassen. Besonders wichtig ist die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Düsseldorf.

Eine rechtliche Prüfung kann klären:

  • ob eine Kündigung unwirksam Düsseldorf ist
  • ob eine Abfindung nach Kündigung Düsseldorf möglich ist
  • ob Lohnansprüche bestehen
  • oder ob ein Aufhebungsvertrag nachteilig ist

Gerade im Raum Düsseldorf, Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld und Umgebung lohnt sich eine frühzeitige Beratung im Arbeitsrecht, um die eigenen Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu kennen.