by Dimsic
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Funkzellenauswertung nur verwertbar bei „besonders schweren Straftaten“ – Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf
Wann ist eine Funkzellenauswertung im Strafprozess verwertbar? Eine sehr wichtige und klarstellende Entscheidung hat der BGH aktuell zur Verwertung von Funkzellendaten (Funkzellenauswertung) gefällt. Warum ist dies für die strafrechtliche Praxis von sehr wichtiger Bedeutung?
Gerade bei Straftaten wie Diebstahl und Betrug, insbesondere bei den folgenden Delikten
- „Polizeitrick“
- „Schockanrufe“
- „Gewinnspielversprechen“
- „Dachdeckertrick“
erfolgt die Identifizierung möglicher Täter durch eine nachträgliche Auswertung von sogenannten Funkzellendaten (Funkzellenauswertung).






