Handy am Steuer: Strafe für Telefonieren beim Fahren
Ihnen wird vorgeworfen ein Handy am Steuer benutzt zu haben? Sie fragen sich welche Strafe der Vorwurf Handy am Steuer gibt, welches Bußgeld für Handy am Steuer droht? Hier lesen Sie alles was Sie zum Thema wissen müssen.
Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt bundesweit jährlich hunderte von Bußgeldverfahren, insbesondere auch Bußgeldverfahren bei dem Tatvorwurf „Handy am Steuer“.
Handy am Steuer – diese Strafe droht
Wer während des Fahrens beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg. Strafen drohen Ihnen als Kfz-Führer auch dann, wenn Sie das Handy nicht aktiv für ein Telefongespräch nutzen. Das Lesen oder
- Schreiben von SMS oder anderen Textnachrichten,
- die Nutzung des Mobiltelefons zu Navigationszwecke oder das
- Wegdrücken eines Anrufes
reicht aus, um mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft zu werden. Auch eine zu lange Blickzuwendung kann für ein Bußgeld und damit einen Punkt in Flensburg ausreichen.
Als Faustformel lässt sich also festhalten: Jede Nutzung des Telefons mit der Hand bei laufendem Motor ist untersagt und wird gleichermaßen bestraft.
Übersicht der Strafen für den Tatvorwurf Mobiltelefon am Steuer:
- Bußgeld: Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer ohne Freisprecheinrichtung wird in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Die genaue Höhe kann je nach Bundesland und Umständen variieren.
- Punkte in Flensburg: In Deutschland gibt es das Punktesystem „Flensburger Verkehrssünderkartei“. Punkte gibt es für Verstöße im Straßenverkehr. Telefonieren am Steuer kann mit Punkten in Flensburg geahndet werden.
- Fahrverbot: Bei wiederholten Verstößen oder besonders gefährlichen Situationen kann ein Fahrverbot verhängt werden.
- Verlängerung der Probezeit: Wenn Sie sich in der Probezeit befinden, kann diese verlängert werden.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeldbescheid prüfen |
---|---|---|---|---|
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | Nein | Per WhatsApp senden |
… mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Per WhatsApp senden |
… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Per WhatsApp senden |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | Nein | Nein | Per WhatsApp senden |
Bußgeld für Handy am Steuer – kann auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden?
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ist die Verhängung eines Fahrverbots für das Telefonieren am Steuer grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte es jedoch zu einem wiederholten Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer kommen, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Laut § 25 der StVO ist es möglich, bei besonders beharrlichen oder wiederholten Verstößen gegen das Verbot, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten zu verhängen.
Falls Sie bereits einige Punkte angesammelt haben, reicht unter Umständen ein weiteres Vergehen, wie das Telefonieren am Steuer aus, um ein Fahrverbot von einem oder zwei Monate zu erhalten. Gerade in dieser Fallkonstellation ist es sinnvoll, sich gegen die Punkte und das drohende Fahrverbot zu wehren.
Strafe für Handy am Steuer während der Probezeit
Für gewöhnlich greift das Gesetz bei Verkehrsverstößen während der Probezeit besonders hart durch. Eine Verlängerung der Probezeit, ein Bußgeld und sonstige Auflagen sind da keine Seltenheit. Bei Fahranfängern führt das Nutzen von Handys während der Fahrt glücklicherweise nicht zu derart drastischen Konsequenzen.
Das Mobiltelefon am Steuer während der Probezeit wird als B-Verstoß gewertet. Das bedeutet, auf den Autofahrer kommen ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zu. Darüber hinaus sind aber keine Folgen zu befürchten. Dies gilt jedoch nicht im Wiederholungsfall. Wer zwei B-Verstöße begeht, wird zusätzlich mit weiteren Maßnahmen bestraft (Aufbauseminar).
Geblitzt mit dem Handy in der Hand
In den meisten Fällen wird ein Verfahren wegen Telefonierens im fahrenden Auto durch ein Blitzerfoto eingeleitet. Diese Messmethode kann als standardisiertes Messverfahren angesehen werden und dient daher als belastbare Grundlage für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch hier droht ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, wobei es letztendlich auch auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ankommt.
Telefon am Steuer benutzt und es kommt zum Unfall
Telefoniert der Autofahrer mit dem Handy und entsteht in der Folge ein Verkehrsunfall wird neben dem Bußgeld ein Fahrverbot verhängt. Außerdem ergeben sich weitere Probleme, die zur Strafe noch hinzukommen. Der eigene Versicherungsschutz ist in Gefahr! Die eigene Kaskoversicherung kürzt bei grober Fahrlässigkeit den Schaden am eigenen Fahrzeug. Außerdem verlangt die eigene Haftpflichtversicherung einen Teil der Zahlungen an den anderen Unfallbeteiligten wieder zurück.
Welche Geräte fallen unter das Handyverbot beim Autofahren?
Nach § 23 StVO fallen unter das Verbot neben Handys auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner / Taschenrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder und Videobrillen.
Das Verbot erfasst alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Verboten ist daher beispielsweise auch der Gebrauch folgender Gegenstände am Steuer:
- Tablet-Computer
- Diktiergeräte
- E-Book-Reader
- Smartwatches
- Notebooks
Diese Liste ist nicht abschließend, sondern „technikoffen“, wie diese Entscheidungen belegen:
Auch der Scanner eines Paketzustellers wurde als elektronisches Gerät im Sinne der Vorschrift gewertet (OLG Hamm – 4 RBs 345/20).
Taschenrechner mit Display und internem Speicher sind nach der Rechtsprechung ebenfalls elektronische Geräte und dürfen daher beim Autofahren nicht benutzt werden (BGH – 4 StR 526/19).
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Ihnen ein Handy am Steuer vorgeworfen wird?
Da die Entscheidungen der Gerichte zum Handyverbot beim Autofahren sehr uneinheitlich sind, sollte jeder Einzelfall genau anwaltlich unter die Lupe genommen werden.
So wird es für eine sinnvolle und erfolgreiche Verteidigung auch darauf ankommen, ob die beobachtenden Polizeibeamten in der Gerichtsverhandlung noch eine konkrete Erinnerung an den Vorfall haben und wie genau der Sachverhalt von diesen schriftlich aufgenommen wurde. Eigene Erklärungen im Anhörungsbogen oder bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sollten Sie genau mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht absprechen.
Wichtig ist zudem, wie und aus welcher Entfernung der Handyverstoß beobachtet worden sein soll und ob es andere Zeugen gibt. Hierfür muss vom Verteidiger zunächst Akteneinsicht genommen werden. Häufig ergeben sich dann Ansatzpunkte, dass der Handyverstoß aus der örtlichen Position der Polizei nicht sicher wahrgenommen werden konnte.
Es wird gegenüber dem Gericht auch darzustellen sein, ob die Handynutzung den von der Rechtsprechung geforderten „Bezug zu einer bestimmungsgemäßen Funktion des Handys“ hat. Letztlich wird es auch darauf ankommen, eine vernünftige Erklärung für den Mandanten (Einlassung) abzugeben, die dann auch erfolgsversprechend ist.
Wie entscheidet das Gericht in Verfahren mit dem Tatvorwurf Telefon am Steuer?
Das Handyverbot beim Autofahren soll gewährleisten, dass der Autofahrer beide Hände für die Fahrt frei hat.
Nach der Gesetzesbegründung ist nicht nur das eigentliche Telefonieren untersagt, sondern umfasst sind sämtliche Bedienfunktionen des Telefons sofern dieses hierfür in die Hand genommen werden muss. Allerdings ergibt sich ein Wertungswiderspruch des Handyverbots beim Autofahren zu ähnlich gefährlichen Verhaltensweisen, die nicht sanktioniert werden (Essen, Kartenlesen oder Musikhören während der Autofahrt).
Zudem hat die technische Entwicklung mit immer neuen Funktionen des Handys zur stets wiederkehrenden Frage des Unterfallens dieser neuen Funktionen unter das Handyverbot beim Autofahren geführt. Deshalb haben sich die Gerichte oft mit Fragen zur Nutzung des Mobiltelefons am Steuer zu beschäftigen.
Es gibt eine Unzahl an zum Teil sich widersprechender und uneinheitlicher Entscheidungen.
Als zulässig wurde angesehen:
- das Verlegen des Handys von einem Ort zum anderen im Fahrzeug
- das Weiterreichen des Handys an den Beifahrer
- das Aufheben des heruntergefallenen Handys
- die Nutzung eines mobilen Festnetztelefons
- die Benutzung eines Headseats, das über eine Bluetooth-Verbindung mit einem Mobiltelefon verbunden ist, wenn das Handy in einer Haltevorrichtung liegt
- das Telefonieren bei stehendem Auto und ausgestelltem Motor
- solange nur eine „kurze“ Blickzuwendung auf das Auto erfolgt ist
Als unzulässig wurde angesehen:
- das Ergreifen des Telefons zum Ein- oder Ausschalten
- das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs
- das Abhören der Mobilbox
- die bloße Nutzung der Telefonbuchfunktion des Handys
- das Auslesen einer SMS oder Notiz.
- das Ablesen der Uhrzeit vom Display
- die Bedienung der Navifunktion des Handys
- die Nutzung des Handys als Diktiergerät
- das Telefonieren bei stehendem Fahrzeug an der Ampel bei Start-Stoppautomatik
Weitere Informationen finden Sie z.B. auch hier: ADAC
Bußgeld Handy am Steuer – Einspruch einlegen
Sollte gegen Sie ein Verfahren wegen des Vorwurfs Mobiltelefon am Steuer eingeleitet werden, können Sie im Einzelfall zunächst eine Anhörung der Bußgeldbehörde. Sie sollten in diesem Anhörungsschreiben keine Angaben zur Sache machen und insbesondere den Verstoß nicht zugeben. Hiernach folgt dann die Zustellung des Bußgeldbescheides.
Im besten Fall melden Sie sich bei uns bereits dann, wenn Sie das Anhörungsschreiben des Bußgeldbehörde erhalten haben. Wir bestellen und für Sie, legen bei einem Bußgeldbescheid Einspruch ein und fordern Akteneinsicht.
Wir prüfen am jeweiligen Einzelfall die amtliche Akte und versuchen, mit den angesprochenen Aspekten sowie vielen weiteren Punkten Ansätze für eine Verteidigung zu finden, mit der die Geldbuße und vor allem der drohende Punkte-Eintrag verhindert werden können.
Hilfreich ist es dabei für uns stets, wenn wir von unseren Auftraggebern möglichst viele Detail-Informationen berichtet bekommen. Dabei geht es sowohl um die unmittelbare Vorgeschichte vor der Durchfahrt der „Kontroll-Stelle“, die während dessen getätigten Handlungen mit Bezug auf ein Handy o.ä., aber auch den Ablauf das Anhalte-Verfahrens und etwaige dabei selbst getätigte Angaben oder Äußerungen der Polizei.
An dieser Stelle kann gesagt werden, dass Verfahren wegen des Vorwurfs Handy am Steuer regelmäßig zu einem Gerichtstermin führen, bei denen die Polizeibeamten als Zeugen zum Vorgang befragt werden. Zu diesen Gerichtsterminen müssen Sie jedoch regelmäßig nicht mitkommen!
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