Juni 18, 2023

Betrunken E-Scooter / E-Roller gefahren? Strafverteidiger aus Düsseldorf hilft

Betrunken E-Scooter / E-Roller gefahren? Strafverteidiger aus Düsseldorf hilft

Kategorien: Strafrecht

by Dimsic

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Betrunken E-Roller / E-Scooter gefahren? Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Düsseldorf verteidigt bundesweit

Welche Folgen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller / E-Scooter?

  • Bei Fahranfängern und bei Fahrern bis 21 Jahren gilt auch auf dem E-Scooter / E-Roller ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille)! Ansonsten droht ein Bußgeld von 250,00 EUR und ein Punkt in Flensburg. In der Probezeit kommt es zusätzlich zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars.
  • Ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 Promille im Atem auf dem E-Scooter / E-Roller liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von 500,00 EUR und einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet wird.
  • Schon ab 0,3 Promille im Blut auf dem E-Scooter / E-Roller liegt bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, rote Ampel überfahren, verzögertes Bremsen etc.) relative Fahruntüchtigkeit vor. Es droht ein Strafverfahren mit erheblichen Konsequenzen! Geldstrafe (in der Regel ein Nettomonatsgehalt), 3 Punkte in Flensburg und ein Entzug der Fahrerlaubnis (in der Regel 6-12 Monate) werden verhängt.
    Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es kommt ab diesem Wert nicht mehr darauf an, ob Ausfallerscheinungen aufgrund des Alkohols vorliegen. Es entsteht ein Strafverfahren. Wiederum werden Geldstrafe (in der Regel ein Nettomonatsgehalt), 3 Punkte in Flensburg und ein Entzug der Fahrerlaubnis (in der Regel 6-12 Monate) verhängt.
  • Nach der strafrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Diese ordnet im Regelfall die Vorlage einer MPU (Medizinisch-psychologische-Untersuchung oder „Idiotentest„) an.

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