by Dimsic
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Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer: Erfolgreiche Verteidigung durch Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf – erhebliche Verkürzung der Sperrfrist
Vor dem Amtsgericht Lünen konnte Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. in einer Verkehrsstrafsache für einen Mandanten ein schönes Ergebnis erzielen. Dem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen, weil er mit mehr als 1,1 Promille ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Nachdem der Mandant von der Polizei angehalten worden war wurde er mit zur Polizeiwache genommen und ihm wurde Blut abgenommen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Leider hat sich der Mandant dann, nachdem die Maßnahmen der Polizei beendet waren, wieder zu seinem Auto begeben, hat sich hinter das Steuer gesetzt und wollte nach Hause fahren. Die Polizei – und dies macht sie durchaus gerne – beobachtete den Mandanten nach Beendigung der Maßnahmen auf der Polizeiwache und zog ihn dann erneut aus dem Straßenverkehr. Der Tatvorwurf lautete sodann auf 2 x Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG (der Führerschein wurde ja vorher beschlagnahmt).
Nach Abschluss der Ermittlungen der Polizei beantragte die Staatsanwaltschaft sodann beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls, welchen das Amtsgericht Lünen sodann auch im Dezember 2023 erließ. In diesem Strafbefehl wurde der Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und noch eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 12 Monaten ausgesprochen. D.h. der Mandant hätte erst im / ab Dezember 2024 einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfolgreich stellen können.
Zum Glück ist der Mandant frühzeitig zu Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf gekommen. Durch bestimmte Maßnahmen, welche der Mandant sodann in der Zeit nach der Tat absolvierte sowie eine gezielte Verteidigung im Sinne eines beschleunigten Verfahrens konnte der Strafbefehl sodann vom Amtsgericht Lünen im Rahmen der Hauptverhandlung im Januar nicht mehr gehalten werden. Das Amtsgericht Lünen reduzierte die Geldstrafe und sprach nur noch eine Sperrfrist von 4 Monaten aus. Wir konnten also die Sperrfrist von 12 Monaten auf 4 Monate reduzieren. D.h. auch, dass der Mandant bereits umgehend nach der Hauptverhandlung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen kann.
Einige weiterführen Informationen finden Sie hier: Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen, Promillegrenze, Fahruntüchtigkeit, Blutalkoholkonzentration, Trunkenheit am Steuer
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