Januar 27, 2024

Trunkenheit im Verkehr – erhebliche Verkürzung der Sperrfrist

Trunkenheit im Verkehr – erhebliche Verkürzung der Sperrfrist

Kategorien: Strafrecht

by Dimsic

Share

Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer: Erfolgreiche Verteidigung durch Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf – erhebliche Verkürzung der Sperrfrist

Vor dem Amtsgericht Lünen konnte Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. in einer Verkehrsstrafsache für einen Mandanten ein schönes Ergebnis erzielen. Dem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen, weil er mit mehr als 1,1 Promille ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Nachdem der Mandant von der Polizei angehalten worden war wurde er mit zur Polizeiwache genommen und ihm wurde Blut abgenommen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Leider hat sich der Mandant dann, nachdem die Maßnahmen der Polizei beendet waren, wieder zu seinem Auto begeben, hat sich hinter das Steuer gesetzt und wollte nach Hause fahren. Die Polizei – und dies macht sie durchaus gerne – beobachtete den Mandanten nach Beendigung der Maßnahmen auf der Polizeiwache und zog ihn dann erneut aus dem Straßenverkehr. Der Tatvorwurf lautete sodann auf 2 x Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG (der Führerschein wurde ja vorher beschlagnahmt).

Trunkenheit im Verkehr Fahren ohne Fahrerlaubnis Rechtsanwalt

Nach Abschluss der Ermittlungen der Polizei beantragte die Staatsanwaltschaft sodann beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls, welchen das Amtsgericht Lünen sodann auch im Dezember 2023 erließ. In diesem Strafbefehl wurde der Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und noch eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 12 Monaten ausgesprochen. D.h. der Mandant hätte erst im / ab Dezember 2024 einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfolgreich stellen können.

Zum Glück ist der Mandant frühzeitig zu Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf gekommen. Durch bestimmte Maßnahmen, welche der Mandant sodann in der Zeit nach der Tat absolvierte sowie eine gezielte Verteidigung im Sinne eines beschleunigten Verfahrens konnte der Strafbefehl sodann vom Amtsgericht Lünen im Rahmen der Hauptverhandlung im Januar nicht mehr gehalten werden. Das Amtsgericht Lünen reduzierte die Geldstrafe und sprach nur noch eine Sperrfrist von 4 Monaten aus. Wir konnten also die Sperrfrist von 12 Monaten auf 4 Monate reduzieren. D.h. auch, dass der Mandant bereits umgehend nach der Hauptverhandlung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen kann.

Direkter Kontakt zum Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht

Unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall

In welchen Rechtsgebieten können wir noch helfen?

Arbeitsrecht

Bußgeldrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Privatinsolvenz

Führerscheinrecht | MPU

Verbraucherrecht

Hier finden Sie uns:

Direkter Kontakt zum Rechtsanwalt & Strafverteidiger aus Düsseldorf

Sie können uns via Telefon, E-Mail oder Whats-App erreichen. Natürlich können Sie auch das folgende Kontaktformular nutzen. Hier haben Sie die Möglichkeit uns direkt Dokumente zu übersenden, wie z.B. eine polizeiliche Vorladung.

Kontakformular

Name(erforderlich)
Max. Dateigröße: 50 MB.

Hier finden Sie alle neuen News

Nach oben