Anwalt für Strafrecht Düsseldorf
Strafverteidigung bei Krypto-Steuerhinterziehung
Vorladung von der Polizei wegen Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen erhalten? Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. mit Kanzleisitz in Düsseldorf berät und vertritt Mandanten bundesweit bei dem Vorwurf einer Straftat im Zusammenhang mit Kryptowährungen.
Strafverteidiger bei Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen (Bitcoin BTC, Ethereum ETH, Ripple XRP etc.) in Düsseldorf | bundesweite Verteidigung
Mit Kryptowährungen (wie Bitcoin, Ethereum, Ripple, Cardano, Dogecoin, ShibaInu Solana, Hbar, Quant u.v.m.) ließen sich in den letzten Jahren erhebliche Veräußerungsgewinne erzielen. Hierbei sollten allerdings die steuerlichen Konsequenzen nicht vergessen werden!
Die Praxis zeigt, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen oftmals gegenüber der Finanzbehörde nicht angezeigt werden. Insbesondere wenn mein kein „Hodler“ ist, sondern aktiv mit Kryptowährungen tradet (z.B. Scalptrading oder Swingtrading). Das viele auch in Deutschland ansässigen Personen mit dem Handel von Kryptowährungen erhebliche Gewinne erzielt haben, ist natürlich auch der deutschen Finanzverwaltung nicht verborgen geblieben, sodass sie nunmehr in zahlreichen Fällen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen ermittelt wird. Die Nichtanzeige der Gewinne kann dabei neben rein steuerlichen auch weitreichende steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verschärfte Geldwäschepräventionsvorschriften im Zusammenhang mit Kryptowährungen (Auscashen, Girokonto) führen zu vermehrten Anfragen an Banken wie Börsen und rücken damit Herkunftsnachweis und Meldepflicht in den Fokus.
Kryptowährungen sind sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetz
Spekulationsgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind demnach nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. So steht es im BMF-Schreiben zur Kryptohandel-Besteuerung. Dieses Schreiben ist hier abrufbar: BMF-Schreiben zur Kryptohandel-Besteuerung
Seit 14. Februar 2023 gibt es aber auch eine erste höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesfinanzhof zum Thema „Spekulationsgewinne“ mit Krypto (Urteil Spekulationsgewinne bei Kryptowährungen), welche die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen mit der anderer Wirtschaftsgüter gleichsetzt.
Bundesfinanzhof urteilt über Kryptowährungen: Gewinne aus Krypto-Handel sind steuerpflichtig
Der zuständige Richter am höchsten deutschen Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen sieht den Bitcoin und andere Kryptowährungen hauptsächlich als Spekulationsobjekte. Infolgedessen müssen die Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz veranlagt werden. Wenn jedoch eine Haltedauer von über einem Jahr vorliegt, sind die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei. Dies gilt für den Bitcoin und beispielsweise Gold gleichermaßen.
Der aktive Handel am digitalen Währungsmarkt ist somit ebenfalls ein steuerrechtliches Veräußerungsgeschäft. Dieses wird erst nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs zu Krypto Gewinnen liefert dazu folgende Begründung:
- Der Bundesfinanzhof sieht Kryptowährungen als wirtschaftliche Zahlungsmittel an. Sie sind wie reale Zahlungsmittel einzeln übertragbar und können getauscht werden. Daher sind Bitcoin und Co. auch objektiv werthaltige und selbständig bewertbare Positionen im Sinne des Wirtschaftsgutbegriffes gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EstG. Daher können die virtuellen Währungen auch Gegenstand von privaten Veräußerungsgeschäften sein. Wer bei privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der einjährigen Frist diese Wirtschaftsgüter mit Gewinn veräußert (egal ob Tausch oder Verkauf), muss Steuern zahlen.
- Das Argument des strukturellen Vollzugsdefizits wurde mit Verweis auf das Bundesfinanzministerium zurückgewiesen. Demnach besteht bspw. über das Sammelauskunftsersuchen die Möglichkeit, Informationen von den Plattformen einzuholen, um erforderliche Daten zur Steuerfestsetzung zu erhalten. Außerdem wies das BFH auf Initiativen wie CARF (Crypto Asset Reporting Framework) hin, wonach auch auf internationaler Ebene Vollzugserschwernisse vermieden werden sollen.
Weitere Presseberichte hierzu finden Sie hier:
Krypto & Steuern – Auf einen Blick ist festzuhalten:
- Kryptowährungen sind „sonstige Wirtschaftsgüter“
- Spekulationsgewinne unter einem Jahr Haltedauer (also insbesondere bei Swingtradern oder Scalptradern) sind sowohl bei Kauf / Verkauf als auch bei Tausch einzelner Kryptowährungen untereinander nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern
- Die technische Komponente ist für die Klassifizierung nicht entscheidend
- Gewinne aus dem Krypto-Handel unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer
- Krypto-Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei
- Freigrenze von 600 Euro für alle privaten Veräußerungsgeschäfte maßgeblich
Abfragen bei Kryptobörsen durch deutsche Finanzbehörden identifizieren Täter
„Steuerhinterziehung mit Kryptowährung – kann doch gar nicht entdeckt werden über die Handelsplattformen.“ Wer so über seine eigenen Transaktionen mit Bitcoin und Co. denkt, unterschätzt die Möglichkeiten den Finanzverwaltungen. Und die möglichen Folgen einer Steuerhinterziehung durch Kryptowährung.
Für die Steuerhinterziehung durch den Handel mit Kryptogeld gilt die gleiche Strafbarkeit wie bei anderen Steuerbetrugsfällen. So können nach § 370 AO Freiheitsstrafen bis 10 Jahren verhängt werden und es werden hohe Zinsen und Verspätungszuschläge fällig.
Mittlerweile können die Strafverfolgungsbehörden auch auf wesentlich mehr Quellen zum Kryptohandel zurückgreifen, z.B.:
Sammelauskunftsersuchen an Kryptodienstleister
Damit sind Informationsanfragen zu Steuerpflichtigen gegenüber einer dritten Partei gemeint, z.B. Anfragen an Handelsplattformen oder Vermittlungsstellen. Sammelauskunftsersuchen sind jedoch an konkrete Verdachtspunkte einer Steuerhinterziehung verbunden.
Die Plattform bitcoin.de hat bspw. bestätigt, Kundendaten an Ermittlungsbehörden weitergegeben zu haben. Hintergrund waren konkrete Einzelfälle, in denen von Seiten der Ermittlungsbehörden berechtigtes Interesse bestand, eine Straftat aufzuklären.
Technisch ist die Transaktions-Rückverfolgung bei transparenten Blockchains ohne Probleme möglich. Es gibt mittlerweile sogar Unternehmen, die sich auf das Zurückverfolgen von Kryptowährungs-Transaktionen spezialisiert haben. Allerdings sind diesen Ermittlungen in der Blockchain Grenzen gesetzt, da hier schnell die Grenze zum Eingriff in Grundrechte überschritten wird.
Darüber hinaus nutzen Ermittlungsbehörden Geldwäscheverdachtsmeldungen von zur Auskunft Verpflichteten (z.B. Banken) und es gibt diverse europäische und internationale Initiativen für den automatischen steuerlichen Informationsaustausch.
Der Handel mit Kryptowährungen findet oft auf Handelsplattfomen mit Sitz außerhalb von Deutschland statt. Zwar ist es für die Finanzbehörden schwieriger, an die Nutzerdaten dieser Plattformen zu kommen, man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass der Zugriff nicht möglich ist. Im Zweifelsfall können die Finanzbehörden auch zum Mittel der Hausdurchsuchung greifen.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen
Das Risiko der Entdeckung bisher nicht versteuerter Einkünfte aus Kryptowährungen ist wie beschrieben sehr hoch. Wer es bisher versäumt hat, diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben, sollte sich daher zur Option Selbstanzeige in dieser Sache beraten lassen.
Das deutsche Steuerstrafrecht bietet mit der Selbstanzeige auch bei Kryptogeschäften die Möglichkeit, trotz der Nichtangabe steuerrelevanter Tatsachen straffrei auszugehen. Voraussetzung ist, dass Betroffene das Finanzamt lückenlos über alle Gewinne und Verluste informieren und dass die hinterzogenen Steuern vollständig zurückgezahlt werden, inkl. aller ggf. anfallenden Zuschläge und Zinsen.
Beratung, Verteidigung und Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Bitcoin & Co
Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf berät und vertritt Mandanten bundesweit. Im Bereich der Kryptowährungen verfolgen wir stets die aktuellen Entwicklungen. Durch weitreichende Kompetenzen in diesen beiden Bereichen ist es uns möglich, die Verbindung zwischen Steuerrecht und Strafrecht herzustellen und Probleme durchgreifend zu beherrschen. Insbesondere können steuerliche Nacherklärungen und Selbstanzeigen kurzfristig im Einzelfall besprochen werden. Unsere Beratung und Vertretung umfasst u.a. folgende Leistungen:
- Strafverteidigung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung bei Spekulationsgewinnen mit Kryptowährungen während des gesamten Ermittlungsverfahrens und im Strafprozess
- Tatsächliche Verständigung mit der Steuerfahndung
- Selbstanzeigeberatung und Betreuung des Selbstanzeigeverfahrens
- Prüfung der Steuerpflicht eines (ggf. schon länger zurückliegenden) Gewinns aus dem Handel mit Kryptowährungen
- Steuereffiziente Gestaltung des Handels mit Kryptowährungen
- Herkunftsnachweis und Meldepflichten
Anwalt für Strafrecht – unsere Expertise im Strafrecht
Anwalt für Strafrecht Düsseldorf & Strafverteidiger Düsseldorf verteidigt bundesweit
Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt u.a. bei folgenden Delikten in Düsseldorf, den umliegenden Städten sowie bundesweit.
Hier finden Sie uns:
Presseberichte Strafrecht
Presseberichte über laufende oder abgeschlossene Strafverteidigungen von Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. finden Sie hier.
Verteidigung bei Geldwäsche und Finanzagent
Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent. Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt beim Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent bundesweit.
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Ein absoluter Schwerpunkt im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger ist das Verkehrsstrafrecht. Je eher Sie einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht beauftragen, desto bessere Ergebnisse sind möglich. Mehr erfahren Sie hier.
Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer
Betrunken Auto gefahren? Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt). Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr. Melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. Hier erfahren Sie mehr.
Fahrerflucht / Unfallflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatvorwurf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch Fahrerflucht bzw. Unfallflucht. Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Unfallflucht. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.
Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis
Auto ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis gefahren und polizeiliche Vorladung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten? Wir helfen weiter. Mehr erfahren Sie hier.
Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung
Polizeiliche Vorladung, Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung, erhalten? Keine Sorge, wir sind darauf darauf spezialisiert für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mehr erfahren Sie hier.
Verteidigung im Sexualstrafrecht
Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie sollten frühstmöglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger konsultieren. Mehr erfahren Sie hier.
Trunkenheit im Verkehr mit E-Scooter / E-Roller
Betrunken E-Scooter bzw. E-Roller gefahren? Es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.
Verteidigung bei Funkzellenauswertung
Angeblich überführt durch Funkzellenauswertung? Wir verteidigen bundesweit bei Funkzelleuaswertung (Polizeitrick, Schockanrufe, Gewinnspielsversprechen, Handwerkertrick etc.) Mehr erfahren Sie hier.
Steuerstrafverfahren bei Kryptowährungen
Gegen Sie wird ein Steuerstrafverfahren wegen Spekulationsgewinnen mit Kryptowährungen geführt? Mehr erfahren Sie hier.
FAQ – Häufige Fragen zu Krypto, Bitcoin und Steuern
- Sind Krypto-Assets für den Bundesfinanzhof Wirtschaftsgüter?
- Kommen Verkehrsdelikte im Führungszeugnis?
- Wann ist Bitcoin steuerpflichtig?
- Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin-Gewinnen?
- Was passiert, wenn man Bitcoin bzw. Krypto nicht versteuert?
- Wie kann man Steuern bei Krypto umgehen?
- Können Krypto-Wallets verfolgt werden?
- Wie sieht eine Krypto-Steuererklärung aus?
- Muss man jede Krypto-Transaktion steuerlich melden?
- Woher weiß der IRS, ob ich Krypto verkauft habe?
- Sollte ich Krypto mit Verlust verkaufen?
- Muss ich auch Krypto-zu-Krypto-Tausch versteuern?
- Was gilt steuerlich bei Staking, Lending oder Mining?
- Wie berechne ich meinen Gewinn bei Kryptowährungen richtig?
- Welche Unterlagen sollte ich für die Krypto-Steuer aufbewahren?
- Was passiert, wenn ich meine Krypto-Gewinne erst verspätet angebe?
Sind Krypto-Assets für den Bundesfinanzhof Wirtschaftsgüter?
Nach dem BFH sind Currency Token wie Bitcoin (BTC) oder Ethereum (ETH) Wirtschaftsgüter, die wirtschaftlich wie ein Zahlungsmittel anzusehen und selbstständig bewertbar sind.
Wirtschaftsgüter sind gem. § 23 EStG nicht nur Gegenstände im Sinne des bürgerlichen Rechts wie Sachen und Rechte, sondern über das Zivilrecht hinausgehende „Positionen“, aus denen sich konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb ergeben.
Der BFH lässt es folglich für die Wirtschaftsguteigenschaft genügen, dass eine Chance oder Möglichkeit von vermögensrechtlicher Relevanz erlangt wird, für die eine Gegenleistung zu erbringen ist. In diesem Zusammenhang sei die zivilrechtliche Einordnung nicht von steuerlicher Bedeutung.
Nach dem BFH stellen Currency Token ein wirtschaftliches Zahlungsmittel dar. Sie fallen aber weder unter den Begriff „Geld“ noch sind sie als „E-Geld“ zu klassifizieren. Jedoch sind Bitcoin und Ether wie reale Zahlungsmittel anzusehen. Zur Begründung führte der BFH aus, dass sie einen Kurswert hätten, auf Handelsplattformen und Börsen gehandelt würden und auch direkt für Zahlungsvorgänge verwendet werden könnten.
Kommen Verkehrsdelikte im Führungszeugnis?
Wie auch bei anderen Vergehen werden Verkehrsdelikte ins Führungszeugnis eingetragen – jedoch erst ab einem bestimmten Strafmaß. Aufgeführt werden hier Freiheitsstrafen, die mehr als drei Monate umfassen, sowie Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen.
Wann ist Bitcoin steuerpflichtig?
Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn sie weniger als 600 EUR pro Jahr betragen. Bei den 600 EUR handelt es sich um eine Freigrenze. Das heißt: Sobald du einen Euro darüber liegst, musst du den gesamten Gewinn versteuern, also bereits ab 601 EUR.
Wird der Coin länger als ein Jahr gehalten, ist ein etwaiger Veräußerungserlös steuerfrei. Insbesondere bei Scalptrading und Swingtrading, in jedem Fall aber bei Gewinnen innerhalb der Haltefrist von einem Jahr, fällt die persönliche Einkommensteuer an. Dies gilt auch für den Tausch von Kryptowährungen untereinander.
Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin-Gewinnen?
Wenn du Kryptowährungen gegen Euro verkaufst und die Auszahlung auf ein Bankkonto erhältst, können große Transaktionen Verdacht erregen und den Steuerbehörden gemeldet werden. In einigen Fällen können die Finanzämter diese Transaktionen über bestehende Schnittstellen mit Banken selbst identifizieren.
Hinzu kommen aktive Abfragen der Finanzbehörden bei Kryptoplattformen.
Was passiert, wenn man Bitcoin bzw. Krypto nicht versteuert?
Es droht dabei eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Neben der Rückzahlung der hinterzogenen Steuern sind darüber hinaus auch noch Zinsen und Verspätungszuschläge zu zahlen.
Wie kann man Steuern bei Krypto umgehen?
Die Kryptowährung-Steuer lässt sich in der Praxis vor allem dadurch vermeiden, dass man die Kryptowährung länger als ein Jahr hält oder unter den Freigrenzen von 600 Euro für private Veräußerungsgeschäfte bleibt.
Können Krypto-Wallets verfolgt werden?
Jeder kann den Kontostand und alle Transaktionen jeder Adresse einsehen. Da Nutzer in der Regel ihre Identität preisgeben müssen, um Dienstleistungen oder Waren zu erhalten, können Bitcoin-Adressen nicht vollständig anonym bleiben.
Wie sieht eine Krypto-Steuererklärung aus?
Der Gewinn oder Verlust beim Handel mit Kryptowährungen wird in der Steuererklärung in der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“ eingetragen. In Zeile 42 unter „Andere Wirtschaftsgüter“ können die relevanten Informationen für Gewinne oder Verluste mit Kryptowährungen eingetragen werden.
Muss man jede Krypto-Transaktion steuerlich melden?
Einkünfte, Gewinne oder Verluste aus allen steuerpflichtigen Transaktionen mit virtueller Währung müssen in der Steuererklärung für das Steuerjahr der jeweiligen Transaktion angegeben werden, unabhängig von der Höhe oder davon, ob eine gesonderte Mitteilung oder Bescheinigung vorliegt.
Woher weiß der IRS, ob ich Krypto verkauft habe?
Ja, der IRS kann Kryptowährungen verfolgen, da die Behörde Kryptowährungsbörsen und Handelsplattformen angewiesen hat, ihnen Steuerformulare wie 1099-B und 1099-K zu melden. Darüber hinaus haben mehrere Börsen in den letzten Jahren Vorladungen erhalten, in denen sie angewiesen wurden, bestimmte Benutzerkonten offenzulegen.
Sollte ich Krypto mit Verlust verkaufen?
Der Verkauf von Kryptowährungen mit Verlust kann die Steuerlast senken, indem Verluste mit Gewinnen aus Kryptowährungen, Aktien und anderen Vermögenswerten verrechnet werden. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von deiner Gesamtsituation ab.
Muss ich auch Krypto-zu-Krypto-Tausch versteuern?
Ja, auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere kann steuerlich relevant sein. Steuerlich wird dieser Vorgang regelmäßig wie eine Veräußerung der ersten Coin und eine Anschaffung der zweiten Coin behandelt.
Das bedeutet: Liegt zwischen Anschaffung und Tausch weniger als ein Jahr und entsteht dabei ein Gewinn, kann dieser steuerpflichtig sein.
Was gilt steuerlich bei Staking, Lending oder Mining?
Erträge aus Staking, Lending oder Mining können steuerlich anders behandelt werden als reine Kauf- und Verkaufsvorgänge. Häufig geht es dabei nicht nur um private Veräußerungsgeschäfte, sondern auch um sonstige Einkünfte oder sogar gewerbliche Einkünfte.
Entscheidend sind Art, Umfang und Ausgestaltung der Tätigkeit sowie die konkrete Dokumentation der Zuflüsse.
Wie berechne ich meinen Gewinn bei Kryptowährungen richtig?
Für die Gewinnermittlung kommt es auf den Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös an. Dabei müssen Kaufpreis, Verkaufswert, Gebühren und der genaue Anschaffungszeitpunkt sauber dokumentiert werden.
Bei vielen Einzeltransaktionen ist eine lückenlose Historie besonders wichtig, damit die steuerliche Berechnung nachvollziehbar bleibt.
Welche Unterlagen sollte ich für die Krypto-Steuer aufbewahren?
Wichtig sind insbesondere Kauf- und Verkaufsnachweise, Wallet-Transaktionen, Börsenexporte, Gebührenübersichten, Ein- und Auszahlungsbelege sowie gegebenenfalls Screenshots und CSV-Dateien von Handelsplattformen.
Je besser die Dokumentation ist, desto leichter lassen sich Gewinne, Verluste und Haltefristen gegenüber dem Finanzamt belegen.
Was passiert, wenn ich meine Krypto-Gewinne erst verspätet angebe?
Wer steuerpflichtige Krypto-Gewinne verspätet erklärt, muss je nach Fall mit Steuernachzahlungen, Zinsen, Verspätungszuschlägen und im schlimmsten Fall mit steuerstrafrechtlichen Folgen rechnen.
Je früher eine Korrektur erfolgt, desto besser lassen sich Risiken in vielen Fällen begrenzen.
Informationen über Düsseldorf
Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität
Düsseldorf, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Metropole am Rhein ist nicht nur eine moderne Wirtschaftshochburg, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.
Architektur und Sehenswürdigkeiten am Rhein
Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.
Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf
Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.
Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten
Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.
Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional
Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.
Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten
Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.
Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.
Stadtteile hat Düsseldorf
Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten
Postleitzahlen in Düsseldorf
40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599
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