Anwalt Alkohol am Steuer in Düsseldorf | bundesweit
Strafverteidiger bei Trunkenheit im Verkehr

Vorladung von Polizei wegen Alkohl am Steuer / Trunkenheit im Verkehr erhalten? In eine Verkehrskontrolle geraten und mit Alkohol im Blut erwischt worden? Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. mit Kanzleisitz in Düsseldorf ist spezialisiert auf Verkehrsstrafrecht und insbesondere die Straftat Trunkenheit im Verkehr. Er vertritt Mandanten bundesweit in Strafverfahren mit dem Vorwurf einer Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer.

  • Bereits hunderten Mandanten beim Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer bundesweit geholfen

  • Kompetent und effizient mit der Erfahrung aus vielen hunderten Fällen bei der Verteidigung gegen den Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer  außergerichtlich und vor Gericht

  • Bestmögliche Ergebnisse durch Kombination von Strafverteidigung und verkehrspsychologischen Maßnahmen – größtmögliche Reduzierung einer möglichen Sperrfrist

  • Sofort-Hilfe im Strafrecht bei Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer – schneller Termin

In Notfällen 24/7 erreichbar!

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. steht Ihnen im strafrechtlichen Notfall beim Tatvorwurf „Trunkenheit im Verkehr“ bzw. „Alkohol am Steuer“ jederzeit zur Verfügung.

Alkohol am Steuer – Trunkenheit im Verkehr und Trunkenheitsfahrt im Verkehrsstrafrecht [Update 2026]

Wer betrunken Auto fährt, begeht in vielen Fällen eine Straftat nach § 316 StGB. Umgangssprachlich wird häufig von Alkohol am Steuer, Trunkenheit im Verkehr, Trunkenheit am Steuer, Trunkenheit im Straßenverkehr oder einer Trunkenheitsfahrt gesprochen. Solche Vorwürfe gehören zum Verkehrsstrafrecht und können erhebliche Folgen haben – etwa Führerscheinentzug, Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).

Wenn Ihnen in Düsseldorf oder im Umland eine Trunkenheitsfahrt, Alkohol am Steuer oder eine Fahrt unter Alkoholeinfluss vorgeworfen wird, ist schnelles Handeln entscheidend. Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt Mandanten im Verkehrsstrafrecht und im gesamten Strafverfahren – von der ersten Polizeikontrolle über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und zum Verfahren vor der Führerscheinbehörde. Die Verteidigung erfolgt nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Duisburg, Mönchengladbach, Köln und bundesweit.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf ist auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert und verteidigt Mandanten bundesweit bei Vorwürfen wie Alkohol am Steuer, Trunkenheit im Verkehr oder einer Alkoholfahrt. Mit über 15 Jahren Erfahrung aus mehr als 2000 Strafverfahren verfügt er über umfassende praktische Erfahrung in der Strafverteidigung bei Trunkenheitsfahrten.

Gerade bei dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt oder Alkohol am Steuer ist schnelles Handeln entscheidend. Häufig wird der Führerschein bereits während der Verkehrskontrolle sichergestellt oder beschlagnahmt, und es droht eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Je früher Sie sich an einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden, desto besser können Ihre Rechte geschützt
und mögliche Verteidigungsansätze geprüft werden.

Wichtig: Schweigen ist Ihr gutes Recht

Wenn Ihnen Trunkenheit im Verkehr oder Alkohol am Steuer vorgeworfen wird, sollten Sie gegenüber der Polizei grundsätzlich keine Angaben dazu machen, was, wann und wie viel Sie getrunken haben.

Dies gilt sowohl bei einer Verkehrskontrolle, als auch in Situationen, in denen die Polizei später bei Ihnen zu Hause erscheint – etwa nach einem beobachteten Unfall oder wenn jemand angegeben hat, Sie hätten zuvor ein Fahrzeug geführt. Die Polizei wird dann häufig wissen wollen, wer gefahren ist und ob Alkohol konsumiert wurde.

In solchen Situationen gilt ein wichtiger Grundsatz im Strafrecht:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wann sollte man nach Alkohol am Steuer einen Anwalt einschalten?

Ein spezialisierter Anwalt für Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr sollte möglichst frühzeitig eingeschaltet werden – idealerweise sofort nach der Polizeikontrolle, spätestens aber nach Erhalt einer Vorladung, Anhörung, Strafanzeige oder eines Strafbefehls. Gerade bei dem Vorwurf „Alkohol am Steuer“ oder „Trunkenheit im Verkehr“ können bereits zu Beginn des Verfahrens entscheidende Fehler vermieden und wichtige Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Führerschein bereits sichergestellt wurde, eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis droht oder eine MPU im Raum steht. Je früher ein spezialisierter Rechtsanwalt für Alkohl am Steuer eingeschaltet wird, desto bessere Ergebnisse sind möglich.

Anwalt für Alkohl am Steuer / Trunkenheit im Verkehr – Experte im Strafrecht

  • Rechtsanwalt für Strafrecht | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. ist spezialisiert auf das Verkehrsstrafrecht und hier insbesondere auch auf Verfahren mit dem Tatvorwurf der Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer / Trunkenheitsfahrt

  • Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt wöchentlich vor Strafgerichten bundesweit, insbesondere in Düsseldorf, Neuss, Krefeld, Solingen, Wuppertal, Oberhausen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Essen, Dortmund, Leverkusen, Köln, Mönchengladbach und Remscheid. Hierdurch kennt er im Regelfall die Richterinnen und Richter, die über Ihren Fall entscheiden werden und weiß, worauf im Einzelfall zu achten ist.

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung, insbesondere bei Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr 

  • Umfangreiche Erfahrung aus mehr als 3000 Verteidigungen vor Gericht

  • Im Verkehrsstrafrecht und insbesondere beim Tatvorwurf der Trunkenheitsfahrt / Alkohol am Steuer werden direkt zu Beginn der Übernahme des Mandats (im besten Fall frühstmöglich im Verfahren) die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt. Hierbei wird der Fokus nicht nur auf die „strafrechtliche Seite“ gelegt, sondern stets auch die möglichen Konsequenzen für die Fahrerlaubnis als auch den Führerschein. Oft haben Verkehrsstraftaten erhebliche negative Konsequenzen für die Fahrerlaubnis und den Führerschein (SicherstellungBeschlagnahmevorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis, SperrfristFahrverbotMPU – also die medizinisch psychologische Untersuchung sowie Punkte in Flensburg). Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens werden die Weichen gestellt für einen bestmöglichen Ausgang des Strafverfahrens und anschließendem verwaltungsrechtlichen Verfahren bzgl. der Fahrerlaubnis.

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwalt | Strafverteidiger direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf.

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten.

  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

Anwalt Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr  – Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Düsseldorf hilft

In Deutschland gibt es derzeit drei wichtige hinsichtlich des Blutalkoholwertes. Es wird davon ausgegangen, dass Alkohol ab 0,3 Promille Wirkung zeigt. Ab 0,5 Promille wird von einem doppelten, ab 1,1 Promille von einem zehnfachen Unfallrisiko ausgegangen. Nach diesen Werten richtet sich auch die verkehrsrechtliche Einschätzung der Fahrtüchtigkeit.

Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntauglichkeit vor. Ab diesem Wert wird vermutet, dass der Fahrzeugführer sein Fahrzeug nicht mehr kontrolliert steuern kann. Subjektive Faktoren wie gesundheitlicher Zustand, Fahrpraxis, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnisse müssen zur Bewertung der Situation nicht mehr mit herangezogen werden. Wer sich mit 1,1 Promille und mehr ins Auto setzt, macht sich strafbar.

Radfahrer dürfen übrigens ein bisschen mehr, bei ihnen wird ein Wert von 1,6 Promille angenommen, ab dem die absolute Fahruntauglichkeit erreicht ist. Wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz zeigt, kann man selbst ohne Teilnahme am Straßenverkehr seinen Führerschein verlieren, wenn man alkoholisiert auffällig wird. Unter Umständen verfügt das Gericht sogar ein Fahrradverbot.

Bei Werten von 0,3 bis 1,09 Promille spricht das Verkehrsrecht von einer relativen Fahruntüchtigkeit. Ausgenommen davon sind lediglich Jugendliche unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit. Für sie gelten generell 0 Promille

Trunkenheit im Verkehr ist strafbar nach § 316 StGB. Dieser lautet:

§ 316
Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr – Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Ob das alkoholisierte Fahren eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellt und entsprechend geahndet wird, hängt im Wesentlichen von zwei Punkten ab: Wie viel Promille hatte der Fahrer und war durch die Alkoholfahrt zusätzlich eine Straßenverkehrsgefährdung gegeben.

Solange der Fahrer sein Fahrzeug relativ sicher führt, kein auffälliges Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien, Kurvenschneiden oder eine rote Ampel überfährt) zeigt, auch sonst die Verkehrsregeln beachtet und sein Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 liegt, wird er ein Bußgeld zu erwarten haben. Zeigt er jedoch Anzeichen von Fahrunsicherheiten, überschreitet die Geschwindigkeitsbegrenzung, missachtet Verkehrsregeln oder verursacht einen Unfall, so ist wegen der Verkehrsgefährdung ab 0,3 Promille von einer Straftat auszugehen.

Das Fahren unter Alkohol mit 1,1 Promille und mehr wird in jedem Fall als Straftat geahndet, und zwar unabhängig vom Fahrverhalten des jeweiligen Fahrzeugführers.

Welche Strafe droht bei Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr?

Hier kommt es auf den Einzelfall an. Die Palette ist breit gefächert und die einzelnen Strafen können durchaus gleichzeitig verhängt werden. Mögliche Sanktionen sind: Bußgelder in teilweise beträchtlicher Höhe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe. Handelt es sich um eine Straftat, kommt zusätzlich ein Eintrag ins Vorstrafenregister hinzu.

Für Fahranfänger gilt folgendes: Da sich Fahranfänger und junge Fahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gar nicht ans Steuer setzen dürfen, nachdem sie Alkohol konsumiert haben, gehören eine Nachschulung und eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre zur Strafe nach § 24c StVG. Außerdem wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig sowie 2 Punkte in Flensburg.

Nach der Ordnungswidrigkeit einer Alkoholfahrt mit 0,5-1,09 Promille wird nach § 24a StVG ein Fahrverbot für die nächsten Stunden – bis Sie wieder nüchtern sind – ausgesprochen. Die weitere Bestrafung hängt davon ab, ob es sich um einen Erstverstoß handelt oder der Fahrzeugführer ein sogenannter Wiederholungstäter ist. Ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg bilden die untere Grenze. Kommt es zu mehrfachen Verstößen in einem überschaubaren Zeitraum, steigen die Strafen und es kann eine MPU angeordnet werden. Wer die Entziehung des Führerscheins verhindern oder die Sperrfrist verkürzen möchte, kann die Untersuchung auch freiwillig machen. Ihr Rechtsanwalt berät Sie hierzu. Anders liegt der Fall, wenn Sie einen Unfall verursacht haben. Dann handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern zieht nach dem Strafrecht die entsprechenden Konsequenzen nach sich.

Bei einer Fahrt mit mindestens 1,1 Promille, also bei absoluter Fahruntüchtigkeit, handelt es sich um eine Straftat, die nach § 316 Abs. 1 und 2 StGB geahndet wird. Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe kommt es in der Regel zu einem Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 (2) StGB sowie eine Sperrfrist für das Erteilen einer neuen Fahrerlaubnis innerhalb eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten und maximal 5 Jahren (nach § 69a Abs. 3 StGB). In Ausnahmefällen kann es auch zu einem unbegrenzten Entzug kommen, wenn zu erwarten ist, dass der Täter eine dauerhafte Gefahr darstellt. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, die Sperrfrist frühzeitig aufzuheben, wenn die Umstände es zulassen. Weiterhin drohen je nach Einzelfall 2 oder 3 Punkte in Flensburg. In der Regel wird auch im Rahmen des Wiedererteilungsverfahrens bei der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest“) angeordnet.

Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr – was passiert mit der Fahrerlaubnis / mit dem Führerschein?

Kommt es z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle zum Nachweis einer Trunkenheitsfahrt (Blutalkoholwert über 1,1 Promille oder bei Blutalkoholwerten unter 1,1 Promille und Feststellung von sog. Ausfallerscheinungen wie Fahren von Schlangenlinien, Unsicherheit beim Gehen, Verwaschene Aussprache etc.) wird der Führerschein sichergestellt. Legt man hiergegen Widerspruch ein, so beantragt die Staatsanwaltschaft kurzfristig beim zuständigen Gericht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO (Strafprozessordnung). Die Fahrerlaubnis wird dann vorläufig entzogen und man ist nicht mehr berechtigt am Straßenverkehr teilzunehmen.

Erfolgt eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt, so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen, § 69 Abs. 2 StGB. Das heißt, dass bei demjenigen der relativ fahruntüchtig mit 0,3 Promille oder absolut fahruntüchtig ab 1,1 Promille mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs ist, der Führerschein in größter Gefahr ist, da in der Regel der Führerschein nach einer Verurteilung oder sogar oft schon unmittelbar am Anhalteort weggenommen wird.

Der Gesetzgeber sieht sodann die Möglichkeit vor die Fahrerlaubnis nach § 69 a StGB für 6 Monate bis 5 Jahre zu entziehen. Bei Wiederholungstätern (schon eine Sperrfrist in den letzten drei Jahren erhalten) ist der Entzug mindestens 1 Jahr.

Entscheidend für die Länge des Führerscheinverlustes ist das sogenannte Ausmaß des Eignungsmangels. Dafür sind die Tatumstände selbst entscheidend, aber auch die bisherige verkehrsrechtliche Führung.

In Verkehrsstrafsachen wie z.B. der Trunkenheitsfahrt ist es daher sehr wichtig, sich von Beginn an von einem spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger beraten und vertreten zu lassen. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist immer zwischen dem Strafverfahren (Polizei – Staatsanwaltschaft – Gericht) sowie dem zeitlich nachgelagerten Verwaltungsverfahren (Führerscheinbehörde) zu unterscheiden. Das Strafgericht spricht letztendlich die Strafe für die Trunkenheitsfahrt aus (Geldstrafe / Freiheitsstrafe sowie Entziehung der Fahrerlaubnis) aus. Die Verwaltungsbehörde (Führerscheinbehörde) ist dahingegen nach dem Strafverfahren für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zuständig. Hier wird dann geprüft, ob z.B. eine längerfristige Abstinenz nachzuweisen ist oder eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest“) angeordnet wird. Früher war die Grenze für eine solche MPU bei 1,6 Promille. Heutzutage kommt es jedoch regelmäßig vor, dass auch schon bei einer leichten Überschreitung der „magischen Grenze“ von 1,1 Promille eine MPU angeordnet wird.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. ist spezialisiert auf das Verkehrsstrafrecht und Strafverfahren mit dem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt. Bereits ganz zu Beginn des Verfahrens wird in allen Fällen der Fokus darauf gelegt, dass Strafverfahren so zügig wie möglich abzuschließen mit dem Ziel, dass keine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt oder, wenn dies nicht zu vermeiden ist, die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren bei der Führerscheinbehörde so kurz wie möglich ist. Durch auf den Einzelfall zugeschnittene Maßnahmen bereits ganz zu Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens können hier wesentliche Weichen für einen erfolgreichen Ausgang im Strafverfahren als auch dem anschließenden Verwaltungsverfahren gestellt werden.

Hier finden Sie uns:

FAQ – Alkohol am Steuer und Trunkenheit im Verkehr

Fragenübersicht:

  1. Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr erhalten?
  2. Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
  3. Wie hoch ist die Strafe für Trunkenheit im Verkehr?
  4. Wann macht man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar?
  5. Kann man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, wenn man betrunken Fahrrad fährt?
  6. Möglichkeiten des Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht bei Trunkenheitsfahrten
  7. Rückrechnung zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration
  8. Ist Trunkenheit im Verkehr eine Ordnungswidrigkeit?
  9. Ab welchem Promillewert ist Alkohol am Steuer strafbar?
  10. Was droht bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,1 Promille?
  11. Wann droht der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer?
  12. Wie lange dauert die Sperrfrist für den Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt?
  13. Muss man immer zur MPU nach Alkohol am Steuer?
  14. Wie kann ein Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr helfen?
  15. Was passiert, wenn man eine Verkehrskontrolle unter Alkohol verweigert?
  16. Welche Rolle spielt die Blutprobe bei Alkohol am Steuer?
  17. Kann eine Blutalkoholmessung fehlerhaft sein?
  18. Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Trunkenheit im Verkehr?
  19. Kann man den Führerscheinentzug vermeiden?
  20. Wird eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr im Führungszeugnis eingetragen?
  21. Welche Folgen hat Alkohol am Steuer für Punkte in Flensburg?
  22. Was passiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?
  23. Wann lohnt sich ein Einspruch oder eine Verteidigung gegen den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr?
  24. Wer ist der beste Anwalt bei Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr?

1. Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) erhalten haben, befinden Sie sich bereits in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Sie haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Häufig ist es sinnvoll, zunächst über einen Strafverteidiger Akteneinsicht zu beantragen. Erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte kann beurteilt werden, wie stark die Beweislage ist und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll erscheint.

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2. Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

Eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei kann frühzeitig Einfluss auf ein Ermittlungsverfahren nehmen. Ein erfahrener Strafverteidiger kennt typische Fehlerquellen bei Alkoholkontrollen, Blutproben und polizeilichen Ermittlungen. Gerade im Verkehrsstrafrecht spielen Details wie Messmethoden oder Dokumentationsfehler eine wichtige Rolle. Durch eine frühzeitige Prüfung der Ermittlungsakte können Verteidigungsansätze erkannt werden. Ziel der Verteidigung ist es häufig, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder die Folgen für den Mandanten möglichst gering zu halten.

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3. Wie hoch ist die Strafe für Trunkenheit im Verkehr?

Die Strafe hängt stark vom Einzelfall ab. In vielen Fällen verhängt das Gericht eine Geldstrafe in Tagessätzen, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet. Zusätzlich droht häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Neuerteilung. Auch Punkte im Fahreignungsregister werden eingetragen. In schwereren Fällen, etwa bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

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4. Wann macht man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar?

Eine Strafbarkeit liegt vor, wenn jemand ein Fahrzeug führt, obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist. Absolute Fahruntüchtigkeit wird bei Autofahrern regelmäßig ab 1,1 Promille angenommen. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit bestehen, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall und die Beweislage. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass der Fahrer alkoholbedingt nicht mehr sicher fahren konnte.

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5. Kann man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, wenn man betrunken Fahrrad fährt?

Ja, auch Fahrradfahrer können sich strafbar machen. Ab etwa 1,6 Promille wird bei Radfahrern absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Auch bei niedrigeren Werten kann eine Strafbarkeit bestehen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten. In solchen Fällen droht ebenfalls ein Strafverfahren. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangen.

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6. Möglichkeiten des Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht bei Trunkenheitsfahrten

Ein Anwalt kann zunächst Akteneinsicht beantragen und die Beweise prüfen. Dabei wird untersucht, ob Messfehler, Verfahrensfehler oder unzulässige Maßnahmen vorliegen. Auch die Umstände der Blutentnahme können rechtlich überprüft werden. Ziel kann eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine geringere Strafe sein. Außerdem kann der Verteidiger versuchen, die Sperrfrist für den Führerschein zu reduzieren.

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7. Rückrechnung zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration

Bei der Rückrechnung wird die Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Fahrt berechnet. Häufig wird die Blutprobe erst später entnommen, sodass Sachverständige eine Berechnung durchführen müssen. Dabei werden Faktoren wie Trinkverlauf und Alkoholabbau berücksichtigt. Diese Berechnung kann fehleranfällig sein. Gerade bei Grenzwerten ist die Rückrechnung häufig ein wichtiger Punkt der Verteidigung.

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8. Ist Trunkenheit im Verkehr eine Ordnungswidrigkeit?

Trunkenheit im Verkehr kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat sein. Bei niedrigeren Alkoholwerten ohne Ausfallerscheinungen liegt häufig eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Dann drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Wird jedoch Fahruntüchtigkeit festgestellt, handelt es sich um eine Straftat nach § 316 StGB. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind deutlich schwerwiegender.

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9. Ab welchem Promillewert ist Alkohol am Steuer strafbar?

Ab 1,1 Promille gilt ein Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Schon ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot. Verstöße können sowohl bußgeldrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben. Die konkrete Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab.

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10. Was droht bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,1 Promille?

Bei einer Fahrt mit mehr als 1,1 Promille liegt in der Regel eine Straftat vor. Es drohen Geldstrafe, Punkte und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zusätzlich wird eine Sperrfrist festgelegt. Während dieser Zeit darf kein neuer Führerschein beantragt werden. Häufig ordnet die Behörde später auch eine MPU an.

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11. Wann droht der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer?

Der Führerschein wird in vielen Fällen bei einer strafbaren Trunkenheitsfahrt entzogen. Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist fest. Erst danach kann ein neuer Führerschein beantragt werden. Häufig verlangt die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich eine MPU. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab.

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12. Wie lange dauert die Sperrfrist für den Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt?

Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate. In schwereren Fällen kann sie deutlich länger sein. Bei Wiederholungstätern sind auch Sperrfristen von über einem Jahr möglich. Während dieser Zeit darf kein neuer Führerschein beantragt werden. Ein Anwalt kann unter Umständen eine Verkürzung beantragen.

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13. Muss man immer zur MPU nach Alkohol am Steuer?

Eine MPU wird häufig bei Alkoholwerten über 1,6 Promille angeordnet. Auch bei wiederholten Alkoholverstößen kann sie verlangt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft damit die Fahreignung. Ohne bestandene MPU wird der Führerschein meist nicht neu erteilt. Die Vorbereitung darauf ist daher sehr wichtig.

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14. Wie kann ein Anwalt bei Trunkenheit im Verkehr helfen?

Ein Anwalt prüft zunächst die Ermittlungsakte und die Beweise. Er bewertet Messmethoden, Gutachten und Zeugenaussagen. Ziel ist es, mögliche Fehler im Verfahren aufzudecken. Dadurch kann unter Umständen eine Einstellung oder Strafmilderung erreicht werden. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein.

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15. Was passiert, wenn man eine Verkehrskontrolle unter Alkohol verweigert?

Atemalkoholtests sind häufig freiwillig. Wird ein Test verweigert, kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen. Diese darf bei Verdacht auf eine Straftat auch ohne richterlichen Beschluss erfolgen. Die Blutprobe gilt als wichtiges Beweismittel im Verfahren. Daher hat sie große Bedeutung für die spätere rechtliche Bewertung.

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16. Welche Rolle spielt die Blutprobe bei Alkohol am Steuer?

Die Blutprobe dient zur genauen Bestimmung der Blutalkoholkonzentration. Sie gilt als sehr zuverlässiges Beweismittel. Die Entnahme erfolgt meist durch einen Arzt. Das Ergebnis wird von Sachverständigen bewertet. Die Höhe des Wertes ist entscheidend für die strafrechtliche Einordnung.

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17. Kann eine Blutalkoholmessung fehlerhaft sein?

Auch Blutalkoholmessungen können Fehler enthalten. Möglich sind beispielsweise Laborfehler oder Dokumentationsmängel. Ein Verteidiger prüft daher häufig die Unterlagen sehr genau. Auch die Umstände der Blutentnahme können relevant sein. Solche Fehler können im Einzelfall Einfluss auf das Verfahren haben.

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18. Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Trunkenheit im Verkehr?

Die Verteidigungsstrategie hängt vom konkreten Fall ab. Häufig werden Messmethoden oder Rückrechnungen überprüft. Auch Verfahrensfehler können eine Rolle spielen. Ziel kann eine Einstellung des Verfahrens oder eine mildere Strafe sein. Jeder Fall muss individuell bewertet werden.

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19. Kann man den Führerscheinentzug vermeiden?

In bestimmten Fällen kann versucht werden, statt eines Entzugs nur ein Fahrverbot zu erreichen. Dies hängt stark vom Einzelfall ab. Auch persönliche Umstände können berücksichtigt werden. Ein Anwalt kann entsprechende Argumente im Verfahren vorbringen. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

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20. Wird eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr im Führungszeugnis eingetragen?

Nicht jede Verurteilung erscheint im Führungszeugnis. Entscheidend ist vor allem die Höhe der Strafe. Niedrige Geldstrafen werden häufig nicht eingetragen. Bei höheren Strafen kann jedoch ein Eintrag erfolgen. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab.

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21. Welche Folgen hat Alkohol am Steuer für Punkte in Flensburg?

Bei einer strafbaren Trunkenheitsfahrt werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Diese bleiben mehrere Jahre gespeichert. Zu viele Punkte können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Eintragung kann daher langfristige Folgen haben. Zusätzlich drohen weitere Sanktionen.

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22. Was passiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?

Kommt es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss, können weitere Straftaten vorliegen. Dazu gehört insbesondere die Gefährdung des Straßenverkehrs. Auch zivilrechtliche Folgen sind möglich, etwa Schadensersatzforderungen. Versicherungen können Regress verlangen. Die Folgen können daher erheblich sein.

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23. Wann lohnt sich ein Einspruch oder eine Verteidigung gegen den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr?

Eine Verteidigung kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Beweislage bestehen. Beispielsweise können Messfehler oder Verfahrensfehler vorliegen. Auch die Höhe der Strafe kann überprüft werden. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher sinnvoll.

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24. Wer ist der beste Anwalt bei Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr?

Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt seit mehr als 15 Jahren im Verkehrsstrafrecht und insbesondere beim Tatvorwurf Alkohol am Steuer / Trunkenheit im Verkehr. Er ist darauf spezialisiert, für seine Mandanten bei diesem Tatvorwurf immer das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Gerade bei einer Trunkenheitsfahrt ist eine frühzeitige Verteidigung entscheidend. Häufig drohen bereits zu Beginn Maßnahmen wie die Sicherstellung des Führerscheins oder eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Um dieses zu erreichen, sollten Sie sich so früh wie möglich melden.

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Informationen über Düsseldorf

Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität

Düsseldorf, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Metropole am Rhein ist nicht nur eine moderne Wirtschaftshochburg, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.

Architektur und Sehenswürdigkeiten am Rhein

Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.

Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf

Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.

Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten

Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.

Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional

Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.

Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten

Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.

Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.

Stadtteile hat Düsseldorf

Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten

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Vorladung von der Polizei erhalten? Bei Ihnen gab es eine Durchsuchung oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf steht Ihnen kompetent und effizient zur Seite. Zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren und Ihren Fall zu schildern.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf

Ob Sie in Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal, Oberbilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Flehe, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Lohausen, Stockum, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterrath, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Grafenberg, Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Gerresheim, Hubbelrath, Ludenberg, Benrath, Urdenbach, Reisholz, Holthausen, Wersten, Itter, Himmelgeist, Hassels, Garath oder Hellerhof wohnen – wir sind für Sie da. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht steht Ihnen Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. zur Verfügung.

Düsseldorf

Anwalt für Strafrecht Düsseldorf & Strafverteidiger Düsseldorf

Krefeld

Anwalt für Strafrecht Krefeld & Strafverteidiger Krefeld

Duisburg

Anwalt für Strafrecht Duisburg & Strafverteidiger Duisburg

Solingen

Anwalt für Strafrecht Solingen & Strafverteidiger Solingen

Wuppertal

Anwalt für Strafrecht Wuppertal & Strafverteidiger Wuppertal

Neuss

Anwalt für Strafrecht Neuss & Strafverteidiger Neuss

Köln

Anwalt für Strafrecht Köln Strafverteidiger Köln

Essen

Anwalt für Strafrecht Essen & Strafverteidiger Essen

Bochum

Anwalt für Strafrecht Bochum & Strafverteidiger Bochum

Dortmund

Anwalt für Strafrecht Dortmund & Strafverteidiger Dortmund

Mönchengladbach

Anwalt für Strafrecht Mönchengladbach & Strafverteidiger Mönchengladbach

Gelsenkirchen

Anwalt für Strafrecht Gelsenkirchen & Strafverteidiger Gelsenkirchen

Oberhausen

Anwalt für Strafrecht Oberhausen & Strafverteidiger Oberhausen

Moers

Anwalt für Strafrecht Moers & Strafverteidiger Moers

Mülheim an der Ruhr

Anwalt für Strafrecht Mülheim an der Ruhr & Strafverteidiger Mülheim an der Ruhr

Ratingen

Anwalt für Strafrecht Ratingen & Strafverteidiger Ratingen

Leverkusen

Anwalt für Strafrecht Leverkusen & Strafverteidiger Leverkusen

Remscheid

Anwalt für Strafrecht Remscheid & Strafverteidiger Remscheid

Langenfeld

Anwalt für Strafrecht Langenfeld & Strafverteidiger Langenfeld

Anwalt für Strafrecht – kleiner Auszug unserer Erfolge bei der Verteidigung zum Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr / Alkohl am Steuer

Presseberichte Strafrecht

Presseberichte über laufende oder abgeschlossene Strafverteidigungen von Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. finden Sie hier.

Verteidigung bei Geldwäsche und Finanzagent

Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent. Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt beim Tatvvorwurf Geldwäsche bzw. Finanzagent bundesweit.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Ein absoluter Schwerpunkt im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger ist das Verkehrsstrafrecht.  Je eher Sie einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht beauftragen, desto bessere Ergebnisse sind möglich. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer

Betrunken Auto gefahren? Tatvorwurf Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt). Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr. Melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. Hier erfahren Sie mehr.

Fahrerflucht / Unfallflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatvorwurf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch Fahrerflucht bzw. Unfallflucht. Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Unfallflucht.  Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

Auto ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis gefahren und polizeiliche Vorladung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten? Wir helfen weiter. Mehr erfahren Sie hier.

Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung

Polizeiliche Vorladung, Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung, erhalten? Keine Sorge, wir sind darauf darauf spezialisiert für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung im Sexualstrafrecht

Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie sollten frühstmöglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger konsultieren. Mehr erfahren Sie hier.

Trunkenheit im Verkehr mit E-Scooter / E-Roller

Betrunken E-Scooter bzw. E-Roller gefahren? Es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Je eher Sie sich melden, desto besser. Mehr erfahren Sie hier.

Verteidigung bei Funkzellenauswertung

Angeblich überführt durch Funkzellenauswertung? Wir verteidigen bundesweit bei Funkzelleuaswertung (Polizeitrick, Schockanrufe, Gewinnspielsversprechen, Handwerkertrick etc.) Mehr erfahren Sie hier.

Steuerstrafverfahren bei Kryptowährungen

Gegen Sie wird ein Steuerstrafverfahren wegen Spekulationsgewinnen mit Kryptowährungen geführt? Mehr erfahren Sie hier.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf verteidigt u.a. bei folgenden Delikten in Düsseldorf, den umliegenden Städten sowie bundesweit.

  • Betrug (§ 263)

  • Computerbetrug (§ 263a)

  • Subventionsbetrug (§ 264)

  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a)

  • Kreditbetrug (§ 265b)

  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a)

  • Untreue (§ 266)

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a)

  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b)

  • Urkundenfälschung (§ 267)

  • Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen (§ 275)

  • Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen (§ 277)

  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278)

  • Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279)

  • Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281)

  • Körperverletzung (§ 223)

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224)

  • Schwere Körperverletzung (§ 226)

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)

  • Menschenhandel (§ 232)

  • Freiheitsberaubung (§ 239)

  • Nötigung (§ 240)

  • Bedrohung (§ 241)

  • Diebstahl (§ 242)

  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243)

  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244)

  • Schwerer Bandendiebstahl  (§ 244a)

  • Unterschlagung (§ 246)

  • Raub (§ 249)

  • Schwerer Raub (§ 250)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Räuberischer Diebstahl (§ 252)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251)

  • Erpressung (§ 253)

  • Räuberische Erpressung (§ 255)

  • Hehlerei (§ 259)

  • Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260)

  • Mord (§ 211)

  • Totschlag (§ 212)

  • Fahrlässige Tötung (§ 222)

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d)

  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)

  • Vorteilsannahme (§ 331)

  • Bestechlichkeit (§ 332)

  • Vorteilsgewährung (§ 333)

  • Bestechung (§ 334)

  • Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335)

  • Bankrott (§ 283)

  • Besonders schwerer Fall des Bankrotts (§ 283a)

  • Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284)

  • Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285)

  • Wucher (§ 291)

  • Sachbeschädigung (§ 303)

  • Datenveränderung (§ 303a)

  • Brandstiftung (§ 306)

  • Schwere Brandstiftung (§ 306a)

  • Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b)

  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c)

  • Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d)

  • Terrorismusfinanzierung (§ 89c)

  • Landesverrat (§ 94)

  • Hausfriedensbruch (§ 123)

  • Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124)

  • Landfriedensbruch (§ 125)

  • Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a)

  • Volksverhetzung (§ 130)

  • Amtsanmaßung (§ 132)

  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d)

  • Geldfälschung (§ 146)

  • Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147)

  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153)

  • Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156)

  • Falsche Verdächtigung (§ 164)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Beleidigung (§ 185)

  • Üble Nachrede (§ 186)

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183)

  • Verleumdung (§ 187)

  • Datenhehlerei (§ 202d)

Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir helfen bundesweit insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutzklage (fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung). Achtung: Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage!

Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. ist Strafverteidiger in Düsseldorf, er berät und vertritt Mandanten in Strafverfahren bundesweit.  Vorladung von der Polizei als Beschuldigte(r) erhalten? Durchsuchung? Festnahme? Untersuchungshaft? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Bußgeldrecht

Anwalt für Bußgeldrecht. Ihre Spezialisten bei Bußgeldverfahren. Geblitzt worden? Zu schnell unterwegs? Handy am Steuer? Abstandsverstoß etc.? Achtung: Nach Zugang des Bußgeldbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. 

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz & Regelinsolvenz

Anwalt für Privatinsolvenz Düsseldorf. Sie sind verschuldet und wollen endlich schuldenfrei werden? Egal ob Sie 5.000 Euro oder 1 Millionen Euro Schulden haben, wir helfen weiter. Wir helfen bei Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Schuldenregulierung. Mit unserer Hilfe werden Sie nach maximal 3 Jahren schuldenfrei. 

Verkehrsrecht & Unfallregulierung

Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf. Wir regulieren jährlich mehrere hundert Verkehrsunfälle bundesweit. Wir kennen die Tricks der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Dabei verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Kfz-Gutachtern, die Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden aufnehmen und das Gutachten erstellen. Regulieren Sie Ihren Unfall mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht!

Alkohol am Steuer – Trunkenheit im Verkehr und Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Alkohol am Steuer gehört zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr oder Trunkenheit am Steuer strafbar machen. Umgangssprachlich spricht man häufig auch von einer Trunkenheitsfahrt oder einer Alkoholfahrt. Gerade im Alkohol im Straßenverkehr drohen erhebliche Konsequenzen – etwa Punkte in Flensburg, Geldstrafen oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Betroffene stellt sich daher häufig die Frage, wann genau eine Strafbarkeit vorliegt und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Ein Alkohol am Steuer Anwalt, ein Anwalt Alkohol am Steuer oder ein erfahrener Strafverteidiger Alkohol am Steuer kann frühzeitig prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Gerade bei einem laufenden Strafverfahren Alkohol am Steuer oder einer Vorladung Alkohol am Steuer ist eine schnelle rechtliche Beratung sinnvoll.

Wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Viele Betroffene fragen sich: ab wann Trunkenheit im Verkehr strafbar ist und wann Alkohol am Steuer Straftat darstellt. Grundsätzlich wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden. Eine Straftat liegt insbesondere dann vor, wenn eine sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt wird.

  • Alkohol am Steuer 0,3 Promille: Strafbarkeit möglich, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall vorliegen.
  • Alkohol am Steuer 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten.
  • Alkohol am Steuer 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr.
  • Alkohol am Steuer 1,6 Promille: In der Regel zusätzlich Anordnung einer MPU.

Die Trunkenheit im Verkehr Strafe kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Häufig drohen eine Alkohol am Steuer Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister und ein Alkohol am Steuer Führerscheinentzug.

Führerscheinentzug, Punkte und MPU nach Alkohol am Steuer

Viele Betroffene fragen sich: Alkohol am Steuer Führerschein weg – was bedeutet das konkret? Wird jemand wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt, kommt es häufig zum Führerscheinentzug Alkohol. Das Gericht legt eine sogenannte Sperrfrist fest. Viele fragen sich daher: Führerschein weg Alkohol wie lange oder wie lange die Sperrfrist Führerschein Alkohol dauert.

In vielen Fällen wird zusätzlich eine Alkohol am Steuer MPU angeordnet. Eine MPU nach Alkohol soll prüfen, ob die betroffene Person künftig wieder geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Betroffene suchen häufig nach Möglichkeiten, eine MPU vermeiden Alkohol zu können oder zumindest die Sperrfrist verkürzen Alkohol zu lassen.

Außerdem drohen bei einer Trunkenheitsfahrt regelmäßig Alkohol am Steuer Punkte Flensburg beziehungsweise Punkte Flensburg Alkohol. Diese Punkte bleiben mehrere Jahre im Fahreignungsregister gespeichert.

Polizeikontrolle, Blutprobe und Rechte der Betroffenen

Bei einer Verkehrskontrolle stellen sich häufig Fragen zu den Alkoholkontrolle Polizei Rechte. Die Polizei darf Verkehrsteilnehmer grundsätzlich kontrollieren. Ein Atemalkoholtest verweigern ist jedoch möglich, da dieser meist freiwillig ist.

Besteht der Verdacht einer Straftat, kann die Polizei eine Blutprobe Alkohol Polizei anordnen. Die Ergebnisse dieser Blutuntersuchung sind häufig das wichtigste Beweismittel im Verfahren. Allerdings können auch hier Fehler auftreten, etwa durch eine Blutalkoholmessung Fehler.

In manchen Fällen spielt die Rückrechnung Alkoholwert eine Rolle. Dabei wird berechnet, welcher Alkoholwert zum Zeitpunkt der Fahrt vorlag. Diese Alkoholwert Rückrechnung Verteidigung kann im Strafverfahren eine wichtige Rolle spielen.

Unfall unter Alkohol und weitere Konsequenzen

Kommt es zu einem Unfall unter Alkohol, kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Neben der normalen Alkohol Unfall Strafe können zusätzliche Straftatbestände erfüllt sein, etwa Gefährdung des Straßenverkehrs.

Auch zivilrechtliche Folgen sind möglich. Bei einem Unfall Alkohol Versicherung kann die Versicherung unter Umständen Regress nehmen oder Leistungen kürzen. Die finanziellen Folgen können daher erheblich sein.

Alkohol auf dem Fahrrad – ebenfalls strafbar?

Auch Radfahrer können sich strafbar machen. Bei Alkohol Fahrrad Strafe wird häufig ab etwa 1,6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Wer betrunken Fahrrad fahren Strafe riskiert, muss ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Häufig ordnen Behörden in solchen Fällen eine MPU Fahrrad Alkohol an. In manchen Fällen kann sogar der bestehende Führerschein betroffen sein, sodass Betroffene ihren Alkohol Fahrrad Führerschein verlieren.

Strafverfahren und Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten

Ein Strafverfahren beginnt häufig mit einer Vorladung Trunkenheit im Verkehr oder einer Polizei Vorladung Alkohol was tun. Später kann ein Strafbefehl Alkohol am Steuer ergehen oder es kommt zu einer Hauptverhandlung vor dem Gericht Trunkenheitsfahrt.

Ein erfahrener Anwalt Trunkenheit im Verkehr oder Trunkenheitsfahrt Anwalt kann die Beweislage prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln. Ziel der Verteidigung Trunkenheitsfahrt kann beispielsweise sein, einen Einspruch Trunkenheit im Verkehr zu prüfen oder die Folgen zu reduzieren.

Betroffene suchen häufig nach einem Anwalt Führerscheinentzug Alkohol oder einem Anwalt MPU vermeiden, um ihre Fahrerlaubnis möglichst schnell zurückzuerlangen.

Anwalt für Alkohol am Steuer in Düsseldorf

Wer wegen Alkohol am Steuer Düsseldorf oder Trunkenheit im Verkehr Düsseldorf beschuldigt wird, sollte frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Anwalt Alkohol am Steuer Düsseldorf, ein Strafverteidiger Verkehrsstrafrecht Düsseldorf oder ein Verkehrsstrafrecht Düsseldorf Anwalt kann die Ermittlungsakte prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.

Viele Betroffene suchen gezielt nach einem Verkehrsstrafrecht Anwalt Alkohol, einem Rechtsanwalt Alkohol am Steuer oder einem Anwalt Verkehrsstrafrecht Alkohol. Im Raum Düsseldorf wenden sich Mandanten häufig an eine spezialisierte Verkehrsstrafrecht Kanzlei Düsseldorf, wenn sie eine Vorladung oder ein Strafverfahren wegen Alkohol im Straßenverkehr erhalten haben.

Wer einen erfahrenen Verteidiger sucht, stößt häufig auf Suchanfragen wie bester Anwalt Alkohol am Steuer Düsseldorf oder Strafverteidiger Trunkenheit im Verkehr Düsseldorf. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Verteidigung zu entwickeln.

Zusammenfassung

Der Vorwurf Alkohol am Steuer oder Trunkenheit im Verkehr kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben. Neben Geldstrafen drohen Punkte, Führerscheinentzug und häufig auch eine MPU. Je früher eine rechtliche Beratung erfolgt, desto besser können mögliche Verteidigungsstrategien geprüft werden.

Gerade im Verkehrsstrafrecht kommt es häufig auf Details an – etwa bei Blutalkoholmessungen, Rückrechnungen oder Verfahrensfragen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann daher entscheidend sein, um die eigenen Rechte zu schützen und die Folgen eines Strafverfahrens möglichst gering zu halten.